ee Aaa“
Amtliche Nachrichten. 8 Kronik des Tages.
1 4 Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Geheimen Kriegs⸗ rath Pochhammer den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse zu verleihen geruhet.
Der Königliche Hof legt heute, den Losten dieses, die Trauer fuͤr Ihre Durchlaucht die Prinzessin Caroline zu Auhalt, geborne Prinzessin zu Schwarzburg⸗Rudolstadt, auf drei Tage an.
Berrlin, den 2gsten — 1829. 9 v. Buch, Ober⸗Ceremonien⸗Meister.
Durchgeretst: Der Könzzlich Französtsche Consul alade, als Courier von St. Petersburg 2—*, * 8 Vö8
v . Zeitungs⸗Nachrichten 29 v“
2 EEE“ t. Petersburg, 20. Jan. Der Kaiserliche Ge⸗ aundte bei den Vereinigten 2— von Nord⸗Amerika,
irkliche Staatera en .— erster ⏑—2ꝙ bat den St.
ie St. Petersburger Zeican ent 1 Sden Bericht vom ogesonderten Kankasischan —,
Siege der Russischen Waffen, sowohl im 2 ½ auch während des letzt Se gegen die Tuͤrken, haben den —— indruck auf die Raͤuberhorden vdiesseits des Kankasus gemacht. Sie verhalten sich nicht nur vollkommen nuhig, sondern zeigen auch die beste Neigung zu dem von ihnen —, eültten — letzte Bericht 882h Kachetien com⸗ ——— — ajewaty glebe davon einen unwiderleg⸗ aren; 8 e — andern, daß ein Soldat, der zu den 4 bessheapen 83 waf Lchen Gemeinde desertirt war, sogleich worden sey. erste Aufforderung ausgeliefert
Auf der Kaukastsch
5 en Linie hat der Gene 8-neC en. ⸗en aöören. üͤber die Seeezeezaber m vhmlch die raneeetanesche Sshretesen sar wecsenn, her Fegene und Ginge Ercstn. 8 — * — Dieses bewog General Emanuel, einen Ieg —2— hes Ku⸗ — -na age d⸗ 2— Zweck er seinen Truppen en 2 ze f Lrh gleicher Zeit zu überschreiten⸗ uf verschiedenen Punkten zu 3 1) Eine Co onne unter General, M estehend aus 780 Mann JFußvolk, 5 vTee g⸗, allerie Feldstücken, sollte auf den Hoͤhen des Urup, das Zel⸗ rendorf 89 8 && Fabardiner des zuͤrsten Adshi⸗ Mursa⸗Deg⸗ allen. Vom Feinde entdeckt,
erfolgte ein un
4r0gg dezenes, aber me vanbn .ö— das Zeltendorf 2) Gluͤcklicher war der Oberst Lukowkin, Mit einer Compagnie Fußvolk, 350 Kosaken und eine ne, üͤber⸗ seel und nahm er — üög n Hoch⸗ ecbenen des am — kendorf der 8 Kabardinischen Flüchtlinge des Fuͤrsten LutschuckAbf Ghirai. Der Feind verlor an Todten . fangene eiderlei Geschlechts. 89 een v 2 Kosaen;
7
—
nsrztltzzs “
verwundet wurden 2 Kosaken und 8 Mann vom Nawagina, schen Regimente. 1G 3) Die dritte Colonne unter dem Befehle des General⸗ Majors Antropow, bei der sich auch der General Emanuel befand, hatte Ordre, die am Fluͤßchen Tschalmyck gelagerten Ceseere der Wißleneer und nomadistrenden Kabardiner zu uͤberfallen. Sie bestand aus 800 Mann Infanterie, und 550 Kosaken mit 3 Kosaken⸗Kanonen und 3 Kanönen von der Artillerie zu Fuß. Trotz aller Vorsicht, die Bewegungen dieser Colonne dem Feinde zu verbergen, gluͤckte es den Tscher⸗ 2 kessen, unser Vorhaben zu entdecken. Das erste Lager, auf welches wir stießen, war leer; nur zwei Gefangene wurden gemacht, die nicht Zeit gehabt hatten, sich zu verbergen; da⸗ 5 gegen erbeutete man 250 Stüͤck Vieh. In dem Scharmuͤtzel verloren wir einen Kosaken; ein anderer ward verwundet. 8 Am 16. Dec. erreichte diese Colonne, auf dem rechten Ufer des Labaflusses, dem Achmetberge gegenüber, die Zelten,. ruppen der Wißlaneer. Friedlich kamen ihr die Fuͤrsten und a hen⸗ dieses Volks entgegen, um Schonung fiehend; sie versprachen den Unterthanen⸗Eid, Geiseln, und unbedingte Ruͤckgabe aller Russischen Gefangenen, gleichwie alles dessen, so sie auf unserem Gebiete geraubt haben.
