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die Muͤhe, Lebensmittel mit ſich fuͤhren zu muͤſſen, erfahren. Die Vertheidigungs⸗Mittel der Tuͤrken ſind gegen die Kraͤfte der Ruſſen aͤußerſt ſchwach. Wir ſtehen am Vorabende gro⸗ per Ereigniſſe. . AE 111“ SSäö“ 11

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Inland.

Achen. Der hier verſtorbene Stadtrath Dantzenberg hat ſeiner Vaterſtadt Achen eine koſtbare Bibliothek von mehr als 10,000 Bänden vermacht, damit ſie zum gemeinen Beſten genutzt werde. Sie enthaͤlt die Klaſſiker und die vor⸗ zuͤglichen Autoren äͤlterer und neuerer Zeit, in den beſſern, mitunter in Prachtausgaben; ja ſelbſt die Elzevire und andere Meiſterſtuͤcke der Typographie, die im Buchhandel gaͤnzlich

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Stralſund. Am 24. April wurde das hier aus ſtaͤd⸗ ciſchen Mitteln erbaute neue Schulhaus feierlich eingeweihet, wobei ſich eine allgemeine lebendige Theilnahme an der we⸗; ſentlich verbeſſerten Schul⸗Anſtalt wahrnehmen ließ. Mit einem Baukoſten⸗Aufwande von mehr als 12,000 Rthlr. iſt dies zur Ehre und Zierde der Stadt gereichende Gebaͤude er⸗ richtet, worin, neben drei angemeſſenen Wohnungen fuͤr die bei dieſem Inſtitute angeſtellten Lehrer, ſechs Klaſſen hinrei⸗ chenden Raum darbieten, 300 Kindern, Knaben und Maͤd⸗ chen, den noͤthigen Elementar⸗Unterricht zu ertheilen.

Vermiſchte Nachrichten. vr en Das Däniſche Papier⸗Geld.

Papier⸗Geld, oder klingende Münze vertretende Zet⸗ tel wurden in Dänemark zuerſt unter Koͤnig Friderich 1V. im J. 1713 ausgefertigt, um dadurch der, mit dem damals geführten Kriege entſtandenen Finanz⸗Verlegenheit abzuhelfen. Es kamen 1,600,000 Rthlr. Cour. in Noten von 100 bis 1 Rthlr. in Umlauf, welche gewiſſermaßen einen gezwunge⸗ nen Cours hatten, indem Jeder verpflichtet war, eine ſchul⸗ dige Summe zur Haͤlfte in dieſen Zettein anzunehmen; wo⸗ durch ihr Werth gegen baares Silber gleich bedeutend ſank. Als man in eben dem Jahre auch noch Zettel zu 3, 2 und 1 Mark ausſtellte, ſo ging deren Werth noch mehr herunter. Im r.1719 ſuchte die Reglerung vermittelſt einer Verlooſung öniglicher Domainen⸗Grundſtüͤcke einen Theil jenes Papiege Geldes wieder einzuziehen; nach dem Friedensburger Frieden wuͤrde die Einloͤſung poch eifriger berrieben, und im Jahre 1728 kam es ganz außer Cours. 1 Die Ausdehnung, welche ,e* und Fabriken unter ſeinem Sohne Koͤnig Chriſtian erhielten, ließ zugleich das Beduͤrfniß nach einer groͤßeren Menge citkulirenden Geldes fuͤhlbar werden. Es wurde deshalb im Jahre 1736 die erſte Bank in Danemark errichtet, und ihr unterm 29. Oet. deſſelben Jahres eine beſondere Octroi ertheilt. Es war eine Zettel⸗Bank, unter dem Namen: Afſignations⸗ Wechſel⸗ und Leih⸗Bankz ſie erhielt bedeutende Privi⸗ legien, und war ein von der Regierung gänzlich unabhaͤngi⸗ ges Inſtitut. Die Bank⸗Commiſſärien wurden von den In⸗ tereſſenten ſelbſt gewählt; aller Einſchuß geſchah in baa⸗ rem Gelde. Die Bank nahm nicht nur freiwillige De⸗ poſita von Geld, Gold⸗ und Silber⸗Barren ꝛc. an, ſondern es mußten ihr auch die Pupillen⸗Gelder überwieſen werden, ſo lange ſie nicht anderweitig —,ö— anzulegen waren. Dagegen durfte die Bank bei Vorſchuͤſſen nicht mehr als 4 pCt. Zinſen nehmen. Die Regierung war ſo weit entfernt, ſich irgend einen Vortheil bei der Bank zu verſichern, daß ie, außer Bewilligung eines freien Locals, ſogar noch die nk⸗Commiſſarien im erſten Jahre beſoldete. Die von der Bank ausgeſtellten Courant⸗Zettel hatten keinen gezwunge⸗ nen Cours, wurden aber in allen öͤffentlichen Kaſſen als baares Geld angenommen, und die Bank war verpflichtet, dieſe Zettel zum vollen Nennwerth in baarer Muͤnze einzu⸗ lͤſen. Die Bankzettel hatten daher mit dem Silber⸗Gelde gleichen Werth und ihr Cours ſtand gewoͤhnlich noch et⸗ was über pari. Da die Bank kelne geringeren Zettel, als zu 10 Rthlrn. ausſtellte, ſo blieb das zu kleineren Zahlungen erforderliche baare Geld um ſo gewiſſer im Lande. Bis zum J. 1757 blieb der Credit der Bankzettel ungeſchwaͤcht, allein die alsdann eingetretene uͤbermäͤßige Ausſtellung neuer Zettel, und ein damit verbundenes oͤffentliches Mißtrauen, veranlaßten einen ſo großen Andrang zur Umwechſelung der Zettel gegen klingende Muͤnze, daß es der Bank unterſagt wurde, an Jemand mehr baares Geld zu verabfolgen, als zu noöͤthigen erforderlich war. Damit war zum

