„
e i
ee e]
85 E n 8 31 zur Allgemeinen Preußiſchen
2. . .
*
I,24 1.
’1
8. a g 1 Staats⸗Zeitung RNr. 95.
die nothwendigen Anweiſungen und Aufforderungen zur un⸗ mittelharen Einſtellung der Feindſeligkeiten abzuſenden.
Der gegenwäͤrtige Friedens⸗Tractat, welcher in zwei leichlautenden Inſtrumenten abgefaßt, von den reſpectiven evollmäͤchtigten unterzeichnet mit ihrem Wappen beſiegelt
und gegenſeitig ausgewechſelt worden iſt, ſoll beſtaͤtigt und ratificirt werden durch Se. Maj. den Kaiſer aller Reußen und Se. Maj. den Schach von Perſien und die foͤrmlichen mit ihrer eigenen Unterſchrift verſehenen Ratificationen wer⸗ den zwiſchen ihren Bevollmäͤchtigten in dem Zeitraume von vier Monaten oder wo moöͤglich noch fruͤher, ausgewechſelt werden. So geſchehen im Dorfe Turkmantſchal den 10. Febr. des Jahres des Heils 1828 und den öten des Monats Schebone im Jahre 1243 der Hedſchra.
Am Dienſtag den 1ſten d. wurde in Gegenwart Ihrer Majeſtären des Kaiſers und der Kaiſerin Alexandra ſo wie Sr. Kaiſerl. Hoheit des Thronfolgers und Sr. Kaiſerl. Hoheit des Großfürſten Michael Pawlowitſch, nebſt einer bedeutenden Verſammlung angeſehener Perſonen und einer Menge Volks, bei der Bau begriffenen Iſaaks⸗Kirche die erſte Granit⸗Saͤule erichtet. Vermittelſt des einfach⸗ ſten Mechanismus erhob ſich der koloſſale Felſenſchaft, ge⸗ ruͤndet durch die Hand der Kunſt, und wurde in einer Stunde auf ſeinem Standorte aufgeſtellt. „Wenn die Truͤmmern von Palmyra und Balbeck,“ ſagt die nordiſche Biene, „gi⸗ antiſche Formen der Architectur darſtellen, die der Welt is jetzt Erſtaunen einfloͤßen, ſo koͤnnen wir dreiſt behaupten, daß man nirgend in Europa Saͤulen wie dieſe aus einem Granitſtuͤck beſtehend, erblickt. Dieſer Tempel wird ein Denkmal werden, Rußlands wuͤrdig.“
Se. Maj. der Kaiſer haben dem General⸗Lieutenant, Grafen v. Gourieff, den St. Annen⸗Orden iſter Klaſſe mit Diamanten zu e, T. eruhet.
80 4 erreich.
Wien, 9. März. achſtehendes iſt der weitere Inhalt der (im geſtrigen Blatte abgebrochenen) Beſtimmung des Han⸗ dels, und Schiffſahrts⸗Vertrags mit Braſilien. — Alle Guͤter und Waaren, welche Erzeugniſſe des Bodens, der Handar⸗ beit oder des Kunſtſleißes der Unterthanen und Laͤnder Sr. Majeſtoͤt des Kaiſers von Oeſterreich ſind, und unmittelbar
in die Braſiliſchen Haͤfen zum Verbrauche eingefuͤhrt werden,
ſollen keine andern Gebühren zu entrichten . als jene welche die Unterthanen der am meiſten begünſtigten Nation für dieſelbe auf gleiche Art eingefuͤhrten Artikel entrichten, oder küͤnftig entrichten werden. Das Gleiche gilt fuͤr die Unter⸗ chanen und Länder Sr. Maj. des Kaiſers von Braſilien, wenn von dieſen unmittelbar in die Oeſterreichiſchen Haͤfen zum Verbrauche Waaren eingefuͤhrt werden. Man iſt jedoch üͤbereingekommen, daß bei Erwaͤhnung der am mei⸗ ſten begünſtigten Nation, jene der Portugieſen nicht zum Vergleichungspunkt dienen koͤnne, ſelbſt wenn dieſe in Braſilien FSe. erhalten ſollte. So ollen ferner alle aaren der