rrunken.

rico bei demſelben Hofe von der anderen, abgeſchloſſen wor⸗ den. Er enthaͤlt 14 Artikel und einen Zuſatz⸗Artikel. Aus den darin befindlichen Feſtſetzungen entheben wir Folgendes:

Es ſoll gegenſeitige Handelsfreiheit zwiſchen den Be⸗ ſitzungen Sr. Maj. des Koͤnigs der Niederlande in Europa, und den vereinigten Staaten von Mexiko Statt finden.

Die Unterthanen der beiden reſp. Staaten ſollen die Freiheit haben, ſich in vollkommner Sicherheit mit ihren Schif⸗ fen und Ladungen an alle Orte und Haͤfen und auf alle Fluͤſſe zu begeben, wo ſolches gegenwaͤrtig andern Fremden verſtattet iſt, oder in der Folge verſtattet werden duͤrfte, auch an allen Orten der genannten Beſitzungen und Staaten ſich aufzuhalten oder zu verweilen, ſo wie zum Behuf ihrer Han⸗ ö Haͤuſer und Magazine zu miethen und zu be⸗ wohnen.

Se. Maj. der Koͤnig der Niederlande bewilligt außer⸗ dem, daß die Bewohner der Vereinigten Staaten von Me⸗ xiko in allen Ihren Beſitzungen, außer Europa derſelben vorerwaͤhnten Schiffahrt⸗ und Handelsfreiheit genießen ſollen.

Es ſoll in den Niederlanden auf die Territorialerzeug⸗ niſſe oder die Induſtrieartikel Mexiko's keine andere oder hoͤhere Abgabe, als diejenige, welche andere Nationen fuͤr dieſelben zahlen oder kuͤnftig zahlen duͤrften, gelegt werden, und es wird in den Vereinigten Staaten Mexlko's, ruͤckſicht⸗ lich der Erzeugniſſe des Bodens oder des Gewerbfleißes in den Niederlanden, daſſelbe Statt finden.

Alle Kaufleute, Befehlshaber von Schiffen und andere Unterthanen der Niederlande werden in den Vereinigten Staaten von Mexiko einer unbeſchraͤnkten Freiheit genießen; ihre Geſchaͤfte, entweder in eigner Perſon oder durch Ver⸗ mittelung Anderer, welche ſie damit zu beauftragen geſon⸗ nen ſind, zu verwalten.

Die Unterthanen und Buͤrger der contrahirenden Staa⸗ ten ſollen in dem anderen von allen Land⸗ und See⸗Dienſten befreit ſein; ſie ſollen zu keiner gezwungenen Anleihe unter einem ſie beſonders betreffenden Verhaͤltniſſe gezogen werden, und ihr Eigenthum ſoll keinen andern Auflagen, Laſten und Anforderungen als diejenigen ſind, denen die Eingebornen ſich fuͤgen muͤſſen, unterworfen ſein. Sie ſollen gegenſeitig in ihren Perſonen, Haͤuſern und Beſitzthuͤmern eines vollkom⸗ menen und unabweichlichen Schutzes ſich zu erfreuen haben. Zu den Gerichtshoͤfen wird ihnen, ruͤckſichtlich der Nachſu⸗ chung und Vertheidigung ihrer Rechte, freler und leichter Zu⸗ tritt geoͤffnet ſein.

Die Unterthanen Se. Maj. des Koͤnigs der Niederlande, welche ſich in den Vereinigten Staaten Mexiko's befinden, ſollen ruͤckſichtlich ihres Gottesdienſtes auf keine Weiſe ent⸗ weder geſtoͤrt oder belaͤſtigt werden, allerdings mit der Be⸗ dingung, daß auch ſie die Religion und Geſetze des Staats, ſo wie die Gebraͤuche und Sitten des Landes beachten.

Die Mexikaniſchen Staatsbuͤrger werden in allen Be⸗ ſitzungen Sr. Majeſtaͤt des Koͤnigs der Niederlande freie Uebung ihres Gottesdienſtes, öͤffentlich und beſonders in ih⸗ ren Haͤuſern oder andern der Verehrung des hoͤchſten We⸗ ſens gewidmeten Orten genießen und zwar dies alles nach dem durch das Reichsgrundgeſetz aufgeſtellten Princip allge⸗ meiner Duldung.

