Katholiken verlacht und verworfen werden. Anstatt den Frieden wieder herzustellen, wird es fernere Gewaltthaͤtigkeiten ervorrufen. Es wird die reizen, welche jetzt schon toll genug sind, es wird die verwirren, welche jetzt schon unsinnig sind, und wird die zum Aufruhr zwingen, welche nur eine Aure⸗ ung dazu suchen. Dieses ist nun zwar beunruhigend ge⸗ nug, indeß wird doch am Ende die Beunruhigung von der Art werden, welche erforderlich ist, um die Frage aufs Reine u bringen.“ 1 18 . Die Katholiken werden durch die Verwerfung jener Zugeständ⸗ nisse sich als hartnäaͤckige Unterthanen zeigen, und der Herzog
ensstörer zu behandeln. Er wird dann strenge Maaßregeln rgreifen, und ihre Versammlungen und Privat⸗Zusammen⸗ ünfte durch den strengen Arm des Gesetzes aufloͤsen. So wünschenswerth, und unter den gegenwaͤrtigen Umstaͤnden so ut berechnet Alles dieses ist, so muͤssen wir doch fragen: Gird es Irland beruhigen? Die Antwort hierauf werden ie spätern Maaßregeln des edlen Premier⸗Ministers geben. die Katholiken werden, wie wir glauben, durch jene Zuge⸗ ständnisse nicht beruhigt werden, doch eine strenge Disciplin wird den Gehorsam erzwingen. Sie werden nie durch solche ersöhnungs⸗Maaßregeln beruhigt werden; doch gestehen wir ein, daß Zugestaͤndnisse von dem oben angegebenen Umfange jelleicht die beste Entschuldigung darbieten, strenge und ge⸗ altsame Polizei⸗Maaßregeln in Anwendung zu bringen, m die gewaltsamen Handlungen der katholischen Anwalde un zuͤgeln, die katholische Abgabe aufzuheben und diese un⸗ erschäͤmten Schreier, welche so lange den Partheigeist und den gegenseitigen F8- in dem Englischen Volke genahrt ha⸗ ihe zu bringen. . n 82 485 SWerman Mahon, Magistrats⸗Glied der Grafschaft Clare, der (wie in Nr. 344. gemeldet) seines Am⸗ es entsetzt worden, aͤußert sich die Times folgendermaaßen: Dieses discrete Individuum fand es fuüͤr gut, in der Du⸗ lcner Versammlung vom 18. Nov. zu sagen, daß die Asso⸗ ciation, und nicht der Lord⸗Lieutenartt, das Land regiere. Der Lord⸗Kanzler von Irland forderte Herrn Mahon auf, üͤber die ihm zugeschriebene Aeußerung entweder Aufklärung zu geben, oder sie abzuleugnen. Nachdem er mehr als eine Woche Zeit zu seiner Antwort gebraucht hatte, und nach⸗ dem er schon seines Postens entsetzt worden war, erklaͤrte er, jene Aeußerung ruͤhre nicht von ihm her, obgleich er fruͤher das Fenkaches beschworen hatte. Ob eine solche Aeußerung ein hinlänglicher Grund war, ihn abzusetzen, lassen wir da⸗ hin gestellt seyn; so viel indessen scheint üne gewih⸗ daß Leure, wie Herr Mahon, zu Verwaltern der Gesetze nicht geeignet sind.“
Als die ar o Tode verurtheilten Gefan
wendung sie güben ihren
am verwichenen Mittwoch in Old⸗Bayley zum genen gefragt wurden, welche Ein⸗ Urtheilsspruch zu 8 2 haͤtten, M Riley, der wegen Fälschung verurtheilt worden, — F Gesche los. Es ist nun freilich (be⸗ — die Morning⸗Chroni cle) nicht wohl zu erwarten, daß — la das Gesetz demjenigen gefallen sollte, der darunter lei⸗ 29 daher wuͤrde die Meinung eines uͤberwiesenen Verbre⸗ chers wenig bedeuten, wenn sie in diesem Falle nicht mit der lemeinen Stimme uͤbereinkaäͤme. 9 Der Recorder sagte, n. nicht dulden, daß man die Gesetze angreife. Dar⸗ auf erwiederte der Gefangene, daß wenn der Recorder in feiner Lage waͤre, so wuͤrde er es sehr natuͤrlich finden, die eschkspstege zu tadeln. Er müuͤsse sie tadeln. Der Recor⸗ der bat darauf den Gefangenen: „zu bebenken, wo und in welcher Lage er sey, und sein Verbrechen nicht zu ver⸗ rößern.