hieſigen Handelsſtande ſehr angenehm geweſen. Der ge⸗ dachte Bevollmaͤchtigte ſoll ſich nach abgehaltener Quaran⸗ taine unmittelbar nach Paris begeben. Einige glauben ſogar, daß der Friede ſchon abgeſchloſſen ſei, und daß der Dey von Algier bloß deshalb einen Geſandten nach Paris ſchicke, um dadurch Frankreich gleichſam eine Genugthuung zu geben.“ Der Conſtitutionnel fuͤgt dieſem Geruͤüchte noch hinzu: daß durch den Telegraphen der Befehl nach Toulon ergangen ſei, die Vorbereitungen zur Einſchiffung der (in der Beilage fn Nr. 84. der Staats⸗Zeitung erwaͤhnten) Truppen vor⸗ aufig einzuſtellen. Beide Gerüͤchte ſcheinen ſehr der Beſtä⸗ tigung zu beduͤrfen. —
Der Koͤnigliche Gerichtshof hat ſich vorgeſtern abermals in der Angelegenheit der November⸗Unruhen verſammelt; die Sitzung dauerte beinahe ſechs Stunden; die Discuſſion wurde ſehr lebhaft gefuͤhrt, es kam indeſſen noch zu keinem Beſchluſſe, und der Gerichtshof vertagte ſich auf den 31. d. M.
Durch eine telegraphiſche Depeſche vom 16ten d. M. iſt hier aus Liſſabon die Nachricht eingegangen, daß die Portugieſiſchen Generale Stubbs und Talga ſich eingeſchifft haben, um das Koͤnigreich zu verlaſſen. Der Infant Dom Miguel regierte noch nach dem Buchſtaben der Charte, han⸗ delte aber taäglich mehr ihrem Geiſte entgegen. In Sekübal waren neue Unruhen ausgebrochen, und man hatte zu Un⸗ terdruͤckung derſelben einige Compagnieen des 8ten Jäger⸗ Regiments nach dieſer Stadt beordert.
Nachrichten aus Havana zufolge hat daſelbſt am 11. Febr. eine bedeutende Feuersbrunſt ſtattgefunden, wodurch in den Vorſtaͤdten 600 Haͤuſer in Aſche gelegt wurden und 11 Menſchen das Leben verloren.
Nachrichten aus New⸗York vom 1. Maͤrz, welche kuͤrz⸗ lich mit dem Schiffe „Heinrich IV.“ in Havre de Graͤce eingetroffen ſind, melden den Tod des Generals Brown, Befehlshabers der Landmacht der Vereinigten Staaten.
82
K. Großbritanien und Irland. Parlaments⸗Verhandlungen. Der vom Ober⸗ hauſe ernannte Ausſchuß zur Pruͤfung der Jagdgeſetze hat nunmehr ſeinen Bericht erſtattet. Es heißt darin: daß die beſtehenden Geſetze, wodurch der Kauf und Verkauf von Wildpret verboten wird, als unzureichend in Anſehung ihres Zweckes befunden worden ſind, wie denn ihre Beſtimmungen fortwährend umgangen werden; daß dieſe Geſetze folglich aufzuheben oder dergeſtalt zu modificiren ſein duͤrften, daß der Wildpret⸗Verkauf geſetzlich erlaubt werde; daß ferner die Geſetze, wonach das Jagdrecht auf gewiſſe durch Geburt oder beſonderes Beſitzthum bevorzugte Perſonen beſchränkt iſt, abzuaͤndern ſind, und zwar dergeſtalt, daß jede Perſon, welche 10 Acres (15 ½ Magdeburger Morgen) zuſammenhän⸗ ndes 862 beſitzt, befugt ſein ſoll, mit Erlaubniß des Eesench mers *), darauf zu jagen, wie auch, daß der igenthuͤmer einer gleichen Strecke Landes dieſelbe Be⸗ fugnſß haͤben ſoll; daß der eneeeegs⸗ Jedem nach Be⸗ ieben die Befugniß dazu ſoll ertheilen duͤrfen; daß die Ei⸗ genthuͤmer großer Guͤter (Manors) die Erlaubniß ſollen ge⸗ waͤhren koͤnnen, auf dem Gemeinde⸗ und Un Land zu jagen; daß nachdruͤckliche Strafen gegen Wilddiebe verordnet; end⸗ lich aber, daß durch die jetzt feſtzuſetzenden Beſtimmungen großen Gutsbeſitzer in keiner Art Eintrag geſchehen ſoll. 8 Im Unterhauſe uͤberreichte der Alderman Thomp⸗ ſon eine Bittſchrift von drei der bedeutendſten Verſiche⸗ rungs⸗Anſtalten, wegen Ermäaͤßigung der Abgaben von Ver⸗ ſicherungs⸗Policen. Er bemerkte daß die gegenwartige Ab⸗ gabe 3 Schilling fuͤr jede 100 Pf. St. von allen ſowohl vor Seegefahren als Feuerſchaden verſicherten Summen be⸗ trage, ferner, daß die Zahl der Gebaͤude in einem großen Maaßſtabe, die Verſicherungen aber nicht in gleichem Ver⸗ — zugenommen haͤtten. Im Jahre 1795 bellef ſich, agte er die Zahl der Wohngebaude in Groß⸗Britanien auf 1,575,923 im Jahr 1821 war . aber bereits auf 2,429,600 angewachſen. Im vorigen Jahre hat die Abgabe von Feuerverſicherungs⸗Pollcen nahe an 550,900 Pf. eingetra⸗ gen, was eine verſichernde Summe von 400 Milllonen Pf.