Unterthanen des Oeſter⸗ ſreichiſchen Kalſerthums, welche in die Braſiliſchen fen zur einſtweiligen Lagerung oder zur Wiederausfuhr geſendet werden, mit denen der am meiſten beguüͤnſtigten Nationen gleiche Gebüͤhren entrichten. Die Unterthanen der hohen, contrahirenden Theile haben ſich auch aller der Sicherhelt und Beguͤnſtigungen in den beiderſeitigen Laͤndern zu er⸗ freuen, welche der am meiſten begünſtigten Nation zugeſtan⸗ den ſind, ſie koͤnnen uͤber ihr Eigenthum durch Verkauf⸗ Tauſch, Schenkung, letztwillige Anordnung, oder auf jede andre Weiſe frei ohne alle Hinderniſſe verfüͤgen; ihre Häu⸗ ſer, ihr Beſitzthum und ihre Effeeten ſollen geſchuͤtzt, durch keine Behoͤrde wider ihren Willen in Beſchlag genommen werden können, ohne jedoch den geſetzlichen Rechtsgaug zu gefährden, ſie ſind uͤberdies jedes Militair⸗Dlenſtes zu Waſſer und zu Lande enthoben, ſo wie auch jedes andern oͤffentli⸗ chen Dienſtes, jedes gezwungenen Darlehns, oder jeder mi⸗ Uratriſchen Requlſirion, und können zu keiner gewoͤhnlichen Steuer angehalten werden, die döͤher⸗ 62g lche — Iee meiſten be⸗ dnfeigren⸗ 8, lene⸗ 85 r küͤnftig zahlen ſollen. jr Braſilien räumt endlich den See. eheſ 8 89- Kalſers von Oeſterreich auch die Beſugniß 22 8238 ſie bei den Braſiliſchen Zollaͤmtern deſſelben Rcheg⸗ der Zoll⸗ und Gebuͤhren⸗Vermerkung und unter denſelben Bedingun⸗ gen wie die Unterthanen Braſillens genleßen ſollen, woge⸗
gen auch die Braſiliſchen Unterthanen bei den Oeſterrei⸗ chiſchen Zolläͤmtern jede, mit den beſtehenden Geſetzen und Anordnungen vereinbare Begunſtigung Lerlehen werden. Dieſer Handels⸗, und Schifffahrths⸗Tractat heißt es am Schluſſe ſoll einen Zeitraum von 6 Jahren hindurch vom Tage der Auswechſelung der Ratificationen an gerechnet in voller Wirkſamkeit bleiben. 8
Tuüͤrkei und Griechenland. 25
Aus Konſtantinopel vom 19. Marz wird (in der Allge. meinen Zeitung Folgendes gemeldet: Ein Hattiſcherif des Großherrn beftehlt, daß in der Folge nur ſolche religiöſe Secten im Reiche geduldet werden ſollen, die unter unmit⸗ telbarer Obhut der zu Konſtantinopel reſidirenden Griechiſchen und Armeniſchen Patriarchen und des Ober⸗Rabbiners ſte⸗ hen, und daß alle Individuen, die ſich nicht zu den eben er⸗ waͤhnten Confeſſionen bekennen, entweder tre Religion zu aͤndern oder unverzüglich das Land zu meiden haben, daß bel ihrer Auswanderung jedoch ihr Vermoͤgen dem Fiscus anheim falle. Auch muͤſſen die jungen kathoſiſchen Maͤdchen, bei Strafe nach Aſten abgefuͤhrt zu werden, ſich mit Män⸗ nern von einer der geduldeten Secten vermählen. Dieſes öͤffentliche Scandal hat die zu Pera anweſenden Diplomaten veranlaßt, zu Gunſten der Verfolgten einzuſchreiten und der Pforte Vorſtellungen zu machen, damit eine Maaßregel ein⸗ geſtellt werde, die nur geeignet iſt, in ganz Europa Unwillen zu erregen und ſelbſt die fuͤr die Pforte freundſchaftlichſt geſinüten Maͤchte von ihr abzuwenden. Der Reis ⸗Effendi, u dem, wegen des Ramaſan, faſt kein Zutritt ſtatt
