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dden ſei. Es ſey der Poſt uumoͤglich (2), die Spur der ihr an⸗ vertrauten Briefe zu verfolgen. Wenn ein ſolcher Brief am Orte ſeiner Beſtimmung ankomme, werde er nicht im⸗ mer dem Empfänger ſelbſt, ſondern oftmals einem Portier oder Bedienten eingehaͤndigt, füͤr deſſen Treue die Poſt nicht einſtehen koͤnne. Uebrigens kaͤmen dergleichen Beſchwerden hoͤchſt ſelten vor, und er mache ſich anheiſchig, gegen einen Fall, wo die Schuld einen ſeiner Beamten treffe, deren zzehn andere anzufuͤhren, wo der Unterſchleif durch Leute, die der Poſt vöͤllig fremd waren, begangen worden ſey. Herr v. Formon vertheidigte das Poſtweſen, und fuͤhrte, zum Beweiſe, daß die gegen daſſelbe erhobenen Beſchwerden pooeftmals ungerecht waären, einen ihn ſelbſt betroffenen Fall aan, wo er einen ihm durch die Poſt zugefertigten Brief mit 8 Wechſeln, nachdem er lange Zeit danach vergeblich geforſcht, endlich in einem Packete nut Druckſchriften des Staats⸗ Raths, wohin der Portier ihn aus Verſehen geſteckt hatte, gefunden habe. (Großes Gelächter. Eine Stimme: Dies eweag, daß Sie ſich eben nicht beeilt haben, jene Druck⸗ ſchriften zu leſen.) „Was iſt,“ fragte der Redner, „die ge⸗ heime Urſache aller dieſer Beſchuldigungen gegen die Poſt⸗ Verwaltung? Ich kann mich nicht des Gedankens erwehren, daß hier nicht einige Perſönlichkeiten gegen den Chef derſel⸗

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ſo iſt nicht die Poſt⸗Verwaltung, ſondern der Kaufmann, der die bhehei einem unbekannten Inhaber ausgezahlt hat, dem DBrief⸗Abſender verantwortlich.“ Herr Benj. Conſtant fand es ſonderbar, daß, nachdem dem Handelsſtande aus der ſchlechten Verwaltung des Poſtweſens ſchon ſo mancher erwachſen ſey, man der Kammer auch nicht die mindeſte Hoff⸗ nung zu einer Verbeſſerung derſelben mache, obgleich die Klagen ſich taͤglich erneuerten. Als der Redner bei dieſer letzteren Aeußerung unterbrochen wurde, fuͤgte er hinzu „Sie werden etwa doc nicht glauben, daß der Kaufmann in Or⸗ leans einen Brief mit einer bedeutenden Geldſumme abſicht⸗ lich hat verlieren laſſen, um das Vergnuͤgen zu haben, eine Bitttſchrift zu uͤberreichen? (Geläͤchter.) Die Poſt⸗Verwaltung verdient die Klagen, die von allen Seiten wider ſie erhoben werden. Ich muß die Kammer um Verzeihung bitten, wenn ich mich mit mehr Lebhaftigkeit ausdruͤcke, als ich gewoöͤhnlich u thun pflege, indeſſen will ich mich mäßigen, ſo viel ich kann. Wenn ich ſehe, daß die Beſchwerden unſerer Kauf⸗ 8 leute mit Verachtung zuruckgewieſen werden, ſo kann ich mich eines Ausbruchs von Unwillen nicht erweh⸗ ren, und muß es hoͤchſt ſeltſam finden, daß man uns Vertrauen zu einer Verwaltung zumuthet, welche das Brief⸗Geheimniß verletzt und ſich zur Verbreitung von Schmaͤhſchriften hergegeben hat. (Herr von Laboulaye unnd andere Stimmen zur Rechten: die Ihrigen! Ja, ja die JIhrigen ¹) Ich glaube nicht, daß Herr von Laboulaye uͤber die Worte nachgedacht hat, die er ſo eben an mich richtet. Niemand kann behaupten, daß ich Libelle verſchickt habe, und wenn Jemand dieſer Meinung iſt, ſo mag er es mir an⸗ dderswo, als auf der Tribune ſagen.“ Dieſe Erklärung er⸗ reegte eine große Bewegung in der Verſammlung, und eine Stimme zur Linken verlangte, daß Herr von Laboulaye zur Drdnung verwieſen werde. Als Herr B. Conſtant bald dearauf die Rednerbuͤhne verließ, ging Herr von Laboulaye quer durch den Saal auf ihn zu, und ſchien ſeine Ueberei⸗ 8* 8

