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Allgemeine
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Preußiſche Staats⸗Zeitung.
No 315. Berlin, Sonnabend den 22ifen November.
1328.
Kronik des Tages. n Se. Majeſtät der — haben dem Major und Chef des Generalſtabes des 6ten Armee⸗Corps, Carl Friedrich Wilhelm Reyher, den Adelſtand zu ertheilen geruhet. Des Königs Majeſtät haben den bisherigen Stadt⸗ Phyſikus Dr. Barez zum Medizinal⸗Rath bei dem hieſigen Koͤniglichen Polizei⸗Präſidio, mit dem Character als Regie⸗ rungs⸗Medizinal⸗Rath, Allergnaͤdigſt zu ernennen, und das dies fallſige Patent Allerhöchſt Eigenhaͤndig zu vollziehen geruhet.
Amtliche Nachrichten. 8
Der vormalige Privat⸗Dorent Dr. Runge iſt zum außerordentlichen Profeſſor in der philoſophiſchen Fakultät der Univerſität zu Breslau ernannt worden.
Bekanntmachung.
Dem Publico machen wir hierdurch bekannt, daß Dien⸗ ſtags den Bſten d. Mts. Morgens um 9 Uhr, mit der vier⸗ ten öffentlichen Verlooſung der alten landſchaftlichen, und Sraͤdte⸗Kaſſen⸗Obligationen, Behufs der fuͤr das erſte halbe Jahr 1829 2u bewirkenden Tilgung dieſer Schulden⸗Gattung, in unſerm Seſſions⸗Zimmer, Markgrafen⸗Straße Nr. 46. vor unſerem Mirgliede, dem Herrn Ober⸗Buͤrgermeiſter Deetz und unſerem Rechts⸗Conſulenten, Herrn Juſtiz⸗Commiſſarius
Beode, wird vorgegangen werden. Zu dieſem Zwecke werden von den nach unſerer Bekanntmachung vom 23. Juni v. J. eingezuͤhlten Looſen abermals 2 Looſe gezogen, und die dar⸗ nach zur Zahlung gelangenden Obligationen demnaͤchſt be⸗
Bu gemacht werden. 2 Berlin, den 15. November 1828.
Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulden. Rother. v. Schuͤtze. Beelitz. Deetz. 8 v. Rochow.
8 — Bei der am 19ten und 20ſten d. M. fortgeſetzten Zie⸗ hung der 5ten Klaſſe 58ſter Koͤnigl. Klaſſen⸗Lotterie fiel der HHite Hanpezewenn⸗ von 80,000 Rthlr. auf Nr. 21,404 nach Sagan bei Wieſenthal; 1 Hauptgewinn von 10,000 n if Nr. 73,393 nach Herzberg bei Geſtewitz; 3 Ge⸗ 3000 Rthlr. ſielen auf Nr. 9266. 28,785 und Berlin bei Burg und bei Meſtag und nach Ko⸗ bei Heygſter; 12 Gewinne zu 1500 Rthlr. auf Nr. 11,428. 20,550. 32,824. 42,258. 43,355. 51,541. 61,584. 63,159. 78,995. 79,890. 88,265 und 89,218, in Ber⸗ in bei Jonas und bei Seeger, nach Breslau bei H. Holſchau Reimbold, Colberg bei Meyer, Halle bei Lehmann, Liegnitz ei Leitgebei, Magdeburg bei Roch und nach Naumburg mal bei Kayſer; 12 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 1. 1s. 908. 19,979. 21,075. 27,800. 30,331. 44,720. 45,218. 41,534. 67,772 und 89,230, in Berlin bei Gronau und ſei Seeger, nach Breslau bei Printz und bei Schrei⸗ er, Coblenz bei Stephan, Danzig bei Reinhardt, De⸗ litzſch bei Freiberg, Frankfurt bei Baſſwitz, Halle 2mal bei Lehmann, Magdeburg bei Nvack und nach Stet⸗ in bei Rolin; 38 inne zu 500 Rchlr. auf Nr. 3507. 3846. 5501. 6382. 12,861. 15,675. 16,250. 19,505. 23,224. .151. 29,992. 31,557. 32,098. 33,291. 36,146. 37,468. 8. 39,475. 39,972. 45,055. 45,565. 48,077. 49,775. 49,954. S-. 51,366. 51,673. 51/700. 62,396. 62,744. 65,184. de,rt. 34,78 71,988. 7378. 74,200. 8,603. 81/,638. üund 82,438, in Berlin Zmal bei Burg, 2mal bei Gronau, bei Hiüer bei Joachim, bei Jonas, bei Israel, 2mal bei Mazborff, bei Raphael, bei Riemann und Zmal bei Seeger, nach Aſchersieben dei Dreyzehner, Brandenburg bei Lazarus, Breslau Lmal bri J. Holſchau jun., bei Schreiber und bel Stern,/
thlr. auf vinne zu nigsberg in Pr.
