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gemeine
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* Kronik des Tages.
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Seine Majestaͤt der Koͤnig haben den Steuer⸗Einneh⸗ mern Deroy, 1 Duͤrweiß im Juͤlicher Kreise, und Bren⸗ damour, zu Burtscheid bei Achen, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen erster Klasse zu verleihen 1 Seine Majestaͤt der Koͤnig haben den Kaufmann Hn. Wehlborg zu Landskrona zum Vice⸗Consul daselbst zu er⸗ nennen geruhet.
Angekommen: Der Kaiserl. Oesterreichische Cabinets⸗ Courier Högele, von Wien. Abgereist: Der Pair von Frankreich, Koͤnigl. Fran⸗ zoͤsische General⸗Lieutenant und Botschafter am Kaiserl. Rus⸗ sischen Hofe, Herzog von Mortemart, nach St. Pe⸗ tersburg.
1 Durchgereist: Der Kaiserl. Russische tenant Achalin, als Courier von Weimar St. Petersburg.
eldjaͤger, Lieu⸗ ommend, nach
Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland. bb Frankreich. 1⸗
Kammer ist man noch immer mit der Pruf ten⸗ denen Gesetz⸗Entwuͤrfe und der Wahl Beens de. verschie⸗ schaͤftigt. Einzelne Mitglieder dieser Letztern besee. be⸗ kannt. (Wir werden diese Commisstonen namh schon be⸗ sobald sie vollzaͤhlig sind.) Herr J. L afftte is aft machen, denten der Bittschriften⸗Commission ernannt zum Praͤsi⸗
In einer am 14ten d. M. statt gesundenen oene zung von 130 Mitgliedern der linken Seite ersamm⸗ Centrums der Deputirten⸗Kammer h und des linken
b aat man sich mit d roposition des Herrn v. Salverte, di mit der Prcsger detrefend⸗ deschaͤftigt, und — der vorzgen ob dieser Vorschlag in regelmäͤßiger Form nntlich untersucht, egenwaͤrtigen Umstaͤnden angemessen s⸗ gefaßt und den
DParis, 19. Febr. In den Bureaux der Deputire
be Antrag des H Labbey de Pompieres, die vorigen Minae,as „des Herrn stand zu versetzen, dadurch, daß derselbe F“ 2 Sitzung nicht erledigt worden, beseitigt sey; daß 8 viefer Beziehung Frankreich nicht England gleich 2
ment bloß prorogirt werde; daß, da in le, wo das Parla⸗
. sf in Frankreich die Koͤnigl. Verordnung Beim Hech usse der Schungen 8 Paee uat Depurirten vorschreibe, auermanderz gehen, von beiden Kam⸗
u mern alsdann nur noch einzelne Mit si ⸗ eine Sitzung nicht die Fortsetzung eee 8* deß sonch, dee n nang n sbunh nagt beendigten Ge⸗ schaͤfte nicht nothwendig in der darg Petoiae dig e 8 aufgenommen zu werden brauchten; daß die 8 2. wieder scheidung der Kammer, — der Vorschlag des L 86 „ de Pompieres sey in Erwaͤgung zu ziehen — ze 8 abbey lung eines S uͤber die Verantwortlichkeit der nsn e⸗ schon eine hinlaͤnglich moralische Wirkung hervor 8 habe; daß die Unmoͤglichkeit, worin die Kammer 88 82 Mangel an Zwangs⸗Maaßregeln befinde, eine Untersuchun einzuleiten, die Instrutrung eines Prozesses illusorise 8 899es würde; endlich daß man Gefahr L-2. eine kostbare Zeit, die sich asat Sarssis Eredühi hegtan ie. Geset⸗
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n sey. E 6 die Meinung derer, die fuͤr die Aussetz⸗ s scheint, daß stimmten, die Oberhand behalten svhürg der Proposttion wurde dadurch begruͤndet, daß der ese Meinung
Entwuͤrfen besser verwenden lasse, voͤllig unnuͤtz zu 1. . schwenden. 1
Die hiesigen oͤffentlichen Blaͤtter melden den Tod Leo's XII. Der Moniteur begleitet diese Nachricht mit folgenden Betrachtungen: „Der Verlust eines so aufgeklaͤrten, frommen 8 und gemäaͤßigten Papstes ist ein wahres Truͤbsal. Frankreich 1 muß, mehr noch wie jeder andere katholische Staat, den fruͤ⸗ hen Tod Leo's XII. beklagen, da dieser fuͤr dasselbe eine be⸗ sondere Zuneigung hatte, und in die Tugenden und die Re⸗ ligion Carls X. das gerechteste und unbedingteste Vertrauen setzte; seine hohe Weisheit wußte uͤber alle Angelegenheiten
