Kammer vorgeſchlagenen Candidaten Jolly, Kern und Kirn, hat der Großherzog den erſten, Geh⸗ Legationsrath Jolly, zum Praͤſidenten ernannt.
Balriſche Kammer der Abgeordneten. 33ſte Sitzung. Nach Vorlegung der Fragen zur Abſtimmung uͤber den Geſetzentwurf, die Einfuͤhrung einer Hunde⸗Taxe betref⸗ fend, wurden Ausſchuß⸗Berichte über gepruͤfte Privat⸗Be⸗ ſchwerden, ſo wie üͤber Anträge von Abgeordneten erſtattet. Unter dieſen letztern wurden auch Folgende fuͤr geeignet zur Vorlage an die Kammer und zur Verweiſung an den geeig⸗ neten Ausſchuß durch einſtimmigen Kammerbeſchluß erklärt. Des Abgeordneten Kraͤmer: den Entwurf eines neuen Wech⸗ ſel. Proceſſes fuͤr die Stadt Augsburg betreffend; des Abge⸗ ordneten Lechner: Gleichſtellung der ſtaͤdtiſchen Magiſtrate erſter und zweiter Claſſe, dann andere Abaͤnderungen im Gemeinde⸗Edict und in der Gemeinde⸗Wahlordnung betref⸗ fend. Des Abgeordneten Kraͤmer: auf Sicherſtellung des Nahrungsſtandes mehrerer Gewerbevereine zu Augsburg durch Beſchraͤnkung einer allzugroßen und regelloſen Gewerbe⸗ freiheit. Des Abgeordneten Freiherrn von Aretin: auf Her⸗ ſtelung von Eiſenbahnen. Der Abgeordneten Rabel und Orcheil: auf Erhoͤhung des Eingangszolles auf auslaͤndiſchen
Vitriol und Alaun. es Abgeordneten Sedelmaier: Erhoͤ⸗ hung des Zolles auf rohes Unſchlitt betreffend. Des Abge⸗ ordneten Freiherrn von Cloſen, auf Gleichſtellung der vor dem Maͤrz 1822,
Ofheclere. Von Hornthal in Bamberg uͤberſandte ſeine Schrift uͤber den Landtag, wofuͤr die Kammer ihren Dank ins 5 niederler 8. 8 dattt Heh unchen, 5. Maͤrz. eute ſtarb der koͤnigl. eichs⸗ rath, Staatsrath und Maͤſident des proteſtantiſchen Ober⸗ conſiſtoriums, Freiherr v. Seckendorff. — Dem Vernehmen nach werden wir den Koͤnig dieſen Sommer hindurch in unſerer Mitte zu beſitzen das Gluͤck haben, da Se. Majeſtaͤt keine entfernte Reiſe zu unternehmen gedenken, und Ihre Majeſtaͤt die Koͤnigin in Nymphenburg Ihr Wochenbett abhalten werden. — Wie verlautet, iſt an die Redactionen der hier Iegehn Blaͤtter der Befehl ergangen, dieſel⸗ hen bei 100 Fl. Strafe, jedesmal vor der Ausgabe den dazu ernannten Polizeicommiſſairen vorzulegen. Man ſpricht von Errichtung eines literariſchen Vereins mit einem Leſe⸗ inſtitut unter der Leitung des Geh. Hofraths v. Schelling. . Nuͤrnberg, 8. Mäͤrz. Am zweiten Oſtertage, den 2 Aporil d. J., wird der Grundſtein zu Albrecht Duͤrer's .e gelegt werden. An Beitraͤgen ausſchließend zu eſem Zwecke, ſind 8883 Fl. 40 Nr. bis jetzt unterzeichnet
5 worden. Maͤrz. Das c Regierungsblatt
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knn . e folgende Bekanmtmachung, die ddes Großherzogthums betreffend: 12 Gro 9 rung teht in dieſem Augenblick mit der Krone Preußen in Unterhandlungen, welche eine Erweiterung des Verkehrs 8 * . Unterthanen bezwecken, und deren Folge bh eines andern Zoll⸗Syſtems, und die —5 be a Beziehung auf mehrere Actikel 5 Fhachricht von dies a die in das Publikum gekommene ranlaſſen duͤrfte ſenc Unterhandlungen mehrere Perſonen ethen zu verſehen mit außergewoͤhnlichen Waarenvor⸗ daß die w hibeilntden Aſoz ee ce des Fall eintreten koͤnnte, 1 rung duuch entſtehende Wuaren ah efogherz glichen Regie⸗ deen koͤnnten, ſo wird hiermit verordnet: gen vereitelt wer⸗