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Bromberg bei George, Crefeld 2mal bei Meyer, Danzig bei Rotzoll, Duͤſſeldorf bei Simon und bei Spatz, Frankfurt bei Kleinberg, Glogau bei Bamberger, Halle bei Lehmann, Lieg⸗ nitz 2mal bei Leitgebel, Magdeburg bei Brauns, Marien⸗ werder bei Schroͤder, Naumburg 2mal bei Kayſer und nach Groß⸗Strelitz bei Schuſter; 590 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr. 468. 1309. 1417. 3839. 4123. 4495. 5382. 8721. 9557. 10,80 1. 10,856. 11,620. 12,691. 13,541. 15,832. 16,281. 19,925. 20,090. 20,252. 22,237. 35,504. 36,861. 38,167. 39,228. 42,252. 43,115. 13,345. 43,584. 45,084. 45,749. 46,810. 52,656. 52,842. 54,591. 54,829. 56,380. 61,697. 62,773. 63,406. 64,443. 67,460. 68,150. 71,024. 5 72,092. 72,711. 73,679. 77,597. 78,482. 80,286. 85,321. 86,542. 86,627. 86,966. 87,824. 88,671. und 89,493. Die Ziehung wird fortgeſetzt. Berlin, den 21. November 1828. 1“ Köoͤnigl. Preuß. General⸗Lotterie⸗Direction.
82,028. 89,294.
Zeitungs⸗Nachrichte Ausland.
. Frankreich.
Paris, 15. Nov. Die von der oͤffentlichen Meinung laͤngſt begehrten Veraͤnderungen in dem Perſonale des Staats⸗ Raths und mehrerer Präaͤfekturen ſind nunmehr erfolgt. Das geſtrige Blatt des Moniteurs enthaͤlt in dieſer Beziehung drei Koͤnigliche Verordnungen. In der erſten vom 5. Nov. wird der Seen Nats in folgender Art organiſirt: „Die Staatsraͤthe zerfallen kuͤnftig in drei Claſſen: Staats⸗ raͤthe im ordentlichen Dienſte, Staatsraͤthe im außerordent⸗ lichen Dienſte, und Ehren⸗Staatsraͤthe. Es ſoll eine Gene⸗ ral⸗Liſte von allen Denen angefertigt werden, denen der Koͤ⸗ nig den Titel eines Staatsraths, Requètenmeiſters oder Raths⸗Auditoren belaſſen oder neu verleihen will. Die Mit⸗ glieder des Staatsraths im gewoͤhnlichen Dienſte beſtehen⸗ 1) aus den bei den unten naͤher bezeichneten Ausſchuͤſſen be⸗ ſchaͤftigten Staatsraͤthen und Requétenmeiſtern; 2) aus einer gewiſſen Zahl von Staatsraͤthen, welche nur an den Bera⸗ thungen in Pleno Theil nehmen koͤnnen und deren Zahl nicht 10 ü—berſteigen darf; 3) den Auditoren, die in den Aus⸗ ſchuͤſſen beſchaͤftigt ſind. Ueberdies koͤnnen den Ausſchuͤſſen noch 12 Staatsraͤthe im außerordentlichen Dienſte zugetheilt werden. Die Zahl der in den Ausſchuͤſſen beſchaͤftigten Staatsraͤthe im ordentlichen Dienſte ſoll ſich kuͤnftig auf 24 belaufen, die der Requstenmeiſter aber nicht 30 über⸗ ſteigen duͤrfen; die der Raths⸗Audttoren erſter Claſſe bleibt auf 12 und die der Raths⸗Auditoren zweiter Claſſe auf 18 feſtgeſetzt. Bekleldet ein Staatsrath im ordentlichen Dienſte noch ſonſt ein Amt im Staate, das ihm 20,000 Fr. oder darüber eintraͤgt, ſo bezieht er als Staatsrath gar kein Gehalt; eben dies ſoll der Fall mit einem Requsten⸗ meiſter im ordentlichen Dienſte ſeyn, wenn derſelbe fuͤr andere Geſchäfte 10,000 Fr. oder daruͤber bezieht. Hat der Staatsrath ein geringeres Einkommen als 20,000 Fr. oder der Requêtenmeiſter ein geringeres als 10,000 Fr., ſo ſollen beide aus den Fonds des Staats⸗Raths einen Zuſchuß erhalten, der jedoch die Geſammt⸗Einnahme des Einen nie höͤher als auf 20,000 Fr., die des Andern nie hoͤher als auf 10,000 Fr. bringen darf. Das Gehalt der Staatsraͤthe im orbentlichen Dienſte wird auf 10,000 Fr., und ſobald ſie in den Ausſchuͤſſen beſchaͤftigt ſind, auf 15,000 Fr., und das der Requêtenmeiſter im ordentlichen Dienſte auf 5000 Fr. feſtgeſetzt. Die Auditoren erhalten keine Beſoldung. — Staatsraͤthe, Requéêtenmeiſter und Auditoren im außeror⸗ dentlichen Dienſt, ſind entweder ſolche, die von dem