den Geist des Friedens und der Versöhnung zu verbreiten, 4 Zeit und Umstände richtig zu wuͤrdigen, und durch eine un, ermuͤdliche Sorgfalt in der Handhabung des Regiments der Kirche so wie in der eifrigen und kraͤftigen Wahrnehmung ihah 2 Beduͤrfnisse, die Einigkeit in beiden Welttheilen zu err. halten. - 1 u— Der Courrier frangais meldet nach Briefen aus Nizza, daß der Gesundheits⸗Zustand des Grafen von la Fer, ronnays nicht von der Art sey, daß er eine baldige Wiedere,. Fäeans hoffen lasse, und daß der Minister sich wahrschein⸗ ich nach Neapel begeben werde, dessen milderes Klima ihm noch zuträglicher scheine, als das in Nizza. 1 zolgendes ist die Antwort des Hrn. B. Constant auf das von den farbigen Einwohnern von Guadeloupe an inn gerichtete Schreiben (siehe das vorgestr. Bl. d. St. Z.) ) P , den 16. Februar. Meine ö.4228 ich schäͤtze mich sehr gluͤcklich, daß ich eine so gerechte Sache, wie die Ihrige, * habe vertheidigen koͤnnen. Meine Bemuͤhungen werden nicht. eher nachlassen, als bis Sie alle die Rechte erlangt haben, 5 die Ihnen e Die gesellschaftliche Ordnung eines Lan⸗ des ist so lange fehlerhaft, als eine Klasse in derselben un⸗ terdruͤckt wird. Die Charte, die unsere Richtschnur und un⸗ ser Compaß ist, hat Ihnen billige Gesetze zugesagt; die Ver⸗ theidiger derselben werden nie aufhoͤren die Erfuͤllung dieser heiligen Versprechungen zu begehren. Genehmigen Sie, mit der Ver scherung meines Eifers den Ausdruck meiner Erkennt⸗ -. ür die Beweise des Wohlwollens, die Sie mir g-— en. ꝛc.* 1“ Auch an den General von Lafayette und die 1“ Salverte, Dupin den Aelteren und Laisné de Villevéque hat:.. ten die Farbigen von Guadeloupe Danksagungs⸗Schreiben 2* erlassen, und sind darauf von diesen Deputirten mit Ante. worten beehrt worden, welche der Courrier francais und das Journal du Commerce mittheilen. 2 In Toulouse hat sich eine Gesellschaft zur Verbreitung des wechselseitigen Unterrichts gebildet. 8 Der Koͤrper des bisherigen beständigen Secretairs der Franzoͤsischen Akademie, Herrn Auger, ist vor einigen Tagen bei Meulan in der Seine gefunden worden. Paris, 17. Febr. Die Pairs⸗Kammer hat das ihr vorgelegte Militair⸗Straf⸗Gesetzbuch und den Gesetz⸗Entwurf uͤber den Zweikampf ihren Commissionen zur Pruͤfung uͤber-⸗ wiesen. Bei den vielen Duellen, die in Frankreich vorfallen, und bei dem gaͤnzlichen Stillschweigen der bisherigen Gesetzz gebung uͤber diesen Gegenstand, war es allerdings wuͤnschens.. werth, daß endlich eine Bestimmung eintrete, wodurch die Straffaͤlligkeit begruͤndet wird. Bis jetzt konnten die Ge-. richte von Zweikaͤmpfen durchaus keine Notiz nehmen, und selbst wenn eine e stattgefunden hatte, blieb den Be⸗ hoͤrden nichts uͤbrig, als durch ein Protocoll die Art und Weise zu constatiren, wie das betreffende Individuum zu Tode gekommen war. Erklaͤrten nun die Zeugen auf Pflicht und Gewissen, daß das Duell, der getroffenen Verabredung 9 und mit allen uͤblichen Foͤrmlichkeiten, stattgefunden8 atte, so konnte der Toͤdter nicht zur Verantwortung gezogen wer⸗ — den. Bei den mannigfachen Ansichten, welche uͤber den meemgkf obwalten, verdient bemerkt zu werden, welche geringe Strafe —
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