wohl unterſcheiden; das erſtere beſtehe aus 1110 Perſonen, wovon eine jede im Durchſchnitt an Gehalt und Gratifica⸗ tion 2870 Fr. beziehe; es ſey nicht wohl moͤglich, ein ſo ſpärliches Gehalt noch mehr herabzuſetzen, und die Annahme der von der Commiſſion in Antrag gebrachten Erſparniß würde ſonach zur Folge haben, daß er nicht ſowohl die Ge⸗ hälter als die Zahl der Beamten vermindern muͤßte; hiermit beſchäftige er ſich zwar ſchon lange, allein eine ſolche Ver⸗ minderung muͤſſe doch auf menſchliche Weiſe geſchehen, und er koͤnne unmoͤglich glauben, daß er der Wille der Kammer ſey, ihn zu zwingen, Familien⸗Väter, die ſchon Jahrelang dienen, ohne Weiteres zu entlaſſen. Auf den materiellen Theil glaubte der Miniſter dagegen, daß ſich allenfalls eine Erſparniß von 200,000 Fr. machen ließe. Hr. Meſtadier, welcher Mitglied der Commiſſion war, ſchlug vor, die Er⸗ ſparniß auf 300,000 Fr. feſtzuſetzen, und verlangte, daß man Normal⸗Etats anlege und keinen neuen Beamten anſtelle, bevor das Perſonale nicht auf die ſtreng erforderliche Be⸗ amtenzahl zuruͤckgeführt ſey. Hr. Petouklagte darüͤber, daß in den letzten 10 Jahren die Zahl der Beamten ſtets zu⸗ genommen habe, und meinte, daß man zuletzt in die Verſuchung gerathe zu glauben, daß an die Stelle von 50 entlaſſenen Ifficionten immer wieder 60 Guͤnſtlinge ange⸗ ſtellt wuͤrden; dieſe haͤtten kein wohl erworbenes Recht; auf fie muͤßten ſich hauptſaͤchlich die Erſparniſſe erſtrecken, ſo wie auf Diejenigen die ein Gehalt von mehr als 8000 Fr. bezögen. Der Marquis von Cambon glaubte, daß man einem Miniſter, deſſen gute Geſinnungen man kenne, nicht allzuſehr die Haͤnde binden muͤſſe, und ſtimmte fuͤr eine Er⸗ ſparniß von 200,000 Fr. Der Berichterſtatter hielt die Gratificationen fuͤr nichts als Beſoldungen unter einem an⸗ deren Namen. Wenn man dieſe Gratificationen allen Be⸗ amten ohne Ausnahme nach Procenten bewilligte, ſo koͤnnte man ſie nicht mehr als eine Aufmunterung fuͤr die flei⸗ zigſten Arbeiter betrachten; und wuͤrden dieſelben dem Gutduͤnken des Miniſters uͤberlaſſen, ſo muͤßte man wieder befuͤrchten, daß die Vertheilung mehr nach Gunſt als nach Verdienſt geſchaͤhe. Der Finanz⸗Miniſter bemerkte, daß die Gratificationen als ein Gehalts⸗Zuſchuß denjenigen Be⸗ amten zu Theil wuͤrden, deren Beſoldung weniger als 4000 Fr. betruͤge; einen Abzug von 200,000 Fr. wolle er ſich, wie geſagt, gefallen laſſen, allein weiter duͤrfe derſelbe ſich nicht erſtrecken. Als es daruͤber zur Abſtimmung kam, wurde nichtsdeſtoweniger der Vorſchlag des Herrn Meſtadier als ein Mittelſatz angenommen und die 14te Section ſonach, mit Einſchluß der Erſparniß auf das Gehalt des Miniſters, von 5,440,000 Fr. auf 5,110,000 Fr. herabgeſetzt. Die XV. u. XVI. Section welche 300,000 Fr. für die Koſten der Emi⸗ ranten⸗Entſchädigungs⸗Commiſſion und eine gleiche Summe ſär die Liquidations⸗Commiſſion der ehemaligen Coloniſten von St. Domingo enthalten, wurden, auf den Antrag der Com⸗ miſſion, um resp. 90,000 und 65,000 Fr. herabgeſetzt. Eine dritte Erſparniß aber von 50,000 Fr. auf die Koſten der Muͤnz⸗Verwaltung, welche ſich, den Sectionen XVII und XVIII zufolge, auf 439,300 Fr. belaufen, wurden nach einer unerheblichen Discuſſion, woran unter andern auch der Finanz⸗Miniſter Theil nahm, verworfen. In der XIXten Section werden fuͤr die Umſchmelzung alrer Muͤnzen 500,000 Fr. verlangt. Herr Thénard glaubte daß ſich auf dieſen Gegenſtand große Erſparniſſe machen ließen; die 6 Livres⸗ ſtuͤcke enthielten einen gewiſſen Zuſatz an Gold, den man durch chemiſche Prozeſſe ausſondern muͤßte. Auch die Umſchmelzungs⸗Koſten ſelbſt, meinte er, bezahlte der Staat zu theuer. Auf die Verſicherung des Finanz⸗Mi⸗ niſters, daß die Regierung ſich ſehr angelegentlich mit mit dieſem Gegenſtande beſchäftigte, wurde die XIX. Sec⸗ tion bewilligt. In der XX. werden für die Koſten der Schatzkammer, namentlich der Geld⸗Transporte, 2,800,000 Fr. verlangt. Die Commiſſion hatte darauf eine Erſparniß von 120,000 Fr. vorgeſchlagen. derr Boiſſy d'Anglas fand dieſelbe aber noch nicht ſtark genug, und wollte ſie auf 200,000 Fr. erhöht wiſſen. Nachdem er dieſen Antrag ent⸗ wickelt hatte, mußte, da weder einer der Miniſter, noch einer der Koͤniglichen Commiſſarien zu anworten begehrte, daruͤber abgeſtimmt werden, worauf derſelbe mit ſtarker Stimmen⸗ Mehrheit angenommen wurde. Jetzt erſt ſahen die Mini⸗ ſter ihren Irrthum ein; der Graf Roy ſchien nachtraͤglich noch Einſpruch machen zu wollen; der Praͤſident machte ihm aber bemerklich, daß man auf einen bereits bewilligten Gegenſtand nicht zuruͤckkommen könne; er habe denſelben deutlich und e zur Abſtimmung gebracht, und wenn Niemand daruüͤber das Wort verlangt, oder man ihn falſch verſtanden habe, ſo ſey dies nicht 2 Schuld. Es blieb zetzt nichts weiter uͤbrig, als daß der Verichterſtatter wenig⸗

