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8 zn allen Zeiten den Republiken vorwarf.
Aberzeugt; die Versammlung in Philadelphia im
pFpgoolgendes ist das von Bolivar
und Verordnungen
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emeinen Preußischen Staats⸗
nahme, und nicht auch die Aufmunterung inneren Gewerb⸗ fleizes ins Auge zu fassen haͤtte und wenn sonach letztere nicht als ein Attribut der Macht, den Handel zu oroͤnen, betrachtet werden duͤrfte, so wuͤrde daraus folgen, daß man sich gegen keine Monopole oder nachtheilige Handels⸗Ver⸗ ordnungen fremder Nationen durch ähnliche Maaßregeln schuͤtzen, und zur Befoͤrderung innerer Industrie Handels⸗ Tractate abschließen koͤnnte, und die ausgedehnte Schifffahrt Nord⸗Amerika's wuͤrde am Ende Gefahr laufen, vernichtet zu werden. Denn wenn z. B. in fremden Haͤfen Lasten⸗Ab⸗ gaben auf unsere Schiffe gelegt und dergleichen bei uns von sremden Schiffen nicht genommen wuͤrden, so wuͤrden natuͤrlich die unsrigen bald vom Ocean verschwinden muͤssen. Daß die Aufmunterung der Fabriken zu der Machtvollkommenheit, den Handel zu ordnen, gehoͤrt, ist schon durch den Gebrauch bewiesen, den man davon in der ersten constitutionnellen Congreß⸗Sitzung machte; schon damals brachten Deputirte von Virginien Zölle, ja sogar Verbote, als Schutzmittel fuͤr einige Erzeugnisse ihrer Provinz in Vorschlag. Einen noch groͤßeren Beweis, der allein schon hinlaͤnglich ist, die ganze Sache auf einmal abzumachen, findet man in der, seit 40 Jahren stattgefundenen leichmäͤßigen und practischen Sanc⸗ tion dieser Macht von Seiten der General⸗Verwaltung so⸗ wohl, als der Verwaltungen aller einzelnen Staaten. Keine neue, noch so sinnreiche Auslegung, und aus noch so achtungs⸗ werther und patriotischer Quelle kommend, kann solcher Autori⸗ taͤt und einer so alten und allgemeinen Praxis das Gegengewicht halten. Und gut ist es, daß es ohne die azwischenkunse derselben Autoritäͤt, welche die Verfassung bildete, nicht der Fall seyn kann; denn das wuͤrde der Festigkeit der Constitution und der Ge⸗ setze bald ein Ende machen, die doch eine so nothwendige Eigenschaft guter Regierungen ist, und deren Mangel man Sehr auffallend st der dem Congreß gemachte Vorschlag: die ihm zu entzie⸗ hende Befugniß, den Handel auch in sofern zu ordnen, als er sich auf Aufmunterung der Fabriken bezieht, den einzelnen Staaten mit dem Beding zu uͤbertragen, daß der Congreß Beschluͤssen beistimme. Kein Staat war von jeher n von der Unregelmäßigkeit und den Nachtheilen einer solchen Maaßregel uͤberzeugt, als Virginien; mehr als ein⸗ mal ward es in dessen Legislatur ausgesprochen, wie die Er⸗ fahrung gelehrt habe, das die gegenseitigen Verhaͤltnisse der Staaten Einheit in den Handelsverordnungen auf das drin⸗ gendste erheischen. Bevor noch dem Congreß die Macht, den Handel zu ordnen, uͤbertragen war, hatte Virginia auf man⸗ cherlei Weise versucht, 5 Special⸗Gesetzen auszurichten sey, sich aber endlich von den nachtheiligen 88 3.—— die Verfassung, die das Resultat ders⸗ ahre 1787 2 diesen nnch.n ein Ende.“ — -.. war, machten ies Schreiben mit der B dr. Madison schließt dieses erste ut der Bemerkung: er habe beweisen wollen, daß dem Congreß verfassungsmäßiger Weise das Recht zukomme, durch Handels⸗Verordnungen den innern Gewerb⸗ fleiß aufzumuntern, wobei der Congreß ͤbrigens hinsichtlich der Ausuͤbung 97 Rechtes, seinen Constituenten — ͤ““ JEIEI1I111“
Columbien.
vwar unterm 18. Nov. erlas⸗ sene Decret, durch welches (wie wir gestern meldeten) die
Haͤfen von Columbien der Einfuhr Spanischer Guͤter unter neutraler Flagge eroͤffnet worden sind. Ache Segre Acte vom 30. Januar 1823, unseren Haͤfen die Spani⸗ schen Erzeugnisse und Fabrikate ausschließt, wird hiedurch in allen ihren Theilen — — Art. 2. Demzufolge sollen die Natur⸗⸗Erzeugnisse, Guͤter und Fabrikate der Spanischen Nation und ihrer Colonieen, sogleich nach Bekanntmachung dieses Decrets, in den Haͤfen der Republik zugelassen werden; unter der Bedingung jedoch, daß sie auf neutralen Schiffen anlangen, die den Gesetzen der Nation gemaͤß, zu der sie ge⸗ hoͤren, ausgeruͤstet sind, und weder einen Spanischen Capi⸗ tain noch einen Spanischen Super⸗Cargo haben. Ausge⸗ nommen sind alle Contreband⸗Artikel und andere Erzeugnisse und Fabrikate, deren Einfuhr durch die bestehenden Gesetze
befreundeten und neutralen Nationen untersagt ist. — Art 3. Sobald Spanien seine Haͤfen Co⸗ lumbien oͤffnet und die Einfuhr unserer Erzeugnisse und Fa⸗
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hö
brikate in Columbischen Schiffen erlaubt, Regierung eine gleiche Maaßregel treffen.
