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beauftragte Commizſion,
. den ſind,
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die Wirkangen noch I iſt das trau⸗ rige Erbe, welches eine verhaßte Verwaltung ihren Nachfol⸗ gern hiuterlaſſen hat. Man ſehe ſich indeſſen wohl vor; die Geſellſchaft wuͤrde nicht lange mehr in ihrem feindlichen Zuſtande gegen die Verwaltung beharren koͤnnen, ohne dem Lande einen weſentlichen Schaden zuzufügen. Große Ereig⸗ niſſe ſtehen uns devor; zeigen wir Europa Ane mit ihrer Regierung eng verbundene Nation, die in vöͤlliger Einigkeit der Erfuͤllung ihrer glorreichen Beſtimmung entgegengeht. Soll denn aber, fragt man, die Regierung ſich jedes Ein⸗ fluſſes auf die Wahlen begeben? Ich glaube es nicht. Es giebt einen rechtmaͤßigen Einfluß, den des Talents, der politiſchen Rechtlichkeit und der dem Lande geleiſteten Dienſte; dieſer iſt erlaubt, er iſt lobenswerth, er ehrt die Verwaltung; aber Gewaltthaͤtigkeiten, Drohungen, Argliſt und Verlaͤum⸗ dung, ſo wie alle jene niedrigen und gehäſſige Mittel, die den National⸗Karakter entehren, dies iſt der ſtrafbare Einfluß, den wir für immer von den Wahlen entfernen muͤſ⸗ ſen, er moͤge nun im Namen der Regierung oder in dem Intereſſe einer Parthei ausgeuüͤbt werden.⸗ Spaͤter kam der Redner auf die leitenden Ausſchüſſe zu ſprechen. „Wem anders“ ſagte er: „verdanken wir dieſelben, als dem vorigen
Kiniſterium, das die Cenſur dazu benutzen wollte, um uns in Betreff der Wahlen eine Ueberraſchung zu bereiten, wel⸗ cher ſeine Gegner zuvorkommen wollten. Heute aber, wo dieſe Ueberraſchung nicht mehr moͤglich iſt, frage ich: wozu dienen noch dergleichen Ausſchuͤſſe, die den Waͤhlern in den Departements, von Paris aus ihre Wahl vorſchreiben, und ihnen das, was ihr Intereſſe erheiſcht, verkuͤndigen, als ob ſie dieſes Intereſſe nicht ſelbſt am beſten kennten? Was ſoll man vollends zu den Buͤndniſſen der Minoritaͤt ſagen, die der Majoritaͤt Geſetze vorſchreiben will? Was ſoll man von jener Art von Huſtings denken, wo die Candidaten, einer nach dem andern, aufgefordert werden, vor einer zahlreichen Verſammlung ihre Anſpruͤche ſelbſt geltend zu machen? wo man ſich auf die der Republik und dem Kaiſer geleiſteten Dienſte ſtuͤtzt, ohne des Koͤnigs jemals auch nur mit einer Sylbe zu erwaͤhnen? welche Ausſichten bleiben da noch dem beſcheidenen Verdienſte, und giebt es wohl viele unter Ihnen, meine Herrn, die ſich einer ſolchen Probe unterwerfen wuͤr⸗ den? Unter dem vorigen Miniſterium mögen dergleichen Mittel nuͤtzlich geweſen ſein, aber jetzt halte ich ſie fuͤr ſtrafbar, da ſie leicht eine erdichtete Majoritaͤt an die Stelle der wah⸗ ren Majoritaͤt der Buͤrger ſetzen koͤnnen; wohet ich Andeſſen weit entfernt bin, den Zeitungen das Recht ſtreitig machen zu wollen, die Aufmerkſamkeit der Wähler auf Maͤnner von ihrer Farbe zu lenken. Eine neue Zeitrechnung hat fuͤr Frankreich begonnen. Die wohlwollenden Geſinnungen des Königs haben in den Miniſtern wuͤrdige Dollmetſcher ge⸗ funden. Man hoͤre daher auf, uns mit erdichteten Gefah⸗ ren bloß deshalb zu drohen, weil diejenigen Miniſter, die allein wirkliche Gefahren herbeifuͤhren konnten, nicht mehr das Staats⸗Ruder fuͤhren. Man hoͤre vorzuͤglich auf, dieſe treue Kammer zu verlaͤumden, die auf die gegen ſie ausgeſtoßenen Be⸗ leidigungen nur durch die Liebe zu ſeinem Koͤnige und durch die Befeſtigung des rechtmäͤßigen Thrones, der einzigen unerſchuͤt⸗ terlichen Grundlage unſerer buͤrgerlichen Freiheiten, antworten wird. 7. Hr. v. Laboulay e beleuchtete die Frage, ob das Ge⸗ ſetz nothwendig und ob es zureichend ſei, und ſprach ſich zugleich mit vieler Heftigkeit gegen die leitenden Ausſchüſſe aus, welche die Wahlen gleichſam confiscirt haͤtten. Nach ihm ſprach noch Herr Dumeylet für und Herr His gegen den Geſetz⸗Entwurf, worauf die Fortſetzung der Discuſſion auf den folgenden Tag verlegt wurde.
