Winterhalbenjahres 1827 dagegen. DStudirende auf den vorgenannten ten gezaͤhlt.
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8 8 als Philologen und Philoſophen
⸗
. Sä eö . 8 * 1 Winterhalbenjahre bezogen worden. Die Zaͤhlungen geſche⸗ hen in der Mitte der halben Jahrer.4*
zu Ende des Jahres 1820 oder in der Mitte des Win⸗ terhalbenjahres 18 1 wurden . .. 3,382 zu Ende des Jahres 1827 oder in der Mitte des
ſieben Untverſttaͤ⸗
Der Zuwachs in dieſen ſieben Jahren betrug alſo 2,572 Oder es verhielt ſich die Anzahl der Studirenden zu Ende des Jahres 1820 zu der Anzahl derſelben zu Ende des Jahres 1827, wie 1000 zu 1,761, das iſt beinahe wie 4 zu 7.
Es wuͤrde indeſſen ſehr irren, wer hieraus auf einen in dieſer kurzen Zeit in gleichem Maaße vermehrten Andrang zu Aemtern, die gelehrte Bildung vorausſetzen, ſchließen wollte. Sobald man ins Einzelne geht, ergeben ſich vielmehr Verhaltniſſe, welche die Beſorgniſſe ſehr mindern, die hier⸗ aus geſchöpft werden koͤnnten.
E bereiteten ſich naͤmlich vor zu Ende 5
zum Lehramte
als Theologen in der evangeliſchen Kirche 892 1951 in der katholiſchen Kirche 264 . 714
. 450 uͤberhaupt. 1606 3553 zum Richteramte und zur Verwaltung
als Juriſten . . 4 974 1559 als Kameraliſten .. .. 135 111 ,5 uͤberhaupt . . 1109 1670 667 73
fuͤr die Ausuͤbung der Arzneiwiſſenſchaft und waren alſo Studtrende, wie vorſtehend 3382
5954
Hiernach verhielt ſich die Zahl der Studirenden zu Ende r Jahre 1820 und 1827 — bei den evangeliſchen Theologen. wie 1000 zu 2187 bei den katholiſchen Theologen . — 1000 — 3364 bei den Philologen und Philoſophen. — 1000 — 1587 überhaupt bei denen, welche ſich zum Lehr⸗ aamte vorbereiten — 1000 — 2212 bei den Juriſten. B — 1000 — 1600 bei den Kameraliſteenn. — 1000 — 822 Üüberhaupt bei denen, welche ſich zum Rich⸗ teramte oder zur Verwaltung vorbereiten — 1000 — 1506 bei den wiſſenſchaftlich gebildeten Aerzten — 1000 — 1096
Ddie bei weitem ſtaͤrkſte Vermehrung fand alſo verhaͤlt⸗
zmäßig ſtatt bei den katholiſchen Theologen: wahrlich nicht, vh kwan jetzt uͤber dreimal mehr Junglinge als nur vor ſieben Jahren dem geiſtlichen Stande in der katholiſchen Kirche widmeten; ſondern weil immer mehr die Nothwen⸗ digkeit anerkannt wird, üͤberall von der Geiſtlichkeit eine hoͤ⸗ re wiſſenſchaftliche Bildung zu fordern, als das Studium Gymnaſien und Seminarien allein zu gewaͤhren vermag. Es iſt daher die ſchnelle Vermehrung dieſer Klaſſe der Stu⸗ direnden ein ſehr erfreuliches Zeichen der Fortſchritte des Zeitalters in ichter Bildung. . . . Wenn die Zahl der evangeliſchen Theologen zwar nicht in gleichem Maaße, aber doch auch in einem ſehr betraͤcht⸗ lichen Verhaͤltniſſe wuchs, und ſich in nur ſieben Jahren auf r als das Doppelte erhöhte: ſo iſt doch nicht zu uͤber⸗ ſchen, daß unſern gegenwartigen Tagen ein langer Zeitraum vorherging, worin die Neigung, ſich dem geiſtlichen Stande in der cvangeliſchen Kirche zu widmen, auffallend abgenommen atte. Was viel zu viel ſein möchte, um im Beharrungs⸗ uſtande