1829 / 30 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

tung, im etztern Falle aber die im ersten Punkte festgesetzte Summe Geldes. 4) Entdeckt man waͤhrend des Prozesses, daß ein solcher, auf gesetzwidrige Art zur Freiheit Gelangter, im Stande der Leibeigenschaft ein Criminal⸗Verbrechen be⸗ gangen hat, so soll mit ihm nach den allgemeinen Reichs⸗ Gesetzen verfahren, und er allen dem unterworfen werden, wes⸗ sen er nach Maaßgabe seines Vergehens fuͤr schuldig befunden wird. 5) Klagesachen solcher Leute, die nach dem Manifeste von der 7ten Revision, fuͤr ihre Anzeige einer geflissentlichen Auslas⸗ sung in den Revisions⸗Tabellen ihrer Gutsherren, um die Freiheit nachsuchen, sollen von nun an, in keinem Falle in den Gou⸗ vernements⸗Regierungen beendigt werden, und kein einziger Angeber der Art soll auf die bloße Verfuͤgung der Gouver⸗ nements⸗Regierung, sondern nicht anders, als durch einen gesetzlichen Urtheilsspruch frei werden koͤnnen, wenn ihm die Freiheit wirklich fuͤr wahrhafte Angabe zukommt; sobald daher einer Gouvernements⸗Regierung eine solche Anzeige ge⸗ macht wird, so hat diese die Untersuchung, der Ordnung ge⸗ mäß, zu fuͤhren, und die Sache zur Entscheidung dem Kreis⸗

Gerichte zu uͤbergeben, welches seiner Seits hauptsaͤchlich auf Folgendes zu achten hat:

a) auf die Richtigkeit der Angabe und auf die mit der Verheimlichung eines Leibeigenen oder dessen Auslassung aus der Revisions⸗Liste verbundenen Um⸗ staände; b) auf den Lebenswandel des

2

Angebers selbst; und c) auf die Zeit, wann er die Anzeige gemacht hat, und auf seine E“ denn es soll nie ein Leibeigner mit⸗ telst seiner Anzeige ein Recht zur Freiheit erlangen duͤrfen, sobald er bei der Anfertigung der Revisions⸗Listen selbst ge⸗ braucht worden ist, oder wenn er, von der geschehenen Aus⸗ lassung unterrichtet, den Gutsherrn oder dessen Verwalter nicht zu seiner Zeit darauf aufmerksam gemacht hat; erhellt es aber, daß der Angeber schon fruͤher ein grobes Verbrechen begangen hatte, so soll er, wenn auch. seine Anzeige wirklich der Wahrheit gemäß wäre, weder frei noch von der gebüh⸗ renden Strafe entbunden werden, sondern unterliegt der gan⸗ zen Strenge des Ukases vom 22. Jan. (3. Febr.) 1724.

Auf die Frage, ob Pflegesohne von Erb⸗ und Verdienst⸗ Adlichen im Civildienst angenommen werden duͤrfen, hat der Reichs⸗Rath folgendes (am 11. Dec. Allerhöͤchst bestätigte) Gutachten gegeben: 1) Solche Pflegesoͤhne Adelicher, deren unbekannt ist, als Findel⸗Kinder, oder solche, die

er ihre Verwandtschaft keine Auskunft geben koͤnnen, und unehelich erzeugte, koͤnnen nur dann im Civil⸗Dienst ange⸗ nommen werden, wenn F von der Kopfsteuer befreit n2 den, und in einer Schul⸗Anstalt gewesen sind, von welcher sie, bei 5 Austritt aus derselben, einen Klassen⸗Rang erhalten haben; 2) Diejenigen aber, deren Herkunft be⸗ kannt ist, sollen dem Stande ihrer Eltern angehöͤren, und als solche nicht anders in Civildienste treten düͤrfen, als wie e am 14. (26.) October 1827 erlassene Reglement ver⸗ ordnet.

