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No. 204.
liche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Des Königs Majeſtät haben geruhet, den Juſtiz⸗Com⸗ miſſarius Herrmann in Glogau zum Juſtiz⸗Commiſſtons⸗ Rath zu ernennen.
8 Amt
Bekanntmachung. 8 Da die Poſt weder verpflichtet noch befugt iſt, Briefe, welche beim Eingange im Beſtimmungsorte die Empfaͤnger nicht antreffen, aus eigener Veranlaſſung den Adreſſaten nach⸗ zuſenden; da ferner Seitens der betheiligten Correſpondenten mehrmals Schwierigkeiten gemacht worden ſind, das durch dergleichen Nachſendungen entſtandene Porto zu entrichten, und da endlich die Nachſendung von Briefen, ohne Zuſtim⸗ mung der Correſpondenten, fuͤr letztere mitunter nachtheilige Folgen haben kann, welche die Poſtbehoͤrde in Weitlaͤuftig⸗ keiten verwickelt, ſo iſt beſtimmt worden, daß Briefe den Adreſſaten nur dann nachgeſendet werden ſollen, wenn 1. der Abſender ſolches auf dem Couverte ausdruͤcklich ver⸗ langt, oder 3 2. ber eggmirte Empfänger die 4 bei der Poſt⸗ Anſtalt des Ortes, den er verlaͤßt, ſchriftlich beſtellt hat. Im erſteren Falle haftet, wenn der Brief aus irgend einem Grunde nicht beſtellt werden kann, der Abſender fuͤr das ganze Porto; im anderen Falle hingegen nur für das Porto bis zu dem von ihm auf der Adreſſe genannten Be⸗ ſtimmungsorte. Füͤr das Porto von letzterem bis zu dem Orte, wohin der Brief nachgeſandt worden iſt, muß in die⸗ bö zweiten Falle der Adreſſat einſtehen. Iſt ein beſtimmter rt angegehen, wohm der Brief nachgeſandt werden ſoll, ſo haftet der Abſender und reſp. der Empfaͤnger natuͤrlich nur fuͤr das Porto bis zu dieſem bezeichneten Orte. Dieſelben Regeln gelten bei Nachſendung von Gegen⸗ ſtanden der Fahrpoſt, nur daß bei dieſen, im Falle ſie unbe⸗ ſtellbar ſind, der zur — verpflichtete Theil auch fuͤr das durch die Retourſendung verurſachte Porto einſtehen und fkommen muß. 8 auf Das correſpondirende Publikum wird mit obigen Grund⸗ ſäten hierdurch bekannt gemacht, um ſich ſeinem Intereſſe gemäß, danach richten zu können. 1 Frankfurt a. M., den 20. Juli 1828.
Der
eneral⸗Poſtmeiſter d.; Nagler. ſ
Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Gehelme Rath, Hofmarſchall und Intendant der Koͤnigi. Schloͤſſer und Gäͤrten, Freiherr von Maltzahn, von Herzberg im Mecklenburgſchen.
Der Palr von England, Graf von Warwick, von
Magdeburg.
Zeitungs⸗Nachrichten. . 2 11“ ä4uslondd. 2⸗ e Deputirten⸗Kammer In der Sitzung vom 25 Z2n wurde die allgemeine Discuſſion uͤber das Budget es Finanz⸗Miniſtertums eroffnet. Hr. B. Conſtant
ſich über das Tabacks⸗Monopol und üͤber das Zoll⸗We⸗ ſen vernedmen. - Das erſtere fand er der Charte zuwſder. Er erinnerte an das früher von der Regierung gegebene Ver⸗ ſorechen, das Tabacks⸗ Monopol eingehen zu laſſen, ſodald die Kriegs⸗Comtrrbution abgetragen ſeyn wuͤrde, und ſchlug
Berlin, Sonntag den 3ten Auguſt.
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1828.
