Aien abzuſendenden bevollmaͤchtigten Miniſter aufgegeben wer⸗ den, daß er bei ſeiner Ankunft in Spanien ſich daruͤber Keenntniß verſchaffe, zu welchem Preiſe hieſige Ruſſiſche Waa⸗ ren dort abgeſetzt werden und welche Unkoſten dabei vor⸗ kvommen, wie auch uͤber die Fracht von Spanien nach Hol⸗ land, und von allem dieſe Gegenſtände Betreffenden dem Commerp Collegium eine ausfuͤhrliche Auskunft ertheile, da⸗ mit daſſelbe nach erhaltener Auskunft dem Senat einen um⸗ ſteaͤndlichen Bericht abſtatten koͤnne.“ 8 .“ Da es ziemlich gewoͤhnlich geworden war, daß Handels⸗ Geſſchaͤfte von den Grohen des Reichs betrieben wurden, ſo ecrhielt auch der Ober⸗Jägermeiſter Naryſchkin den bisher der .. eigenthuͤmlichen Theerhandel in Archangel und zwar

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üunter ſo vortheilhaften Bedingungen, daß ihm aus dieſem Haäandel eine jaͤhrliche Einnahme von mehr als 30,000 Ru⸗ 1 zufließen konnte. Das Privilegium dazu wurde auf 20 Jahre ertheilt; und der Senats⸗Ukas vom 17. Sept. 12760 enthaͤlt unter andern ſolgende Motive: „Dem General en Chef und Ritter Naryſchkin iſt auf ſein im Senat einge⸗

reichtes Anſuchen der Theerhandel der Krone in Archangel Fbewilligt, indem dieſer Handel der Krone wenig Vortheil ringt, und um die Schwierigkeiten und das Riſiko zu ver⸗

meiden, welchem die Krone bei dieſem Theerhandel ausgeſetzt iſt, wie auch, um die Theer⸗Gewinnung fuͤr die Produzen⸗ ten nuͤtzlicher zu machen und mehr auszudehnen. Mit dem Kaufmann Plomann hat der Ober⸗Jägermeiſter eine frei⸗ willige Uebereinkunft fuͤr die dem erſtern noch zuſtehenden Jahre zu treffen. U. ſ. w.“ Unterm 25. Oktober 1760 erſchien ein Senats⸗Ukas, durch welchen fuͤr die merkantiliſche Ausbildung der kauf⸗ änniſchen Jugend Verfuͤgungen getroffen werden; unter anndern wird darin verordnet: „In Anſehung eines nach Holland abzufertigenden Agenten beſtehlt der dirigtrende Se⸗ nat: Zur Wahrnehmung des Kron⸗Intereſſe ſowohl beim Verkauf der der Krone gehoͤrigen Waaren als auch zum

roͤßeren Vortheile des Handels der Ruſſiſchen ann⸗ ſbeft, ſollen jetzt in Holland ein Agent nebſt ein ehuͤl⸗ fen und zur Erlernung des Handels und Bedi⸗ eines Comtoirs einige der Soͤhne der angeſehenſten Kaufleute an⸗ geſtellt werden, und ihre Abfertigung ſoll kraft der von Ih⸗ rer Majeſtaͤt der Kaiſerin beſtätigten Vorſtellung des Senats vom 15. Maͤrz 1744 erfolgen, ohne einen ferneren Befehl Ihrer Majeſtaͤt einzuholen. Auch in Betreff der Hanf⸗ und Flachsbracke erſchien abermals ein Senats⸗Ukas vom 7. April 1761, worin befohlen wird, daß zur Befoͤrderung des Zutrauens der Ausländer, und zur Vermehrung des Abſatzes dieſer Produkte, die Zahl der Hanf⸗ und Flachsbracken durch die Wahl der Kaufmannſchaft nach den in den fruͤheren Verordnungen vorgeſchriebenen Regeln auf zwoͤlf vermehrt werden ſoll. Die Stadt Narva hatte durch die häͤufigen, faſt alljähr⸗

lich getroffenen, verſchiedenen Verfügungen einen großen

Theil ihres Holzhandels eingebuͤßt, wodurch die Buürger einen bedeutenden Verluſt in ihrem Erwerb erlitten. Der Magi⸗ ſtrat uͤberreichte deshalb dem Senat eine Vorſtellung, auf welche derſelbe unterm 13. April 176t eine Entſcheidung zur voͤlligen Zufriedenheit der Einwohner ertheilte: „Damit (heißt es darin) die Kaufleute der Stadt Narva gleich allen getreuen Unterthanen Ihrer Kaiſerl. Majeſtät Ihrer muͤt⸗ terlichen Fuͤrſorge ſich erfreuen und nach und nach zu einem

7 Monopolium, geſalzenes Rindfleiſch aus Archangel auszufüh⸗ ren und gab es deshalb auf. Die erſte Verſchiffung im J. 1758 hatte ihm nur wenige Procente Gewinn gegeben, bei der zweiten im J. 1759 hatte er die Haͤlfte des Capitals ver⸗ loren. Daher ward dieſer Handel durch einen Senats⸗Ukas vom 18. Auguſt 1761 wieder allgemein freigegeben, wie er fruͤher geweſen war. *

Unterm 20. Auguſt 1761 ward mit einem Ukas des Se⸗ nats ein neuer Tarif fuͤr den Siberiſchen Handel bekannt gemacht. Nach demſelben ſollten ſowohl die Ausfuhr als die innern Zoll⸗Abgaben in klingender Muͤnze bei dem Vorpoſten in Kjachta, in den Zoll⸗Aemtern von Zuruchantujevsk, Jamy⸗ ſchewsk und Semipalatinsk, erhoben, in Ermangelung der klingenden Muͤnze ſollen aber auch die edlen Metalle, Sil⸗ ber und Gold ih Barren, angenommen werden, und zwar das Silber zu 19 ¾ Kop. (Silber) das Solotnik und Gold zu 2 R. 75 Kop. ꝛc.