“ — Sein Verbrechen nicht vergroͤßern! — Was dedeutet dies? (fährt das obgenannte Blatt fort.) Wir sind oftmals in Verlegenheit gewesen, eine solche Sprache in den Gerichtshöfen zu erklaͤren. Ein Mann mag seine Vertheidi⸗ ung ungebührlich fuͤhren — er mag nicht dahin gehoͤrende db gnstände anfuͤhren — er mag sich auf verschiedentliche 5 betragen, so ist es recht, daß das Gericht die Macht ihe, Ruhe und Ordnung zu gebieten, und Widerspenstigkeit 7 fen. Die Art der Vertheidigung oder die Einwen⸗ 2 en ein Erkenntniß kann jedoch das Verbrechen, —2 Imand vor Gericht gestellt ist, weder vermehren —,2 gern, indem letzteres bereits vor dem Verhoͤr voll⸗ 22 venne. Vergrößerung eines Verbrechens ist da⸗ — schmacktheit. Hat Einer fuͤr seine Thaten den 7 sollte sein Betragen waͤhrend des Verhoͤrs ihn — icem; hat sein Vergehen den Tod nicht verdient, so kann sen Benehmen beim Verhoͤr ihm solchen nicht zuziehen. jese sart, so unwuͤrdig eines civilisir⸗
— — - Zeiten hergeleitet werden, wo S Familie ein Prophet, Priester oder
1—
on Wellington wird berechtigt seyn, sie als öffentliche Frie⸗
lichen Ausdruckes,
4 5 C König war. Dann ist der Vater sowohl Vormund als Richter seines Sohnes; wenn vor diesem haͤuslichen Tribu⸗ nale der Sohn, eines Vergeheus angeklagt, durch die Art seiner Vertheidigung Gesinnungen aͤußert, welche den Vater betruͤben, und er keine Reue bezeugt, so kann der Letztere aus einem moralischen Gesichtspunkte betrachtet, das Ver⸗ +q nicht von dem spaͤtern Betragen absondern. Er ist 2 berechtigt, zu sagen, daß jenes Verbrechen sich durch das Be⸗ tragen vergroͤßert habe. Die Sprache der vaͤterlichen Tri⸗ bunale ist bis zu den Gerichtshoͤfen herab geleitet, worin
Gerechtigkeit beobachtet wird zwischen Individuen, die nur
durch politische Bande mit einander verbunden sind; aber in diesem Tribunale findet weder Zuneigung noch Ruͤcksicht statt. Der Richter hat kein Mirgefuͤhl fuͤr den Gefangenen — er ist nicht sein Vormund; sein Beruf besteht nur darin seine Schuld oder Unschuld auszusprechen und die Strafe aufzuerlegen, welche das Verbrechen verdient, in der Absicht, ihn von dem Verbrechen abzuschrecken. In den letzten Jahren ist es rathsam befunden worden, Besserung mit der Strafe zu vereinigen, aber der Prozeß der Besserung faͤngt erst nach vollendetem Verhoͤr an. Das Benechmen beim Verhoͤr kann fuͤr diejenigen nuͤtzlich seyn, die mit der moralischen Besse⸗ rung des Verbrechers beauftragt sind, aber bem Richter nuͤtzt sic nicht, da er ihn richten, aber nicht bessern soll. In der Besserungs⸗Anstalt versieht der Aufseher die Stelle des Vor⸗ munds, und in seinem Munde ist der Ausdruck vergroͤßern passend. Alles was nur immer auf Moralitaͤt Bezug hat, ist ihm wichtig. Was im Munde eines Richters ungereimt ist, schickt sich fuͤr'ihn. Eltern, die ihre Kinder richten, koͤnnen mit Gunst oder