wird die hiesige
— Aus Carthagena meldet man unterm 20. October:
„So eben lief das Packetboot von
Nachrichten ein: Da der Commandant von Guayaquil eine
Panama mit folgenden —
Peruanische Goelette vor dem Hafen kreuzen sah, sandte er 4 ¹ ihr zwei Goeletten entgegen, von denen sich aber nur eine mit ihr in ein Gefecht einließ. Nach einem heftigen Kampf
entfernte sich die Peruanische Goelette in einem sehr schlech⸗ ten Zustande; die Columbische hatte 24 Todte wundete. So hat also der Krieg zwischen Columbien und Peru begonnen. sobald als moͤglich mit der Fregatte Colombia von hier aus⸗
und 30 Ver⸗
Man glaubt, der Commodore Jolly werde
laufen, um unsere Seemacht im Stillen Ocean zu verstaͤr⸗, ken. — Der heute aus Bogota angekommene Courier hat uns keine Nachricht von Wichtigkeit mitgebracht. Es werden
große Anstalten getroffen, um den am 28. d. M. eintreten⸗
den Geburtstag Bolivars zu feierr. WE““
. EEI11““ (Fortsetzung des in Nr. 45 abgebrochenen Artikels.)
Die vierte und letzte Haupt⸗Abtheilung des Heeres be-..
steht aus gebornen Chinesen, welche angeworben werden, um die Besatzungen im — zu bilden. Dieser ganze Hee⸗
restheil ist unter dem Namen der Truppen von der grunen
Fahne bekannt, er ist der Zahl nach der staͤrkste, denn er ent⸗ haͤlt bis 500,000 Mann, welche alle auf Chinesische Weise
einexercirt sind, und deswegen zu den regulairen Truppen ge⸗
hoͤren.
Doch bilden diese Truppen mehr eine Art von Gen⸗
darmerie, welche sich wie ein großes Netz uͤber das ganze
Land verbreitet.
Jeder Ort in China naͤmlich, von den groͤß⸗
ten Staͤdten bis 2 den unbedeutendsten Flecken und Doͤr⸗
fern, hat eine ver 2 Besatzung. Das umliegende Land sogar steht unter bestäͤn⸗ diger militairischer Aufsicht, an den Heerstraßen und Kanaͤ⸗
haͤltnißmaͤßig große oder kleine militairische 85
len befinden sich naͤmlich in Entfernungen von 2 bis 3 Mei⸗ 48
len viereckigte Gebaͤude, auf welchen sich Wachtthuͤrme erhe⸗ ben, die den Soldaten zum Aufenthalte dienen.
Entsteht
auch nur die geringste Bewegung in dem umherliegenden Lande, oder werden die Straßen auf irgend eine Weise un⸗
sicher gemacht, so sind sie gleich bei der Hand, um Ruhe und Ordnung wieder herzustellen. Diese Wachten werden zu⸗ gleich auch als Couriere gebraucht; sie reiten mit großer Schnelligkeit von einer Wacht⸗Station zur andern, und uͤber⸗ bringen die Befehle der Regierung. Auch werden die meisten Privat⸗Briefe auf diese Weise besorgt, indem andere Gelegenheiten dazu ganz und gar fehlen. Von der Geschwindigkeit dieser Post kann man sich einen Begriff machen, wenn man erfaͤhrt, daß ein
Brief,
Wum von Peking nach Kanton zu gelangen, nur zwoͤlf
Tage
ebraucht, also taͤglich einen Raum von 50 Wegstunden
zuruͤcklegen muß. Der groͤßte Theil der, zu der gruͤnen Fahne gehoͤrigen Truppen ist verheirathet; jeder Soldat naͤmlich, und, besonders diejenigen, welche die Besatzung der im Lande zerstreuten Wachtthuͤrme bilden, erhaͤlt von dem Kaiser, wel⸗ 88
cher der einzige Grundbesitzer von China ist, ein Stuͤck Land zur Pacht, welches zu den, seinen Wachtthurm oder seine Garnisonstadt —Fe. Laͤndereien gehoͤrt. Hier lebt der Kriegsmann nun mit seinem Faͤcher und Sonnenschirm, sei⸗ nen seidenen Stiefeln und seinem 9 lisch im Schooße seiner Familie. eer Charakter dieser Sol⸗ daten ist eben so friedlich, wie ihr Anzug. Die Uniformen, welche die Chinesische Armee im Frieden traͤgt, haben naͤm⸗ lich viel Aehnlichkeit mit der gewoͤhnlichen buͤrgerlichen Klei⸗ dung, bloß die Kurma, ein zum Ueberziehen geeignetes, spen⸗
zerartiges Gewand, ist dem Krieger eigenthuͤmlich. An den allgemeinen Festtagen erscheinen die Soldaten immer parademä⸗
eesteppten Rock patriarcha⸗ 82
ßig, dann sieht man die Gemeinen wie die Officiere im hoͤchsten
kriegerischen Glanze.
benen, und fuͤhren sie den hoͤheren Officieren vor. 2 linken Seite des geruͤsteten Soldaten haͤngt sein Bogen mit einem großen Koͤcher, der, mit Eicheln besetzte, lange
und weite Rock wird von einem Guͤrtel zusammengehalten,
auf dessen rechter Seite ein Saͤbel haͤngt, die Kopfbedeckung ist von Leder oder Pappe und hat die Gestalt eines Trich⸗
ters, den oben eine eiserne Lanzenspitze mit einem Buͤschel
rother Seidenfaͤden ziert. Der untere Theil dieser Kopfbe⸗
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anze. Die Tchou-tze und Tou⸗=tze (unge⸗- faͤhr unser Capitain und Lieutenant) mustern ihre Unterge⸗ Auf der
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