Bis hierher gehen im Allgemeinen die Verordnungen der Regierung fuͤr den Ruſſiſchen Handel waͤhrend der Re⸗ gierung der Kaiſerin Eliſabeth. Aus einem (in der Handels⸗ Zeitung vollſtändig mitgetheilten) Verzeichniß der Ein⸗ und Ausfuhr aller Ruſſiſchen Haͤfen und Land⸗Zoll⸗Aemter im Jahre 1761, ſo wie der Zoll⸗Einnahmen, aus den Regiſtern des ehemaligen Commerz ⸗Collegiums ergiebt ſich, daß in der genannten Periode der Werth der Einfuhr in Rubel Silber 7,187,088 Rub. 44 ¾ Kop. (außerdem an Gold und Silber 797,722 Rub. 42 Kop.), die Zoll⸗Abgabe in Thalern 441,660 Rub. 8 ½¼ Kop., außerdem die Zoll⸗Abgabe in Silber⸗Rubeln 1,032,930 Rub. 90 ¼ Kop betragen hat. Die Ausfuhr hat betragen 9,745,049 Rub. 70 Kop., die Zoll⸗Abgabe in Tha⸗

lern 332,500 Rub. 40 ¾ Kop., und außerdem in Silber⸗Ru⸗

beln 861,532 Rub. 59 Kop. Es ergiekt ſich hieraus, daß

die Ausfuhr ſtärker geweſen iſt, als die Einfuhr um 2,557,961

Rub. 25 ½ Kop. 8 1 (Fortſetzung folgtt).

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Koͤnigliche Schauſpiele. Dienſtag, 9. September. Im Opernhauſe: Der Hauſi⸗ rer, Oper in 3 Abtheilungen, mit Tanz. Muſik von Onslow. Mittwoch, 10. September. Im Schauſpielhauſe: Die buchſtäbliche Auslegung der Geſetze, Luſtſpiel in 1 Aufzug. von Broͤmel. (Neu einſtudirt.) Hierauf, zum Erſtenmale: beſte Ton, Luſtſpiel in 4 Abtheilungen vom Dr. Carl öͤpfer.

Königsſtaͤdtſches Theater.

Dienſtag, 9. September. Elodie, oder: Der Klausner auf dem wuͤſten Berge. Oper in 3 Akten; Muſik vom Rit⸗ ter Caraffa.

Mittwoch, 10. September. Zum Erſtenmale wiederholt: Die Brautſchau, oder: Der Schmetterling. Original⸗Poſſe in 5 Akten von W. Marſano.

I.-Hi e⸗ 2

3 Berliner Börze.

. Den 8. Sept. 1828. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (Preuſa. Cour.)

Z/.] ErTela.

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hoͤhern Wohlſtande gelangen, ſoll es ihnen, gemäß dem Ukas G des Kaiſers Peters des Großen vom Jahre 1721, erlaubt . 8 183 1928 [Pomm. Plandbr. 4 105 ſt 1 2 2 841 . nl. 1 0 103 Kur- u. Neum. do. 4 104 ſeyn, Holz am Lugafluſſe auf drei Jahre nach Grundlage pe. Engl. Anl. 22 5 102 ¾ 102 ¾ [Schlesicche do. 4 108 des Ukas von 1736 zu fällen und auszufuͤhren, in Balken, Bo.Ob inelLin 2 99* —, do. 5 106 nicht in Brettern, zu 60 Ladungen fäbrlich. Nach Ablanf Kurm 0b, m.1 C 4 912 912 ent. —ee 42,] 3ꝗ)— 108 der drei Jahre ſollen ſie am Lugafluſſe kein Holz mehr fäl⸗ Neum.Int. Sch. do. 4 91]1 ,e., 40. 421 3 ſi*5 ken, ſondern ihren Bedarf in demn angegebenen Verhaͤltniß Berkn. Stadt. Ob,5 103ÿv½ ſnack. - C. Akmk’— 52 351 der Ladungen vom Peipusſee und den in denſelben fallenden —4uo adis 4. 100 d0. 40. d4.mk. 52 51⁄ Plüſſen beziehen. Wenn ſie in einem Jahre das beſtimmte Fheicee. 40. 4 8 91 in. 8-A. 4 Kntk— 83 82 Quantum nicht verſchiffen, ſo moͤgen ſie im folgenden das —27 40. 5 101 ¶q.%½†. ½⁹ϑ141— 8 wenn ſie es wünſchen, nebſt dem gewöhn⸗ ve. e. 3 31½ ichen jährlichen Quantum verſchiffen. aa“: 4 38618 ama— o B. 4 96 96 ½ HoH. vollw. 8

Der General⸗Felozeugmeiſter, Graf Schuwalov, fand Grolche Pon. 40. 4 100⁄ rredrichsd'or. —] 13 ¾ 13

ſeine Rechnung nicht bei dem ihm auf 20 Jahre ertheilten¹ ape. Pfandbet. 4 97 9 ½ 2* 1

1. Gedruckt bet Hayn.

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