Namen der ganzen Geſellſchaft fuͤhren, daß ſie abwechſelnd die Aufſicht uͤber die Redaction uͤbernehmen und daß ſie ſelbſt einen Theil der Caution leiſten. Ueberdies ſoll kuͤnf⸗ tig der Name des verantwortlichen Herausgebers unter dem Zeitungsblatte gedruckt werden und dieſer muß auch bei einer etwanigen Klage vor Gericht erſcheinen; wo⸗ bei indeſſen dem oͤffentlichen Miniſterium das Recht vorbe⸗ halten bleibt, den Verfaſſer des angeſchuͤldigten Artikels noch beſonders auszumitteln, in welchem Falle der verantwortliche Herausgeber nur noch deſſen Mitſchuldiger iſt. — Die eben erwaͤhnten Beſtimmungen ſollen indeſſen nur auf die, nach der Bekanntmachung des Geſetzes etwa herauskommenden neuen Journale, in ihrem ganzen Umfange angewendet werden; in Betreff der ſchon beſtehenden Zeitungen er⸗ heiſcht die Achtung vor dem wohlerworbenen Rechte eine Ermaͤßigung; namentlich wird den Eigenthuͤmern derſelben zur Erfuͤllung jener Beſtimmungen eine dreimonatliche Friſt geſtatter. Dies, meine Herren, iſt der Haupt⸗Inhalt des vorliegenden Geſetz⸗Entwurfes; es ſind darin alle Vorſichts⸗ Maaßregeln getroffen, daß die Zeitungen wenigſtens nicht ungeſtraft Unheil ſtiften koͤnnen, und die feſtgeſetzten Gewaͤhr⸗ leiſtungen ſind von der Art, daß ſie mit Vortheil jene fa⸗ cultative Cenſur erſetzen, deren Einfuͤhrung ein Zeichen dro⸗ hender Gefahr war und die zuletzt ſelbſt wahrhaft gefaͤhrlich wurde.“ Nach dieſem Vortrage, der von der Verſam⸗ lung mit großem Beifall aufgenommen ward, erfolgte die Vorleſung des Geſetz⸗Entwurfes ſelbſt, der aus 18 Artikeln beſteht und zu deſſen Vertheidigung der Koͤnig die Staats⸗ Raͤthe Herren Bourdeau und Bacot de Romand ernannt hat. Am Schluſſe der Sitzung legte noch der Finanz⸗Mi⸗ niſter einen zweiten Geſetz⸗Entwurf vor, wodurch derſelbe zur Inſcription von 4 Millionen 5procentiger Renten, die
zur Beſtreitung der außerordentlichen Ausgaben, die im
Laufe dieſes Jahres etwa erforderlich werden moͤch⸗ ten, ermäͤchtigt wird. Der Finanz⸗Miniſter aͤußerte ſich bei dieſer Gelegenheit, wie folgt: „Meine Herren, alle Staaten von Europa beduͤrfen des Friedens; alle wuͤnſchen, ihn auf⸗ recht zu erhalten. Gleichwohl haben die Angelegenheiten der Tuͤrkei die Verhältniſſe einiger Maͤchte zu einander ſo compli⸗ cirt, daß Frankreich denſelben nicht fremd bleiben darf. Nicht in einem Augenblicke, wo ſchon die Einen unter den Waffen ſtehen und die Andern das Schwert ſchnell ergreifen moͤchten, duͤrfen wir den bevorſtehenden Ereigniſſen ruhig und ohne irgend eine Vorſichts⸗Maaßregel entgegen ſehen. Wir muͤſſen uns alſo dazu vorbereiten, die Bedingungen einer erhaltenden Politik zu erfuͤllen. (Beifall.) Alles berechtigt den Koͤnig zu der Hoffnung, daß bie Handlungsweiſe der verſchiedenen Maͤchte, dieſe moͤ⸗ gen nun zuſammen oder einzeln agiren, nur einen Zweck, näntlich die Vollziehung der Traktaten, die Befeſtigung der allgemeinen Ruhe, und die Aufrechthaltung eines fuͤr das Heil Europa's unumgänglich noͤthigen politiſchen Gleichge⸗ wichts haben wird. Nur in dieſer Abſicht, meine Herren, hat der Koͤnig uns befohlen von Ihnen die noͤthigen Mit⸗ tel zu verlangen, um ſeine Land⸗ und Seemacht auf einen angemeſſenen Fuß zu bringen. Das Privat⸗Intereſſe wird uͤber eine Maaßregel, welche die Klugheit und das allge⸗ meine Intereſſe erheiſchen, keine Beſorgniſſe hegen; es wird vielmehr einen neuen Grund des Vertrauens und der Si⸗ cherheit aus der Sorgfalt ſchoͤpfen, womit die Regierung auf die Erhaltung ihrer Wuͤrde, dieſer erſten Bedingung und vornehmſten Garantie der Ruhe des Landes und der Wohlfahrt Aller, bedacht iſt.“ Die Sitzung wurde um 4 Uhr aufgehoben und die Verſammlung bildete ſich demnäͤchſt in einen geheimen 5F