ſtens den obigen Reductions⸗Vorſchlag der Commiſſion wie⸗ der zuruͤcknahm. Der Finanz⸗Miniſter erklärte, daß der begangene Irrthum dadurch entſtanden ſey, daß man uͤber das Amendement des Herrn Boiſſy d'Anglas zu ſchnell ab⸗ geſtimmt habe, ſo daß ihm der eigentliche Gegenſtand der Abſtimmung ganz entgangen ſey; nicht daß er auf die Sache zuruͤckkommen wolle, aber die Erſparniß ſey ohne allen Nutzen, denn wenn ſeine Fonds erſchoͤpft waͤren, und er Geld von Marſeille kommen laſſen oder dorthin ſenden muͤßte, ſo wuüͤrde doch auf andere Weiſe Rath geſchafft werden muͤſſen. Hr. Auguſtin Périer meinte, daß ihm ſolches nicht ſchwer werden wuͤrde, da die Erſparniß an und fuͤr ſich nur unbe⸗ deutend wäre. Der Präͤſident beendigte den Streit indem er zu ſeiner Rechtfertigung die Bemerkung machte, daß uͤber den Vorſchlag des Hrn. Voiſfh d'Anglas nicht ſchneller als uͤber alle andern abgeſtimmt worden ſey, und daß, wenn man daher dieſen Vorſchlag falſch verſtanden habe, wohl nicht ſowohl die Zeit, als die Aufmerkſamkeit gefehlt haben werde. In der XXlſten Section ſind die Intereſſen der fliegenden Schuld mit 7,000,000 Fr. angeſetzt, worauf die Commiſſion eine Erſparniß von einer Million verlangte. Der Finanz⸗Miniſter aͤußerte daß, um die Verſammlung guͤnſtiger fuͤr ſeine Eroͤffnungen zu ſtimmen, er vor⸗ weg erkläre, daß er ſich jener Erſparniß nicht widerſetze. Nach einigen allgemeinen Betrachtungen uͤber die fliegende Schuld, ſtellte er hierauf eine Berechnung derjenigen Sum⸗ men an, mit welchen der Schatz noch im Ruͤckſtande iſt, und woraus ſich ein unbezweifeltes Deficit von 176,042,594 Fr. erglebt, mit Ausſchluß desjenigen, der etwa noch aus einer Vergleichung der Einnahme mit den Ausgaben fuͤr das lau⸗ fende Jahr hervorgehen moͤchte; uͤber die Einnahme pro 1828, fuͤgte er hinzu, koͤnne er jetzt noch nicht urtheilen, al⸗ lein die Ausgabe belaufe ſich auf 30 Millionen mehr, als ſie abgeſchätzt ſey; von den gedachten 176 Millionen muͤſſe man allerdings die Forderung an Spanien mit 87 Millionen in Abzug bringen. Zur Deckung jenes Deficits wuͤrden ruͤck⸗ käufliche Bons ausgegeben, und hieraus entſtehe denn die ſo⸗ genannte fliegende Schuld; es heiße ſonach gar nichts, wenn man behaupten wolle, daß es zwar eine fliegende Schuld, aber kein Deſicit gebe, da die fliegende Schuld nur entſtehe, wenn die Nothwendigkeit eintrete, ein vorhandenes Deſicit zu decken; im Uebrigen widerſetze er ſich dem Reducrkons⸗ Vorſchlage der Commiſſion nicht, da Ausſicht vorhanden ſey, daß in dem laufenden Jahre die Einnahme die Ausgaben uͤberſteigen werde.“ Dieſer Vorſchlag wurde hierauf ange⸗ nommen, und am Schluſſe der Sitzung noch die XXllſte und XXIIIſte Section, worin den Steuer⸗Einnehmern eine Summe von 3,800,000 Fr. bewilligt wird, auf den Antrag der Commiſſion um 400,000 Fr. ermäßigt.

