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ſind in ihrem ganzen Umfange nicht nur dann anwendbar, wenn die beiderſeitigen Schiffe direct aus ihren National⸗ Hafen ankommen, oder nach ſelbigen zuruͤckkehren, ſondern aauch dann, wenn ſie unmittelbar aus den Hafen eines drit⸗ ten Staates ankommen oder dahin beſtimmt ſeyn ſollten.
8 Art. 5. Die Preußiſchen ſowohl als die Luͤbecker⸗, Bre⸗ mer,⸗ und Hamburger⸗Schiffe, ſollen gegenſeitig der Befug⸗ niſſe und Vorzuͤge, welche ihnen der gegenwaͤrtige Vertrag zuſichert, nur inſofern genießen, als ſie mit den, nach den Vorſchriften desjenigen Theils, deſſen Flagge ſie fuͤhren, aus⸗ gefertigten Schiffs⸗Paͤſſen und Nüſter Rollen verſehen ſind. . Art. 6. Was in den obigen Artikeln 1. bis 4. in Be⸗ treff der, in die beiderſeitigen Häͤfen eingehenden, oder aus ſelbigen auslaufenden Seeſchiffe des andern Theils, und de⸗ ren Ladungen feſtgeſetzt iſt, ſoll auch auf den gegenſeitigen „ 24 Fluß⸗Schifffahrts⸗Verkehr voͤllige Anwendung finden. Bei 2 den Flußſchiffen genuͤgt zum Beweiſe der Nationalitaͤt das 35 in der Weſer⸗Schifffahrts⸗Acte vom 10. Sept. 1823 und rreſp. in dem Schluß⸗Protokolle der Elb⸗Schifffahrts⸗Revi⸗ ſtions⸗Commiſſion d. d. Hamburg, den 18. Sept. 1824 ver⸗ eeinbarte Manifeſt.
1 Art. 7. Wuͤrden die Contrahenten es zweckmäßig er⸗ a⸗chten, zur Befoͤrderung ihres gegenſeitigen Zandels, Inner⸗ eceſſe, additionelle Stipulationen einzugehen, ſo ſollen alle Ar⸗ 8 8 tikel, uͤber welche man ſich dergeſtalt vereinigen wird, als
EKCKheile dieſes Vertrages angeſehen werden.
5 Art. 8. Wiewohl der gegenwaͤrtige Vertrag, als fuͤr ddie drei freien und Hanſeeſtaͤdte Luͤbeck, Bremen und Ham⸗ burg gemeinſchaftlich geltend angeſehen werden ſoll, ſo iſt
8 man dennoch uͤbereingekommen, daß deshalb nicht eine ſoli⸗
8 * dariſche Verpflichtung unter ihren reſp. Regierungen ſtatt finden, und das etwanige Aufhoͤren der Beſtimmungen die⸗
ſes Vertrags, fuͤr eine derſelben, keine Wirkung auf die ver⸗
tragsmaͤßigen Verhaͤltniſſe der anderen haben ſoll, fuͤr welche vielmehr in einem ſolchen Falle der Vertrag in voller Kraft bleiben wird.
Art. 9. Die Dauer des gegenwärtigen Vertrages, wel⸗ cher vom Tage der Auswechſelung der Ratificationen ab in Kraft treten wird, iſt vorläufig auf den Zeitraum bis zum 1. Januar 1840 feſtgeſetzt und ſoll, wenn zwoͤlf Monate vor dem Ablauf dieſes Zeitraums von der einen oder der an⸗ deren Seite eine Aufkuͤndigung nicht erfolgt ſeyn wird, ſtets als noch ferner auf ein Jahr, und ſo fort bis zum Ablauf eines Jahres nach geſchehener Aufkuͤndigung, verlängert be⸗ trachtet werden. 1 1 Der Vertrag iſt unterzeichnet: ee; Seits von dem Koͤnigl. Geheimen Legations⸗Rath Michaelis und Sei⸗ tens der freien und Hanſee⸗Städte von dem Kammerherrn, Miiniſter⸗Reſidenten und Geſchaͤftsträger der freien Stadt
Heamburg, v. Rebeur.
Frankfurt a. d. O., 21. Nov. Die mit dieſer Woche fuͤr den Großhandel meiſt beendigte hieſige Martini⸗Meſſe wurde zwar nicht ohne Klagen von Seiten der Verkaͤufer
aobgehalten, fuͤt den Abſatz der Waaren im Ganzen iſt ſie
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n jed och ziemlich ſtark und gut ausgefallen. Ordinaire Land⸗ EKucher wurden viel rtanſe weniger Nachfrage fanden dies⸗ mal die feinen Mittel⸗Tuͤcher, wogegen die leichten Halb⸗
FKücher, welche man gegenwärtig in den Maͤrkiſchen und Schleſiſchen Fabriken fertigt, ſehr begehrt wurden. Inlän⸗
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ddiſche und fremde Wollen⸗Zeug⸗Waaren hatten guten Ab⸗ gang. Seiden, und Halbſeiden⸗Zeug⸗Waaren, von welchen — chtliche Läger hier erſcheinen, die diesmal durch die Een⸗ Handlung Alexander Gontard et Sohn aus Frankfurt a. M.
