den die Regierung dem Storthing hinſichtlich der Vermeh⸗ rung der Circulationsmittel in Norwegen gemacht hat: Se. Koͤnigl. Majeſtaͤt, unabläſſig damit beſchäftigt, die Mittel zu erwaͤgen, wodurch unter den gegenwaͤrtigen Um⸗ ſtaͤnden dem Geldmangel im Reiche Sesebehes und die Er⸗ werbs⸗Quellen, namentlich der Ackerbau, als wichtigſter aller Nahrungszweige, neu belebt werden kann, haben nicht er⸗ mangeln wollen, dem Storthing, in Verbindung mit der Propoſition vom 20. April d. J. folgenden Vorſchlag gnaäͤ⸗ digſt vorzulegen: ʒ 1. Der Staats⸗Kaſſe wird bei der Bank eine Anleihe voon 500,000 Silber⸗Species unter nachſtehenden Bedingun⸗ gen eroͤffnet: a) dieſe 500,000 Species werden nicht aus der DBank genommen, ſondern bleiben dort deponirt; b) auf die⸗ ſes Depoſitum wird in den Jahren 1828, 1829 und 1830 Sguecessive eine Million Species in Zetteln ausgeſtellt, welche an Private gegen gehoͤrige Sicherheit und 4 pCt. Zinſen aaausgeliehen werden ſollen; 9) wenn ſich in dieſen 3 Jahren reAeine Anleiher mit zuverlaͤſſiger Sicherheit zur Geſammt⸗ 8 Summe finden, ſo bol⸗ die Staats⸗Anleihe in Silber⸗Spe⸗ cies um ſo viel vermindert werden, daß der darauf ausge⸗ fertigte Zettel⸗Betrag den wirklich auszuleihenden Summen eee d) wenn die Unſicherheit der Anleiheſuchenden

nachgewieſen iſt, hat die Regierung weiter keine Verpflich⸗ tung ihnen einen Ausweg br Anleihe zu verſchaffen, denn nur bei gehoͤrig beſtellter Sicherheit kommt die Anleihe in der vorbemerkten Art zur Ausfuͤhrung; e) in dieſem Fall 8 ddie Staats⸗Kaſſe der Bank 3 pCt. Zinſen fuͤr das Darlehen von 500 Mark Silber⸗Species zahlen; wodurch alſo die Bank jaͤhrlich 15,000 Silber⸗Species erhalten wird, obſchon ſie die dem Staate vorgeſchoſſenen Summen in ihrer Kaſſe behaͤlt; ) die Staats⸗Kaſſe ſoll der Bank als jaͤhrlichen Abtrag diejenigen Summen bezahlen, welche, nach Bezahlung der ebengedachten 15,000 Silber⸗Species, von den Zinſen der gegen 4 pCt. ausgeliehenen 1 Million in Zetteln uͤbrig bleibt. Da dieſe Abtragung auf 15 bis 20,000 Silber⸗Species jaͤhr⸗ lich anzuſchlagen iſt, ſo werden dadurch mit Seeneheue⸗ von den demnäaͤchſt zu erſparenden Zinſen (ad Üitt. c) die angeliehenen 500,000 Silber⸗Species in einem Zeitraum von 2o0 bis 25 Jahre abbezahlt ſein. Die Bank hat inmittelſt iihren Fonds mit einer Summe von 250,000 Silber⸗Speeles veermehrt und die circulirende Zettelmaſſe iſt in den 3 Jah⸗ ren um 1 Million erhoͤhet worden. Sobald die Staats⸗Kaſſe 100,000 Silb. 2 einge⸗ zahlt hat, ſoll ſie fuͤr eine gleiche Summe Bank⸗Actien er⸗ baben, welche die naͤmlichen Rechte haben, als die Actien in gewöoͤhnlichen Fonds der Bank. 2. Die Staats⸗Kaſſe nimmt eine Anleihe von 500,000 Silb. Species auf; wovon 200,000 Silb.⸗Species gegen

