1829 / 41 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

nehmen zu lassen, die ihm auch zugestanden Courier ist vom Niederlaͤndischen Gesandten nach Paris, ein anderer nach Smyrna abgefertigt worden. Die Russi⸗ sche Blokade wird trotz der Jahreszeit mit groͤßter Strenge gehandhabt. Die Lebensmittel haben also eine bedeutende Preiserhoͤhung erlitten, und duͤrften bei fortwaͤhrender Blo⸗ kade noch mehr steigen. Drei Tuͤrkische Kriegsschiffe sind nach den Dardanellen gesegelt; sechs andere liegen bereit, um mit guͤnstigem Winde nach der Muͤndung des Schwar⸗ zen Meeres in den Bosporus abzugehen.“ 1

Aus einem von dem amburger Correspon⸗ denten mitgetheilten Schreiben aus Konstantinopel vom 10ten Januar entnehmen wir Folgendes: „Seit den letzten vierzehn Tagen ist in unsern diplomatischen Zirkeln Alles in Bewegung; es ist von wichtigen Unterhandlungen die Rede, die jedoch noch kein entscheidendes Resultat herbeigefuͤhrt haben. Man erfaͤhrt uͤber dieselben folgendes Raͤhere: 4

„In der Nacht vom 28sten auf den 29sten December trafen ganz unerwartet zwei Russische Officiere, einer Russischen Corvette mit Parlamentair⸗Flagge bemn gange des Bosporus erschienen waren, hier ein, und bega 8 sich, ohne Zuziehung irgend eines Fränkischen Agenten, —₰ Reis⸗Effendi. Am 1sten d. M. langten hierauf deS gessazer sische Staatsrath, Herr von Jaubert, und ein 85 he Courier aus London, hier an, deren Depeschen sich, 8s man alsbald erfuhr, auf Antraͤge in Betreff der sen Griechenlands bezogen. Das Eintreffen dieser saͤmmt Personen verbreitete sich mit Blitzesschnelle in Pera, 85 es hieß allgemein, daß alle diese Missionen von meinschaftlich unter den Maͤchten verabredeten Schritte her⸗ 1 sich jedoch bald, daß die Sache sich anders ver⸗

„Es zeigte sich jedoch bald, daß die Sa hielt. Maͤn erfüihr namlich, daß die Depeschen der Russeschen Officiere nicht, wie die der Agenten von England und Fran V reich, an den Niederlaͤndischen Minister, Baron van Zuy gerichtet waren, sondern daß Erstere allein Conferenzen mit dem Reis⸗Effendi hatten. Zwar fuͤhrten sie auch ein Schrei⸗ ben Sr. Excellenz des Grafen von Nesselrode an den Koͤnigl. Daͤnischen Minister, Hrn. von Huͤbsch, bei sich, worin Letz⸗ terem wegen seiner Verwendung zu Gunsten der hiesigen Russischen Gefangenen gedankt und zugleich vorgeschlagen wurde, zur Abschließung eines Cartels mit der Pforte be⸗ zu seyn. Hr. von Huͤbsch bemuͤhte sich augenblick⸗ ich, diesem Anliegen des Grafen von Nesselrode beim Reis⸗ Effendi zu entsprechen, und die Russischen Officiere erhielten die Erlaubniß, mit den Gefangenen zu sprechen und densel⸗ ben Geschenke und Briefe einzuhaͤndigen.“

„So vergingen mehrere Tage, und es hieß nun auf ein⸗ mal, die Unterhandlungen der Russischen Officiere mit dem Reis⸗Effendi betraͤfen nicht allein den Abschluß eines Car⸗ tels, sondern Rußland habe auch seine Geneigtheit zur Ein⸗ leitung von Friedens⸗Unterhandlungen zu erkennen gegeben. Als betreffenden Vorschlag nannte man die Absendung Tuͤr⸗ kischer Commissarien nach Akjerman, in welchem Falle Graf Woronzow bereits Befehl erhalten haͤtte, sich ebendahin zu begeben. In Pera verbreiteten sich hierauf nichts als Frie⸗ densgeruͤchte, und die Fraͤnkischen Agenten, denen jene Rus⸗ sischen Antraͤge fremd geblieben waren, fanden sich dadurch veranlaßt, dem Reis⸗Effendi zu dieser friedlichen Wendung Gluͤck zu wuͤnschen. Allein die Aeußerungen, die der Tuͤrki⸗ sche Minister gegen einen Fraͤnkischen Dragoman machte, waren nicht geeignet, jenen Geruͤchten weiteren Raum zu geben. Man erzaͤhlt sich naͤmlich aus guter Quelle, daß er, in den gehaͤssigsten

