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daß Niemand ſich unterſtehen ſolle, bei Vermeidung ſchwerſten Strafe, weder mit dieſer geheimen Waare Han⸗ del zu treiben, noch das Geringſte davont aus Sibirten nach Rußland zu führen.
Kraft eines Senats⸗Ukas vom 7. Sept. 1752 erhielt ein Engländer Buttles, auf Vorſtellung des Manufactur⸗ Collegiums, das Privilegium, eine Tapeten⸗Fabrik⸗ anzulegen. Ihm allein ward ausſchließlich vergoͤnnt, 10 Jahre lang dergleichen Tapeten, wovon er die Proben dem Senate vor⸗ gelegt hatte, anzufertigen und im Reiche zu verkaufen, weil er ſich verpflichtete, das ganze Reich mit Tapeten aus ſeiner Fabritk hinlaͤnglich zu verſorgen, und zugleich in ſeiner An⸗ ſtalt einheimiſche Lehrlinge fuͤr dieſe Fabrication zu bilden. Zur Beſchleunigung der Fortſchritte der Fabrik und des Ab⸗ ſatzes ihrer Produkte wurde fuͤr die Zeit der Dauer des ge⸗ dachten Privilegiums, die Einfuhr ausländiſcher Tapeten, ſo wie im Reiche die Anfertigung ſolcher Tapeten Jedermann verboten.
Die Kaiſerin hatte ſelbſt bemerkt, daß allerhand Leute, die nicht zur Kaufmannſchaft gehoͤrten, ſich öͤffentlich erdreiſte⸗ ten, Waaren im Kleinen zu verkaufen⸗ wodurch den, fuͤr die Erlaubniß des Kleinhandels Abgaben entrichtenden Buüͤr⸗ gern der Erwerb geſchmäaͤlert würde. An das Commerz⸗Col⸗ legium erging deshalb unterm 14. October 1752 aus dem Senat ein Ukas, worin es unter andern heißt: Ihrer Kat⸗ ſerlichen Majeſtaͤt iſt es bekannt geworden, daß in St. Pe⸗ tersburg, außer den eigentlichen hieſigen Kaufleuten, auslän⸗ diſche, in die hieſige Kaufmannſchaft nicht eingeſchriebenen, und die keinen Kleinhandel treiben duͤrfen, ſo auch Leute aus anderen Staͤnden und beſonders die in Privat⸗Haͤuſern zum Unterricht der Kinder angeſtellten Hauslehrer und Gou⸗ vernanten, wie auch Kammerdiener und Koͤche und derglei⸗ chen Leute, Waaren im Kleinen gegen den Inhalt des Han⸗ dels⸗Reglements nicht nur in den Häaͤuſern verkaufen, ſon⸗ dern auch auf den Gaſſen herumtragen und feilbieren. Des⸗ halb hat Ihre Majeſtaͤt dem Senat unterm 10. October be⸗ fohlen, gemäß dem Handels⸗Reglement und vieler andern ſpätern Ukaſen, abermals öffentlich bekannt zu machen, daß Riemand, dem die Erlaubniß zum Kleinhandel nicht zuſteht, ſich erdreiſte, ihn zu betreiben.
Der General en Chef und Senateur, Graf Schuwa⸗ low, der ſich mit dem Handel und anderen nüͤtzlichen Ge⸗ werben auf eine lucrative Weiſe beſchaͤftigte, erhielt ein Pri⸗ vilegium auf das Betreiben eines betraͤchtlichen Holzhandels in Lappland, wo man nicht allein einen unerſchöpflichen Hotz⸗ Vorrath, ſondern auch die beſte Qualität deſſelden als zuver⸗ läͤſſig vorhanden, annahm. Es zeigte ſich aber bald ein gro⸗ ßer Irrthum in dieſer Annahme, indem die um Rola herum gemachten Proben gar bald einen bedeutenden Verluſt in dieſer Unternehmung bewieſen. Der Senats⸗Ukas iſt vom 11. December 1752 und es wird durch denſelben dem Gra⸗ fen erlaubt, jährlich 250,000 fichtene und tannene Balken, 1000 Maſten, 1000 Spieren, 200,000 Bretter, 5,000 Klafter Birkenholz gegen die gewoͤhnlichen Zoll⸗Abgaben auszufuͤhren, auch wo er es fuüͤr gut befinden wird, zum Bretterſaͤgen Saͤ⸗ gemuͤhlen anzulegen u. ſ. w.
Vermoͤge eines Gebrauchs von Alters her, mußte von allen Waaren und allen Lebensmitteln, die entweder aus den Städten und Doͤrfern nach den Haͤfen, oder von einem Ort nach einem andern zum Verkauf geführt wurden, eine in⸗ ländiſche Zoll⸗Abgabe an die Krone erlegt werden, zu wel⸗ chem Ende eine Menge Zollſtätten errichtet und viele Beamte angeſtellt waren, die ohne Beſoldung dienen mußten, ohne Geſchenke annehmen zu duürfen, was ihre Lage ſehr bedenk⸗ lich machte. Es iſt leicht zu begreifen, welche Ungemäͤchlich⸗ keiten, Hinderniſſe und Verdrießlichkeiten dem Handel da durch in den Weg gelegt werden mußten, und wie nothwen⸗ dig es war, dieſe Binnenzollſtaͤtten aufzuhehen. In Erwä⸗ gung aller dieſer Umſtände befahl die Kaiſerin nicht allein die ee“ der Binnenzollſtätten und beorderte an deren Stelle eine allgemeine Auflage auf die Waaren in den Hä fen, ſondern erließ zugleich der Nation verſchiedene Abga
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daruͤber erſchien bei der Anweſenheit der Kaiſerin in Mos⸗ kau am 20. Debr. 1753. Die ſämmtliche Kaufmannſchaft vermittelſt einer Deputation und eines Geſchenkes von 100,000 Rubeln in Gold auf einer goldenen Schuͤſſel, der Kaiſerin ihre Dankbarkeit zu bezeu⸗ gen, was auch huldreichſt bewilligt ward.
(Fortſetzung folgt.)
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Koöͤnigliche Schauſpiele. Mittwoch, 3. September. Im Schauſpielhauſe: Die
Watſe und der Moͤrder, Melodrama in 3 Abtheilungen, nach dem Franzöͤſiſchen des Federic, von Caſtellt. Muſik vom
Kapellmeiſter Jgnaz von Seyfried. Der Anfang dleſer Vorſtellung iſt um 7 Uhr. Koönigsſtädtſches Theater. e⸗ Mittwoch, 3. September. Zum Erſtenmale: Der Se⸗ cretair und der Koch. Luſtſpiel in 1 Akt, nach dem *& zoͤſiſchen, von Carl Blum. Hterauf: Emma. Ländliche Oper in 1 Akt. Muſik von Auber. (Neu bearbeitet.) Zum Be⸗
ſchluß: Das Feſt der Handwerker. Donnerſtag, 4. September. Die Italienerin in Algier. Komiſche Oper in 2 Akten. Muſik von Roſſini. — Zu dieſer Vorſtellung finden die hoͤher pernpreiſe ſtatt.
Berliner B ö 8
28 e. — 2 8 5 Secpt. 1828. 4
Amtl. Fonds- und Geld.- Cours- Zettel. Ereuſs. Caur.)
Den 2.
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