fall von 768,978 Fl. herbei; aus Urſachen deren Abwendung 8¼ * außer der Macht der Verwaltung lag, blieben die Forſtge⸗ feäͤlle um 114,199 Fl., die Stempelgefäͤlle um 187,610 Fl. geegen den Voranſchlag des Budgets zuruͤck; noch einige an⸗ dere Einnahmszweige erreichten nicht den Anſatz des Finanz⸗ Geſetzes; unter allen gab nur der Malz⸗Aufſchlag einen bedeutenden Meht⸗Ertrag, welcher jedoch geſetzlich der Schul⸗ dSdentilgungs⸗Anſtalt zugerechnet werden mußte, ſohin dem laufenden Finanz⸗Dienſt nicht zuging. Der Geſammt⸗Ausfall XS den Einnahmen des laufenden † ſnen Dlenſtes⸗ mit In⸗ 2 begriff des der Schuldentilgungs⸗Anſtalt erſetzten Minder⸗ Ertrages der Stempel⸗Gefälle betrug 974,009 Fl. Deſſen⸗ * ungeachtet, meine Herren, wurde das Gleichgewicht zwi⸗ ſchen den Einnahmen und Ausgaben nicht geſtoͤrt; die
General⸗Finanz⸗Rechnung ſchließt vielmehr mit einem baaren Activ⸗Reſte von 165,814 Fl. 26 ½ Kreuzer ab. Dieſes hocherfreuliche Reſultat verdankt das Vaterland den weiſen Maaßregeln, welche Se. Maj. der Koͤnig gleich bei dem Antritt Allerhöͤchſt Ihrer Regierung ergriffen, und mit Beharrlichkeit vollziehen ließen. Aus der General⸗Finanz⸗Rech⸗ nung werden Sie, meine Herren, ſich uͤberzeugen, daß in al⸗ . len Zweigen des Staats⸗Haushalts bedeutende Erſparungen Sctatt fanden; obgleich mehrere außerordentliche, jedoch nur momentane Ausgaben den Reſerve⸗ Fonds beſonders Felaſteten, — obgleich eine zwar unbedeutende und im Berichte näher gerechtfertigte Ueberſchreitung der Etats fuͤr den Staatsrath und fuͤr die Wohlthätigkeit unvermeid⸗ llicch waren, ſo ergiebt ſich im Vergleiche gegen die Budget⸗ Aunſäͤtze bei dem eſgentlichen Staats⸗Aufwand eine Minder⸗ Ausgabe von 1,134,163 Fl. 47 Kr.“ (So . B. betrug ſ‚;dder Militair⸗Etat mit Gendarmerie und topographiſchem 8 Bluͤreau um 750,000 Fl. weniger, als er im Budget mit 7 Mill. 290,000 Fl. veranſchlagt war, das Staatsminiſte⸗ rium des Hauſes und des Aeuſſern erſparte an ſeinem Etat 68,000 Fl., das Fmnen Meir terſim 148,000 Fl. u. ſ. w.) vanien. S Die Madrider Zeitung vom 1. April enthält folgendes, * unterm S8ten v. M. von Sr. Majeſtaͤt an den Peaſoenee. dſddes Miniſter⸗Rathes mit dem Beſehl der weitern Mitthei⸗ 1u““ lung an ſaͤmmtliche Staats⸗Miniſter eigenhändig erlaſſene Dekret: 8 919 „Von dem Tage der Bekanntmachung des Dekrets der Reeformen an, iſt es den Staats⸗Miniſtern unterſagt, Mir eilrgend Jemand zur Anſtellung in einem Amte vorzuſchlagen, woelcher nicht Wartegeld⸗Empfaͤnger iſt, wobei vorausgeſetzt wird, daß er ſich woͤhrend der Zen der Conſtitution guk auf⸗ gefuͤhrt habe. Gleichfalls ſoll von gedachtem Tage an in feinem der Staats⸗Zweige irgend eine Penſion ertheilt wer⸗ den, von welcher Klaſſe ſie auch immer ſei, jedoch mit Aus⸗ nahme derer woruͤber ein Reglement beſteht, als Penſionen fuͤr Wittwen deren Gatten auf dem Schlachtfelde geblieben ʒ 828 zur Belohnung erworbener Verdienſte und nach vol⸗ iendeten Dienſt⸗Jahren ꝛc. ꝛc.