Man ſchreibt aus dem Haag, daß am 26ſten ein Kahn, in welchem ſechs junge Leute ſich befanden, auf dem Canal in der Stadt in der Naͤhe des Ortes, wo die Abfahrt nach Leiden geſchieht, umgeſchlagen iſt. Zwei von ihnen ſind er⸗

Polen.

Warſchau, 1. Juni. An die Stelle des verſtorbenen Staatsraths v. Kalinowski, iſt der Staats⸗Referendar, Hr. v. Boleſta, zum Praͤſtdenten der Central⸗Liquidations⸗Com⸗ miſſion ernannt worden.

Die diesjaͤhrigen Fahrten nach Bielany am zweilten e waren glaͤnzender als gewoͤhnlich. An einer der hieſigen Barrieren wurden allein 2614 Wagen gezählt.

Es erſcheint jetzt bei uns eine Polniſche Ueberſetzung von den Romanen des Deutſchen Dichters Van der Velde. Unſere Pfandbriefe ſind wieder geſtiegen, und ſtehen

jetzt 83. Pe 8. Deutſchland. Frankfurt, 4 wegen des Pfingſt⸗Feſtes geſchloſſen; dennoch aber ging in rivat⸗Geſchaͤften viel um, beſonders mit Oeſterr. Effeeten. m 27ſten und 2sſten waren hoͤhere Notirungen von Wien gekommen; auch zeigten die Londoner und Pariſer Courſe ſtandhafte Neigung zum Steigen, ſo daß die Oeſterr. Fonds lebhaft begehrt wurden und taͤglich um ¹ bis „. pCt. ſtiegen. Die Nachrichten vom Kriegs⸗Schauplat, in ſo weit olche officiell bekannt wurden, waren nur geeignet die Börſe zu