*

* Actien, auf die durch das Geſetz vom 2. Juli 1821 vorge⸗

ſſchriebene

e

Art, in die Bank eingeſchoſſen, dagegen 400,000 Species in Zettel durch die Bank in gewöoͤhnlicher Art zu 4 pECt. Zinſen ausgeliehen werden. Von den uͤbrigen 300,000 DSDFllb. Species wird ein, entweder unter der Bank, oder eeiner beſondern Direction e Discontirungs⸗Fonds in baarem Silber gebildet. Der Zinſen⸗Beiſchuß, den dieſe wahrſcheinlich zu 6 pCt. anzubringenden 300,000 Silb. Spe⸗ cies gewahren werden, ſoll dazu dienen, den Verluſt der Sctaats⸗Kaſſe zu decken, der vielleicht durch Verwendung der üͤbrigen 200,000 Silb. Species in der vorerwähnten Art, entſtehen koͤnnte. Die 400,000 Species⸗Thaler in Zettel, welche die Bank auf ſolche Weiſe zum Ausleihen erhaͤlt, wird vorzugs⸗ weiſe den Nahrungszweigen im Lande und dem Landmann zu Huͤlfe kommen; jene durch Discontirung in Silber aus⸗ gellehenen 300,000 Species aber dem Handelsſtande. Da das letzte Darlehen gleichzeitig mit der Zettelmaſſe ſich ver⸗ mehrt, ſo wird dadurch einem nachtheiligen Einfluß auf den Wechſelchurs jede dieſer Mittel einzeln angewendet, nach ſich ziehen koͤnnte —8—8. Deutſchland. Darmſtadt, vom 27. Mai. Geſtern trafen J. K. H. die Kurfuͤrſtin von Heſſen im Hoflager zu Auerbach ein, ſpeiſten mit J. K. H. der Frau Großherzogin zu Mit⸗ tag und kamen Abends um Uhr in Beemes⸗ an. Im Gaſthauſe zur Traube abgeſtiegen, ſtatteten Allerhöͤchſtdieſel⸗ ben um halb 9 Uhr bei J. H. der Frau Groß⸗ und Erb⸗ prinzeſſin auf der Roſenhoͤhe Ihren Beſuch ab. Heute morgen um 7 Uhr ſind J. K. H. wieder nach Frankfurt abgereiſt. . Karlsruhe, 27. Mai. Auf 12 Jahre wird von Sei⸗ ten der Regſerung eine jährliche Summe von 9000 Fl. aus⸗ geſetzt, ju Praͤmien auf Bergbau jeder Art, welchen Pri⸗

ZIIö“ 5⸗ 2

vat⸗Perſonen durch Eroͤffnung neuer oder Wiederaufnahme alter im Freien gelegenen Gruben unternehmen. Vom 1. Juni dieſes Jahres werden diejenigen alten

Abgaben, welche die Juden in Folge ihrer

ſchaft gegenwaͤrtig noch entrichten muͤſſen, aufgehoben.

Rach dem Schwaͤbiſchen Merkur war dle Petition wegen Aufhebung des Cöͤlibats, welche (wie ſchon gemeldet worden) der katholiſche Abgeordnete Duttlinger in der Sitzung der zweiten Badenſchen Kammer vom 9. Mai auf die Tafel des Praͤſidenten niederlegte, von 23 dem katholi⸗ ſchen Bekenntniſſe zugethanen, und dem Badenſchen Be⸗ amten⸗ oder Lehrſtande zu Freiburg angehoͤrenden Indivi⸗ duen, unter denen auch Rotteck ſich befand, unterzeichnet. Am Schluſſe der Schrift heißt es: „Es iſt keine Reue⸗ rung, die wir verlangen, ſondern nur die Ruͤckkehr zu dem Alten; es iſt keine vereinzelte Stimme, welche ſich hier aͤu⸗ ßert, ſondern ein Nachhall ſo vieler wuͤrdiger Stimmen der Vorwelt und Mitwelt, von Geiſtlichen und Laien, von Regierungen und Privaten; es iſt keine durch allgemeine Theorieen hervorgerufene, unbeſtimmte, enthuſtaſtiſche Auf⸗ wallung, welche unſern Schritt veranlaßte, ſondern die gemeinſame, ruhig erwogene und feſte Ueberzeugung von Maͤnnern, welche nach dem Grade ihrer Bildung, und nach ihren uͤbrigen Verhäͤltniſſen nicht ohne Unbeſcheiden⸗ 2 ihr Urtheil in dieſer wichtigen Sache geben duͤrfen.