Der Reichs⸗Rath hat auch mit Allerhoͤchster Bestätigung

den Beschluß gefaßt: „daß in den Ostsee⸗Provinzen den Fis⸗ kalen fuͤr deren Arbeiten und etwanigen Auslagen in Pro⸗ zeß, und Criminal⸗Sachen fernerhin keine Entschäͤdigungen mehr von Seiten verurtheilter Patheien zuerkannt werden ollen.“ Ferner ist durch einen, von Sr. Maj. bestätigten Be⸗ schluß des Reichs⸗Raths fesgzescge worden, daß die Kinder von Militair⸗Deserteurs, im Auslande geboren, wenm sie in's Reich zuruͤckkehren, als zu keinem Stande gehöͤrig betrachret werden sollen, und entweder eine Lebensweise zu waͤhlen haben, in der sie kopfsteuerpflichtig sind, oder, der allgemei⸗ nen Verordnung gemaͤß, in Kriegsdienste treten sollen.

Auch hat der Reichs⸗Rath auf den Antrag des Finanz⸗ Ministers beschlossen, daß bei Erhebung der Zoll⸗Abgaben in den Russischen Zoll⸗Aemtern, sowohl der fuͤr den Handel mit Eurspa als mit Asten, fuͤr die Einfuhr und Ausfuhr waͤh⸗ rend des Jahres 1829, der Silberrubel zu 3 Rubeln 60 Ko⸗ peken in Bank⸗Assignationen gerechnet werden soll. Se. Ma⸗ jestͤt der Kaiser haben diesen Beschluß ebenmäͤßig zu besta⸗ tigen geruhet. .

Der 2üste December wurde auch in diesem Jahre von der Kaiserl. Universität Dorpat als ihr Stiftungsfest ge⸗ feiert. Eine zahlveiche Versammlung beiderlei Geschlechts war dabei im großen akademischen Höoͤrsaal gegenwärtig. Die Feierlichkeit eroͤffnete ein Kirchengesang, eigends 82 Dorpat von dem ausgezeichneten Componisten Klein in Ber⸗ lin gesetzt, und von Gesangfreunden sehr gelungen vorgetra⸗ een. Hierauf gab der Professor der Beredtsamkeit, Herr

taatsrath und Ritter Morgenstern, eine ausfuͤhrliche Ue⸗ hersicht von dem Leben und Wirken der nun in Gott ruhen⸗ den Kaiserin Maria Feodorowna. An Ave Maria, compo- EEE

.

- haupt) ctablirt sind. ,. öm]; . . 1up 2

8 8

* 2 8 4

mische Preisvertheilung. Den Schluß der Feierlichkeit, machte ein ebenfalls von Klein meisterhaft gesetztes Hallelujah.

Folgendes ist eine Uebersicht der Ein⸗ und Ausfuhr von

St. Petersburg, während des Jahres 1828. Die verzollte Einfuhr betrug uͤberhaupt 131,480,572 Rub. 61 Kop. Von diesen Waaren wurden, den daruͤber eingereichten Angaben zufolge, eingefuͤhrt: von Russischen Kaufleuten für 93,549,802 Rub. 50 Kop., von auslaͤndischen Gaͤsten“) für 37,018,460 Rub. 11 Kop., von Passagieren und Schiffern fuͤr 912,310 Rubel ¼ Kopeken, außerdem sind von den Letztern in Kronstadt beim Zollamte fuͤr 1,480,192 Rub. 51 Kop. An⸗ aben gemacht worden. Die verzollte Ausfuhr betrug üͤber⸗ aupt 107,207,647 Rub. 30 Kop. Von diesen Waaren sind ausgefuͤhrt: Von Russischen Kaufleuten fuͤr 49,400,162 R. 98 K., von auslaͤndischen Gaͤsten fuͤr 55,831,661 R. 55 K., von Passagieren und Schissern fuͤr 1,975,822 R. 77 K., von Schiffern sind in Kronstadt außerdem fuͤr 1,480,192 Rub. aufgenommen worden. Die Zahl der in Kronstadt ange⸗ kommenen Schiffe war 1266, wovon mit Ballast 524; mit Waaren 742. Davon kamen nach St. Petersburg 421. Ab⸗ gesegelt sind von Kronstadt 1291 Schiffe.