2. Juni. Am 26ſten v. M, war die Boͤrſe

beruhigen; viele Capitaliſten fuhren fort ihre muͤſſigen Gelder in Mekalliques anzulegen. Angeſehene Haͤuſer ſchickten auch ſtarke Parthleen Metalliques und Aetien nach Wien, wodurch der Mangel an effectiven Stuͤcken, der ſchon einige Zeit hin⸗ durch fuͤhlbar iſt, noch zunahm. Bei dem fortdauernden Geld⸗Ueberfluß war es leicht, Effecten in Depot zu 3 bis 3 ½ pCt. anzubringen. Daher zeigten ſich mehrere Speculanten mit vieler Kaufluſt. Partial, Hundert Gulden Looſe, Baieri⸗ ſche und Darmſtaͤdtiſche Effecten fanden Begehr. Auf fixe Lieferung wurde wenig darin gethan. Am 29. Mai trat keine Aenderung in dieſen Stand der Boͤrſen⸗Geſchäfte ein. Im Wechſelhandel war ziemlich viel Leben. Augsburg, Ber⸗ lin, Amſterdam und Paris mehr verlangt als die uüͤbrigen Deviſen. Am 3o0ſten war Abrechnungstag; fuͤr die Specu⸗ lanten aufs Steigen ein ſehr erfreulicher. Aber wer haͤtte auch vor Kurzem noch ein ſolches Reſultat fuͤr moͤglich gehalten 2 Der gefuͤrchtete Pruth⸗Uebergang, lange das Schreckbild der Boͤrſen, war erfolgt, und der Krieg ausgebrochen, die Effec⸗ ten aber, als ſei dadurch ihre Soliditaͤt begruͤndeter, ſtiegen in 3 Wochen um mehr als 2 pCt. Obſchoen am 30ſten die Notirungen von Wien und Paris um ein Weniges niedriger kamen, ſo blieben hier die Courſe ſteigend und es wurden anſehnliche Poſten Melalliques und Bank⸗Aetien gekauft, ſe wie gekuͤndigt. Die Speculanten aufs Fallen mußten, u 2 ihre Verſprechungen zu decken, weit hoͤhere Courſe gegen baar bewilligen, als ſie bei Engagements auf Lieferung pr. 3 ultimo Junt erlangen konnten. Metalliques ſtanden 91 2. fuͤr baar und waren auf naͤchſten Monatsſchluß zu 91 zu haben. Fuͤr Preuß. Staats⸗Schuldſcheine, 4 pCt. ſche und Darmſt. Obligationen war viel Begehr; eben ſo⸗ fuͤr Badenſche und Darmſt. Looſe. Im Wechſelhandel fand keine Aenderung der Courſe ſtatt. Disconto 2 ½⅞ à 2 pCt. * Am 31. Mai trafen keine Wiener Courſe ein (es war dort Feiertag), aber Privat⸗Briefe meldeten, daß ein weiteres Steigen zu erwarten ſtehe. Die Speculanten ſchenkten die⸗ ſen Angaben Glauben und die Kaufluſt ſowohl für Metal- liques und Bank⸗Actien, ſo wie uͤberhaupt fuͤr alle Staats⸗ Effecten, blieb lebhaft. I Portugal. Die Gazette de France giebt in ihrem neueſten Blatte folgende Nachrichten aus Liſſabon vom 14. Mai: 1 Die Conſtitutionnellen haben zu Evora Unruhen exregt. Das fuͤnfte Cavallerfe⸗Regiment, welches ſich in dieſer Stadt befand und auf die „Es lebe Dom Miguel“ Rufenden Feuer gab, iſt vorgeſtern gegen Abend zu Liſſabon angekommen. Die uͤber das Verhalten dieſes Regiments aufgebrachten Einwoh⸗ ner der Hauptſtadt waren ihm entgegen gegangen und die Abſichten aus denen ſie ſolches thaten, erregten nicht geringe Beſorgniß. Zum Gluͤck ſahen dieſe Soldaten das Gefaͤhr⸗ liche ihrer Lage ein und zeigten ſich jetzt bei ihrem Anruͤcken eben ſo demuͤthig, als ſie zu Evora im Bewußtſein ihres Uebergewichts ſich ſo hartnäͤckig bewieſen hatten. ls der Platz⸗Commandant Marquis von Tancos „Es lebe Dom Miguel“ ausrief, wiederholte das ganze Regiment den Ruf. Doch ſagt man, daß die Regierung das Regiment ſobald es in der Caſerne angekommen war, habe entwaffnen laſſen, und daß die Offieiere, auf denen der Verdacht ruht, daß ſie die Soldaten gegen die Bewohner von Evora auß geregt haben, arretirt worden ſind. Die Unruhſtifter haben alles aufgeboten, um Oporto in offenen Empoͤrungs⸗Zuſtand ſezeh die Autorität Dom Miguels zu verſetzen; ihre Ver⸗ uche ſchienen anfaͤnglich gelingen zu wollen, aber die Weis⸗ heit und Feſtigkeit der Regierung vereitelte ſie. Es hat den Anſchein, doß die Unruhigen durch einen Theil des 18ten Regiments, deſſen Officlere und Sergeanten jetzt in Arreſt ſind, unterſtuͤtzt, auch Helfershelfer nach andern Orten aus. geſandt hatten. Dieſes ſowohl als das 10te Regiment hat viele noch von Saldanha ernannte Offieiere und beharrt bes- halb in ſeiner Abneigung gegen das jetzt beſtehende Syſtem. Auch verſichert man, daß die Aufruͤhrer zu Oporto eine

Regierung einzurichten b 1 IiE g einzurichten beabſichtigten, zu wollten.

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Infantin Donna Eliſabeth. Maria erkloren Dieſe veehn. hat jedoch, um Jich von jeder Mikwirkung an Un⸗ . ternehmungen dieſer Art loszuſagen, ſich beeilt, eine ErklÄd¹“!]]..

rung ihrer Grundſötze in der Zeitung erſcheinen zu laſſen. (Vermuthlich bezieht ſich dies auf die, von der gedachten In⸗ fantin abgegebene, vom 22. April datirte, jedoch erſt am 14. 2 Mai, in Folge eines Decrets des Infanten vom 6ten deſſel ben Monats, bekannt gemachte Erklaͤrung. S. Num. 140 der Staats⸗Zeitung.) 128 5 Zu Johannistag oder ſpaͤteſtens zum 4. Juli wird Alles beenoͤigt ſein. Man glaubt, daß unter 230 bis 280 Glie⸗ dern der drei Staͤnde, aus denen die Cortes beſtehen duͤrf⸗ ten, nur etwa 20 gegen Dom Miguel ſein werden.