ertrauensvoll empfehlen wir daher unſere Bitte den Re⸗ praͤſentanten unſeres Volkes. Welchen Beſchluß ſie auch in ihrer Weisheit faſſen moͤgen: Wir haben das ſichere Bewußtſein, unſerer Pfllcht, unſerer Ehre, unſerm Ge⸗ wiſſen Genuͤge gethan zu haben. Unmglich aber koͤnnen wir dem Gedanken Raum geben, daß die Bitte um eine Verbeſſerung, welche ſchon im ſechszehnten Jahrhundert von Deutſchen katholiſchen Fuͤrſten felerlich und foͤrmlich worden iſt, von einer Deutſchen landſtändiſchen

erſammlung des neunzehnten Jahrhunderts unbeachtet gelaſſen werde.“

In der Schlußſitzung der zweiten Kammer vom 13. Mai erklaͤrte ſich dieſelbe jedoch, als die ſion uͤber die Eingabe wegen des Cöͤlibats, der Tagesord⸗ nung gemäß, berichten ſollte, fuͤr inkompetent in Bezug auf Gegenſtand und ging zur weitern Tagesord⸗ nung über.

over, 30. Mai. Se. Koͤnigl. Hoheit der Ge⸗ neral⸗Gouverneur Herzog von Cambridge haben, mit Ihrer Durchlauchtigſten Familie vorgeſtern die Sommer⸗Reſidenz im Köͤnigl. Schloſſe zu Montbrillant bezogen.

Die beruͤhmte Saͤngerin Angelica Catalani, iſt ſeit eini⸗ gen Tagen hier und wird morgen Abend im Köͤniglichen Schauſpielhauſe ein Concert und naͤchſten Donnerſtag ein. zweites geben.

Portugal.

Ueber die Authenthicitaͤt und Guͤltigkeit der, den Cortes von Lamego zugeſchriebenen Acte. Die in Pariſer Blaͤttern, namentlich in dem Meſſager des Chambres mitgetheilten Correſpondenz⸗Nachrichten aus

Liſſabon (ſ. Nr. 105. und 133. der Staats⸗Zeitung), welche

dem Infanten Dom Miguel die Abſicht zuſchreiben, die al⸗ ten Reichsſtaͤnde zuſammen zu berufen*) und die von den Cortes von Lamego aufgeſtellte Regierungsfolge anzunehmen, liefern in Bezug auf die, wie darin geſagt wird, von den beſten Kritikern aufgeſtellte, Meinung: „daß die, jenen Cor⸗ tes zugeſchriebenen Acte, als apokryphiſch anzuſehen ſei,““ einige geſchichtliche Data, welche jedoch ſowohl genealogiſche als konologiſche enthalten, wie ſolches die nachſtehenden uns mitgetheilten Bemerkungen ergeben.

Es hat allerdings ſeine Richtigkeit, daß Johann der Baſtard nicht anders als durch das Volk erwählt Perben konnte, da er, ſeiner Geburt nach, nie ein Susceſſions⸗ Recht anzuſprechen vermogte. Im Jahre 1383 auch nur 27 Regenten des Reichs ernannt, wöhrend die legitime

ochter des letzten Koͤnigs von Portugal, Ferdinand, dſe Koͤ⸗ nigin Beatrix von Caſtilien, als Könd in von Portugal aus⸗ gerufen wurde; ward er erſt im Jahre 1385 den 6. Aprik als Beatrix und ihr Gemahl, Johann I. von Caſtilien, ihm die Regentſchaft entreißen wollten und mit gewaffneter in Portugal einſielen, von dem Volke zum Koͤnige von Por⸗ tugal erwaͤhlt und ſeine Henſaft durch den, in eben die⸗ ſem Jahre zu Aljabarotte uͤber die Spanier erfochtenen Sieg befeſtiget.**) Es iſt aber durchaus unrichtig, wenn IIu

*) Daß dieſe Zuſammenberufung inzwiſchen wirklich deere⸗ tirt worden, iſt aus Nr. 136. der eneee. ü-e.

Petitionskommiſ.