Schiefer⸗Daͤchern von der Regierung zu geben ſey, und
welche Ausnahmen auf jeden Fall ſtatt finden muͤßten? Nach dem Vorbilde Berns hat ſich auch in Btel, durch
die gemeinnuͤtzigen Bemühungen wohldenkender Maͤnner eine
Gewerbs⸗Schule gebildet, welche die Ausbreitung und Ver⸗
vollkommnung verſchiedener nuͤtzlicher Gewerbsfaͤcher beab⸗ ſichtigt. In wenigen Wochen hat ſich dieſe Anſtalt, die Anfangs nur 7 Zuhoͤrer zaͤhlte, ſo ausgedehnt, daß bereits nunmehr 48 junge Maͤnner von verſchiedenen Handwerken daran Theil nehmen. Aus freiem Antrieb wird darin von drei Lehrern, unter denen zwei am Gymnaſium und einer an der Buͤrgerſchule angeſtellt ſind, in der Rechnungslehre und Schreibkunſt unentgeldlicher Unterricht ertheilt. Der Stadt⸗Magiſtrat und die Kantons⸗Regierung haben ihren Beifall durch thaͤtliche Unterſtuͤtzung der Anſtalt zu erkennen
gegeben. Eu 1 ö Soaa u“
Ein Schreiben aus Barcellona vom 22. Aug. (in der Quotidienne) enthält, außer mehreren bereits bekannten Nachrichten, Folgendes: Unſer General⸗Capitain Graf Espana, welcher oͤfters in der ihm untergebenen Provinz umherreiſt, iſt geſtern in Barcellona eingetroffen, von wo er unverweilt nach Seu d'Urgel abgehen wirc. — Um ar⸗ beitsloſen Menſchen Beſchaͤftigung geben zu koͤnnen, hat ſich derſelbe an Se. Maj. gewendet, und um Gewaͤhrung der erforderlichen Geldmittel zur Wiederaufnahme der Arbeiten an dem Canal von Urgel gebeten. Se. Maj. haben darauf dem General⸗Lapitain die fuͤr gedachten Behuf reſervirten Fonds uͤberwieſen und es ſteht ſonach zu erwarten, daß die fraglichen Arbeiten alsbald wieder anfangen werden.
Nachrichten aus Griechenland.
Von dem Inhalte des (letzthin bereits kuͤrzlich erwähn⸗ ten) unterm 6. (1s.) Juni in Hydra erlaſſenen Reglemenrs in Betreff der Fremden⸗ und Paß⸗Polizei, theilen wir aus der Griechiſchen Biene nachſtehendes Naͤhere mit:
Um die Einwohner des Departements und die Nation überhaupt gegen die Uebelſtaͤnde zu ſichern, die aus der Zu⸗ laſſung undekannter Fremden entſtehen, werden folgende Maaßregeln vorgeſchrieden;
¹) Kein Fremder darf in einer Stadt des Departements eingelaſſen werden, wenn er nicht mit einem ordentlichen, ganz unverfälſchten Paſſe verſehen iſt. 2) Die Beamten der Geſundheits⸗Polizet ſind brauftragt, die Richtigkeit des im Paſſe bemerkten Signalements nach der Perſon des Rei⸗ ſenden zu beſtäͤtigen. *% Jeder Reiſende, der keinen verſtaͤn⸗ digen Grund fuͤr ſeine Ankunft in den Haͤfen der Inſel und den Zweck ſeiner Reiſe angeben kann, wird abgewieſen. 4) Giebt der Reiſende ſeine Wißdegierde, ein Handelsgeſchaͤft, die Errichtung einer Gewerde⸗Anſtalt, Ausübung eines Hand⸗ werkes, den Unterricht in einer Wiſſenſchaft oder 8817 an, ſo iſt er gehalten, zwei hieſige Buͤrger, die Eigenthuͤmer oder Kaufleute ſino, als verantwortliche Buͤrgen fuͤr folgende Punkte bei der Orts⸗Behoͤrde zu ſtellen: a) daß der Fremde diejenige Perſon ſey, fuͤr welche er ſich ausgiebt, und b) daß er während ſeines Aufenthalrs auf der Inſel die Gejetze achte und mit den noͤthigen Subſiſtenzmirdeln verſehen ſey. Ausgenommen ſind diejenigen, welche hieher kommen, um eine Erbſchaft zu heben, oder von der Regierung eine Auf⸗ forderung erhalten haben. 