1829 / 44 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Irkutsk, Jenißeisk, dem Administrator des Gebietes Bjalo⸗ stock und dem Befehlshaber des Gebietes Omsk.

Im Jahre 1825 ward in St. Petersburg, durch Wohl⸗ thaͤtigkeit von Privat⸗ Personen, ein Institut zur Verpfle⸗ gung armer und schutzloser Kinder errichtet. Der, jetzt an der Spitze dieses Institutes stehende Auslaͤnder Schmidt, der seine Studien auf der Universitaͤt zu Berlin beendigt hat, ist mit der Bitte eingekommen, daß es ihm und noch neun anderen Privat⸗Personen erlaubt werden moͤge, eine Deutsche Waisen⸗Anstalt zu bilden, mit Verleihung einiger, von den allgemein bestehenden Verordnungen abweichenden Rechte. 7

Da Se. Majestaͤt der Kaiser befunden haben, daß diese Anstalt nuͤtzlich ist, und den Schutz der Regierung verdient, so haben Hoͤchstdieselben unterm 26. Dec. befohlen, daß es dem Schmidt und den in dessen Bittschrift genannten Per⸗ sonen erlaubt werde, sich, in Grundlage der von ihnen an⸗ genommenen Statuten, zu einem Vereine unter dem Namen des „Vereins zur Verpflegung protestantischer Waisenkinder“

ilden. zu . General der Cavallerie und Militair⸗General⸗ Gou⸗ vernenr von Moskau, Fuͤrst Galitzin, ist hier angekommen.

Ueber die Tsachrischen und Belokanischen Les⸗ ghier theilt die hiesige Zeitung aus der Tifliser Fol⸗ gendes mit: 2 28

„Die jetzigen Verhältnisse der Gebirgs⸗Voͤlker muͤssen fuͤr Jeden von hohem Interesse seyn, der den Faden der Begebenheiten in den Laͤndern des Kaukasus verfolgen will. Tuͤrken sowohl, als Perser, der Fetsetzung der Russischen Macht jenseits dieser Bergkette widerstrebend, waren stets esccaͤftig, die kriegerischen Bewohner derselben gegen Ruß⸗ and aufzuwiegeln; sie versahen sie mit Geld, Waffen und allen Kriegsbeduͤrfnissen, kauften ihnen ihre Gefangenen ab und naͤhrten auf die Art ihre Neigung zu Streif⸗ und Raub⸗ Zuͤgen. Von beiden Nationen nun abgeschnitten und aller sener Huͤlfsquellen verlustig, fangen nach und nach diese Ge⸗ birgs⸗Volker an, ihr Heil in der Großmuth der Russeschen Regierung zu suchen. Einen auffallenden Beweis von dieser Sinnes⸗Aenderung finden wir bei den Lesghiern. Che wir indeß unsere Leser von den letzten Maaßregeln der Regierung gegen diese Raͤuber⸗Horden unterhalten, glauben wir ihnen mit wenigen Worten Einiges uͤber diese Letzteren mittheilen zu muͤssen.

