1828 / 343 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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343.

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Se. Majestät der Köͤnig haben dem Oberst⸗Lieutenant von Thun, aggregirt dem Kaiser Alexander⸗Grenadier⸗Re⸗ giment, den Militair⸗Verdtenst⸗Orden zu verleihen geruhet.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Seconde⸗Lieutenant im 6ten Uhlanen⸗Regimente, Heinrich Julius Wilhelm Dziobek, den Adelstand und die Erlaubniß zu ertheilen ge⸗

tuhet, den Namen und das Wappen seines Adopttv⸗ Vaters, des Rittmeisters außer Dienst, von . anzunehmen, und sich kuͤnftighin Dziobek von Schulze nennen und schreiben zu duͤrfen. 1

Des Koͤnigs Majestaͤt haben den bisherigen Regierungs⸗ und Bau⸗Rath Elsner zu Breslau, zum Geheimen Ober⸗ Baurathe und Mitgliede der Ober⸗Bau⸗Deputation Alle

gnädigst zu ernennen geruht. Angekommen: Der Prinz Ludwig von Caro lath, von Dresden.

Abgereist: Seine Excellenz der General⸗Lieutenan außerordentliche Gesandte und bevollmaͤchtigte Minister ar Russischen Hofe, von Schoͤler, nach St. Peter burg. 8

r Zeitungs⸗Nachrichten Ausland. Paris, 13. Dec. vom 10ten

Mittelst Verordnun

d. M, haben Se. Mazestät 1) bisherigen Hefakten des Cher, Baron Finot, zum Prifekten der Isere; 2) den bis⸗ herigen Präfekten der Obem Loire, Herrn von Bastard,

uam Präfetten des Cher; 3) den unläͤngst zum

Präfekten Dröme ernannten Herrn von Lascours, zum Rrasätn der Ardennen an die Stelle des Herrn Dumarhallach, wel⸗ cher diesen Posten abgelehnt hatte; endlich 4) den Staats⸗ rach von Malartic einen Neffen des Barons Pasquier)

zum Präfekten der Dröme ernannt. zurch eine andere Verordnung von demselben Tage hat der König die neun Mitglieber der unterm 12ten v. M.

Festisteten Commission ernannt, welche sich unter dem Vor⸗

sitze des Herzogs von Escars mit der Verbesserung der Ge⸗ stuͤte beschäͤftigen soll. Es sind drei Generale: die General⸗ Lieutenants von France, von la Roche⸗Aymon und der Ge⸗

neral⸗Masor Wolff; drei der ältesten General⸗Gestuüͤt⸗ Inspec⸗

toren: die Herren Dupont, Lenormant von Etioles und von

Solanet; und drei angesehene Gestuͤt⸗Inhaber: der Graf

anz von Canisy im t. des Kanals, der Baron von

aba im Dept. der Obern Vienne, und Herr Rieussec

Dept. der Seine und Oise. 1

Auf den Antrag des See⸗Ministers haben Se. Maj.

den unlängst aus da zurüͤckgekehrten Reisenden, Herrn Angust Caille, zum Ritter der Ehren⸗Legion ernannt.

Messager des Chambres enthält Folgendes:

) Erwartung der Eröffnung der Kammern sind unsere

oͤffentlichen Bläͤtter unerschöpflich in der Verbreitung von

Nachrichten, Geruͤchten und Vermuthungen aller Art. In⸗ dessen darf man nicht vergessen, die gesunde Vernunst und

den guten orzuheben, womit jene leichthin ins Publikum gebrachte Tages⸗Neuigkeiten eben so schnell wieder zurüͤckgenommen werden. Es ist dies augenscheinlich ein großer Fortschritt des Journalismus, der allmählig eine von dem? iste eingegebene schlechte Gewohnheit abzulegen

ist. Bemerkenswerth ist besonders der Umstand, daß

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der Courrier frangais bei Mittheilung der Neuigkeiten, die er gestern abermals seinen Lesern auftischte, vorsichtiger als bisher zu Werke ging. Er spricht nuͤmlich nicht mehr: „man ver⸗ sichert”“ oder „man saget“, sondern kleidet das Factum in eine noch mildere, zweifethaftere Form, woraus klar die Absicht daß wenn er einerseits die Neugierde seiner eser zu befriedigen wuͤnsche, er diese leßtern doch nicht darch