5) In fremden Ländern oder in dem nicht freien Griechenland geborene Griechen ſind denſel⸗ ben Beſtimmungen unterworfen. 6) Die Perſonen, welche, ohne ſich in dieſe Maaßregeln gefuͤgt zu haben, auf der Inſel betroffen werden, ſo ſollen ſie verhaftet und bis zu ihrer Abreiſe oder ihrer Fortſendung in Haft behalten werden. Auch dann, wenn dergleichen Ineis ale angekommen ſind, ohne ſich im Buͤreau der Geſundheits⸗Poltzei zu melden, ſol⸗ len ſie als Uebertreter des Geſetzes beſtraft werden. Sie ſind daher verpflichtet, dort ihren Paß abzugehben und werden eine Aufenthalts⸗Karte erhalten, deren Formel dem Regle⸗ ment beigefuͤgt iſt. Dieſe Karte gilt für ſechs Monate, und kann erneuert werden, wenn die Buͤrgſchaften in Kraft hlei⸗ den. Hat der Reiſende ſich bet der Geſundheitz⸗ Behörde gemeldet, aber die andern Formalitaͤten vernachlaͤſſigt, ſo muß er binnen 3 Tagen abreiſen. Widrigenfalls wird er ſortgeſchickt. 7) Die Schiffs⸗Capitaine haben ihre Paſſa⸗ hier bei der Geſundheits⸗Poltzei zu melden. ⁸) Die einge⸗ ornen Griechen des freien Grlechenlandes ſollen nach Vor⸗ ſaaags ihres Paſſes oder eines Erlaubnißſcheins der Ge⸗
undheits⸗Polizei, in dem d 1 allenthalben zugelaſſen w 84 Ziel ihrer Reiſe angegeben iſt,
111I“
4““ “ 4 8 u—
Briefe aus Carthagena vom 11. und 14. Juli (in Lon⸗ doner Blaͤttern) fuͤgen der (von uns bereits mitgetheilten) Meldung, daß die Städte Bogota und Carthagena Bolivar zum Oberherrn der Republik erklärt haben, die Nachricht binzu, daß er dieſen Schritt in einem an die Obrigkeiten der Hauptſtadt gerichteten Schreiben gebilligt habe. Seine Freunde beeifern ſich, auch die üͤbrigen Städte zur Nacheife⸗ rung dieſes Beiſpiels zu bewegen.
Mittel⸗Amerika.
Im Journal du Commerce lieſt man folgendes Privat⸗ Schreiben aus Guatimala, vom 10. Junk: Die ganze Re⸗ publik und auch die Provinz, San⸗Salvador genießt einer vollkommenen Ruhe, und wenn die Hauptſtadt der letzteren noch Widerſtand leiſtet, ſo hat derſelbe mehr in dem hals⸗ ſtarrigen Sinne einiger Anfuͤhrer unter den Belagerten ſei⸗ nen Grund, als in der Hoffnung auf Rettung. Seit eini⸗ ger Zeit ſind die Unterhandlungen ins Stocken gerathen und die Beſtätigung derſelben iſt in Folge eines ſtreitigen Punk⸗ tes, der die Intereſſen der Mexikantſchen Republik und der unſrigen betrifft, aufgeſchoben worden. Erſtere ſoll nämlich die Erfuͤllung des Vertrages zwiſchen Guatimala und San⸗ Salvabor garantiren. General Arzu, der die Belagerung leitet, hat 14, 00 Mann wohl organiſirter Truppen unter ſeinen Befehlen, die Belagerten haben deren kaum 2000, welche Don Raphael Merino anfuͤhrt. Der erſtere dieſer beiden Feldherrn hat unter der Spantſchen Herrſchaft in der Artillerie gedient, der zweite in den Heeren Columdiens, wo er ſich militairiſchen Ruf erworben hat. Beide, von dem Geiſte bruͤderlicher Verſoͤhnung durchdrungen, haben haͤufige Zuſammenkünfte gehabt, und es waͤre auch bereits eine Ver⸗ einigung zu Stande gekommen, wenn nicht ein intriguanter Prieſter dieſelbe verhindert hätte, der die Haupt⸗Trlebfeder dieſes unheilvollen Krieges geweſen iſt, indem er hoffte, durch
8 1
2½
e
die Wahl des von ihm verleiteten Volkes zum Biſchof von
San⸗Salvador ernannt zu werden.
