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Preußischen Staats⸗
Kaiser üͤberbrachten Briefschaften enthalten, babe ich folgendes Naͤhere erfahren: Der Kaiser zeigt darin den Herren von Palmella und Barbacena an, daß er, da der Marquis Barbacena von ihm, als dem Vormunde der jungen Koͤnigin, mit Vollmachten versehen sey, um mit den Europaäischen Maͤchten uͤber Alles, was auf die Rechte der Donna Maria II. auf die Portugiesische Krone Bezug hat, 2 unterhandeln, keinen bestimmten Entschluß uͤber diese An⸗ 2Q enheiten fassen koͤnne, bevor er vom Marquis Barbacena Mittheilungen uͤber den Stand dieser Unterhandlungen er⸗ nlten habe, was wahrscheinlich durch die auf dem Wege nach
io Janeiro befindliche Deputation, an deren Spitze der Graf von Sabugol steht, geschehen werde; Graf Sabugol werde daher auch feine definitiven Instruetionen nach Europa zuruͤckbringen. Dies ist im Wesentlichen der Inhalt der von Hrn. Mocinho d Albukerque uͤberbrachten Depeschen. Se. Kaiserl. Maje⸗ staͤt hat demselben außerdem die Versicherung wiederholt, daß Sie nie einem Vorschlage irgend einer Art, der die Aufrecht⸗ erhaltung Dom Miguel's auf dem Portugiesischen Throne bezwecke, Gehoͤr leihen werde. Obgleich Herr von Barba⸗ cena mit Vollmachten versehen ist, um mit den Europaͤischen Mächten zu unterhandeln, so machen doch die letzten von Herrn Mocinho gebrachten Depeschen dem Herrn von Bar⸗ bacena so bestimmt zur Pflicht, Herrn von Palmella zu con⸗ sultiren, daß dieser gewissermaaßen der Schiedsrichter der Unterhandlungen wird. Ich kann Ihnen die bestimmte Ver⸗ scherung geben, daß die von Plymouth abgesegelten Portu⸗ Ziesischen Fluͤchtlinge sich direct nach Terceira wenden, und dort ans Land steigen werden, falls nicht, wie das Geruͤcht ging, die beiden kürzlich in See gegangenen Englischen Kriegs⸗ Fregatten bestimmt sind, diese Landung zu verhindern. In diesem Falle wuͤrden die Fluͤchtlinge ihre Reise nach Fernam⸗ bue fortsetzen; aber es scheint gewiß, daß man den Plan, einige Streitkräfte auf der Insel Terceira ans Land zu sez⸗ —2 — 2. aufgeben, sondern ihn auf andere Weise aus⸗ Niederlande.
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8 Bruͤssel, 28. Jan. Die hiesigen Bläͤt
893 edeh., Engene Gööe neuen Gesetzbuͤcher. Dem ersten Artikel zufolge sollen vom Tage der “ — Mederläͤndlschen Civilgesetz⸗ buches an der code Napoleon, so wie d . lgeseh⸗ außer Kraft treten. 1 as Roͤmische Recht,
Am 25sten d. M. wurde in der Oranien⸗
neue St. Georgs⸗Kirche vom Anglicanischen C Genehmigung Sr. Maj. des Koͤni eröͤffnet.
cinho an den
Straße die
— a. 8 Fönige, ultus, mit orgestern reiste ein Englischer Cabin 3 Wien kommend, nach London hier durch ets⸗Courier, von
Der Cassationshof hat gestern das 1 D 9 s von den Her Potter und Ducpetiaur gegen das Urtheil ’— Füüfen — Sud⸗Brabant eingelegte Cassations⸗Gesuch abgewiesen Die zweite Kammer berathschlagt fast taäglich in Sec⸗ uͤber verschiedene ihr vorgelegte G
tionen vu. esetz⸗Entwuͤrfe. — üm Bhsten ist die große van Svinnerei in Gent abgebrannt. Das Feuer entstand durch
die Unvorsichtigkeit einer Spinnerin, welche mit einer nen Laterne dem in nahe kam. e E hard von Sachsen⸗ 8 — war einer der ersten, weiche auf der Brandstelle erschienen. Die Fabrik war versichert.
Deutschland.