Der Moniteur enthält eine Koͤnigl. Verordnung vom 25. April, wonach diejenigen Mitglieder der Ehrenlegion, welche vor dem 6. April 1814 das. ommandeur⸗Kreuz dieſes Ordens hatten, pro 1827 eine Gehalts⸗Zulage von 500 Fr., mithin 1600 Fr., nach Abzug der dem Hotel des Invalldes zukommenden 20 Fr. erhalten ſollen.
Paris, 30. April. Von morgen an erſetzt der Herzo von Mouchy den Fürſten von Solre in ſeiner Eigenſchaft als Hauptmann der Gardes du Corps, und der 2 Narſchall enhe⸗ von Tarent den Marſchall Herzog von Belluno als
dajor⸗Général der Garde.
Das Bezirks⸗Wahl⸗Collegium zu Rouen (Departement der niedern Seine) hat an die Stelle des Herrn Bignon den liberalen Candidaten, Herrn Martin, zum Deputirten
wäͤhlt. 8 Da die mit der Pruͤfung des Preß⸗Geſetz⸗Entwurfes durch eine Kränklichkeit des Grafen Alexis von Noailles unvollſtäͤndig geworden war, ſo iſt an deſſen Stelle Hr. Duvleſſis⸗Grénédan zum Mitgliede der gedachten Commiſſion ernannt worden. 1
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¹Der Courrier francals bemuͤht ſich, den Beweis zu
fuͤhren, daß die Ernennung eines Erziehers des Thronerben dem Koͤnige ausſchließlich nicht zukomme, und daß das Land ein Recht habe, bei der Erzlehung der Koͤniglichen Prinzen einzuſchreiten. Die Gazette de France giebt bei dieſer Ge⸗ legenheit ausfuͤhrlich das Decret der conſtituirenden Na⸗ tional⸗Verſammlung vom 28. Jun. 1791, wodurch beſtimmt wurde, wie es mit der Ernennung eines Erziehers fuͤr den damals 6 Jahr alten Dauphin gehalten werden ſollte. Die Wahl erfolgte bekanntlich abſeiten der National⸗Verſamm⸗ lung durch Stimmen⸗Mehrheit, und das Syſtem, nach wel⸗ chem der junge Prinz erzogen werden ſollte, wurde den Volks⸗Repraͤſentanten vorbehalten.