Art. t. Von de 3 m heutigen Tage an ſollen die Groß⸗
oglichen Grenz⸗E 8 af die Namen z'Einnnehmereien alle eingehende Waaren,
der Empfaͤnger ſowohl ten, gen 1 hl als d. ⸗ der⸗ Großherzoglchee 80 es ſollen dieſe Tndese chen von Kerben. neral⸗Controlle demnäͤchſt veriſicirt 9
. ah — dieſer Annotationen ſoll die Dif⸗ känftgen Tarif, von —₰ zwiſchen dem jetzigen und dem garen, von d allen, vom heutigen Tage an eingehen⸗
pfang notirt word enſenigen, auf deren Namen der Em⸗ angemeſſen find rden iſt, oder, wenn die Verwaltung dieſes t darauf, oh n ſollte, von den Declaranten, ohne Ruͤck⸗ oder nicht, .; die Waare noch in ihrer Hand befindet ſeyn ſollte, nach 2, und, inſofern dieſes nothwendig Ordnung beigetrt en Beſtimmungen der Steuer⸗Executions⸗
Arr. 3. — werden.
men, deren Einführenn den Grenz⸗Buͤreau's Waaren ankom⸗ der angeordneten Raaeünsporkanten oder Empfänger ſich können dieſe Waaren ber hebum nicht ausſetzen wollen; ſo unter der ſpeciellen Aufſiche deß renz⸗Buüreau hinterlegt und mrüͤckgehracht werden. deſſelben wieder in das Ausland
und der nach dieſem Zeitraume penſionirten
Art. 4. Die Beſtimmungen Art. 1. und 2. ſind in ganz 8 gleicher Art anwendbar auf alle Waaren, welche aus dm — Freihafen zu Mainz, oder aus den Lagerhäuſern und ander Freilagern oder aus Privatmagazinen in das Großherzogthum eingebracht werden. ,
Art. 5. Großherzogliche Ober⸗Finanzkammer iſt mit der Vollziehung dieſer Anordnung beauftragt.
Darmſtadt am 7. Maͤrz 1828.
Unterz: Aus beſonderem Allerhoͤchſten Auftrage Groß⸗ herzogl. Heſſ. Miniſterium der Finanzen. du Thil. 8 uttgart, 7. Mäarz. Das 2 jegierungsblatt vom 5. een von Seiten des Miniſteriums der auswär⸗ tigen Angelegenheiten eine
Uebereinkunft 8* Preußiſchen Regierung zu gegenſeitiger Sicherſtenung der Pre der Schüftſteller und Verleger gegen den Nachdruck;
— bi mäßheit des Artikels 18. der Deutſchen — 2 Beſchluſſe kommen wird,
Bundes⸗Acte zu einem gemeinſamen 3 — den 25*5,₰ in den Preußiſchen Staaten, wenn . der Wuͤrtembergiſchen Regierung um ein Privilegium wi 2 den Nachdruck nachſuchen, gan dieſelbe guͤnſtige Behand⸗ lung, welche in einem ſolchen Falle die Waͤrtembergiſchen Unterthanen in veene In zu Theil werden ſoll. wei z. 1
Mit dem Monat Maͤrz geht die auf die Dauer eines Jahres beſchränkte einſtweilige Uebereinkunft (modus vivendi für Zoll⸗und Handelsverhaͤltniſſe zwiſchen der Schweiz und dem Großherzogthum Baden zu Ende, ohne daß ein bleiben⸗ der Vertrag, der an ihre Stelle treten koͤnnte, zu Stand ckommen waͤre. Die voroͤrtliche Behoͤrde hat unter dieſen ſumſtoͤnden durch Note vom 25. Febr. auf Verlͤngerung
—