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zunehmen. Den Stoß, welchen der Credit der Bank hier⸗ durch erhielt, konnte ſie ſeitdem nicht wieder ausgleichen; die Vermehrung des Bankfonds mit 100,000 Rthlr. Cour. im J. 1760 (der urſpruͤngliche Fond, war 500,000 Rthlr.

hin 1000 Actien) hatte auf den Credit derſelben wenig Ein⸗

fluß. Die großen Ausgaben, welche die Kriegsruͤſtungen des folgenden Jahres, wo das Land von einem Ruſſiſchen Angriff bedroht war, veranlaßten, noͤthigten die Reglerung bedeutende Capitalien von der Bank zu leihen, wozu Letztere um ſo bereitwilliger war, als dabei eine große Ausfertigung neuer Bankzettel ſtattfinden konnte. Im J. 1763 ſoll ſich die Schuld der Regierung ſchon auf 1t Millionen belaufen haben; außerdem hatte die Bank 2 Millionen 600,000 Thl. an Privatleute zu Gute. Man griff zu dem Mittel 1 Tha⸗ lerzettel in bedeutender Menge in Umlauf zu ſetzen, und gleichzeitig zu beſtimmen, daß Niemand mehr als für 1 Thl. Silbergeld auf einmal bei der Bank umgewechſelt erhalten konnte. Der Zettel⸗Cours wurde dadurch ſehr verſchlech⸗ tert, gleichwohl war die Dividende jeder Actie 60 Thl. und der Prets derſelben beinahe das Dreifache des urſpruͤnglichen Einſchuſſes.

