50. b5 Berlin, Donnerstag den 19ten Februar
leihen geruhet.
hef⸗Präͤsidenten von Fa Rothen Adler⸗Orden zweiter
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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages. 12
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Ober⸗Landesgerichts⸗ 2— zu Breslau, den Klasse mit Eichenlaub zu ver⸗
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Frankreich. Deputirten⸗Kammer. Februar eroͤffnete der Praͤsiden Entschuldigungs⸗Schreibens des Partouneaux (Var), welcher K wird, schon jetzt an den
Berathur nehmen. Hierauf wurde
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von Martignac folgte der Rednerbuͤhne, um der Kam das Tabacks⸗Monopol vorzulegen welches mit dem 1. Januar 1831 1. Jan. 1837 verlaͤngert werden soll diesen Antrag durch folgende Gr jaͤhrlich einen reinen Ertrag von Kassen fließen; die Regierung koͤnn men nicht entbehren, anderer auf anderem Wege mehr als hoͤch enwaͤrtigen Ertrages wuͤrde es noch einer st stigungen und Ausschli waͤrtigen Systeme vor — besteuerte sey, dergestalt, da beinahe eben so viel zahle, als im liter Wein, so sey es unmo Steuer zu sichern, wenn der Gege den Agenten der Regierung aus in solche Haͤnde uͤberginge, wenig dafuͤr zu entrichten. die Tabacks⸗Steuer bei der Auf⸗ rer jetzigen Höͤhe zu erhalten, sel geachtet einer ausgebreitetern Cultu derselbe bleiben sollte. des Tabacks — sich auf 11 ilogrammen, und werfe einen reinen ab; wolle man nun den H r nicht daran zu denken, daß m Fr. werde besteuern koͤnnen, ja nicht einmal nach erscheine das Monopol als unumgaͤn Mihnister wuͤßten sehr wohl, daß man di Vorwurf mache, es wende der Regierung die eigentlich dem Handel zukämen, und be en Taback n
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Die Sitzung vom 10ten Mittheilung eines eneral⸗Lieutenants Grafen rankheitshalber verhindert igen der Kammer Theil zu eerren von Lacheze (L iedere Loire), deren Zu⸗ aufgenommen. n 26 Gesetz⸗Entwuͤrfe uͤber enen Cantonal⸗ und Unter⸗ Die Versammlung konnte sich bei des Gelaͤchters nicht asselbe einen Augen⸗
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„Entwurf uͤber ch dieses Monopol, eiafe Neue bis zum Linister rechtfertigte Die Tabacks⸗ 2ꝙ dillionen Fr. in e einerseits die esie aber auch ius den dritte und selbst hierzu ud derselben Beguͤn⸗ die man dem gegen⸗ acks⸗Verbrauch der ein Kilogramm Taback etail⸗Handel ein Hecto⸗ ugang einer solchen den sie treffe, statt anvertraut zu seyn, sse es sey, moͤglichst sey es moͤglich, onopols auf ih⸗ scht, wenn, un⸗ Preis des Tabacks jährliche Verbrauch den 2 bis 300,000 Ertrag von
glich noͤthig; die lesem Systeme den die Vortheile zu,
indessen duͤrfe man nicht vergessen, daß der Handelsstand in sofern nicht ganz leer ausginge, als er den Koͤniglichen Fabriken ihren Bedarf an Amerikanischen Blaͤttern, so wie alle anderen zur Fabrication erforderlichen Gegenstaͤnde liefere, auch die Trans⸗ porte zu besorgen habe, und daß man sonach wohl behaupten koͤnne, daß wenn von den Summen, welche der Staat fuͤr die Tabacks⸗Fabrication ausgebe, z tel dem Ackerbau zufielen, der Handelstand und die arbeitende Klasse gewiß vs tel davon bezoͤgen. Betrachte man den Gegenstand aus dem Gesichts⸗ punkte des Interesses der Feldwirthschaft, so finde sich, daß gegenwaͤrtig 