Paris, 10. April. In dem eben erwähnten geheimen Ausſchuſſe ſtattete Herr von Chantelauze den Commiſſions⸗ Bericht über die bekannte Propoſition des Herrn von Conny ab und ſtimmte fuͤr deſſen Annahme in folgender Abfaſſung: „Jeder Deputirte, der ein mit einem Gehalte verknuͤpftes oͤffentliches Amt erhaͤlt, hoͤrt durch die Annahme deſſelben auf Mitglied der Kammer zu ſein; er kann aber wieder ge⸗ waͤhlt werden. Ausgenommen von dieſer Beſtimmung ſind diejenigen Deputirten, die, als zur Land⸗ oder Seemacht ge⸗ hoͤrig, nach ihrem Dienſtalter einen hoͤhern Rang in der Armee erhalten.“ Dieſer Vorſchlag wird in einer der naͤch⸗ ſten geheimen Sitzungen discutirt werden. Herr von Conny hatte auch noch die Miniſter mit unter die Ausnahmen be⸗ griffen; die Commiſſion iſt indeſſen der Meinung geweſen, daß ſie ſo gut wie die andern Deputirten ſich einer neuen Wahl unterwerfen müͤßten.
Die Gazette de France macht die Bemerkung, daß von den geſtrigen öffentlichen Blaͤttern kein Einziges des Geſetz⸗ Entwurfes uͤber den verlangten Credit der 4 Millionen Ren⸗ ten erwaͤhnt. Ueber den neuen Preß⸗Geſetz⸗Entwurf ſpre⸗
vernommen, ſich auf 8 Millionen Pfd. St. belaufen ſollten,
laſſung von geſetzlichen Vorſchriften, wegen Beſchaffung von
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chen ſich nur der Courrier francais und das Journal des Débats aus. Waͤhrend das erſtere Blatt das Geſetz mit vieler Heftigkeit tadelt, erhebt das Letztere daſſelbe bis in die Wolken. Der Conſtitutionnel ſchweigt ganz. Die Gazette de France behaͤlt ſich vor, ſowohl auf den Preß⸗Geſetz⸗Ent⸗ wurf, welcher den Koͤnig einer ſeiner wichtigſten Praͤrogativen beraube, als auf den andern, wodurch man dem Miniſterium die Mittel an die Hand gebe, die Wuͤrde der Regierung zu compromittiren, ſpaͤter zuruͤckzukommen. 1
Aus dem Berichte, den der Praͤfekt des Seine⸗Depar⸗ tements bei Vorlegung des Ausgabe- und Einnahme⸗Bud⸗ gets der Stadt Paris dem Municipal⸗Rathe abgeſtattet hat, erhellt unter Andern, daß die Bevoͤlkerung der Hauptſtadt in den letztern 10 Jahren um 170,405 Seelen zugenommen hat; ſie belief ſich am Schluſſe des vorigen Jahres auf 890,000 Einwohner. Die Hauſer⸗Zahl, mit Einſchluß der Gaſthöfe, betrug im Jahre 1817, 27,493; im Jahre 1827 aber etwa 30,000. Die Bevoͤlkerung iſt ſonach in den le⸗ ten 10 Jahren in dem Verhältniſſe von 25 pCt., die Zaht der öͤffentlichen Bauten aber nur in dem von 10 pCt. ge⸗ ſtiegen. Gleichwohl hat ſich der Werth des Grund und Bo⸗ dens in einigen Stadt⸗Theilen in den letztern Jahren auf eine faſt unglaubliche Weiſe gehoben. Als ein Beiſpiel fuͤhrt der Moniteur an, daß in dem Viertel Rivoli die Quadrat⸗ Klafter im Jahre 1807 mit 5 Fr., in den Jahren 1823 und 1824 aber mit 3000 Fr., mithin 600 mal thrurer, bezahlt worden iſt.