Die Lesghier bestehen aus mehreren unabhaͤngigen Stäͤm⸗ men; wir erwaͤhnen hier aber nur der Tscharen und Belo⸗ kanen: Im Ruͤcken unserer Transkaukasischen Gebiete, links vom Flusse Alasan, zwischen Kachetien und Dagestan, be⸗ wohnen sie eine der herrlichsten, durch Clima und außeror⸗ dentliche Fruchtharkeit des Bodens ausgezeichgeten, Provinzen jener Länder. Vor Alters von den Grusinischen Zaaren ab⸗ haͤngig, nachher ihre Bundesgenossen, uͤbersielen sie zuletzt diese ihre vorigen Oberherren und pluüͤnderten deren Lände⸗ reien. Durch Muth und Tapferkeit beguͤnstigt, zogen sie aus Grusien Sklaven und Beute in Menge. Gewöhnlich ge⸗ schahen ihre Angriffe von zwei Seiten, nämlich vom Alasan und von Achalzich aus; im erstern Falle gingen sie bei Sign uͤber den Fluß, schlichen durch die Jorischen Bergkluͤfte 8 Kartalinien, und brachten Schrecken und Verderben von Du⸗ schet bis nach Mzchet; oder sie zogen durch die Chanate Hansha und Erivan L und uͤberfielen von dort us Somchetien und Kartalinien. 2 * Die Bewohner des Paschaliks Achalzich haben sich von jeher durch Widerspenstigkeit ausgezeichnet. Um uͤber dieses rapfere und kriegerische Volk ihr Ansehen zu behaupten, 2 ren daher die Pascha's genoͤthigt, gegen ansehnlichen Sold ein Lesghisches Corps zu unterhalten; und noch in 1, er⸗ sten Jahren dieses Jahrhunderts weigerten sich die Einwoh⸗ ner von Achalzich, den vom Sultan geschickten Redship⸗Pa⸗ scha in ihrer Stadt aufzunehmen, che er ihre ihm vorge⸗ schriebenen Bedingungen unterzeichnet hatte.

Von dem Fuͤrsten Zizianow auf s Haupt geschlagen, wur⸗ den die Tscharischen und Belokanischen Lesghier im Jahre 1803 gezwungen, der Russischen Regierung den Eid der Treue zu leisten; damals zaͤhlte man in ihren 29 Dörfern mehr als 8000 Haͤuser; die sechs Haupt⸗Ortschaften, denen die uͤbrigen zugeschrieben und zinsbar waren, gaben Geiseln und versprachen eine jaͤhrliche Abgabe von 220 Pud Seide, der

auptzweig ihrer Industrie. Zu gleicher Zeit noͤthigte der Fuͤrst ättnen den Pascha von Achalzich, seine 600 Lesghier

zu entlassen, die durch Grusten nach Dagestan zuruͤckgeschickt wurden. Dieses brachte jedoch Grusten nicht auf lange Zeit Ruhe, denn die Lesghier begannen bald auf’s neue ihre alten Raͤubereien in Kachetien und Kartalinien, drangen auf ver⸗