“ . „Es ſoll keiner Empfehlung Gehoͤr gegeben werden, ſie kbomme von wem ſie auch immer wolle, und mache Ich die Sctaats⸗Miniſter fuͤr die puͤnktlichſte Befolgung dieſes De⸗ rrets verantwortlich.“ . — Pariſer Blaͤtter enthalten folgende Correſpondenz⸗ MNachrichten aus Madrid vom 5. April: Das reitende Jaͤger⸗Regiment von der Königl. Garde iſt nach der Graͤnze von Portugal abgegangen, — ſo iſt ein Park Artillerie zu demſelben Zwecke dahin ausgeruͤckt. 8 *½ Die Verſuche des Dom Miguel, Spanien in ein Buͤnd⸗ ₰ niß gegen die Charte in Portugal zu ziehen, haben bei un⸗ ſerm Staats⸗Rathe noch bis jetzt keine güͤnſtige Aufnahme 8 ſinden koͤnnen. Mehrere auf ein ſolches Ue ereinkommen ſich beziehende Documente ſind dieſem Collegium allerdings mitgetheilt worden, doch haben ſich diejenigen Mitglieder, weelche den bedeutendſten Einfluß in demſelben haben, fuͤr ſtrenge Neutralität Spaniens in der ganzen Angelegenheit erntſchieden. 8*n Der Koͤnig hat an den Kriegs⸗Miniſter den eigenhaͤn⸗ dig ausgefertigten Befehl erlaſſen, die zwoͤlf Regimenter Povinial⸗ Mäl aufzulöſen, und nach ihrer Heimath ab⸗ gehen zu laſſen. 2
Portugal.
Liſſabon, 29. Mäarz. Die heutige Zeitung enthält einige Anzeigen von der Wiederbeſetzung mehrerer, durch vor⸗ hergegangene Abſetzungen erledigten Stellen, darunter die der erſten Magiſtrats⸗Perſon von Porto, welche vom verſtorbe⸗ nen Koͤnig üngeſtent worden war und durch die letzte Staats⸗ Berwaltung abgeſetzt wurde. Auch iſt der Poſten des Gou⸗ verneurs von Elvas neu beſetzt worden, und eben ſo haben —verſchiedene Veraͤnderungen gleicher Art in den Regimentern
Nr. 1., 25. und 28. ſtattgefunden, ſo wie im Jaͤger⸗Batall⸗ lon Nr. 8. und in der Infanterie der Koͤnigl. Pollzei⸗Garde.
Die Zeitung enthaͤlt ebenfalls eine an die Provinzial⸗ Behoͤrden gerichtete Verfuͤgung des Juſtiz⸗Miniſters, wo⸗ durch er ſie auffordert, mit der groͤßten Congfalt uͤber die Ausfuͤhrung der Dekrete, die Ert eeilung von Paͤſſen betref⸗ fend, zu wachen. Sie ſollen die Heerſtraßen bewachen und ſolche durch Truppen oder durch Unter⸗Bediente der Behoͤrden ſelbſt beobachten laſſen, und ſollen Letztere in dieſem Fall durch die Bewohner der Ortſchaften begleitet werden. Es ſcheint, als ſel das Ereigniß in Coimbra eine der Urſachen der Erneuerung dieſer Vorſichts⸗Maaßregeln.
Tuͤrkei und Griechenland.
