die vornehmsten Tuͤrken nach den Mo⸗ Kadi's zur Herstellung der Ord nung auffordern, und sandte Wachen an die Gebaͤude, wo sich Fluͤchtige vereiniget hatten, durchzog selbst die Straßen, nahm die Unruhestifter fest, und so gelang es ihm, die Ruhe wieder herzustellen. Er richtete sodann eine Art Buͤr er⸗ wache ein, um ähnlichen Ausbruͤchen vorzubeugen. — Die englische Fregatte Dartmouth, zur Zeit jenes Vorsalls vor Anker bei Suda, ging, auf die Nachricht hievon, nach Candia unter Segel; der Comnandant derselben, Capitain Fellowes, trug dem Pascha Huͤlfe an, um die Wiederho⸗ lung äͤhulicher Auftrirte zu verhuͤthen, „welche als eine Ver⸗ letzung der Stipulationen des Londoner Tractats angesehen werden koͤnnten“, und erhielt zur Antwort ablehnenden Dank fuͤr sein Anerbieten, und einen Saͤbel zum Geschenke. Die Fregatte salutirte den Platz, und entfernte sich. — Es
ein Ende zu machen, scheen rufen, dort von den
besteht dermalen keine Blokade der Haͤfen der Insel Kan⸗
dia; doch erscheinen von Zeit, zu Zeit dort englische Kreuzer. Mustapha⸗Pascha mit 4000 Arnauten der Armee des Vice⸗Koͤnigs von Aegypten, steht fortwaͤhrend in Kauea; 1000 Mann derselben Truppen stehen auf andern Punkten der Insel; in der Stadt Kandia selbst nur 150; der Ge⸗ neral⸗Gouverneur Soliman⸗Pascha hat an 600 Mann ustruppen. An Kandiotischen Tuͤrken sind etwa 2009 ann, welche Dienst in den Festungen thun. — Der Auf⸗ stand der Griechen beschränkt sich auf — Orte Amari⸗ Castelli, Milap Sfakia und Selino. — Die
otamo, S Seessen türkischen Plätze auf Kandia sollen auf ein Jahr ver⸗ pflegt seyn.
i die Fortsetzung des gestern abgebrochenen
Ere 988 eegeres⸗
„Das Kaiserlich Russische Cabinet, uͤberzeugt, daß es in Staatsgeschäften mit Gefahren verbunden ist, uͤber Moͤg⸗ lichkeiten einen Schleier zu werfen, und sich deren wahr⸗ scheinliche Folgen zu verhehlen, 23 mit Freimüthigkeit seine Ansichten in Bezichung auf die beiden erwähnten Faͤlle dar⸗ gelegt. Es wuͤrde sich gluͤcklich schaͤtzen, uͤber diesen Gegen⸗ stand eine dieser entgegengesetzte Meinung annehmen zu koͤn⸗ nen; aber somit haͤtten die verbuͤndeten Höoͤfe, selbst wenn jene Meinung plausibel waͤre, noch andere wichtige Fragen zu bedenken und zu entscheiden. Kann Rußland in der That mit Gleichgültigkeit die Verlängerung eines Zustandes an⸗ sehen, der seinen Verbindungen mit der Levante ihre eigent⸗ liche Bedeutung entzicht, eines Zustandes, der dort seinen Handel laͤhmt und seine theuersten Interessen betheiligt? Die uͤbrigen Maͤchte haben, es ist wahr, g. sG sstiven Gruͤnde geltend zu machen; wuͤrde es aber der⸗ Peaüteik und der Großmuth, welche deren erstes Attribut ist, entsprechen, dem Ungluͤcke, unter welchem sowohl Griechen⸗ land als die Tuͤrkei seufzt, gar kein Ziel zu setzen? Diese Mächte betrachten es alle als eine heilige Pflicht, zur Er⸗ haltung des allgemeinen Friedens beizutragen; allein so lange die Kämpfe der Pforte mit Morea und den Inseln des Archipels dauern, so lange Anarchie und Nevolution dort heerschen, ist dieser Friede, der Gegenstand so⸗ gerechter Wuͤnsche, weder in der Wirklichkeit vorhanden, noch als vollständig zu be⸗ trachten. Er ist es nicht in materieller Hinsicht, denn das Ende des Kampfes, von dem wir sprechen, scheint noch fern zu seyn; er ist es
nicht 5 89-neSeeee. denn * 8 fnährt in allen Geistern Europa's eine Unruhe, werden kann. Man hat gesehen, wie die verbuͤndeten Hoöfe Schwierigkeiten uͤberwunden haben, die fuͤr jede andere Kraft, nur nicht füͤr bie ihrer Vereinigung, unubersteiglich waren; man hat gesehen, wie sie die Gewalt⸗ herrschaft und den unheilbringenden Eroberungsgeist entthron⸗
ie sie .
