der Dinge kann aber nicht mehr lange dauern. Waa⸗ ren ſind wenig vorhanden, die Nachfrage iſt gleichfalls ſchwach, und man kann nur zu langen Zahlungs⸗Ter⸗ minen verkaufen. Der mit dem 15. Mai in Kraft getretene neue Zoll⸗Tarif iſt auf eine willkuͤhrliche Abſchaͤtzung der eingefuͤhrten Artikel begruͤndet, ohne den Betrag der Abgaben weſentlich zu veraͤndern. Seiden⸗Waaren, Bijou⸗ terien und mehrere andere Waaren, die hauptſächlich aus Frankreich eingefuͤhrt werden, ſind in dem jetzt geltenden Ta⸗ rif auf das Doppelte und Dreifache des Werths abgeſchäͤht, den ſie an den Fabrik⸗Orten haben, und ihre Einführung wird dadurch unmoͤglich. Die Baumwollen⸗Artikel ſind dagegen ſehr niedrig abgeſchätzt, mit Ausnahme der beſonders aufge⸗ fuͤhrten breiten Franzöſiſchen Kattune, welche im Verhaͤlt⸗ niß zu den Engliſe wenigſtens doppelt ſo hoch angeſetzt ſind. Unſere Nebenbuhler haben alſo noch Einfluß genug, um uns von dieſen Maͤrkten zu entfernen. Nimmt man hinzu, daß unſere Flagge 8 pCt. mehr als die Engliſche und Amerikaniſche zahlt, ſo iſt leicht zu ermeſſen, daß es uns in kurzer Zeit unmoͤglich ſeyn wird, auf den Markt Columbiens unſere Producte und Waaren zu bringen, wenn wir uns nicht zum Nachtheil unſerer Schifffahrt der Engliſchen und Amerſkaniſchen Flagge bedienen wollen. In Mexiko behan⸗ delt man uns nicht beſſer, und faſt uͤberall haben wir eine, vergleichsweiſe gegen andere Nationen, nachtheilige Stellung, welche die Aufmerkſamkeit einer Regierung erregen muß, die ihre Juduſtrie beſchuͤtzen willl.

. Vermiſchte Nachrichten. 8829 Beltraͤge zur Geſchichte des Handels, der Manu⸗

facturen, der Fabriken, des Bergbaues und an⸗ derer Narional⸗Gewerbe im Ruſſiſchen Relche. (Fortſetzung.)

Obgleich es den Bauern niemals erlaubt geweſen war, zum Nachtheil der Buͤrger einigen Handel * den Staͤd⸗ ten oder innerhalb derſelben zu treiben, ausgenommen mit den Produkten des Bodens und ihrer leigenen Handarbeit, ſo hatte doch die Obrigkeit bisher immer Nachſicht mit dem

eſetzwidrigen Handel dieſer Art gehabt, wenn nämlich die

auern in den vielen Städten und Märkten des Reichs, wo die Buͤürgerſchaft nicht zahlreich genug war, und es öfters an elwleneen und Handlangern fehlte, ihren Vortheil in Höckerei verfolgte. Weil aber die Bauern nicht ſelten von den Kaufleuten in ihren wichtigern Geſchäͤften als Handels⸗Bediente gebraucht wurden, wle beſonders bis zu dieſer 8*n in Orenburg geſchehen war, ſo ward dieſem Mißbrauche durch einen Senats⸗Ukas vom 23. Januar 1754 geſteuert. Es werden in demſelben die Uloſcheme und an⸗ dere ſpäter erlaſſene Verordnungen angeführt, und es wird vorgeſchrieben, wiefern und in welcher Art es den Kaufleu⸗ ten erlaubt wird, Bauern die Betrelbung ihrer Handels⸗Ge⸗ ſchaͤfte auf ihren Namen ſowohl in den Buden als im Ver⸗ kehr mit andern Kaufleuten anzuvertrauen u. ſ. w.

Gegen die heimliche Einfuhr auslaͤndiſcher Waaren, uͤher die Landgränze ohne Entrichtung der Zoll⸗Abgaben er⸗ ſchlen gleichfalls ein Senats⸗Ukas, worin unter andern an⸗ geführt iſt: dem Senat ſey hekannt geworden, daß auf der . durch Eſtafetten und Couriere ohne Entrichtung der

oll, Abgaben, fremde Waaren mancherlel Art, auch Ordens⸗ baͤnder eingeführt wüͤrden. Dieſer Mißbrauch wird bei Con⸗ fiscations⸗Strafe verboten.

In dieſer Zeit war in Frankreich das ſogenaunte Uni⸗

Komiſche Oper in 2 Akten.

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daſſelbe ausliefern. Die Medizinal⸗Kanzlei ſoll ſtreng uͤber

die Ausfuͤhrung dieſes Verbots wachen. Wer ſich kuͤnftig unterfangen wuͤrde, dieſem Verbote zuwider zu handeln, ſolle als Uebertreter der Geſetze aufs ſchaͤrfſte beſtraft werden.