Nachrichten aus Trieſt vom 2. April zufolge, hat man daſelbſt durch einen Oeſterreichiſchen Kauffahrer, welcher Korfu am 25. März verließ, erfahren, daß Graf Guillemi⸗ not damals noch zu Korfu war, daß zwar ein Franzoͤſiſches Kriegsſchiff zu ſeiner Verfügung im Hafen vor Anker lag, der Graf aber bisher noch keine Anſtalten zur Abreiſe ge⸗ troffen hatte, woraus man den Schluß zog, daß die Zuſam⸗ menkunft der drel zu Konſtautinopel accreditirt geweſenen Botſchafter doch vielleicht noch zu Korfu ſtatt finden duͤrfte. Aus Alexandrien ſollen bel dem Lord⸗Ober⸗Commiſſair Nach⸗ richten eingegangen ſein, nach welchen die bei Mehemet⸗Ali, wegen Räumung von Morea gemachten Schritte fruchtlos geblieben ſind und der Vicekoͤnig ſich der Pforte voͤllig erge⸗ ben zeigt. Man trug ſich zu Korfu mit dem Geruͤchte, es ſeien dem Vicekoͤnige von Aegypten von Seite einer Euro⸗ paͤiſchen Macht Antraͤge gemacht worden, ſich fuͤr unabhän⸗ 8 zu erklaͤren, auf welchen Fall ihn dieſe Macht unverzuͤg⸗ ich anerkennen werde. Dieſen Antrag ſoll jedoch Mehemed⸗ Ali mit Unwillen zuruͤckgewieſen und die Ausruͤſtung mehre⸗ rer Kriegsſchiffe anbefohlen haben, um Ibrahim⸗Paſcha zu unter⸗ ſtützen und im Falle der Noth aufzunehmen. Wirklich ſegelten drei Kriegs⸗ und zwanzig Transport⸗Schiffe um die Mitte Februars von Alexandrien ab, die aber durch einen heftigen Sturm zer⸗ ſtreut wurden und ſich nach und nach in den Gewäͤſſern von Kandia wieder ſammelten. Ibrahim⸗Paſcha muß von den Ab⸗ ſichten ſeines Vaters und den ihm zukommenden Huͤlfsmitteln bereits Kenntniß haben, und auch wohl andere Streitkraͤfte als die der Griechen fuͤrchten, indem er alle Truppen aus dem Innern von Morea an ſich zieht, und ſie zwiſchen Mo⸗ don * — — 8 in der letz⸗ ten eit die Poſition von ripolizza beſer elt at erhalten, die Feſtungswerke derenPieges. 2 afe. alsdann nach dem Lager bei Modon aufzubrechen. Dieſer allgemein gehaßte Renegat ſoll mit ſeiner Heerſchaar bereits zu Modon angekommen ſein *). Mehrere Commiſſionaire des Ibrahim⸗Paſcha ſind mit Einkaͤufen von Mehl und Getreide auf den Joniſchen Inſeln beſchäftigt; dieſer Markt ſoll den Aegyptiern erſt ſeit Kurzem eroͤffnet worden ſein, und muß ihnen der Nachbarſchaft wegen ſehr zu ſtatten kom⸗ men, da der Mangel an Lebensmitteln im verfloſſenen Win⸗ ter ſich in Morea und auf den Griechiſchen Inſeln und Feſt⸗ lande äußerſt fuͤhlbar zeigte. Auch die Griechen, oder viel⸗ mehr General Church ſoiten dieſe Beguͤnſtigung benutzen? Letzterer ſteht noch bei Dragomeſtre, wird jedoch durch Re⸗ ſchid⸗Paſcha ſehr gedraͤngt, und duͤrfte ſeine Stellung auf⸗ geben muͤſſen. Letzterer ſoll naͤmlich bedeutende Verſtaͤrkungen erhalten haben, welche den Streitkräͤften des Generals Church ſehr uͤberlegen ſind.
Nord⸗Amerika.
8 Laut Nachrichten aus Waſhington vom Ende Februar ſoll die Reglerung die Abſicht haben, das in den Weſtindi⸗ ſchen Gewäſſern ſtationirte Geſchwader, zum Schutze der Schifffahrt und des Handels der Vereinigten Staaten, zu verſtaͤrken. Die Veranlaſſung zu dieſer Maaßregel ſucht man in einer von dem Befehlshaber der Mexicaniſchen Seemacht, Commodore Porter, vor einiger Zeit erlaſſenen Proclamation, worin er zur Ausruͤſtung von Kaper⸗Fahrzeugen auffordert, und nicht nur Kriegs⸗Contrebande, ſondern jedes feindliche Eigenthum in neutralen Saiſten fuͤr gute Priſe erklärt. Als zur erſten Kategorie gehörend werden in jener Be⸗ kanntmochun⸗ auch Schiffs⸗Materiallen und Kleidungs⸗ ſtuͤcke aufgefuͤhrt. Dieſe Grundſätze ſind den von der Re⸗ gierung der Vereinigten Staaten ſtets proclamirten ganz entgegengeſetzt und wenig geeignet, ein gutes Vernehmen wiſchen beiden Staaten herbeizuführen. e Schifffahrt im Mexicaniſchen Meerbuſen duͤrfte hierdurch ſehr gefährdet werden, wenn die Merxicaniſche Regierung nicht durch die bei ihr gemachten und durch die Eingangs erwaͤhnte Maaß⸗ regel bekraͤftigten Vorſtellungen bewogen werden ſollte, von
*) Vergl. das vorgeſtrige Blatt der Staats⸗Zeitung.