udet, ſoll jedoch die Vorſtellung der Europäiſchen Ge⸗ ſandten durch den erſten Pforten, Dollmetſch angenom⸗ men und zur Antwort gegeben haben, daß man ſich damit beſchaͤftigen werde. Inzwiſchen iſt bis heute noch keine Ab⸗ aͤnderung erfolgt, und die achtbarſten Familien ſtehen haͤnde⸗ ringend am Ufer, um ihre Kinder, die ihnen entriſſen wer⸗ den, auf kleine Schiffe geſchleppt, und in die Verbannung gefuͤhrt zu ſehen; es war nicht genug, ganze Familien ihrer ruhigen Exiſtenz zu entreißen, und ſie ihrem gewiſſen Unter⸗ gange zu uͤberliefern; man wollte die Qualen weiter aus⸗ dehnen, und den Sohn dem Vater, die Tochter der Mutter wegnehmen, und jeden Einzelnen der härteſten Pruͤfung un⸗ terwerſen. Dieſe boͤsartige Erfindung ſollte auch ihre Wir⸗ kung nicht verfehlen; Viele dieſer Ungluͤcklichen ſchwoͤren ihren vaͤterlichen Glauben ab, um ſich nicht von den ihrigen getrennt und einzeln verbannt zu ſehen. — Aus Griechen⸗ land erfaͤhrt man, daß Ibrahim Paſcha von dem Lord⸗ Ober⸗Commiſſair der Joniſchen Inſeln aufgefordert worden ſei, Morea zu verlaſſen, daß er aber jeden dahin gehenden Antrag abgelehnt habe. Graf Capodiſtrias ſoll ſeiner Seits erklaͤrt haben, daß er Ibrahim Paſcha hindern werde, aus Morea zu entkommen, und daß er nur dann frelen Abzug erhalten ſolle, wenn die von ihm in die Sklaverei gefuͤhrten Griechen auf freien Fuß geſetzt und ausgeliefert wuͤrden.
— Briefe aus Zante vom 20. Maͤrz enthalten (der Floren⸗ tiner Zeitung zufolge) Nachſtehendes: Seit dem 8ten d. M. haben alle kleine Griechiſchen Schiffe, ſo wie eine Kriegs⸗ Goelette, die 84 hier befinden, ihre National⸗Flagge, mit hoͤherer Genehmigung aufziehen koͤnnen. Dieſe Thatſache beweiſet, daß die neue Regierung Griechenlands Zutrauen einfloͤßt. Wir erfahren uͤberdieß, daß die Achtung, welche die Griechen fuͤr den Grafen Capodiſtrias zeigen, undegraäͤnzt und allgemein iſt; daß ſeine Befehle mit Ehrfurcht beobach⸗ tet werden und daß in jedem Landestheile alle Geſchaͤfte eine Regelmaͤßigkeit annehmen, von dem man früher nicht das Geringſte ſah. Der Graf Capodiſtrias, welcher ſich, dem Vernehmen nach, von Aegina nach 5,b di Romania be⸗ geben hatte, ſollte von Neuem nach Aegina zuruͤckkehren. Kein Griechiſches Schiff kann ferner aus irgend einem Hafen auslaufen, wenn es nicht vorher der Regierung eine Buͤrg⸗ ſchaft fuͤr die Abſicht ſeiner Reiſe gewaͤhrt und ſich nicht eine vom — ſelbſt beglaubigte Autoriſation verſchafft hat.
Im Archipelagus ſind 68 Transportſchiffe von Alexan⸗ drien angekommen, um die Aegyptiſchen Truppen an Vord zu nehmen. Letztere haben bereits Tripolizza gaͤnzlich geräͤumt, und ſich jetzt an der Kuͤſte zwiſchen Modon Und Navarin verſam⸗ melt. Die Stadt Tripolizza iſt nur noch ein Haufen von größ⸗ tentheils abgebrannten veroͤdeten Wohnungen. Biefe aus dem Lager des General Church ſprechen von Neuem von der Einnahme des Forts Anatolico durch die Griechen mittelſt
Wö
. 11“ 8eü gse vn,. haasg8. F.. EEEE
18 egxüt ie e srIhne
“