Abgunst verfahren. Der Richter hat weder Gunst zu erweisen noch vorzuenthalten. Er ist das Organ des uner⸗ bittlichen Gesetzes. Bezeigt er die mindeste Gunst, so suͤn⸗ digt er gegen die Gesellschaft, die ihm die Verwaltung ihres Interesses anvertraut hat — er hintergeht das heiligste Vertrauen. Wenn auf der andern Seite seine Gefuͤhle ihn zu unnoͤthiger Strenge verleiten, und er irgend etwas, ihm per⸗ soͤnlich widerstrebendes fuͤr hinlaͤnglich erachtet, um eine beson⸗ dere Strafe aufzuerlegen im Sinne einer Vergroͤßerung des Vergehens, so suͤndigt er abermals gegen die Gesellschaft, indem er einen Mißbrauch seines Amtes macht, um sein eigenes Unrecht zu raͤchen, und eine groͤßere Strafe fuͤr Vergehen aus⸗ spricht, als erforderlich ist. Bis vor Kurzem waren die ge⸗ richtlichen Kenntnisse, in Bezug auf diesen Gegenstand, so gering, daß ein Richter, der noch in Function ist, vor eini⸗ gen Jahren, nachdem er das Urtheil eines Mannes ausge⸗ sprochen, noch eine bedeutende Strafe, wegen eines unziem⸗ hiuzufügte. Der Richter glaubte sich augen scheinlich von aller Verantwortung frei und ermaͤchtigt, die Gerechtigkeit als eine Geschmackssache zu betrachten. Das Schlimmste bei diesen Gewohnheiten besteht darin, die Er⸗ klaͤrungen des Gefangenen als eine Vergroͤßerung seines Ver⸗ gehens zu betrachten, es ist ein Kunstgriff, den Gefangenen furchtsam zu machen, und ihn von dem Entschluß abzubrin⸗ gen, sich selbst zu vertheidigen. Es ist eben so viel als zu dem Gefangenen sagen — Du bist in unsrer Gewalt; machst du einen Versuch, dich zu befreien, so beleidigst du uns, und wir werden dich fuͤr den Versuch bestrafen, aus unsern Hän⸗ den zu entrinnen. Laßt uns diese so entehrende Sprache eines Britischen Gerichtshofes nicht wieder hoͤren. Ein Re⸗ corder sollte sich besonders huͤthen, das Wort Erschwerung anzuwenden.
Der Glasgow⸗Courier erwaͤhnt die furchtbare That⸗ sache, daß in Edinburgh mehrere Mordthaten begangen wor⸗ den sind, um die Leichen Behufs der Secirung zu verkaufen. Die Morning⸗Chronicle bemerkt daruͤber: „Bei dem hohen Preise, welcher von den Aerzten fuͤr Leichname gege⸗ ben werde, sey es gar nicht zu verwundern, daß dergleichen Handel vorkomme; besser waͤre es, wenn man den medicini⸗ schen Schulen ihren Bedarf auf andere, regelmaͤßige Weise zukommen ließe.“
„Es ist jetzt gewiß,“ sagt der Globe, „daß General Jack, son der naͤchste Pröͤstbent der Vereinigten Staaten seyn wird; und man wird dem Resultate seiner Erhebung mit einiger Neugierde entgegensehen, da es sowohl auf den Gang der Ame⸗ rikanischen Regierung in ihren auswaͤrtigen Verhältnisse als auch auf den jetzt in den Vereinigten Staaten selbst zwi⸗ schen den Freunden und den Feinden der Handels⸗Beschrän⸗ 8 kungen gefuͤhrten Kampf Einfluß haben duͤrfte. Genera Jackson scheint zu der Zeit, da er zuerst als Candidat für das Praͤsidenten⸗Amt auftrat, wenig Empfehlungen —2₰ zu haben, sein Kriegs⸗Gluͤck ausgenommen; denn obgleich er in seinem eignen Staate mehrere Civil⸗ und Millitair⸗ Justiz⸗ und Verwaltungs⸗Aemter bekleidet hatte, so war er dennoch einer bedeutenden Menge Amerikanischer Waͤhler bloß
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