Paris, 27. Juli. Der König wird ſich heute von St. Cloud nach Verſailles begeben, um die dortige Natio⸗ nal⸗Garde, ſo wie die daſelbſt in Garniſon liegeüden Gardes du Corps und Abtheilungen der Garde zu muſtern. Nach der Revue werden Se. Maj. Sich mit der Koͤniglichen Fa⸗ milie nach Trianon begeben und daſelbſt zu Mittag ſpeiſen.

Es hat Jemand die Bemerkung gemacht, daß in der obigen Sitzung der Deputirten⸗Kammer die dedeutende Summe von 333 Millionen Franken in Zeit von 10 Minu⸗ ten ohne irgend eine Verathung bewilligt worden iſt.

Der Herzog von Penthievre, vierter Sohn des Herzogs von Orleans, iſt geſtern Mittag in ſeinem achten Jahre auf dem Schloſſe zu Neuilly mit Tode abgegangen. Er war am 1. Januar 1820 geboren.

Das Journal du Commerce berichtigt die Anzeige von der Rede, die der Herzog von Laval⸗Montmorency am Grabe des Herzogs von San Carlos gehalten haben ſollte, dahin, daß eine ſolche Rede zwar von dem Herzoge ausgearbeitet geweſen, auf die Bemerkung aber, daß in Spanien derglei⸗ chen Trauerreden aus dem Munde eines Laien gegen die Sitte verſtießen, nicht gehalten worden ſey.

Der Meſſager des Chambres vergleicht die Quotidienne, welche ein gewaltiges Geſchrei uͤber das „Allmoſen der 1,200,000 Fr. an die kleinen Seminarien“ erhebt, mit jenem Dichter, den Buonaparte fuͤr ſeine Geiſtes⸗Produkte reichlich belohnt hatte,1 der aber in den erſten Tagen nach der Wie⸗ derherſtellung der Monarchie allen Leuten verkuͤndigte, jener ſchaͤndliche Tyrann habe ihn mit einer Penſton von 2000 Tha⸗ lern beſchimpft. .

Das Journal des Débats bemerkt über die Expedition nach Morea Folgendes: „Eine organiſirte Expedition von 12,500 Mann wird nachſtens von Toulon nach dem Pelo⸗ ponnes unter Segel gehen. Ein ungluͤckliches Volk, das feit acht Jahren ſtandhaft fuͤr ſeine Freiheit kaͤmpft, wird die Huͤlfe unſerer Waffen empfangen. Der Gedanke dieſer