Es heißt, daß der General⸗Lieutenant Graf Trogoff zum Gouverneur des Schloſſes zu St. Cloud ernannt worden ſei.
In Marſeille werden die Ausruͤſtungen mit großer Thäͤ⸗ tigkeit fortgeſetzt und man glaubt, daß die Expedition binnen Kurzem auslaufen werde. Auch verſichert man, ſagt der Meſſager des Chambres, daß in einer der näͤchſten Sitzungen der Deputirten⸗Kammer, der Kriegs⸗Miniſter einen Geſetz⸗ Entwurf wegen einer außerordentlichen Truppen⸗Aushebung vorlegen werde.
Großbritanien und Irland.
Parlaments⸗Verhandlungen. Am 15ten trug Lord Goderiſch im Oberhauſe darauf an, daß dem Hauſe Nachweiſungen des vom Jahre 1821 bis 1828 in die Koͤnigliche Muͤnze gebrachten Gold und Silbers und des waͤhrend derſelben Zeit dort gepraͤgten Gold⸗ und Silber⸗ Geldes, wie auch uͤber dſe in dieſem Zeitraum ausgeführte Auantitaͤt von dieſen Metallen, vorgelegt werden m chte. Der Graf Malmesbury verlangte eine baldige Vorle⸗ gung der Nachweiſe uͤber die in den verſchiedenen Graf⸗ ſchaften erhobenen Armen⸗Steuern, welche, wie er aͤußerlich
und wovon ein bedeutender Theil zu andern Zwecken verwen⸗ det werde. Der Marquis von Lansdowne uͤberreichte Bittſchriften von mehreren Aerzten und Chirurgen um Er⸗
Leichnamen für das Studium der Anatomie. Er trug dem⸗ nach auf die dritte Leſung ſeiner Bill, betreffend die Crimi⸗ nal⸗Geſetze wegen Angriffe gegen Perſonen, an. Graf Grey widerſetzte ſich der Clauſel, wonach die Leichname von Moöͤrdern nicht wie bisher zum Seciren überliefert wer⸗ den ſollten; indem dieſes doch weſentlich dazu beitrage, den Schrecken vor der Strafe zu vermehren. Lord Tenterden ſtimmte dieſer Anſicht bei, worauf der Marquls von Lans⸗ downe erklärte, daß er unter ſolchen Umſtänden ſeine ur⸗ ſpruͤngliche Meinung aufgeben wolle. Die Bill wurde hier⸗ nach zum drittenmale verleſen und die fragliche Clauſel dar⸗ aus entfernt. — Im Unterhauſe betrafen die Verhandlun⸗ gen blos Local⸗Gegenſtände.
London, 16. März. Se. Maj. ſind vorgeſtern Abend kurz nach eilf Uhr von Windſor in St. James⸗Pallaſt an⸗ gekommen. Geſtern ſtattete die Herzogin von Glouceſter einen Beſuch bei Sr. Maj. ab.
Se. K. Hoheit der Herzog werden mit ihrem Sohne, dem Prinzen Georg von Cumberland, eheſtens hler erwartet.
Vorgeſtern hatten der Franzöſiſche Botſchafter Fuͤrſt v⸗ Polignac, der Graf⸗Dudley und Sir W. Clinton, bisheri⸗ ger Befehlshaber unſerer Truppen in Portugal, Conferenzen mit dem Herzoge von Wellington. Geſtern hatte der Oeſter⸗ reichiſche Borſchafter, Fuͤrſt Eſterhazy, lange Conferenzen zuerſt mit dem Grafen Dudley und demnächſt mit dem Her⸗ zjoge von Wellington.
Das Unterhaus ſollte vorgeſtern, bis wohin es ſich ver⸗ tagt hatte, ſeine Sitzungen wieder beginnen; kurz vor vier Uhr traten der Sprecher und einige Mitglieder in den Saal, da aber um vier Uhr deren nicht 40 beiſammen waren, welche Zahl zur Conſtituirung des Hauſes erforderlich iſt, ſo fand