1829 / 35 p. 8 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

den unmittelbaren Kron⸗Vasallen gewählt werden, und die Geweinen, d. h. Ritter Und Buͤrger, noch kein besonderes Heaus ausmachen. Trotz dieses Ursprungs des Hanuses der Semeinen, das nicht uͤber die Mitte des 13ten Jahrhunderts hiinausgeht, hegten die Englaͤnder von jeher gern die Mei⸗ nnung, daß dieses Recht des Unterhauses seit undenklichen Zeiten bestehe. Im 8ten Regierungs⸗Jahre Edwards II. cbeklagten sich die Buͤrger von St. Albans, daß der Sheriff vpon Herfortshire, trotz dem, daß sie seit undenklichen zeiten im Parlamente erschienen seyen, verabsaͤumt habe, Abgeordnete aus ihrer Mitte erwäͤhlen zu lassen, und im 2ten Regierungs⸗Jahre Heinrichs V. erklären die Gemeinen, daß .1 Mitglieder des Parlaments seyen, und immer gewesen waͤren. . Eduard der 1ste und seine Nachfolger begünstigen den Zutritt der Gemeinen zum Parlament; denn die Subsidien⸗ Bewilligung, welche nunmehr anfing, ward bald das bedeu⸗ eendere Einkommen des Staates. Aber es scheint gewiß zu seyn, daß im Anfange die Gemeinen kein decisives Votum hatten, und daß sie gar nicht als wesentlicher Theil des Par⸗ laments betrachtet wurden. Bis zum letzten Regierungs⸗Jahre Eduard des Ersten wird ihrer im Eingang zu den Statuten eine Erwähnung gethan. Auch machen die Ritter und Bür⸗ er im Anfange kein abgesondertes Haus aus, sondern neh⸗ men einen kleinen Raum im Hintergrunde der Westminster⸗ Halle ein. Doch muß die Trennung in zwei Haͤuser lange vor dem 17ten Regierungs⸗Jahre Edwards III., dem gewoͤhn⸗ lich angenommenen Zeitpunkt, vor sich gegangen seyn, denn schon im 11ten Regierungs⸗Jahre Edwards I. haͤlt das Un⸗ terhaus zu Acton Bumell, das Oberhaus zu Shrewsbury seine Sitzungen. . Doch ist bis zur Herrschaft der Tudor der moralische Einfluß des Hauses der Gemeinen, wiewohl ihnen das Recht der Petition und der Subsidien⸗Bewilligung nicht streitig ge⸗ macht wird, gering gegen das Haus der Lords. Hier wur⸗ zelt eigentlich noch immer die Kraft der parlamentarischen Verfassung allein. Die Gemeinen, wenig beachtet, werden erst von den Tudors dazu benutzt, den Lords Widerstand zu

leisten. Auf diesem Wege versichern sich die Tudors der Subdsi⸗

dien, obgleich sie diese Form der Bewilligung durch gezwun⸗ gene Anleihen (benevolences) auch zu umgehen suchen. Unter der Regierung der Elisabeth kommen wichtige Veraͤnderungen in die parlamentarische Verfassung. Schon unter Heinrich VIII. hatte die Zahl der Mitglieder des Ober⸗ hauses bedeutend abgenommen, indem die mitrirten Aebte (the mitred abbots) daraus verschwanden. Elisabeth ver⸗ mehrt die Anzahl der Mitglieder des Unterhauses, indem sie vielen Orten Wahlrechte ertheilt. Durch die Einfuͤhrung des oath of uniformity und supremacy, von dem angenommen wird, daß ihn Katholiken nicht schwöͤren koͤnnen, wurde den katholischen Englaͤndern das Recht, im Unterhause zu sitzen, genommen, denn im Oberhause blieben die katholischen Pairs nach wie vor. Das Recht: daß das Unterhaus uͤber die Guͤltigkeit der Wahlen allein zu entscheiden habe, so wie, ddaß Geldbills bei den Gemeinen ihren Anfang nehmen muͤs⸗ sen, entsteht schon zur Zeit der Elisabeth. Die moralische Kraft des Hauses der Gemeinen bildet pcs eigentlich unter der Herrschaft der Stuarts aus. Durch die estaändige Opposition mit den Koͤnigen, durch die berühmte Dceclaration zu Karl des Ersten Zeiten, welche man die Pe⸗ tition of right nennt, werden die alten Grundsätze der Ver⸗ fassung in das Gedaͤchtniß zuruͤckgerufen, und gleichsam aber⸗

nals festgestellt. Unter der Regierung Karls des Zweiten kommen einige wichtige Zusäͤtze zur Verfassung. ie zu⸗ faͤllige Lehns⸗Einnahme des Koͤnigs wird in eine feste Civil⸗ Liste verwandelt. Das Haus der Gemeinen bewilligt von nnun an nicht mehr allgemeine Subsidien, sondern macht die Fan. namhaft, fuͤr die dies (supply) gegeben werden. Die Test⸗ und Corporations⸗Acte, die im vorigen Jahre anfgeho⸗ ben worden, und die Habeascorpus⸗Acte wird votirt, doch enthaͤlt die letzte gar Nichts, was nicht ohnehin schon Rech⸗ tens gewesen wäͤre. Die Bill of rights, welche Wilhelm von Oranien dem

sie ist nur eine andere Ausgabe der Englischen Constitution. Daß der Koͤnig ohne Bewilligung des Par aments in Frie⸗ dens⸗Zeiten kein stehendes Heer halten solle, ist vielleicht der einzige Zusatz, der sich in derselben findet. Die Septennalt⸗ taͤt des Parlaments ist fast die einzige Veraͤnderung, die das Haus Braunschweig in die Englische Verfassung gebracht hat.