Stuttgart, 27. Jan. Nach vier 8 ununterbrochen dauernder, oͤfters — nachdem gestern Morgens 8. Uhr das ermometer noch 112 unter 0 stand, wurde die Witterung schnell gelinder. Nach⸗ mittogs degann Rezen, der auch die Nacht hindurch und heute fruͤh noch fortdauerte. Dadurch ist nun völlegeg rhan⸗ wetter eingetreten. — Das Eis auf dem Neckar 18'bis zett
icht gewichen. noch nicht g an. Bei der vom Llsten auf den
arlsruhe, 25. Jan. T e Kehr gettzenez Käte 1i der Igenn, anf wescench
das Grundeis beim sogenannten Dalbergerbusch am 19ten d. M. berrits gestellt hatte, in der Nacht vom 22sten auf den 23sten auch bei Mannheim zugegangen. Die dortige Schiffbruͤcke wurde schen am 16ten d. M. abgetragen; die
18 * 1n 1 — ““ 5— 1e“
22sten
Passage wird jedoch mittelst einer Faͤhre dadurch halten, daß man eine Bahn durch das Eis eroͤffnete. die Fußgaͤnger findet seit gestern der Uebergang auf dem statt; auch auf dem ebenfalls zugefrornen Neckar ist die Pas⸗ sage für die Fußgaͤnger eroͤffnet. Mit einigen Unterbrechun gen ist auch der Neckar aufwaͤrts bis Eberbach mit Eis be deckt, und bei Neckarelz ist die Passage fuͤr die aäͤhre geöffnet. Nachrichten von Kehl zufolge, geht der Rhein dafelbst 4 stark mit Grundeis; es war jedoch moͤglich, die dortige Schiff⸗ bruͤcke bis gestern zu erhalten, und so lange sich das Grund⸗ eis nicht vermehren wird, wird die Passage daselbst nicht unterbrochen werden. 9 Die Kinhig, auf welcher die Dicke des Eises bei Will⸗ stett 8½ Zoll betraͤgt, ist, so wie die uͤbrigen Binnenfluͤsse in dortiger Gegend, ebenfalls zugefroren. 1 Bei Knielingen hat sich das Grundeis gestern gestelt, und heute ist der Rhein daselbst gaͤnzlich zu. 11“ Karlsruhe, 27. Jan. Am Schlusse des Jahres 182 8I betrug die Einwohnerzahl der Residenzstadt Karlsruhe, das MWia“x. litair mit inbegriffen, 19,718; hierunter sind 10,135 mñỹnn⸗ liche und 9583 weibliche, wovon sich 1009 Individuen zur juͤdischen Religion bekennen. Die Vermehruͤng der Bevöl,⸗ kerung im Jahre 1828 betraͤgt 198 Seelen. Geburten haben 537, näͤmlich 268 mennliche und 22909 H weibliche statt gefunden. Gestorben sind 444 Personen, wor⸗. . unter 232 maͤnnliche und 212 weibliche. Die Zahl der Ge⸗
bornen uͤbersteigt daher jene der Gestorbenen um 93. Kopux. lirt wurden 71 Paar. Eingewandert sind 49 mannliche und 57 weibliche, in Summa 106 Personen. Ausgewandert sind 89†2 3 maͤnnliche und 4 weihliche Individuen. Die Zahl der Ffa —— milen ist 3640, und die Bevölkerungs „Zunahme in den letz) ten 10 Jahren betraͤgt 3697 Seelen. 8
Füs
11 B8* Zuͤrch, 24. Jan. In der Note, womit der Koͤnig. Niederlaͤndische Gesandte, Herr von Reinhold, dem Geheik;— men Rathe des Vororts Bern das Niederlaͤndische Decret vom 3lsten v. M. wegen Entlassung der Schweizer⸗Truppen üͤbermacht hat (S. das gestrige Blatt der Sraats Selun Fö1 aͤußert derselbe, daß Se. Majestaͤt der König diese Maaßter; el eben so ungern ergriffen haben, als die Schweiz die An. * kändigung davon empfangen hat, und daß nur die ge-. bietende Nothwendigkeit dieselbe herbei zu fuͤhren ver⸗ mocht habe. Das gedachte Decret begruͤndet im Eingange die beschlossene Maaßnahme mit der Anwendung jenes Schluß⸗Artikels der Capitulationen, welcher beim Eintritt unvorhergesehener Umstände zur Truppen⸗Entlassung berech⸗ tigt und mit dem Vorhandenseyn dieser (freilich nicht naͤher bezeichneten) außerordentlichen Umstaͤnde. Zugleich wird die vollkommenste Zufriedenheit mit den geleisteten Diensten der zu entlassenden Truppen ausgesprochen, nehst dem ansch durch die ehrenvolle Weise, wie diese Entlassung nun ver⸗ wirklicht wird und — Beweise wohlwollender Verfuͤgun⸗ gen zu Gunsten der entlassenen Militairs, der Eidgenossen schaft des Koͤnigs hohe Achtung und Werthschaͤtzung that⸗ saͤchlich darzuthun. In den 26. Artikeln des Decrets is Alles begriffen, was die im Laufe dieses Jahres zu vollen dende Aufloͤsung der vier Regimenter betrifst, und es 88 darin neben den fruͤheren Bewilligungen, die bereits uͤber die durch die Capitulation begruͤndeten Verpflichtungen hin⸗ ausgehen, neue fuͤr Officiere Und Gemeine guͤnstige, und den Wuͤnschen der Cantone bn 8. wichtigsten Punkten ent⸗ rechende Stipulationen hinzugekommen. 11““ 8 8* der. vom 7ten bis Hten d. M. stattgehabten außer⸗, S ordentlichen Winter⸗Sitzung des großen Raths des Cantons Thurgau ward unter andern der Bericht der an die letzt: jährige Tagsatzung abgeordnet gewesenen Ehren⸗Gesandtschaft. angehoͤrt, und mit Dank und Belobung anerkaunt, daß die⸗ selbe ihre Verrichtungen und Auftraͤge der Instruction ge⸗ maͤß und mit kluger Umsicht erfuͤllt r Dem Tagsatzungs⸗ Beschlusse, betreffend die dritte Abtheilung der Miltense, Schule in Thun, und eben so jenem hinsichtlich des En ülitair, 1 fuͤr die Schweizer wurfes eines Militair⸗Strafgesetzbuches fl W 2 Regimenter in Koͤnigl. Französischen Dienie Lcbasbesez⸗ Einfuͤhrung desselben als wirklich verbindli errheile; die
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181 — ification buch, ward sofort die vorbehaltene Ratificat des Beschlus. Berathung aber in Ansehung der Rarifieation * 4 —