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8 8— lung durch eine Entſchuldigung wieder gut zu machen. Der Fiznanz⸗Miniſter aͤußerte hierauf, daß die Verwaltung lſich die Beaufſichtigung des Poſtweſens möglichſt angelegen ſeeyn laſſe; man ſolle endlich aufhören von einem ſogenann⸗ ten ſchwarzen Cabinette zu reden, da er ſchon fruͤher erklärt habe, und dieſe Erklärung jetzt wiederhole, daß es ein ſolches Cabinet nicht gebe. (Mehrere Stimmen: Sagen Sie doch, nicht mehr gebe!) „Es exiſtirt nicht“, wieder⸗ holte der Miniſter, „und mithin kann ein Unterſchleif iin demſelben nicht vorgegangen ſeyn. Es wird ſtets ſchwer bleiben, zu ermitteln, ob ein ſolcher Unterſchleif

von Seiten der oder aber des Dieners, der * einen Brief zur gegeben oder von der Poſt erhalten hat, begangen worden iſt; ein leichtes Mittel, der Unter⸗ n ſchlagung vorzubeugen, iſt, wenn man die Briefe chargirt und das doppelte Porto dafür erlegt. Von ſolchen chargir,⸗ ten Briefen ſind ſeit 10 n kaum 10 verloren gegangen. Wenn daher einzelne che ſtatt finden, ſo muß man ſie nicht übertreiben, und dadurch das Vertrauen des Publi⸗ kums zu der ſchwaͤchen. Dies iſt die wahre LKLage der Sache, die ich Ihnen mit aller Aufrichtigkeit, deren lich faͤhig bin, dargeſtellt habe. Nachdem noch Hr. Neaut not de Pampelune, in ſeiner Eigenſchaft als General⸗ Pprocurator, erklaͤrt hatte

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zur Anſtellung einer gerichtlichen Unterſuchung angezeigt wor⸗

den im Spiele ſeyn ſollten. Die vorliegende Bittſchrift anlangend,

daß in Betreff des vorliegenden

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e“] Factums die erforderlichen Maaßregeln getroffen worden ſeyen, um dem Schuldigen auf die Spur zu kommen, wurde endlich die Eingangs erwaͤhnte Bittſchrift, dem Antrage der Commiſſion gemaͤß, dem Finanz⸗Miniſter zugeſtellt. Die Beſchwerde zweier Wäͤhler des Departements der Ille und Vilaine, daß man ſie an den letztern Wahlen nicht habe Theil nehmen laſſen, wurde, nach einer Erklaͤrung des an⸗ weſenden Praͤfekten jenes Departements, Hrn. v. Curzay, dem Miniſter des Innern uͤberwieſen. Die Eingabe des Grafen v. Pfaffenhofen und einiger anderen angeblichen Glaͤubiger der Koͤniglichen Familie, aus dem Jahre 1792, wurde, auf die Erklaͤrung des Finanz⸗Miniſters, daß der Koͤnig bereits die Niederſetzung einer Commiſſion zur Unter⸗ ſuchung der Anſpruͤche Derer, die ſich noch fuͤr ſeine Gläu⸗ biger ausgeben, angeordnet habe, durch die Tages⸗Ordnung beſeitigt. Die Commiſſion hatte auf die Ueberweiſung an den Miniſter⸗Rath angetragen. Die uͤbrigen Petitionen waren ziemlich unerheblich, und es wurde uͤber den groͤßten Theil derſelben zur Tages⸗Ordnung geſchritten.

Paris, 21. Jul. Dem Journal des Débats zufolge wird der Miniſter der auswärtigen Angelegenheiten ſeine Bade⸗Reiſe ſchon in dieſen Tagen antreten; er begiebt ſich nach Karlsbad. 1

Der neue Engliſche Botſchafter, Lord Stuart, iſt geſtern in aller Fruͤhe hier eingetroffen.

Der General⸗Lieutenant Graf Curial liegt ſo bedeutend krank danieder, daß man an ſeinem Aufkommen zweifelt.