schiedenen Wegen in großen Haufen in Achalzich ein, und

beunruhigten, in Verbindung mit den aufruͤhrerischen Bewoh⸗ 1 nern dieser Provinz, unsere Graͤnzlaͤnder. 3 Vor zwei Jahren traten sie in offener Fehde gegen Rußland auf, und dies war der Vorlaͤufer des Persischen Krieges, der so blutig begann und so gluͤcklich endigte. Obgleich der Aufruhr da⸗ mals gedaͤmpft ward und das besiegte Persien ihnen keine fernern Hoffnungen geben konnte, so fanden sie dennoch eine Freistaͤtte in Achalzich, und ihre Unterwerfung an Rußland erschien in einem zweideutigen Lichte in offenbarer Auflehnung gegen unsere Macht, gingen ihrem Hange zum Menschenraube nach, und weigerten sich, die bedungene Steuer zu entrich⸗ ten, versprachen viel und hielten nichts; aber ploͤtzlich nahm der Gang der Begebenheiten eine andere Wendung. Achalzich siel, und mit ihr die letzte Stuͤtze der Lesghier; den besten —— aber hatte die von der Oberbehoͤrde an⸗ empfohlene Guͤte, Großmuth und Gerechtigkeit im Umgan mit den Lesghiern, Maaßregeln, die mit so vieler Einsicht von dem Chef der in Kachetien stehenden Truppen, Obristen Rajewski, in Ausuͤbung gebracht wurden, daß die Tscharen und Belokaner bald unbedingten Gehorsam und Erfuͤllung aller unserer gerechten Forderungen versprachen. Ihre Ober⸗ aͤupter verpflichteten sich zur Auslieferung aller Russischen efangenen, zu Geldentschaͤdigungen fuͤr gepluͤndertes Ei⸗ genthum und geraubte Waaren, und erlegten vorläͤufig eine ansehnliche Summe zum Unterpfande. Dies geschah ohne den mindesten Zwang von unsrer Seite, denn alle ihre Ver⸗ handlungen unter sich und alle Geldlieferungen geschehen durch ihre eigene Gerichtsbehoͤrde, die sie Dschamath, das heißt: Versammlung der Aeltesten, nennen. Mit diesen Zeichen der Unterwürfigkeit begnuͤgten sie sich indeß noch nicht: zwischen ihnen und Dagestan haben zwei an⸗ dere unabhaͤngige Lesghische Staäͤmme ihren Sitz, die Upa⸗ daler und Antzlosliner, die Rußlands Oberherrschaft bisher noch nicht anerkannt hatten und, unter dem beruͤchtigten Bellad (Raͤuber) Pirydaß⸗Mahmed stehend, die Hauptan⸗ stifter der Unordnungen in Grusten waren; denn gewöhnlich nahmen die Raͤuberbanden ihren Weg durch deren Gebiet genossen den Schutz des Bellad und wurden auch nicht sel⸗ ten von ihm thaͤtig unterstuͤtzt. Diesen unruhigen Anfuͤhrer nun haben die Tscharischen und Belokanischen Lesghier be⸗ wogen, sich der Russischen Macht zu unterwerfen, und in einem friedfertigen und arbeitsamen Leben das Gluͤck seines Stammes zu begruͤnden. Am 13. (25.) December leistete er dem Kaiser von Rußland den Unterthamemchtbd für sich und seinen Stamm, und versprach von nun an friedlich zu leben, treu zu dienen, weder offenbar noch heimlich die Un⸗ terthanen des Monarchen zu uͤberfallen und keinen Raͤubern ferner einen Durchzug durch sein Gebiet zu gestatten. Auf diese Art unterwarfen sich Rußland 16 Orrschaften mit 535 Hoͤfen. 2 Dar Vschumae der Tscharischen und Belokanischen L ghier hat schon Mehrere des Diebstahls, des Raubes und Mordes uͤberwiesen, und bestraft sie ohne Schonung nach den Landessitten. Die Strafe fuͤr grobe Verbrechen besteht darin, daß man das Haus des Verurtheilten in Br

deckt, seine Gaͤrten zerstoͤrt, ihn selbst aber aus dem Stam vertreibt.“

83 Polen.

Warschau, 9. Febr. Einer von dem hiesigen nistrations⸗Rathe ergangenen Bestimmung 1 zufolge, ist, wegen des großen Bedarfs des Baumwollen⸗Ge⸗ spinnstes in den Polnischen Fabriken, die Verordnun des verstorbenen Fuͤrsten Statthalters vom 26. April 18255 wo⸗ nach die Einfuhr dieses Gespinnstes vom Auslande nur ge⸗ gen besondere Erlaubniß gestattet war, aufgehoben worden und kann dasselbe von jetzt an, gegen Erlegung des in de Verordnung der Regierungs⸗Commission der Einkuͤnfte und des Schatzes vom 10. März 1825 vorgeschrichenen Zolles von ee —— eingefuͤhrt werde. *

se Consumtion betrug im vorigen Jahre in der hiest⸗ gen Stadt an Getreide 139,150 Kogger, ⸗. an Hafer 189,638 K., an Ochsen 39,908 Stuͤck, an Kalbern 48,703 Stuͤck, an Hammeln 80,274 Stuͤck u. f. w. Der Gesammtwerth der Consumtion ist auf 27,097,225 Fl. Poln. Feen worden.

Bei Chmielow in der Wojewodschaft Sandomir ist beim Graben ein versteinerter Hirsch gefunden worden.

Unsere Pfandbriefe haben si 1 pCt. d stehen jetzt 86. G 8 Keeh

Frankreich.

Paris, 6. Febr. Vorgestern hielt der Koͤntg einen Minister⸗Rath, der von 10 bis gegen 4 Uhr dauerte, und