allzu gen wieder zu ommen werden müssen, taͤuschen will. So erkläͤrt er, man im lehzten Minister⸗Rathe beschlossen habe, bedeutenze vande, und Seer, Truppen vor Algier zu

schicken; zugleich aͤber er vormts, daß eine solche Ruͤstung scht fuͤglich vor dehe je vorbereitet werden koͤnne. do zeigt er an, doß, aim pie Kosten einer solchen Expedition

nfzubringen, die beretre rptgre Anleihe von 4 auf 18 Millio⸗ erhoͤht werden vneber, Zagieich aber fuͤgt er hiuzu, daß man uͤber den Mobus den Weche noch nicht geeinigt habe. an sieht, daß dies Be bar eine in der Art und üse ist, gewagte Vermathungen ins Publikum zu bringen; ¹ durchlaͤufe nämlich das ganze Verzeichniß der politischen ¹ t die Mimtster sich allenfalls beschaͤftigen koͤnn⸗ moͤglichen Ereignissen und Beschluͤssen eben ceinlichketten, und kleidet das Ganze in einen ait, woruͤnter man am folgenden Tage den⸗

der sich ma einem ertwanigen Widerruf am / 1845:2. Nach einer solchen Vorsicht des Cour⸗

rier ist es eben nicht mehr noͤthig, seine Geruchte zu Wiber⸗ legen. Kluͤger moͤchte es vielleicht seyn, ganz zu Whwengen, als Dinge zu verbreiten, von denen man unmöͤglich unter⸗ richtet seyn kann; aber so etwas von Leuten zu verlangen, die nun einmal zu sprechen wünschen, hieße zu viel fordern. Wir bemerken daher nur noch, daß, wenn die Geruͤchte des Courrser gegruͤndet waͤren, wir davon Kenntniß haben wür⸗ den. 8 sind aber ermaͤchtigt, sie fuͤr grundlos zu erklaͤren.“ Der Courrier frangais koͤmmt heute wiederum auf

den Bérangerschen Prozeß zuruͤck, dessen Ausgang fuͤr ihn, wie fuͤr die uͤbrigen Bläͤtter seiner Farbe sehr empfindlich seyn muß. „Das gegen Béranger gerichtete Verfahren“ (fagt jenes Blatt) 72 einen unguͤnstigen Eindruck noch schmerzlichere Gefuͤhle erregte das Urthetl, welches ihn etroffen hat. Waͤhrend sein Genie den Trübut der Volks⸗ ewunderung, vi . 1. 8n. faͤn willigt ihm die Re⸗ higungs⸗ venfansch bem intg rgfco tzetliche Erkenntnisse. Man schatt einen Dichter in's Gefaͤngniß, dessen Name noch leben wird, wenn selbst die großen Staatsmaͤnner vergessen seyn werden,

welche sich in den „Unendlich Nleinen“*) wiedererkennen muͤse⸗ 8

sen. Es scheint, als wolle man ihn bei Lebzeiten fuͤr die Unsterblichkeit bestrafen,

welche man thm zu rauben nicht im Stande ist. Warum zeigt man sich unter unserer Freiheits⸗Herr⸗ schaft so strenge gegen Lieder? Warum ist man so eifrig, sie u verfolgen, wenn man zu ihrer Verdammung die Maximen un⸗ hee Staats⸗Raths bei Seite setzen muß? Weil ein Mensch von Oel und Leinwand spricht, wird er verurtheilt, als habe er ein Saecrament und mithin die Religion des Staats beschimpft. Heutzutage kann jeder glauben, was er wilk. Nur den Dich⸗ tern will man jetzt einen Zwang anlegen, von wel sie frei waren, als es die Gewissen nicht waren. Und fuür welches Interesse? Fuͤr das der Religion? Was kann sie dabei ge⸗ winnen? Guter Gott! Wir fragen die Richter selbst, welchen Glaͤubigen hat der angeschuldigte Vers wankend gemacht? welchen Unglaͤubigen wird die Erwägung des Urtheils zum Glauben fuͤhren? Ferner sehen wir, daß Beranger das Dogma von den Belohnungen und Strafen in einem andern Leben in Zweifel zieht! Giebt es denn nur eine Welse, st

8 2 Les insniment Peitts; die Ueberschrift eiges Berangerschen jedet.

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stimmte Versicheremgen, die vielleicht am naͤchsten Mor⸗