Mit Huͤlfe einer Anleihe zu Amſterdam die Re⸗ gierung etwa 7 Mill. auf ihre Schuld ab, wofuͤr in den J. 1766 und 1768 ein großer Theil der in Umlauf beſind⸗ lichen Zettel eingeloͤſet wurde. Ferner bezahlte die Regie⸗ rung im J. 1268 eine andere Schuld von 400,000 Thir. Cour, an die Bank, durch Ausſtellung zinsbarer Obligatio⸗ nen von 400 Thl. an jeden Actien⸗Inhaber zu ½ ſeines Antheils in der Bank, welche darauf als Regierungs⸗Eigen⸗ thum angeſehen wurde, wogegen die Actien⸗Inhaber von dem bleibenden eine jaͤhrliche Dividende von 16 Thl. pr. Actie erhielten. Dabel verpflichteten ſich die Finanzen, bir Bank ſtets mit dem benoͤthigten baaren Gelde zu verſehen, gegen eine jährliche Verguͤtung von 20000 Thl. Cour. Im Jahre 1733, drei Jahr vor Ablauf des Privile⸗ giums wurde die Bank dur zuszahlung des den Inter⸗ eſſenten an jeder Actie noch gebuͤhrenden voͤllig Koͤnigliches Eigenthum. Die Regierung befreite ſich dabei von ihrer Schuld an die Bank zu 3 Mill. und kam in Beſitz der⸗ ſelben Activ⸗Forderungen an Pripatleuten zum Belauf von etwa 3 Mill. 600,000 Rchlr; ſo übernahm ſie auch die Ver⸗ pflichtung der Bank in Bezug auf Einlöſung der umſanfen⸗ den Bankzetteln. Die Bank ſollte üͤbrigens nach der desfalls unterm 13. April 1774 erlaſſenen Verordnung ein, von den Köͤnigl. Finanzen durchaus getrenntes und bloß zum allge⸗ meinen Beſten beſtehendes Inſtitut bleiben.

Der Amerikaniſche Krieg und die ſich damit darbietende Gelegenheit zur Erweiterung des Handels und zum vorrheilhaften Abſatze Däniſcher Mrzenere, mehr aber noch die Ausruͤſtung der Flotte zur Aufrechthaltung der bewaffneten Neutralltät ein großes Geld⸗Beduͤrfniß herbei, dem man durch

usſtellung einer Menge neuer Bankzettel abzuhelfen ſuchte; allein da ſich ſolche nach und nach in Hamburg, als Daͤne⸗

marks auptwechſelplatze, ſammelten, druͤckten ſie den Cours natuͤrlich herunter. So lange der Handel noch große Vor⸗ theile iervon we⸗

wahrte, waren die ſchaͤdlichen Folgen niger ölbar, allein ſie zeigten ſich in vollem Maaße, als nach Abſchluß des Verſalller Friedens mehrere bedeutende Däaniſche Handlungshaͤuſer fallirten, und der Handel in ſeine fruͤhern mehr eingeſchraͤnkte Grenzen zuruͤcktreten mußte. Zur Aufhelfung des ſchlechten und ſchwankenden Courſes wurde im re 1785 eine beſondere Finanz⸗Tommiſſion niedergeſetzt, und die Verſicherung erneuert, daß die Bank ſtets ein eigenes unabhaͤngiges Inſtitut bleiben, ſo wie die Schuld der Regierung an dieſelbe binnen Kurzem ab⸗ getragen werden ſolle. Ein realiſirbares Papiergeld wurde indeß erſt im Jahre 1791 mit Organiſation der Kopen⸗ hagner Spectes⸗ Bank geſchafſen, welche eben ſo, als die fruͤhere Courant⸗Bank ein privates, den Intereſſenten ge⸗ hoͤrendes Juſtitut ſein ſollte. Ihr Privilegum lautete auf 10 Jahr, und das zuſammengeſchoſſene Capital beſtand in 2,400,000 Specles, auf Actien jede von 400 Spec. t. Dieſe Bauk erhlelt die Befugniß Specles⸗Zettel von 80, 40, 20, 8 aber nicht geringer als 4 Spec. aufzuſtellen, welche ſie zu jeder Zeit gegen baares Geld einzulsſen verpflichtet war. Der bei Organiſatlon der alten Courant⸗Bank begaa⸗ gene Mißgriff/ ihr ſelbſt die Beſtimmung der Menge der auszuſtellenden Zettel zu üͤberlaſſen, wurde bei der Specles⸗ Bank vermieden, indem die Maſſe der Bank⸗Zettel ſich zu dem, in der Bank deponirten baaren Gelde mür wie 19 zu 10, oder mit beſonderer Koͤniglicher Erlaubniß wie 22 zu 10 verhalten duͤrfte. Die neuen Zettel ſollten in allen oͤffent⸗

Erſtenmale der Befehl verbunden, daß Niemand in allen ZZEEEEEeeeö1ö1.“ Faͤ ſolle, die ,340 Zahlung an⸗ 85 * W I“ Beilage E 1 8 I 3 EE 22 28 . 1. .

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