nur den gewöͤhnlichen Abgang zu erſetzen, mag vor⸗ 2* t noch kein Ueberfluß ſein, wo zunäͤchſt die Freiheit der lehewah unter mehren geſchickten Kandidaten bei Beſetzung — eiſtlichen Stellen wieder zu gewinnen ſein duͤrfte. 22 De Anzahl derjenigen, welche ſich durch das Studium der Philologie und Philoſophie zu hoͤhern Schulaͤmtern vor⸗ bereiten, hat ſich zwar bei weitem weniger, als die Anzahl — die ſich dem geiſtlichen Stande widmen, aber doch noch ſehr beträchtlich, naͤmlich um mehr als die Haͤlfte vermehrt. Ve uch dieſe Vermehrung in der kurzen Zeit von ſieben 3. 2 zu groß ſcheinen moͤchte, um den Abgang durch 8- Verſetzung in den Ruheſtand bei den beſtehenden hoͤhern Unterrichtsanſtalten zu erſetzen: ſo mag nicht uner⸗ wogen bleiben, mit welcher Thaͤtigkeit eben jetzt uͤberall der Unterricht verbeſſert wird; wie hier ganze Anſtalten neu be⸗ gruͤndet, dort an den beſtehenden die Lehrer vermehrt, durch⸗ mgig aber, auch füͤr die ittelſchulen, viel hoͤhere wiſſen⸗ ſaazahche Kenntniſſe gefordert werden; und daß alſo neben
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dem bloßen Erſatze auch das Perſonal zu dieſen großen neuen Erweiterungen des Unterrichts heran zu bilden iſt Wenn die Zahl berjenigen, welche ſich auf der Univer⸗ ſttaͤt als Kameraliſten einſchreiben laſſen, ſogar abgenommen hat: ſo iſt dieſes nur ein Beweis, daß auch im Verwaltunas⸗ fache eine gruͤndlichere Rechts⸗ und Verſaſſungs⸗Kennante . als bec lanc zam — erfordert wird. 4 Die hoͤhern Polizei⸗ und Finanz⸗Behoͤrden e ; nicht mehr bloß aus den 5 ſondern u auch aus denjenigen Studtrenden, die als Juriſten immatri⸗ kulirt ſind. Ein gruͤndliches Studium der Rechte ſchließt ſo wenig eine Bekanntſchaft mit ſtaatswirthſchaftlichen und ge⸗ werbepolizeilichen Verhaͤltniſſen aus, daß es vielmehr durch dieſe einen viel hoͤhern Grad von Sicherheit in der Anwen⸗ dung auf das Leben, ſelbſt innerhalb der ämtlichen Geſchaͤfte des Richters, erhalt. Aber auch dem höhern Polizei⸗ un Finanz⸗Beamten wird eine weſentllche Grundlage ſeiner B dung mangeln, wenn er derjenigen Anleitung zum ſcharfen Auffaſſen der Thatſachen und zur folgerechten Anwendung des Geſetzes auf dieſelben entbehrt, womit ein geiſtreicher Vortrag der Rechtskenntniſſe fuͤr das ganze Geſchaͤftsleben und keinesweges bloß fuͤr den Gerichtshof ausſtattet. In der That beſteht jetzt nur eine Vorbereitungsform fuͤr die wiſſenſchaftlich gebildeten Beamten im Juſtiz⸗, Polizei⸗ und. Finanz⸗Fache: naͤmlich das Studium der Rechts⸗ und Ver⸗ faſſungskunde. Die Geſetze beruhn aber nicht allein auf ge⸗ ſchichtlichen Grundlagen, ſondern auch auf der ewigen Na⸗ tur des Menſchen, und auf dem zeitlichen Maaße von au⸗ ßern Guͤtern, woruͤber er nach dem Grade der Bildung und Wohlhabenheit des Zeitalters verfuͤgen kann. Auch fuͤr die⸗ jenigen, welche keine Anſtellung im Staatsdienſte ſuchen, wohl aber durch Vermoͤgen und Rang berufen ſind, in ſtaͤndiſchen und Kommunal⸗Verhaͤltniſſen eine wohlthaͤtige Wuͤrkſamkeit zu aͤußzern, iſt