Auf Veranlassung der Frage: wie das Gesetz von der
— leibeigner Bauern zu verstehen sey, hat der—
eichs⸗Rath mit Beruͤcksichtigung der Ukasen vom 20. Nov. 72. Dec.) 1810 und vom 6. (18.) Sept. 1810 und des 5. 17. des Mantfestes vom 20. Juni (2. Jult.) 1815, folgenae den Entschluß gesaßt, der am 1. Dee. v. J. die Allerhöchste Bestaͤtigung erhalten hat:th Daß cein durch testamentart Verfuͤgung oder mittelst Freibriefes freigelassener Leibeigener, selbst durch einen richterlichen Spruch nicht solle in die Leibhe. eigenchaft zuruͤckgebracht werden koͤnnen, auch daß sonst keine Anforderung an ihn gemacht werde, sodald er sich schon in— den Kaufmanns, oder Buͤrgerstand oder in eine Handwerks⸗ Zunft eingeschriehen hat, oder in irgend einen anderen freien Stand auf gesetzlichem Wege getreten ist; daß aber dem Gutsherrn, dem durch richterliches Urtheil jene Person haͤtte anheim 72 sollen, auf Grundlage des am 16. (28.) Nov. 1827 Allerhöchst bestaͤtigten Gutachtens des Reichsrathes gus der Kron⸗Kasse eine Entschädigung von 400 Rubeln für jedes der Reviston unterworfene Individuum maͤnnlichen Geschlechts, und nach dem Ukas vom 300 Nult (1t. Aug.) 1825 fürjedes solches Subsert weiblichen Geschlechrs, 200 Rub. ausgezahlt werden sollx. len. 2) Daß jeder auf obige gesetzliche Weise reigelassene, der noch in keimen, einem fresen Menschen zukoumenden Stand eingetreten ist, und folglich von seinen Freiheits⸗Rechten 11“ facko noch keinen Gebrauch gemacht hat, aller Anspruͤche auf Freiheit verlustig gehen koͤnne, wenn unterdessen der Aet sei⸗ 8 ner Freilassung durch richterlichen Spruch umgeworfen, und 8 fuͤr ungaͤltig erklart wird; — ein solcher soll demnach demje⸗ nigen abgellefert werden, dem er durch des Richters Urtheil 8 zufaͤllkt. 3) Weun ein Leibeigner sich selbst einen Freibrief oder ein anderes Document schreibt, das ihn berechtigen soll, einen freien Stand zu waͤhlen, oder wenn er bei Abfassung eines solchen falschen Documentes behülflich war, in der olge aber der Betrug 8 wird und er nach Untere. 9. der Sache zur Ruͤckkehr in dis Heteienscaf ete urtheilt wird; — ferner, wenn er auch mittelst seines fal⸗ schen Dveumentes in den Kaufmanns“, Buͤrger⸗ oder in nen andern Stand aufgenommen oder sonst in ger dcen. 1t Verhältniß getreren wäre, das Leibeigene 8 Freih 3n“] haftig macht, so soll er zur Strafe fuͤr den 8 152 — I1u kruten abgegeben werden, falls er dazu — encheg ba fernoebere wenn er fuͤr den Kriegs 8
unden wuͤrde. — Der Gutsbefitzer dagfgenee Leibeigene als
erstern Falle, naͤmlich, wenn 4 1 ee 2 eine vollguͤltige Rekruten⸗Quft⸗
8