“ 4 mächtiger Hand die gesellschaftliche Ordnung auf ihren alten Grundlagen wieder befestigten. Wuͤrden die⸗ selben heute eine der natuͤrlichen Folgen ihres Systems von ier Hand weisen, und solche nicht vielmehr mit den Ergeb⸗ nissen geerint sehen wollen, welche ihnen so vielsgche Anspruͤche auf die Erkenntlichkeit der Gegenwart und der Jukunft geben?
F 1 bestgesinnten Menschen wuͤrden üͤber diese Veraͤnderung troffen seyn, und den Verbuͤndeten Mangel an Ausdauer
8 und Muth zum Vorwurfe machen ebnnen. Andererseits
— Waͤrden die Unruhestifter, welche aus den Staaten vertrie⸗
e ag a ie aur Scmäche und Veratz gheigt haben,
mmehr als je ihre ungluͤckselige Fhenegea⸗ den Griechen mit⸗
theilen; sie wuͤrden die Bande befestigen, welche sie moͤglicher Weise bereits in diesem Lande angeknuͤpft haben, sie wuͤrden ihren zerstörenden Lehren den Sieg verschaffen, und vielleicht
zu fuͤhren, indem sie die Al⸗
dahin gelangen, die Vöͤlker irre zu fuͤr — m 1 bchalteham, sie wolle Griechenland unter ein anarchi⸗
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die Geißel militairischer Revolutionen vernichte⸗
Rußlands mit der P
sches und barbarisches Joch zuruͤckfuͤhren, und den Maho⸗ medanismus auf eine Linie mit der christlichen Religion stel⸗
len. Es waͤre uͤberstuͤssig, die uͤblen Folgen solcher Irrthuͤ⸗ mor der Reihe nach aufzuzuhlen; sie wuͤrden hinreichen, die Freunde des Guten zu entmuthigen, und jene Unruhestifter, welche aus glben Ue eln. der Menschheit Vortheil zu ziehen suchen, mit Frende erfuͤllen. Es ist daher fuͤr die Allianz wichtig, ihre wahren Absichten an den Tag zu legen, es ist fuͤr sie wichtig zu zeigen, daß süe allenthalben den Frieden herzustellen und zu befestigen verstehen. Um dies bewri⸗
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sen, moͤge sie durch ihre vereinigten Bemuͤhungen den gluͤck⸗ lichen Ausgang einer Unterhandlung beschleunigen, ohne welche man vergedens versuchen wuͤrde, die Beziehungen
—
orte auf dauerhaften Grundlagen wie⸗ der herzustellen. Durch seine Interessen und Grundsaͤtze dazu berufen, ein so heilsames Resultat zu erleichter, will das Russische Cabinet die Wege zwar andeuten, welche nach sei⸗ ner Ansicht am sichersten zu diesem Ziele fuͤhren; es muß sich dabei aber auf allgemeine und summarische Bemerkungen be⸗ schraͤnken, und fuͤr eine andere Zeit die Details vorbehalten, wesche eine tiefere Kenntniß der Menschen, der Dinge und der Lokalitaͤten erfordern. Da eine Unterhandlung, deren Zweck eine Versoͤhnung Gricchenlands mit der Tuͤrkei ist, uner⸗ saßlich scheint, und man sich daher vorbereiten muß, eine solche zu eroͤffnen, so scheint es natuͤrlich, die Beduͤrfnisse, Interessen und legitimen Wuͤnsche der Tuͤrken wie der Grie⸗ chen zu pruͤfen, um Vorschlaͤge daraus abzuleiten, welche so⸗ wohl diese als jene annehmen muͤßten. Es ist einleuchtend, daß die Tuͤrken nie einwilligen werden, die politische Unab⸗ haͤngigkeit Griechenlands anzuerkennen, unter welcher Form es auch sey. Es leuchtet aber eben so sehr ein, daß die Grie⸗ chen ihrerseits niemals darin willigen werden, in