24,000 Pflanzer 10,000 Hectaren bebauten und ganz Frankreich hinreichend mit Taback versaͤhen, obgleich von den 8 Departements, die sich dieser Cultur widmeten, nur der 460ste Theil des Flächen⸗Inhalts derselben darauf ver⸗ wandt wuͤrde; hieraus gehe klar hervor, daß der Taback als Gegenstand des Ackerbaues immer nur eine durchaus oͤrtliche Huͤlfsquelle abgeben koͤnne, und, sofern die Cultur desselben sich noch irgend verbreitete, jeder Nutzen davon ganz verloren gehen muͤsse. „Es geschieht daher nicht in Folge einer freien Wahl“, so schloß der Minister, „daß wir Ihnen den Vor⸗ schlag machen, das Monopol auf anderweitige 6 Jahre zu verlaͤngern. (Murren zur linken Seite.) Wir bitten Sie, meine Herren, nicht zu vergessen, daß wir bei der vorlie⸗ genden Frage immer die Nothwendigkeit eines Steuer⸗Ertra⸗ ges von 45 Mill. im Auge gehabt haben, und daß, wenn das Monopol seine Nachtheile hat, dieselben durch eine Summe von etwa 30 Millionen, welche die Steuerpflichtigen dabei sparen, vollkommen aufgewogen werden.“ Der Minister ver⸗
las 12272 den Gesctz⸗Entwurf, welcher aus einem einzigen
Artikel besteht und folgendermaaßen lautet:
„Der Titel 5 des Gesetzes vom 28. April 1816, welcher der Verwaltung der indirecten Steuern ausschließlich den Ankauf, die Fabrikation und den Verkauf des Tabacks im ganzen Umfange des Koͤnigreichs uͤberweist, und dessen Be⸗ stimmungen durch das Gesetz vom 17. Juni 1824 bis zum 1. Januar 1831 ausgedehnt worden waren, wird abermals bis zum 1. Januar 1837 verlaͤngert.“ 1
Hierauf legte der Finanz⸗Minister noch den bereits im vergangenen Jahre von der Pairs⸗Kammer angenommenen und gegen Ende der vorjaͤhrigen Sitzung in die Deputirten⸗ Kammer gebrachten Gesetz⸗Entwurfuͤber den Fluß⸗Fischfang vor. Der Koöͤuiigl. Commissarius Baron Favard de Langlade entwickelte die Gruͤnde zu diesem Gesetze, das fuͤr das Aus⸗ land von keinem erheblichen Interesse ist. Nach ihm be⸗ fragte der Praͤsident die Versammlung, in welcher Reihe⸗ folge die vielen ihr mitgetheilten Gesetz⸗Entwuͤrfe in den Bu⸗
reaux gepruͤft werden sollten; er selbst stimmte dabei fuͤr die⸗ 2 jenige, in welcher jene Entwurfe vorgelegt worden, mit de d
Bemerken, daß die Kammer bei ihren Berathungen die naäͤm⸗ liche Ordnung nicht zu beobachten brauche. Der Baron Pe⸗ let machte bei dieser Gelegenheit den Vorschlag, die beiden Gesetz⸗Entwuͤrfe in Betreff der Communal⸗ und Departe⸗ mental⸗Verwaltung einer und derselben Commission zu uͤber⸗ weisen, da beide im engsten Zusammenhange zu einander ständen. Die Versammlung schien unschluͤssig. Der Baron Lepelletier d'Aulnay widersetzte sich dem Antrage, indem er bemerkte, daß, wenn gleich eine große Verwandtschaft zwi⸗ schen beiden Entwuͤrfen bestehe, wie denn alle organischen Gesetze als Ausfluͤsse der Charte gewissermaaßen in Bezie⸗ hung zu einander stehen muͤßten, doch zugleich auch ein gro⸗ ßer Unterschied zwischen ihnen herrsche; so beruhe z. B. das Departemental⸗Gesetz auf leicht begreiflichen Principien und koͤnne nur der Gegenstand einer unbedeutenden Discussion werden; das Communal⸗Gesetz dagegen greife das ganze Verwaltungs⸗System ein, und beduͤrse e des genauesten Untersuchung; aus diesen Gruͤnden iimmmen für die Theilung erklaͤren. Als es hierauf zur kam, blieb ein erster Versuch zweifelhaft; bei der z