Ausdruͤcken gegen Rußland, auf die fruͤheren Verhandlungen zu Akjerman und die Fenchtlogeent der von Seiten der Pforte in denselben bewiesenen Nachgiebigkeit hingewiesen, und hinzugesetzt habe, die Pforte muͤsse zuerst eine Basis kennen lernen, auf welcher unterhandelt werden solle. Man hoffte indessen, daß sich Alles noch umgestalten wuͤrde, und wartete in Pera stuͤndlich auf eine guͤnstigere Wendung.“

„Am 4ten d. begab sich abermals ein Fraͤnkischer Agent zum Reis⸗Effendi; allein es zeigte sich bald ganz deutlich, daß sich die Stimmung der Pforte noch nicht im Mindesten geaͤndert hatte. Am 5ten verließen hierauf die Russischen Offieiere die afensee wieder, und segelten nach Sebasto⸗ pol zuruͤck. eitdem heißt es in Pera, daß jene Officiere zwar Depeschen als Antwort erhalten haͤtten, aber kein Car⸗ tel abgeschlossen worden sey, und der Divan in Betreff an⸗ derer Unterhandlungen vor Allem zu wissen verlange, welche Basis denselben zu Grunde liegen solle.“

„Unterdessen hatte Herr von Jaubert, der durch den Niederlaͤndischen Minister, Herrn van Zuylen, dem Reis⸗ Effendi vorgestellt worden war, das Conferenz⸗Protocoll vom 16. Nov. 1828 und die darauf bezuͤgliche Declaration

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uͤberreicht. Der Reis⸗Effendi ließ sich diese Actenstuͤcke ge⸗

nau uͤbersetzen und erwiederte, daß er die Entscheidung dem Sultan und der hohen Pforte uͤberlassen muͤsse. Es sind seitdem mehrere Divans⸗Versammlungen gehalten worden, in welchen diese Anzelegenheit zur Sprache kam; allein eine schriftliche Antwort ist bisher noch nicht erfolgt.“

Aus Bucharest vom 17. Jan. wird (in der All⸗ emeinen Zeitung) gemeldet: „Die Witterung ist jetzt 8 schlimm geworden, daß alle Communicationen unterbro⸗ chen und die Wege voͤllig ungangbar sind. Wir wissen also auch aus den Donau⸗Gegenden nicht das mindeste Neue.“ Nachstehendes ist der Schluß der von dem Nuͤrn⸗ berger Friedens⸗ und Kriegs⸗Courier mitgetheilten (gestern abgebrochenen) Instruction fuͤr den executiven Di⸗ van im Fuͤrstenthum Moldau:

7) Der Divan muß sich in gaͤnzliche und vollkommene Kenntniß aller Mittel, sowohl ruͤcksichtlich des Ackerbaues als des Handels dieser Provinz setzen. Diese Kenntniß muß auf genaue Wahrheit gegruͤndet seyn und der hohen Regie⸗ rung auf jedesmaliges Verlangen vorgelegt werden.

8) Der Divan wird sich sowohl mit der allgemeinen Landes⸗Regierung, als auch mit der Militair⸗Verpflegung, welche immer als ein Hauptgegenstand seines Wirkungskrei⸗ ses anzusehen ist, beschaͤftigen.

