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No. 163.

Berlin, Montag den 236üen Juni.

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liche Nachrichten.

25 Kronik des Tages. . Bekanntmachun89.

u Gemäßheit der Allerhöͤchſten Kabinets⸗Ordre vom 1. 1824. (Geſetz⸗Sammlung Nr. 904) ſind Kaſſen⸗

Amt

Anweiſungen ausgefertigt: ¹

à 1 Rthlr. 4,242,347 Stuͤck 4,242,347Rtl. à 5 2*⸗* 1,000,000 jzur Summe von 5,000,000 à 50 * 40,000 „⸗ V 2,000,000

zuſamen alſo 5,282,347 St. uͤber eine Sume von 11,242,347Rtl. und iſt hlerdurch die unverzinsliche Staatsſchuld in dem Betrage von uns verbrieft worden, welchen der, der Aller⸗ höchſten Verordnung vom 17. Januar 1820, Geſetz⸗Samm⸗ lung Nr. 577 (wegen kuͤnftiger Behandlung des Staats⸗ ſchulden⸗Weſens) belgefuͤgte Haupt⸗Etat, fuͤr dieſe feſtſetzt. *ꝓDurch den Allerhoͤchſten Befehl vom 22. April v. J. eeſet⸗Sammlung Nr. 1060.) wurden wir anderweit zur MWiſchäagang von ſechs Millionen Thaler in Kaſſen⸗Anwei⸗ ſungen gegen Einziehung einer gleichen Summe verzinslicher Staatspapiere angewieſen. ns Rechnung dieſer ſechs Mil⸗ lionen ſind nach erfolgter Einziehung von Staatsſchuld⸗ Scheinen im Betrage von 5 Millionen Thalern, welche au⸗ her Cours geſetzt und in unſerem Depoſitorio verwahrlich niedergelegt worden, ausgefertigt, und in Circulation geſetzt: 1) zufolge unſerer öffentlichen Bekanntmachung vom 23.

ug. v. J. Kaſſen⸗Anweiſungen à Funfzig Thaler 60, t. im Vetrage v. à Mill. Rtl.

2) gemäß unſerer 2

weitern oͤffentlichen Be⸗ b . nntmachungen vom 8 Sept. und 23. Nov. v. und 7. Jun. d. 3 Kaſſen⸗ Anweiſungen à Ee Thaler 2,9000,000 Stuͤck uͤber 2 Mill. Rtl. mithin 2,960,900 Stuͤck über 5 Mlll. Rtl. Gegenwärtig ſind zur Erreichung der vorgeſchriebenen ſechs Millionen von der General⸗Staats⸗Kaſſe wiederum

1000 Stück Staatsſchuld⸗Scheine, jeder à 1000 Rthlr., zu⸗ ſammen üͤber eine Million Thaler, ſaͤmmtlich sub Lil. A. L2 88 Nr. 66,501 bis incl. 66,800 122 2ot 4* 38 e228 v“ und 111,301 2 111,500 eingelleferte, außer Cours geſetzt, und in unſerm Depoſitorio

ahrlich niedergelegt; wogegen wir einen gleichen Betra Eine Million Kaſſen⸗Anweiſungen à Thal⸗ ausgefertigt und an die General⸗Staats⸗Kaſſe abgeliefert baben, wodurch alſo nunmehr dem Allerhoͤchſten Befehle vom 22. April v. J. vollſtändig genuͤgt worden.

Des Köngs Mazeſtaͤt haben ſerner mittelſt Allerhöͤchſter Cabinets⸗Ordre vom 17. Maͤrz c. Allergnaͤdigſt zu beſtimmen geruhet, daß die bei uns eingehenden beſchädigten Kaſſen⸗ Anweiſungen alljaͤhrlich Seitens der Köoͤniglichen Immediat⸗ Commiſſton zur Vernichtung der dazu beſtimmten Staats⸗ Papiere vernichtet, demnaͤchſt aber im gleichen Betrage durch neu auszufertigende Kaſſen⸗Anweiſungen erſetzt werden ſol⸗ len, wobel wir angewieſen wurden, fuͤr dieſen Zweck und war zur Vermeidung bedeutender in der Folge ſteigenden

usgaben ſofort Blanquets zu Einer Million Thaler in Kaſſen⸗Anweiſungen à 1 Rchir. anfertigen zu laſſen, und dieſe Blanquets in unſerem Depoſitorio aufzubewahren.