Die Einnahmen des St. Petersburgschen Zoll⸗Amts ha⸗ ben in den sieben Jahren von 1822 bis 1828 zusammen 203,833,081 Rub. 4 ¼ Kop. betragen. Im Jahre 1822 ka⸗ men nur 21,638,934 Rub. 14 ¼ Kop., im Jahre 1828 dage⸗ gen 36,572,806 Rub. 33 Kop. ein; mithin 14,833,872 Rub. (181 Kop. mehr als in ersterem Jahre. Das Wachsen der gedachten Einnahme wird, nach dem diesfälligen, in der Han⸗ 8ei:Zeitung befindlichen Verzeichnisse, uͤberhaupt soit dem eg sehr bemerklich, und geht seitdem im steigenden 3 eknäßiger jort, woraus sich natuͤrlich ein guͤnstiger und lates Fortschritt im Russischen Handels⸗Verkehr fol⸗

Uebersicht der Einwohnerzahl von St. Peters⸗ burg nebst der Gebante, 2 81.,S,Aet 8 8 vom Jahre 1828.

„Maͤnulichen Geschlechts 297,445 und weiblichen Geschlechts 124,721, in Allem also 422,166 Einwohner. Ven diesen sind geistlichen Standes 1761, naͤmlich 1080 maͤnnli⸗ chen und 681 weiblichen Geschlechts. Die Einwohnerzahl vom Adelstande betrug 41,161, (maͤnnlichen Geschlechts 24, 315, weib⸗ lichen 16,819); Soldaten 46,076; Soldatenweiber 9075; zu⸗ sammen 56,051. Die Kaufmannschaft Chiesige) zaͤhite 50 Individuen, wovon 4523 männl. und 2576 weibl. Ge⸗ schlechts. Die nicht hier ansaͤßige Kaufmannschaft zählt 3590 Individuen (maͤnnl. Geschlechts 2183, weibl. Geschlechts 1407). Der ansaͤßigen Buͤrger waren 23,137 (14,647 mäannfl. und 8490 weibl. Geschlechts). Der nicht hier ansäßigen Buͤrger waren 9431. Ausländer: maͤnnl. Geschlechts 8473, weibl. Geschlechts 4511; in Allem 12,989. Zuͤnftige: maͤnn⸗ lichen Geschlechts 4775, weiblichen Geschlechts 3019; zusam⸗ men 7794. Verschiedenen Standes: 56,459. Leibeigene Die⸗ nerschaft: 94,685. Bauern: 108,011 (88,806 maͤnnl. und 19,205 weibl. Geschlechts). Geboren sind 9779 (490 4 Knaben und 4875 Madchen), worunter 10 uneheliche beider⸗ sind geschlossen 1032. Gestorben

3736 Individuen, wovon 162 schi h ööö 22 dec Sebemnals. —2 dessa, 14. Jan. Die Witterung i ort rauh. Am Neujahrstage hatten wir 13 Ben eanhtens starken Schnee. Diese Temperatur ist nicht ganz so ören als die des vorigen Jahres, welche, trotz ihrer Rauhheit e schneelosen Winter, welche wir fruüher hatten, nicht a bie 2— hat koͤnnen.

Morgen wird das Theater durch die Dar broͤdel“ eroͤffnet werden. Die Direktion viis enang abend eine zweite Vorstellung geben.

Die General⸗Lieutenants Grafen von Witt und

und ber Seuatoe Abacumoff sind hier angekommen. 1]q Frankreich. 8 8 fement vorzulegen,

n

Aschen⸗ en Sonn⸗

Krassowsky.

t ihre Arbeit vollendet; man versichert inzwis⸗

Minister die große Menge der vorgeschlagenen enadaß dem

sungen in keinem Verhaͤltnisse mit den dadurch

dcharnis⸗ geschienen, und daß er sonach 8 rung anes mindestens bis 1 4

schoben h zum Jahre 1830 ver⸗

*) Auslaͤnder, die in St. Petersburg (oder in Rußland uͤber⸗