*) Bekanntlich ſind in land die meiſten Beſitzer Ueiner Grundſtuͤcgke —— ſondern nur Emphpteutiſche Beſiter, Ervpaͤchter 0, deren Beſitz auf die im Contract be⸗ ſtimmte Friſt beſchräͤnkt iſt und die einen Canon entrichten. Dieſes Verhältniß der Grundeigenthuͤmer zu den Grund⸗ beſihern in eins der mächzzgſten Triedrader im bffntlichen Leben in England; denn gewoöhntich ſind die Beſitzer die Clten⸗ ten der Eigenthuͤmer; hei Wahlen gimmen ſie für ſic oder nach ihrer Weiſung, reichen Bittſchriften deim Parlamente ein u. ſ. w.
E“ 152 85 1.“. 17 2
.ö 1
„
vorausſetzt, welches zwar eine große Summe iſt, aber den⸗ noch nur einen kleinen Theil des in Gebaͤuden, Hausrath und Vorraͤthen ſteckenden Capitals ausmacht; man kann in der That annehmen, daß kaum ein Drittheil dieſer Art von Eigenthum verſichert iſt, was ich fuͤr ein Uebel halte, welches zum großen Theil von den ſchweren ver
et
ben herruͤhrt, womit die Verſicherungs⸗Policen bela
ſind. Die Herabſetzung der Abgabe wuͤrde eine Vermehrung der Verſicherungen und folglich keine Verminderung der Ein⸗ nahmen nach ſich ziehen, wie man ſich davon bei der Herab⸗ ſetzung der Abgabe vom Wein zu uͤberzeugen Gelegenheit ge⸗ habt hat. In den See⸗Verſicherungen hat nun vollends eine große Verminderung ſtatt gefunden. Im Jahr 1814 belief ſich der Ertrag dieſer Abgabe auf 485,600 Pfd., 1826. betrug ſie nur noch 28,Hn. Pfh. welches von der Stiftung vieler See⸗Aſſecuranz⸗Geſellſchaften auf dem Continente her⸗ rührt, die keine ſolche Abgaben zu bezahlen haben. Als Beiſpiele führe ich an, daß die Verſicherungs⸗Praͤmie nach Calals 5 Schill, von 100 Pfd. (4 pCt.), alſo von 10,000 Pfd. 25 Pfd. beträͤgt; nun kommt aber die Abgabe mit 12 Pfd. 10 Schill. hinzu, ſo daß die ganzen Koſten ſich auf 37 ½ Pfd. belaufen, waͤhrend man in Frankreich, wo keine ſolche Abgabe beſteht, mit 25 Pfd. davon koͤmmt. Da nun unter ſolchen Umſtaͤnden Niemand hier verſichern wird, ſo hoffe ich, daß der Kanzler der Schatz⸗Kammer der Sache ſeine Aufmerkſamkeit in der Abſicht ſchenken wird, die Ab⸗ babe wo moͤglich um die Haͤlfte zu ermaͤßigen. Der Kanz⸗ er der Schatz⸗Kammer entgegnete: er habe dieſer An⸗ gelegenheit alle Aufmerkſamkeit bereits gewidmet, und ſo ſchmerzlich es ihm auch ſei, ſo muͤſſe er doch jetzt Anſtand nehmen, irgend etwas zu thun, was eine Verminderung der Staats⸗Einnahme nach ſich ziehen koͤnne. Dieſer Zweig der⸗ ge betrage in Summa eine Million Pfd., er könne da⸗ er Niemandem die Hoffnung geben, einen ſo wichtigen Theil der Einnahme zu vermindern (Hoͤrt!). Uebrigens ſei die Behauptung, daß die Verſicherungen gegen Feuersgefahr mit der Zunahme von Gebäuden nicht Schritt gehalten haͤt⸗ ten, ungegruͤndet; es ſei vielmehr der umgekehrte Fall einge⸗ treten, und die Summe der Verſicherungen habe Jahr für nebr zu- und noch nie abgenommen. Was die See⸗Ver⸗