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naoch vermehrt worden waren, fanden ebenfalls guten Abſatz. Von den Baumwollen⸗Druckwaaren werden jetzt die aus den Berlliner Fabriken vorzuͤglich begehrt. Die Engliſchen ordi⸗
nairen Cambriecs weichen den Schleſiſchen Kattun⸗Geweben, v dieſe jetzt bei gleicher Guͤte wohlfeiler hergeſtellt werden. Aus gleichem Grunde iſt Engliſcher und Oſtindiſcher Gingham neben dem Preußiſchen kaum mehr abzuſetzen. Engliſcher Tuͤll 8 u Schleiern und dergleichen wird viel in Erzgebirgiſcheu ſeobriken geſtickt, dadurch wohlfeiler geliefert, als man der⸗ 8 gleichen Damen⸗Putz aus England beziehen kann, und findet
Gedruckt bei A. W. Hayn. 8. *
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hier viel Abſatz. Fuͤr Leinen⸗Waaren faͤllt die Martini⸗Meſſe immer nur ſchwach aus, da die Jahres⸗Zeit dem Abſatz nicht uͤnſtig iſt; gute Leinewand ſand indeß auch diesmal Kaͤu⸗ b Von Kurzen⸗Waaren wurde viel verkauft. Fuͤr Eiſen⸗,
tahl⸗ und Meſſing⸗Waaren, desgleichen fuͤr Porzellan, Glas und Holz⸗Waaren war der Abſatz mittelmäͤßig. Leder und Leder⸗Waaren fanden guten Abgang. Rohe Producte waren nicht viel auf dem Platze und wurden ſämmtlich ver⸗ kauft. Wolle war eine bedeutende Quantitaͤt hier, die zu gedruͤckten Preiſen Abſatz fand. An inlaͤndiſchen Einkäufern aus den Provinzen des öͤſtlichen Theils der Monarchie fehlte es nicht; dagegen waren mehrere fremde Einkaäufer ausge⸗ blieben, ſonſt wuͤrde die Meſſe noch beſſer ausgefallen ſeyn.
Liegnitz, 19. Nov. Am 3ten d. M. Nachmittags 3 Uhr, entzuͤndeten ſich zwei von den erſt vor Kurzem neu er⸗ bauten und wieder in Gang gekommenen Pulvermuͤhlen in Neiſſe; zum Gluͤck iſt Niemand dabei zu Schaden gekom⸗ men. Noch iſt nicht ermittelt, wodurch dies Ungluͤck ent⸗ ſtanden iſt.
In der Stadt Gruͤnberg beſchäftigt man ſich mit dem Bau eines Weinkellers, der ohngefaͤhr 2000 Orhoft faſſen kann, und die ruͤhmliche Abſicht mehrerer ſo verſtändiger als be⸗ mittelter Maͤnner daſelbſt: der Weinpflege und Veredelung möglichſt foͤrderlich zu werden, wird nicht unerfuͤllt bleiben. Die in die Rhein⸗Provinzen geſandten Winzer ſind von dort zuruͤckgekehrt, anſcheinend nicht, ohne ſich mit anwendbaren Kenntniſſen bereichert zu haben.
Koblenz. Die hierſelbſt verſtorbenen Geſchwiſter Clara Thereſia und Catharina Cronenthal 822— dem hieſigen Buͤrger⸗Hospital ihr Vermoͤgen, im Geſammtbetrage von
9446 Rthlr. 6 Sgr., teſtamentariſch vermacht. 8 8 Koͤnigliche Schauſpiele. 8 Montag, 24. Nov. Im Schauſpielhauſe: Vormund und Muͤndel, Schauſpiel in 5 Abtheilungen, von E. Raupach. In Potsdam: Die Verwechſelungen, Luſtſpiel in 2 Ab⸗ theilungen, nach dem Franzoͤſiſchen, von C. Lebruͤn. Hier⸗
auf: Solotanz. Und: Das Heirathsgeſuch, Localpoſſe in 1
Aufzug von J. E. Mand. ienſtag, 25. Nov. Im Opernhauſe: g b e.
in 2 Abtheilungen, mit Tanz; Muſik von Roſſini. Mittwoch, 26. Nov. Im Schauſpielhauſe, zum Erſten⸗
Hoffmann: Tankred.)
male: Carl II. Komoͤdie in 3 Abtheilungen, nach A. Duval,
von L. Robert. Hierauf: Humoriſtiſche Studien, Schwank in 2 Abtheilungen von C. Lebrun.
Donnerſtag, 27. Nov. Im Opernhauſe, zum Erſten⸗ male wiederholt: Es iſt die rechte Zeit, Luſtſpiel a 2 Abthl. von A. Lewald. Hierauf: Die Schleichhändler, Poſſen⸗
ſpiel in 4 Abtheilungen, von E. Raupach. 22 Im Schauſpielhauſe: Franzoͤſiſche Vorſtellung. —V I Henm
Königsſtaädtſches Theater.
Montag, 24. Nov. Zum Erſtenmale: Die Schweſtern
88 Iprag, komiſche Oper in 2 Akten. Muſik von Wenzel Küller.
Dienſtag, 25. Nov.
Auf Begehren: Sargines, komi⸗ ſche Oper in 2 Akten. 4
Muſik von Paͤr.
. Auswartige Börsen. b Amsterdam, 18. Nor. Oesterr. 538 Metalliq. 92 ½. Bank-Actien 1320. Loose zun
1. 2 J78. Ruas. Engl. Anl. 86 5. Naas.
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Hemberg. 21. Now. l. 1 Oesterr. Dank-Actien 1100. Russ. Engk. Anl. 91 ½,. Raw. Aul.
Hamb. Cemif. 86 ¼. bFm
mReͤacteut John, Mitredaeteur Cottel
3 8 8 8 en 8 8 5 “ 4 8 4 — 8 1 * 4 8 9 2
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Wien, 18. Nor. 5pCt Metall. 95 . Bank-Aectien 1090.