(Fortsetzung folgt.) 88 h

Koönigliche Schauspiele.

Mittwoch, 4. Febr. Im Opernhause: Wallensteins La⸗ ger, Schauspiel in 1 Aufzug, von Fr. v. Schiller. Hier⸗ auf: Die Benefiz⸗Vorstellung, Posse in 1 Akt und in 5 Ab⸗ theilungen:

Im Schauspielhause: Les acteurs français auront Phon- neur de domner: 1) La Somnambule, vaudeville en 2 ane- tes. par Scribe. 2) La jeune Marraine, vaudeville en 1 acte, par Scribe. Dans la première pièce Mlle. Lancestre remplira le rôle de la Somnambule, et Mr. Isidore celui de Frcderie; dans la seconde pièce Mlle. Lancestre rem- plira le rôöle de la jeune Marraine, et Mr. Isidore celui d'Edouard.

Donnerstag, 5. Febr. Im Schauspielhause, auf Begeh⸗ ren: Koͤnig Richard der Dritte, Trauerspiel in 5 Abtheil., von Shakespeare. üesh nnn

Konigsstädtsches Theater.

Mittwoch, 4. Febr. Lenore.

Donnerstag, 5. Febr. Elodie, oder: Der Klausner auf dem wuͤsten Berge. Hierauf, auf Begehren: Das Fest der Handwerker mit einer neuen Schluß⸗Scene.

Berliner Börsse. 1 s. Den 3. Febr. 1829. 8

Amtl. Fonds- und Geld. Cours- Zettel. (Preuss. Cour.)

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[2I. Rriefdeα. Fier 1 §r.-Schuld-Sch.] 4 93 92 skur- u. Neum. do. 4 105 ½ Pr. Encl. Anl. 18 5 103½ 102 % Schlesische 4. 4 105 ½ f— Pr. Engl. Anl. 22 5 [102 ¼ 102 ¾ Pomm. Dom. do.] 5 Kurm. Ob m. 1. C.] 4 92 92 Mhk. do.

Neum.-Int. Sch.do. 4 my— 2 [Onpr. do. 4. Berlin. Siadt-Ob.] 5 102 10¹; Rückat. C. d.Kmk.

dito dito 4— ¹100† do. do. d. Nmk. —* 5* F Künigabz. do. 4 921 92 [Zins-Sch. 4. Kml. 2 57 Elbinger do. 5 101 dito d. Smk.—] 57 ½ 57 Danz. de. in- Th. Z. 34 33¾ Weaspr. Pfdb. A. 4 97

dino diwe B. 4 95 ½ 95 [IoH. vollw. Duc-] 19 Grossbz. Po⁴. 40. 4 99 i Friedrichsad'or. —] 138 12¾ Ostpr. Pfandbrf.¹† 42 96 95 ¾ Disconto . A Pomm. Psandbr. 4 105 ¼ 104¾

meckheel- und Geld-Cours.

. 6 Preusz. Cour. (Berün, 4ens 3. Febr.) Urief. Geld. AImsterdamn S 250 Fl Kurz [141 mνμ̈ .,ö. 250 F 2 Mr. 141 H. 8 EATEE1“ 300 Mk. [Kurz 1 bis ho .bc . 300 Mk. 2 Me. 149¾ I 19240bb ccc c 1 LSu. [3 M.. 6 2i [6 202 Paris .. *.„ 22 300 Fr. 2 Miü. 80 3 1. vee“] 150 kl 2 Ne. [10219 [1022 Eebö11“ 150 Fl. [2 Me, [1021 n2 ,.F5“ 100 Thl. 2 Meg. 99 ☛‿ xwie g1 100 Thl. U& 12 ½ Frankfurt 2. M. WZ.... 150 Fl. [2 Me. [102¼ veasn 100 RbL 3 Wh. [30¾ 1111“ 100 Rbl. [8 Wch.,. 8 Auswartige Börsen. 1 eeren⸗ 29. Jan. Oesterr. 2t. Metalliq. 93,. Dank-Acts 3 100 Ff. 19. Pere Obüs 373 Ran Ueh en 1328. Lo6 8

Hamb Cert. 85 ½. 8 2

8 Engüsschen Volke giebt, enthält eben so wenig etwas Neues;

Scedruckt bei A. B. Hayn.

Redacteur John, Mitredacteur Cottel.

Aun.ruig. .

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