ein ſolches Studium der Rechte als der Schlußſtein der hoͤhern Bildung zu betrachten, die von ihnen erwartet werden darf. Indem dieſe Anſichten in den Staats⸗ dienſt und in die Familienkreiſe uͤbergehn, wird die Zahl der als Juriſten immatrikulirten Studirenden, ſelbſt die Zahl der Auskultatoren und Referendarien, ſich mehren, ohne des⸗ halb einen laͤſtigen Andrang zum Staatsdienſte in der rich⸗ terlichen Laufbahn beſorgen zu laſſen; und es wird unter die⸗ ſer Vorausſetzung fuͤr keinen Nachtheil gelten köͤnnen, daß die Zahl der die Rechte Studirenden ſich in den letzten ſie⸗ ben Jahren in dem Verhäͤltniſſe, wie acht zu fuͤnf erhoͤhte. Die Anzahl derjenigen, welche die Heilkunde ſtudiren, wuchs in den letzten ſieben Jahren nicht einmal in dem Ver⸗ haͤltniſſe, worin die Volkszahl gleichzeitig im preußiſchen Staate, und wahrſcheinlich auch in den benachbarten Län⸗ dern, woraus Studirende preußiſche Univerſitäten beſuchen,
zunahm. Dieſe Zunahme betrug 113 ½ auf 1000, wäh⸗ rend die Zunahme der Arzneiwiſſenſchaft Studirenden nur 96 auf 1000 war. Gleichwohl gilt es nicht nur die Er⸗
haltung der beſtehenden Anzahl der Aerzte, ſondern ſelbſt ihre Vermehrung; denn die aͤrmern Landestheile ſind noch viel zu ſchwach mit Aerzten verſorgt, und es fehlt noch viel daran, daß jeder Kranke uͤberall aͤrztlicher Huͤlfe gewaͤrtigen koͤnnte. Nur etwan vier Fuͤnftheile der Studirenden ſind In⸗ laͤnder. Auch die Zahl der Auslaͤnder, die auf preußiſchen Univerſitaͤten ſtudiren, hat ſeit den letzten ſieben Jahren be⸗ traͤchtlich zugenommen; doch nicht in demſelben Maaße, wie die Zahl der Inlaͤnder. Waͤhrend nämlich die Inlaͤnder von 2,639 auf 4,804 anwuchſen, vermehrten ſich die Auslaͤnder nur von 743 auf 1150: die erſteren beiden Zahlen verhalten ſich, wie 1000 zu 1858; die letzten beiden aber nur wie 1000 zu 1548. Im Einzelnen ſind es nur diejenigen Ausläaänder, welche ſich dem Lehramte widmen, deren Anzahl ſich wuͤrk⸗ lich, und zwar in dem Verhäͤltniſſe, wie 1000 zu 2651, alſo auf mehr als das 2 fache erhoͤhte; dagegen nahm die Zahl der Auslaͤnder, welche die Rechte und die Heilkunde auf preußiſchen Univerſitaͤten ſtudirten, eher ab als zu; uͤberhaupt aber aͤnderte ſie ſich nur wenig. 4 8 „Wieviel preußiſche Landeskinder auf auswaͤrtigen Uni⸗ verſitaͤten ſtudiren, iſt unbekannt: Niemand iſt hierin be⸗ ſchraͤnkt. Indeſſen beſtehen viel weniger Veranlaſſungen fuͤr Inlaͤnder, fremde Univerſitaͤten zu beſuchen, als fuͤr Auslaͤn⸗ der, die preußiſchen Univerſitaͤten zu benutzen. Ein Theil der deutſchen Bundesſtaaten beſitzt uͤberhaupt keine eigenen Uni⸗ verſitaͤten, und muß ſich daher nachbarlicher Anſtalten zur Bildung ſeiner Lehrer, Staatsdiener und Aerzte bedienen. In einigen andern Staaten ſind zwar ſehr achtbare höͤhere Bildungsmittel, doch nicht in der Vielſeitigkeit und mit dem Reichthume der Ausſtattung vorhanden, welche der preußiſche Staat den ſeinigen geben konnte. Es iſt hiernach wahrſchein⸗ lich, daß mehr Auslaͤnder auf preußiſchen Univerſttäten, als