herungen betreffe, ſo ſei es wahr, daß ſeit 1814. eine Ver⸗ minderung ſtatt gefunden habe; uͤbrigens habe der vorige Red⸗ ner als Vergleichungs⸗Maaßſtab eins der unguͤnſtigſten Jahre⸗ nämlich das Jahr 1826, gewöhlt, während das Jahr 1812, wo⸗ mit er es verglichen habe, ein Kriegsjahr geweſen ſei, wo ver⸗ haͤltnißmäͤßig ſchon deshalb mehr 5 28. würde, weil Nie⸗ mand es im Kriege wage, unverſicherte Verſendungen zu machen; wenn man zwei andere Vergleichungs⸗Punkte nehme, ſo ſtellen ſich die Sachen beſſer; ſo ſelen im Jahre 1812, 93. Millionen und im Jahre 1827, 92 Millionen verſichert wors den, was doch nur eine Verminderung von 1 Million er⸗ as (Beifall.) Uebrigens wolle er nicht bezweifeln, daß in und wieder im Auslande verſichert würde; im Allgemei⸗ nen geſchehe es aber ſchon deshalb nicht, weil die Verſicher⸗ ten wohl wuͤßten, daß es ihnen nirgend ſo leicht wie hier wird, ihre Entſchädigung wieder zu erhalten. Mach einigen Zwiſchenreden wurde die Petition verleſen und auf den Tiſch gelegt. — Den 26ſten warden mehrere Bittſchriften eingereicht und die Huskiſſon’'ſche Paſſagier⸗Vill zum drittenmale verleſen. Den 27ſten trug der Alderman Walthman darauf an, daß dem Hauſe die Rechnungen der Ober⸗Canada⸗Geſellſchaft⸗ welcher große Strecken Kronlaͤndereien zur Urbarmachung abgelaſſen worden ſind, vorgelegt werden ſollten; indem er glaube, daß der Zweck dieſer Unternehmung verſehlt werben Herr W. Horton entgegnete: er glaube nicht, daß man die genannte Geſellſchaft zwingen koͤnne, ihre Rechnungen vorzulegen; die Regierung habe ihr unter gewiſſen 8 gungen Ländereien überlaſſen; ſo lange dieſe Bebingungen erfuͤllt wuͤrden, und dieſes ſei gegenwaͤrtig der Fa habe man keinen Grund, uͤber ſie zu — Herr Hüskiſſon ſagte ebenfalls, daß dieſe Geſellſchaft äußerſt mützlich ſci, in⸗ dem durch ſie unbebautes Land in Eultur geſetzt, Anſiedelungen von Auswanderern befoͤrdert und ein 5— des Kauf⸗ preiſes zur Anlegung von Straßen Bruͤcken, üͤberhaupt zu oͤffentlichen Zwecken verwendet wi rden. r. Wiez⸗ man wollte ſich damit nicht zufrieden geben un ſagte, alle dieſe Geſellſchaften muͤßten ſtreng bewacht werden; denn es haͤcten zahlloſe Proceſſe bewieſen, daß Viele derſelben nur auf Betrug ausgingen und daß ſogar Mitglieder des Hau⸗ ſes dabel betheiligt waͤren; ja, ein Mitglied, der Repräfemn⸗ tant eines Fleckens (Hr. Wilcks jun.) ſei deshalb imn ſolche Verwickelungen gerathen, daß er im Begriff ſei, ſeinen Sitz im Parlament gegen eine Geld⸗Entſchäͤdigung aufzügeben, und es ſel durch die Zeitungen ſtadtkundig geworden, daß