Das Journal des Deébats bezeigt ſeine Freude daruͤber, daß der neue Preßgeſetz⸗Entwurf nunmehr auch von der Pairs⸗Kammer angenommen worden iſt. „Am Schluſſe jeder Sitzung“ ſagt daſſelbe, „wird die periodiſche Preſſe jetzt nicht mehr die uͤble Laune eines in ſeinen legislativen Berechnungen getaͤuſchten Miniſters zu befuͤrchten haben; die Cenſur wird ſich nicht mehr uͤber die 3procentigen Renten und das Erſtgeburtsrecht an den armen Zeitungen räͤchen, und die Eigenliebe eines mäͤchtigen Mannes, der von der blutigen Geiſſel der Tribune zerfleicht worden iſt, wird ſich fuͤr ſechsmonatliche Verrechnungen und Beleidigungen nicht 89 durch einen ſechsmonatlichen Despotismus zu troͤſten ſuchen.“

Aus der im Journal des Débats enthaltenen Erwiede⸗ rung auf den Brief des Biſchofs von Chartres, Hippolyte Clauſel, in welchem derſelbe dem Miniſter des Unterrichts⸗ weſens anzeigt, daß weder er, noch die ihm untergebene Geiſtlichkeit fuͤr die Ausfuͤhrung der den Elementar⸗Unter⸗ richt betreffenden Verfuͤgungen mitwirken koͤnnen, theilen wir nachſtehenden (geſtern vorlaͤufig erwaähnten) Auszug mit:

Wir ſehen hier, ſagt das genannte Blatt, einen Bi⸗ ſchof, der nicht nur fuͤr ſeine Perſon das Beiſpiel des Un⸗ gehorſams gegen die Koͤnigl. Verordnungen giebt, ſondern auch, ſoweit es bei ihm ſteht, die Pfarrer und Prieſter ſei⸗ ner Dioͤceſe in ſeine Widerſetzlichkeit mit hineinzieht. Wenn die Organiſation des Unterrichts in das Reſſort der politi⸗ ſchen Macht faͤllt und die Diener der Religion dabei nur als ein nuͤtzlicher Beiſtand auftreten koͤnnen, der beſonders fuͤr die Reinheit der Lehren Gewähr leiſtet, welchen Namen ſollen wir dann dieſem Wid he eines Biſchofs gegen die Befehle des Koͤnigs geben? „Die Geiſtlichen,“ ſagt Bergier in ſeinem theologiſchen Woͤrterbuche, „haͤngen in Tivilſachen vom Fürſten ab, wie jeder andere Unterthan, und müſſen ſich jedem Eivil⸗Geſetze unterwerfen, das nicht dem Geſetze Gottes zuwider iſt. Sie ſind verpflichtet, durch Beiſptel und Lehre dieſe Unterwerfung zu verbreiten.“”“ Die unvermeid⸗ liche Folge des Ungehorſams des Herrn Biſchofs wird ſeyn, daß in ſeiner Dioͤceſe der Elementar⸗Unterricht der geiſtlichen Aufſicht entbehren wird. Der vom Maire ernannte und vom Rector beſtaͤtigte Lehrer wird ſeine Schule eröffnen, wo⸗ hin alle die Eltern ihre Kinder ſchicken werden, welche die Erziehung derſelben nicht der biſchöflichen Hartnäaͤckigkeit zum Opfer bringen wollen. Das unbeſoldete Comité wird ent⸗ weder unvollſtaͤndig bleiben, oder durch Stellvertreter ver⸗ vollſtändigt werden, die nicht Diener der Religion ſind. Es wird ſein Amt ausuͤben, die Aufſicht wird gut, wirkſam und religiös ſeyn, ohne geiſtlich zu ſeyn, und wenn dabei, nach den Worten des Hrn. Clauſel, ein Verluſt fuͤr die Statt findet, ſo iſt die Schuld davon nur der unklugen gerung des Herrn Biſchofs zuzuſchreiben.

2 Brief aus Thonon in Savoyen, welchen man im des Débats und im Courrier f lieſt, lt

olgendes: Seit einiger Zeit ſchien die Unruhe, welche in Sa⸗ vogen geherrſcht hatte, ſich gelegt zu Man ſprach von 2 als von dem der Jeſ⸗ aus Frankreich, von dem Aſyl, das ſie in Chambery finden, wo ein Pallaſt und be⸗ deutende Summen zu ihrer Verfüͤgung geſtellt ſind, von der