Dieſer Allerhoͤchſte Befehl wird befolgt, und ſind ſo⸗ wohl üͤber die zum Theit ſchon angefertigten und deponirten,

zum Theil noch in der Anfertigung veeiaes Blanauets, 8 als über die danach auszufertigenden Kaſſen⸗Anweiſungen 8— beſondere Ausfertigungs⸗ und beziehungsweiſe Stamm⸗R * giſter angelegt. Die Summe der in den Jahren 1825, 1826 und 1827

eingegangenen beſchaͤdigten Kaſſen⸗Anweiſungen beträgt: 6193 Stuͤck à 1 Rthlr. über 6193 Rthlrt. 220 à 5 Rthlr. 1100 Rthlr. 5 24 ⸗à 50 Rthltr. 1200 Rthlrtr. uͤberhaupt 6437 Stuͤck zu 8493. Rthlr.

Dieſe ſind der oben erwaͤhnten Koͤnigl. Immediat⸗Commiſ⸗ ſion uͤberliefert, und von derſelben, nach deren Bekanntma⸗ chung vom 18ten d. M. am 2ten deſſelben Monats, ver⸗ nichtet. 8 Auf den Grund dieſes Vernichtungs⸗Actes iſt der Al⸗ lerhoͤchſten Beſtimmung zufolge, nunmehr in Stelle jener 6437 Stuͤck Kaſſen⸗Anweiſungen im Geſammt⸗Betrage von 8493 Rthlr. die Ausfertigung von 8493 Stuͤck Ein Thaler Kaſſen⸗Anweiſungen erfolgt. Hiernach kommen nun in Abgang von den, in Gemäͤß⸗ heit der Allerhoͤchſten Cabinets⸗Ordre vom 21. Dec, 1824 und 22. April 1827 ausgefertigten Kaſſen⸗Anweiſungen. à 1 Rthlr. 7,242,347 7,242,347 Rtlr. à 5Rthlr. 1,000,000 5,000,000 Rtlr. à 50 Rthlr. 100,000 5,000,000 Rttr.

zuſammen 8,342,347 St. üͤber die Summe von 17,242,347 Rtlr. Die im Verlauf jener drei Jahre als beſchaͤdigt S

zur Summe von

ogeclen und vernichteten Kaſſen⸗Anweiſungen naͤmlich: s

86 à 1 Rthlt. 6193 Stüͤck Rt 8

eee 2o , 1195 Fehir EEE1ööu““

1280 Athir. 24 1200 Rthlr. 8

2 5,497 Stück übzer 8792 Rthiikxkr. Dagegen treten zu den ſonach verbleibenden * 7,236,154 Stuͤck Kaſſen⸗Anweiſungen

à 1 Rthlr. uͤber 7,235,154 Rthlr. 999,780 Stuͤck Kaſſen⸗Anweiſungen 28 18n à 5 Rthlr. über 4,998,900 Rthlr. 99,9726 Stuͤck Kaſſen⸗Anweiſungen I à 50 Rthlr. uͤber 4,998,800 Rthlr. E von zuſammen 88 8,335,910 Stüͤck im Betrage von 17,233,854 Rthlr. hnn⸗ die in Stelle der beſchaͤdigten und vernichteten Kaſ⸗ . en⸗Anweiſungen neu ausgefertigten 8,493 Stüͤck à 1 Rthlr. zum Betrage von 8,493 Rthlr. B dergeſtalt, daß alſo gegenwaͤrtig ſich in Circulation befinden, Kaſſen⸗Anweiſungen

à 1 Rchlr. 7,244,647 Stuͤck uͤber 27,244,642 Rthlr. à5 7 999,780 78 4,998,900 „y à 50 99,976 4,998,800 .„. uͤberhaupt 8,344,403 Stuͤck zum Betrage von 17,242,347 Rthlr. 8 welches alles auf. Allerhoͤchſten Veſeht Sr. Majeſtät des Koöͤnigs hiermit zur oͤffentlichen Kenntniß gebracht wird. erlin, den 18. Juni 1828. 1 Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. 1u6“

other. v. te. it. RNochow. R 58 Schuüͤtze. Beelitz. Deetz

Angekommen; Se. Excellenz der General ⸗Lieutenant b5 außerordentlicher Geſandter und bevollmäͤchtigter Büng. tersburg. b