das vor dem Kriege bestandene Verhältniß zur Pforte zuruͤckzutreten. In einem Mittelwege liegt also die Loͤsung des Problems und ohne allen Zweifel leistet man sich selbst die sicherste Ge⸗ waͤhr fuͤr einen guͤnstigen Erfolg, wenn dieser Mittel⸗ weg durch Beispiele gerechtfertigt wird, wenn er erlaubt, den Tuͤrken vorzustellen, daß sie durch ihre Einwilli⸗ gung nur Concessionen machen wuͤrden, die sie unter gleichen Umstaͤnden schon gemacht haben, den Griechen aber zu Gemuͤthe fuͤhrt, daß sie durch ihren Beitritt Alles erlangen wuͤrden, worauf sie ein Recht haben. Vielleicht werden die verbuͤndeten Hoͤfe sinden, daß der Plan, von dem wir hier einen leichten Abriß entwersen, einige dieser Bedingungen vereinigt. Da in dem Ottomanischen Reiche abgesonderte Fuͤrstenthuͤmer bestehen, die fruͤher von den Tuͤrkischen Herr⸗ schern, wenn nicht geschaffen, doch wenigstens gern aufrecht gehalten wurden, und da man unter den noͤthigen Vorsichts⸗ maapregeln gegen die Mitbraͤuche, welche das Ungluͤck der Melban und Wallachei veranlassen, durch Privilegien, welche ursprünglich diesen Provinzen garantirt sind, ihnen Gebei⸗ hen und Ruhe zusichern koͤnnte, so wuͤrde das Cabinet Sr. Kaiserl. Maj. vorschlagen, auf dem Continente Griechenlands Fuͤrstenthamner, wie die an der Donau, zu errichten. Dieser Fuͤrsten⸗ thuͤmer wuͤrden drei seyn, wie es die geographise che Lage Griechen⸗ lands anzubeuten scheint. Das erste wuͤrde Thessalien, Boͤotien, Attika nebst dem oͤstlichen Griechenlande umfassen; das zweite wuͤrde aus dem Theile des alten Venetianischen Littorale, der nicht an Oesterreich gekommen ist, ferner aus Epirus, Akarnanien oder dem öͤstlichen Griechenlande bestehen; das dritte Morea oder das suͤdliche Griechenland umschließen, wozu man noch Kandien fuͤgen koͤnnte. Was die Inseln des Archipel betrifft, so wuͤrde man diese einer Municipal⸗ Verfassung unterwerfen, was im Grunde nur die Erneuerung und Regulirung der Privilegien waͤre, die sie seit Jahrbun⸗ derten besitzen. Diese Anordnungen, deren Gruͤnde und Vor⸗ theile das Russische Cabinet weiter unten entwickeln wird, muͤßten noch von einigen anderen allgemeinen Stipulationen begleitet sehn. Die Pforte wuͤtde die Souverainetät uͤber alle diese Laͤnder behalten. Sie wuͤrde weder Pascha's noch Statthalter dahin schicken, aber dagegen jaͤhrliche Tribute erhalten, deren Belauf dort mit Ruͤücksicht auf
vie⸗Ausdehnung und die Huͤlfsquellen jeder Insel und jedes Fuͤrstenthums zu bestimmen waͤre. Alle
oͤffentliche Aemter waͤren durch Eingeborne zu besetzen, und die Pforte wuͤrde uͤberhaupt mit Griechenland und dem Archi⸗ pel in denselben Verbindungen stehen, wie mit der Moldau und Wallachei; die Fuͤrstenthüͤmer und die Inseln Griechen⸗ lands wuͤrden eine vollkommene eueis ass genießen, und von der Pforte Erlaubniß erhalten, die Flagge derselben zu fuͤhren. Sie wuͤrden ferner gewissermaaßen bei dem Groß⸗ herrn durch den Patriarchen von Konstantinopel repraͤsentirt werden, der in dieser Hauptstadt residiren und unter dem Schutze des Voͤlkerrechts stehen wuͤrde, wie die Agenten der