9) Discussionen, die auf Anordnungen und Vollstrek⸗ kung der Befehle, so wie auch auf die zu nehmenden Maaß⸗ regeln Bezug haben, muͤssen in voller Sitzung saͤmmtlicher Divans⸗Mitglieder eroͤrtert und ins Protocoll eingetragen werden. Bei allen dem wird der actuelle Herr Vistatre fuͤr die Vollstreckung und Behandlung saͤmmtlicher Beschluͤsse besonders Sorge zu tragen haben. 9

10) Der actuelle Herr Vistaire wird die Vistairie lei⸗ ten und in deren Kanzlei fuͤr eine genaue und schleunige Geschaͤftsfuͤhrung sowohl der Divans⸗Angelegenheiten, als auch der Vistairie sorgen, da die Vistairie nun ihre Amts⸗ Geschaͤfte nicht mehr besonders fuͤhren, sondern dem Di⸗ van untergeben seyn wird.

11) Da nunmehr die bisherige Verpflegungs⸗Commission aufgelöͤst ist, so werden sowohl ihre Amtsgeschaͤfte, als auch ihre saäͤmmtlichen Acten, dem executiven Divan uͤbergeben, welcher dafuͤr und besonders fuͤr die Verpflegung der Armee verantwortlich gemacht wird. Diejenigen Aeten, die bloß auf die Vistairie Bezug haben, werden dieser eingehändigt.

12) Bei den auf die Verpflegung der Armee Bezug ha⸗ benden Angelegenheiten hat auch das dem Divan beigegebene Russische Militair⸗Mitglied volle Stimme; so wie auch die diesfallsigen Russischen Kanzlei⸗Acten in dessen Verwahrung verbleiben. b

13) Die Ernennung der Ispravniken wird vom execu⸗ tiven Divan abhaͤngen, muß jedoch der Bestaͤtigung des Praͤsidenten oder Vice⸗Praͤsidenten unterworfen bleiben. Eben so wird der Divan ermaͤchtigt, diejenigen Ispravni⸗ ken, welche der Nachlaͤssigkeit oder entehrender Handlungen beschuldigt werden, abzusetzen und einer gerichtlichen Un⸗ tersuchung zu unterwerfen. Auch hat derselbe das Recht, dergleichen Individuen ohne vorhergegangene Erlaͤuterung des Praͤsidenten oder Vice⸗Praͤsidenten ihrer Stellen zu entsetzen. Die uͤbrigen Beamten ist der executive Divan ohne hoͤhere Bestaͤtigung zu ernennen ermaͤchtigt; nur die Vistairie⸗Beam⸗ 8 soll, wie fruͤher, der actuelle Vistaire selbst zu ernennen haben.

14) Die saͤmmtlichen Renten⸗Kassen und i. nistratoren sind dem executiven Divan umtermeefen Unterschied, ob diese Administratoren selbst Mitglieber des Divans sind, oder nur eine Renten⸗Kasse in ihrer Verwal⸗ tung haben. Sie sind ohne Ausnahme verbunden, dem exe⸗ cutiven Divan Rechenschaft von ihrer Verwaltung abzulegen und koͤnnen, ohne zuvor das Gutachten des Divans cir holt zu haben, nichts in ihrem Amte unternehmen. Der exe⸗

cutive Divan dagegen ist verbunden, nach Ablauf jedes Jah⸗

res der General⸗Staͤnde⸗Versammlung Rechenschaft von der Verwaltung der besagten Renten⸗Kassen zu geben.

15) Auch soll der executive Divan Sorge tragen, die sämmtlichen Revenuͤen des Landes zu reguliren und auf ihre Erhoͤhung und Verpachtung Bedacht zu nehmen. Der Di⸗ van wird sich bemuͤhen, die Preise der Lebensmittel dem all⸗

gemeinen Interesse angemessen zu ordnen und allenfalls ein⸗

tretendem Mangel vorzubeugen.

1416) Dem Divan wird es zur strengen Pflicht gemacht, sowohl fuͤr die Sicherheit der Hauptstadt, als der ganzen Provinz hinsichtlich des Gesundheits⸗Zustandes zu sorgen, und im Falle sich Spuren einer Krankheit zei⸗ gen, alle moͤglichen Maaßregeln zur Ausrottung derselben zu ergreifen. * 8*