Mittel vor, den Schatz fuͤr dieſen Verluſt auf andere Weiſe zu entſchädigen. Er ſtellte einen Vergleich zwiſchen dem Mo⸗ nopol und der freien Cultur an. „Mehrere tauſend Arbei⸗ ter,“ aͤußerte er, „ohne Arbeit und ohne Brod, die Cultur aus ſieben Achttheilen von Frankreich verbannt, der Wett⸗ eifer erſtorben, die Ausſuhr beſchraͤnkt, die kleinen Pflanzer den großen aufgeopfert, uͤberall Willkuͤhr, ſowohl im Preiſe als in der Wahl der Bläͤtter; — dies iſt das Tabacks⸗Mo⸗ nopol. Der Wohlſtand der Pflanzer, ein verbeſſerter Grund und Boden, eine belebtere Ausfuhr, eine neu erwachende Concurrenz, eine freie Induſtrie, wie ſolche von der Charte geboten wird, — dies iſt die freigegebene Cultur des Tabacks.“ Der Redner unterſuchte hierauf die verſchie⸗ denen Beſtimmungen, welche, ſeiner Anſicht nach, den Ge⸗ werbfleiß im Elſaſſe hemmen. Hierunter rechnete er nament⸗ lich den hohen Einfuhrzoll auf Vieh und die Rückwir⸗ kung, die derſelbe auf den Abſatz der Elſaſſer Weine nach dem Auslande aͤußert; ferner die hohe Beſteuerung der Seiler, ſo wie der Oel⸗ und anderer Fabrikanten, die bereits bei der Kammer eingekommen ſind; endlich das Einfuhr⸗ Verbot von Colonial⸗Waaren durch die Rhein⸗Departements, die Hinderniſſe bei dem Tranſito⸗Handel und die Plackereien bei dem Plombiren der Kaufguͤter. „Das Miniſterium“, ſo ſchloß Herr B. Conſtant, „hat uns angekuͤndigt, daß es ein Syſtem der Verbeſſerung und Gerechtigkeit annehmen wolle; es werde daher dem Lande, ſowohl in commercieller als in politiſcher Beziehung, gerecht, es gebe dem Elſaſſe oder vielmehr dem geſammten Frankreich die Charte dadurch zu⸗ rüͤck, daß es das Monopol aufhebt. Im Laufe der dieszit⸗ rigen Sitzung haben die Miniſter einiges Gute bewirkt, aber das Meiſte hat die Gewalt der Dinge gethan; wenn ſie der⸗ ſelben zu Huͤlfe kommen, ſo werden ſie den durch ariſtocra⸗ tiſche und prieſterliche Empoͤrungen angegriffenen Thron be⸗ feſtigen. Wenn ſie nur wollen, ſo werden ſie mit der Krone und der Nation, die Sieger bleiben. Wir unſrerſeits wer⸗ den, in dem Kreiſe unſerer Befugniſſe, zu dieſem wuͤnſchens⸗ werthen Siege beitragen. Wollen ſie es aber nicht, ſo koͤnnte das Gute, welches bereits geſchehen, ſo wie das, welches noch im Entſtehen iſt, leicht wieder zu Grunde gehen; aber die Miniſter würden gleichzeitig mit untergehen.”“ Nach dieſer Rede wurden die nachſte⸗ henden Sectionen des Budgets ohne Weiteres angenom⸗ men, als:
Seci. I. Immerwäͤhrende Schuld. 208,800,947 Fr. „ II. Ausſtattung des Tilgungs⸗Fonds 40,000,000 Fr . “ 2,000,000 Fr. „IV. Deputirten⸗Kammer . . . . .. 600,000 Fr.
(Dieſe Section wurde bis zu den Berathungen uͤber die Ausgaben der Kammer ausgeſetzt. 886 Feen⸗Uäten. . . 3,400,000 h eeexxxee— 1,256,300 2„II. LGS6 - 7,300,000 NIIlI. Civil Penſionennn . 1,507,000 „ IX. Militair⸗Penſionen.. 47,000,000 „ X. Geiſtliche Penſionen . .. . . . 5,700,000 595 der Donatarien 1,510,000 „ XII —= zu den Abzuͤgen der e 2 I. Inhereſfen fuͤr die Cautions⸗Ca⸗ aenr ] „ XIvV. Koſten der Central⸗Verwaltung. Üses
Das hierin mitbegriffene Gehalt des Mini auf 120,000 Fr. herabgeſetzt. Gegen eine von 430,000 Fr., welche die Commiſſion auf die uͤbrigen Geſammtkoſten der Central⸗Verwaltung in Antrag 82 hatte, erhob ſich aber nachdruͤcklich der inanz, Mine er. „ Man muͤſſe,“ meinte er, „das Haaas, Perſonal ſeines Miniſteriums von dem materiellen Theile deſſelben