Die Mißhelligkeiten zwiſchen der Quotidienne und der
Gazette de France ſind nunmehr in offene Feindſchaft aus⸗ geartet. „Wir hatten bisher gehofft,“ ſagt das letztere die⸗
ſer beiden Blaͤtter, „daß die Quotidienne zu einer geſundern Politik zuruͤckkehren, daß ſie den dem Koͤnigthume treu gebliebe⸗ nen Royaliſten ihre Treue vergeben und uns nicht zu Streitigkei⸗ ten anreizen wuͤrde, die zuletzt nur zu ihrem eigenen Nachtheile ausfallen koͤnnen. Weit entfernt davon, fährt aber die Auo⸗ tidtenne in ihren taäͤglichen Angriffen auf uns fort. Wir haben einen ſo ſtarken Glauben an die Macht der Wahr⸗
heit, daß wir uns nicht fuͤrchten, den Kampfplatz mit ihr zu
betreten, und erklaͤren daher dem Journal des Verraths,
daß, wenn es den Krieg will, wir bereit ſind, ihn ihm zu machen.“
Der Courrier francals vom 29ſten ſagt: „Man ver⸗ ſichert, daß in dem geſtrigen Miniſter⸗Rathe Fragen von hoher Wichtigkeit eröͤrtert, daß die ehrenvollſten Geſinnun⸗ gen auf eine nachdruͤckliche Weiſe geaͤußert worden ſind, und daß ſogar von Abdankungen die Rede geweſen iſt, wozu eine Handlung der Regierung, welche die allgemeine Auf⸗ merkſamkeit auf ſich zieht, Anlaß gegeben hat.“
Mittelſt Verordnung vom 27. d. M. haben Se. Maj. den Biſchof von Bayonne, Hrn. v. Aſtros, an die Stelle des mit Tode abgegangenen Hrn. v. Villefrancon, zum Erz⸗ biſchofe von Beſangon, und den Abbé Hrn. Fenaſſe, Gene⸗ ral⸗Vicar zu Auch, zum Biſchof von Baͤponne ernannt. Der Meſſager des Chambres macht ſich uͤber die Nach⸗ richten luſtig, welche die hieſigen oöͤffentlichen Blaͤtter, nament⸗ lich die Gazette de France, in Betreff der Lage der Ruſſiſch⸗ Tuͤrkiſchen Angelegenheit ihren Leſern unter den Rubriken⸗ Konſtautinopel, Korfu, Buchareſt u. a. O. täglich auftiſchen. „Was uns ſagt jene Zeitung, „ſo glauben wir daß der Pruth noch nicht üͤberſchritten iſt, daß er es aber ohne Zweifel werden kann; es iſt dies ein Ereigniß, worauf die Cabinette gefaßt ſind, und welchem zunachſt noch ein zweites Ereigniß wahrſcheinlich iſt, daß näͤmlich die Hart⸗ naͤckigkeit der Pforte den ihr gemachten friedlichen Vorſchlä⸗ gen noch weichen werde. Doch kaun für dies alles Gott allein ſich zum Buͤrgen aufſtellen, und es iſt unſere Abſicht nicht, den Propheten ſpielen zu wollen.”“
er Fuͤrſt Talleyrand und der Herzog von Dalberg ha⸗ ben als aſſoclirte Commanditarien des Hauſes Paravey die Wittwe und die Erben b gerichtlich vorladen laſſen, um die Aufloͤſung der Verbindung, welche zwiſchen ihnen und dem ehemaligen Banquier Hrn. Paravey, deſſen Selbſt⸗ mord leider ſich beſtatigt, beſtand erklären zu laſſen.
Das Conzert des Herrn Alexander Houcher ſoll nun⸗ mehr am naͤchſten Freitag (2. Mal) im Theater der komi⸗ ſchen Oper ſtatt finden.
Großbritanien und Irland. 8 Porlaͤmfnts⸗Verhaäͤndlungen. In der Sitzung des Oberhauſes vom 28. April überreichte Graf Gros⸗ venor eine Bittſchrift von mehreren Diſſenters in Cheſter. Er äußerte bei dieſer Gelegenheit ſeine Freude daruͤber, daß
man im Begriff ſtehe, die religiöſen Hinderniſſe, weiche noch beſtänden, hinweg zu nehmen; er ſagte, daß er hoffe, die Sache der Katholiken würde der jetzt vorllegenden Bill auf
dem Fuße folgen. Graf Eidon bemerkte hierauf, daß man aus den Aeußerungen des edlen Lords entnehmen köͤnne, was die Folgen der vorliegenden Bill ſein wuͤrden. Es heiße, daß man die katholiſche Sache nunmehr bald zur Sprache bringen werde; wenn es kein anderer thue, ſo wuͤrde er graf Eldon) es unfehlbar thun. (Hoͤrt. Geläͤchter.) Es wurde hierauf — nämlich zur dritten Leſung Bill wegen Zuruͤcknahme der Teſt⸗ und Corporations⸗ Acte geſchritten. Lord Holland bemerkte, daß er ſich ver⸗ pflichtet halte, als Amendment zur abzugebenden Erklaͤrung vorzuſchlagen, daß die Worte: „als ein rechtglaͤubiger Chriſt⸗ aus der Erkläͤrung weggelaſſen werden möchten; „und zwar wegen ihres Einfluſſes anf den Zuſtand der Juden. Er fuͤhrte hier geſchichtlich aus, daß bei allen fruͤhern ähnlichen