jener Lebensweiſe für unbeſtimmte Zeit, bei achtwoͤchentlicher jedem Theil freigeſtellter Aufkuͤndigung, angetragen. Seit der letztjährigen Tagſatzung hat, einiges Notenwe ſels uner⸗ achtet, die Unterhandlung fuͤr einen bleibenden Handelsver⸗ trag keine Fortſchritte gemacht. Durch Note vom 17. Febr. iſt von dem Großherzogl. Badiſchen Geſchaͤftstraͤger erklaͤrt worden, daß, dei S weizeriſcher Seits verweigerter Ratiſi⸗ cation des im Januar 1826 geſchloſſenen Vertrags und bei den ſeitherigen vergeblichen Bemuhungen darauf zuruͤckzu⸗ kommen, nun auch Baden ſich von diesfalls eingegangenen Verpflichtungen losſage und alles Verhandelte als . hen zu betrachten ſei; wogegen jedoch die Bereitwilligkeit zu Anhebung einer neuen Unterhandlung ausgeſprochen wurde, wofern die nunmehrigen Vorſchläge von der Schweiz aus⸗ zehen werden, deren Begehren und die dafuͤr zu machenden s nerbietungen als Grundlage der neuen Unterhandlung die⸗ nen ſollten. Der voroͤrtliche Staatsrath hat bei den Regierun⸗ dn der zunächſt bei dem Verkehr mit Baden betheiligten — antone einen befoͤrderlichen Zuſammentrirt ihrer Commlſſaa«“ rien zur Vorberathung zu veranſtalten angetragen. Tärkei und Griechenland. Die Allgemeine Zeitung enthält im neueſten Blatte folr eendes Schreiben aus Konſtantinopel vom 5. Februar: ie Hauptſtadt iſt fortwaͤhrend in großen Beſorniſfen. In Pera ſchickt ſich Alles zur Abreiſe an, da man fuͤrchtet, daß die aus Aſien erwarteten Truppen den Ueberreſt der Woh, nungen der weggewieſenen Armenler in Beſitz nehmen wer⸗ den. Die Anerbietungen der Katholiſch⸗Armeniſchen — E. ſter, die Kirche des Patriarchen beſuchen, aber das A 1u mahl nach dem Roͤmlſchen Ritus genießen zu wollen, ſind ruchtlos geblieben, und ein ſtrengerer Befehl, als der fruüͤ⸗ eere, erlaubt ihnen nicht mehr, das Schickſal ihrer Ge⸗ meinde zu theilen, ſondern verbietet ihnen, ſich nach Aſien zu wenden, ſo daß dieſe Glaubens⸗Vater mit einzelnen Ka⸗
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bavanen zu Lande nach Italien ziehen wollen. Welchen Un⸗ faͤllen diefe Wanderer in den Provinzen ausgeſetzt ſein werden, kann man ſich vorſtellen. Das Elend der abziehenden Chriſten iſt ſehr groß, aber, zur Ehre der Tuͤrken kann es geruͤhmt werden, daß Manche ihnen Theilnahme durch Rath und That beweiſen. Namentlich iſt dieſes auf der Aſiatiſchen
Seite der Fall, wo viele dieſer Unglücklichen, denen die Ehriſten aller Bekenntniſſe aus Fur tſamkeit keine Unter⸗ ſtuͤtzung angedeihen ließen, hüͤlfreiche Gaben von den Mos⸗ ims erhielten. Von einer Verwendung der fremden Ge⸗ ſandten iſt nichts mehr zu erwarten. Frankreich und Oeſter⸗ reich ſind tractatenmäßig die Protektor⸗Staaten der Kathe⸗ liken, alle in die Seüechiſche Frage verſchmolz durch den Dr der Zeiten alle andern in Eine große, die nur ein des Schickſals zu loͤſen beſtimmt ſcheint. Wenigſtens iſt es hier dahin gediehen, daß ſich Verzweiflung auf allen Geſich⸗ tern und nur der Gedanke tröͤſtet, daß dieſer Zu⸗ d
ſtand bei dem auch unter den Tuürken herrſchenden Elen
nicht von langer Dauer ſein könne.
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Man
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