Die in St. Petersburg Handel treibenden auslaͤndiſchen Kauſteute ſtellten in einer Bittſchrift dem Senat die Urſa⸗ chen vor, die es ihnen unmoͤglich machten, die neulich ver⸗ ordnete innere Zoll⸗Abgabe fuͤr Waaren zu bezahlen, wofür ſchon ſeit einigen Jahren die Tarif⸗Abgabe entrichtet wor⸗ den, und die noch in ihren Ambaren unverkauft lagerten. Der Senat erließ an das Commerz⸗Collegium im Februar 1755 einen Ukas, worin geſagt iſt: „Da die auslaͤndiſchen Kaufleute anfuͤhren, daß bei ihnen hier im ſteinernen Kauf⸗ hofe ausländiſche, vor dem Erſcheinen des namentlichen Ukas vom 20. Dec. 1753 eingefuͤhrte Waaren lagern, wo⸗ fuͤr die Einfuhr⸗Abgabe bezahlt, und die mit dem Einfuhr⸗ Stempel verſehen, aber bis jetzt, wegen ihrer verſchlim⸗ merten Qualltät, nicht verkauft worden; ſo haͤlt der Senat es für billig, in Ruͤckſicht dieſer Gruͤnde, und da ſie mit ihren auswaͤrtigen Correſpondenten bereits die Rechnungen uͤber dieſe Waaren abgeſchloſſen, dem Commerz⸗ Collegium zu befehlen, alle dergleichen bei ihnen wie auch bei den Ruſſiſchen Kaufleuten im Kaufhofe lagernden, in fruͤheren Jahren eingefuͤhrten Waaren mit dem inneren Stempel ohne die 6 Kop. Zoll⸗Abgabe zu erheben, umzu⸗ ſtempeln und aus dem Kaufhofe dieſelben abzulaſſen mit der Andeutung, daß ſie die ihnen dadurch erwieſene Kalſerliche Gnade empfinden moͤgen, und die ihnen ohne Entrichtung der Abgabe von 6 Kop. innerer Zoll⸗Abgabe ausgelieferten Waaren, kraft der beſtehenden geſetzlichen Verordnungen, an Ruſſiſche Kaufleute im Großen, allein durchaus nicht, bei Confiscations⸗Strafe, dieſelben im Kleinen verkaufen. Den Kaufleuten in Archangel ſoll gleiche Kaiſerliche Gnade an⸗ gedeihen, und daruͤber ein Befehl erlaſſen werden.

Im vorhergegangenen Jahre hatten die Kaufleute Waſ⸗ ſily Choſtatov, Nikita Schemaͤkin und Alexei Jaroslavzow dem Senat eine Bittſchrift uͤbergeben, worin ſie um ein Privpilegium anhielten, den Handel aus dem Hafen Temer⸗ nikov landwärts und über das Schwarze Meer nach Kon⸗

antinopel, nach Italien und anderen am Mittelmeer be⸗

senen Ländern, vermittelſt elner Aſſociation unter gewiſſen dazu entworfenen Bedingungen zu betreiben. Da man nun glaubte, daß durch dieſe Geſellſchaft der Handel daſelbſt be⸗ traͤchtlich erweitert und fuͤr das Reich hoͤchſt vortheilhaft werden koͤnnte, ſo erlangten ſie zwar das Privilegium, aber nicht die davon gehofften Vortheile, wie der Ausgang nach⸗

her erwieſen hat. rtſetzung folgt.)

* Königliche Schauſplele. Donnerſtag, 4. September. Im Schauſpielhauſe: Der Kaufmann von Venedig, Schauſplel in 5 Abtheilungen, von Shakespeare, uͤberſetzt von A. W. Schlegel. Koönigsſtädrſches Theater. Donnerſtag, 4. September. Die Itallenerin in Algler

Muſik von Roſſini. Zu dieſer Vorſtellung finden die höͤheren Opernpreiſe ſtatt.

Auswäartige Börben.

8 Amsterdam, 29. Augumt. au 100 Fl.

verſal⸗Mittel, das ſchwarze Pulper (Pondee Ailhaud) er⸗ 1 Oesterr. 37 Metalliqg. 91 ½ Hank-Actien 1308. Loose funden, und von daher in alle Länder verſchickt. Die Kai⸗ 185. wE 375. Uuss. Engl. Anleike 87 ½. Ran. Aul. ſerin erließ unterm 1 ⁄. December 1754 ein ſcharfes Verbot Hb. C⸗ EE1 gegen die Einfuhr deſſelben in Rußland, „aus der Urfache“ 1b e’n ,“ 8 Gebrs 9 8 ff b. 2 83 erſonen durch den (onol. 875. 8 „.8-4 72 4 nn. 62 622. Gebrauch deſſelben erkrankt und einige ſogar geſtorben wä⸗ 8& Sd.enn 72.28. 8 ren, weshalb 8 54 in Frankreich ſelbſt, in Portus 1 961 981. Span. 11.111 Wien und in Spanien berelts verhoten worden. Auch ſoll⸗ re vAreeesegtsge e ten diejenigen, welche Vorräthe dleſes Arzneimittels beſäßen, SrCh. nn. 94 5 .2 1 2 Gedruckt det Hayn. Redacteur John⸗ 9 * h ..f. vn 27 4792N 2 eeres ο⁶. 9,N., K,. dn 4. g2*

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