Seeen6.b
Achen. Es gehöͤrt zu den erfreulichen Wahrnehmun⸗ gen, daß ſich der Zuſtand der Gemeinden in mancher Hin⸗ ſicht, beſonders in finanzieller Beziehung immer mehr und mehr verbeſſert, und Ordnung, ſo wie Regelmäßigkeit im Haushalte zunimmt. Das Elementar⸗Schulweſen verbeſſert ſich fortwährend durch Anſtellung tuͤchtiger Lehrer. In vie⸗ len Gemeinden der Kreiſe Duͤren und Montjoie, wo es noch an angemeſſenen Schulhaͤuſern gebricht, ſind die Bauten der⸗ ſelben in vollem Gange.
2*
Köln, 3. Sept.. Nach einem Reſcripte des Königl. Miniſterit der Geiſtkichen⸗, Unterrichts, und Medizinal⸗An⸗ gelegenheiten vom 7ten v. M. iſt Hrn. Chriſtian Geerling bieſeldſt der Auftrag ertheilt, ſich der Ermittelung merkwuͤr⸗ diger Gegenſtaäͤnde fuͤr Kunſt und Alterthum in den Rhein⸗ Provinzen zum Zweck der Sicherung und Einleitung ihrer Erhaltung zu unterziehen. Die hieſige Konigl. Regierung hat daher ſaͤmmtliche ihr nachgeordnete Behörden veranlaßt, zur Ausfuͤhrung dieſes Auftrages moͤglichſt foͤrderlich zu ſeyn,
— In der Nacht vom iſten auf den 2ten d. verkün⸗ dete plöͤtzlich der Ton der Sturmglocken eine Feuersbrunſt,
dergleichen unſre Stadt ſeit langer Zeit keine ſo graͤßliche
geſehen dat, da die öͤlteſten Leute ſich nicht erinnern,
ier ein Menſchenleben in den Flammen umgekommen. Vielleicht durch Unvorſichtigkeit im Aufſchütten von noch nicht erloſchenen Kohlen war in dem untern Theile eimes Baͤckerhauſes auf dem Buttermarkte Feuer ausgebrochen und hatte mit ſolcher Schnelligkeit um ſich gegriffen, daß die aus dem tiefſten er aufgeſchreckten Bewohner bereits jeden Weg zur Flucht verſperrt fanden, da die Treppe lichterloh brannte. Nur der Mann entkam ehne Verletzung. Acht Perſonen: die au, ſechs Kinder und ein Dienſtmäd⸗ chen, die nur durch Sturz aus den Fenſtern ſich, zu rerten wußten, ſind mehr oder minder, keine jedoch lebensgefaͤhr⸗ lich beſchäͤdigt. Aber — ein ſiebenfähriges Kind fand ſei⸗ nen Tod in den Flammen! Auch iſt man noch zur Zeit über das Schickſal einer fremden Frau, die des Abends zuvor in
e — eeeb2 eeges —
8 *
“
eeihe ihh üieeee beiheheeieee, wenh, Leiih hüenhe, wihu
m, aeaaeeee he ,e ae ee
WI].,]
qp.
—
J₰NQ́CC1uu