—Commission zur Pruͤfung des
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mudal⸗Ge. setz⸗Entwurfes: die Herren Humblot⸗Conté, Duvergier de Hauranne, Brillet de Villemorge, Marquis von Chau⸗ voelin, von Lastours, Dupin der Aeltere, Baron Pelet, Dumarhallach und Moyne; CTommission zur Pruͤfung des Gesetz⸗Entwur⸗ fes uͤber die Bezirks⸗ und Departements⸗Raͤthe: die Herren Rouillé de Fontaine, Dupont von der Eure, Viccomte von Villebrune, Graf von Saint Aulaire, Baron 5 Möchin, General Graf Sebastiani, Gauthier, Dumeilet und Graf von Rambuteau; Commission zur Pruͤfung des Gesetz⸗Entwur⸗ fes wegen Verlaͤngerung des Tabacks⸗Monopols: die Herren Cunin⸗Gridaine, Voyer⸗d'Argenson, von An⸗ ddigne de Resteau, Harlé, von Riberolles, Mart. Laffitte, Saglio, Marquis von Cambon und Leclerec; 1 ommission zur Pruͤfung des Gesetz⸗Entwur⸗ e in Betreff der Dotation der Pairs⸗Kam⸗ mer: die Herren, Baron Laguette de Mornay, von Cor⸗ menin, Baron Lepelletier d'Aulnay, Marquis von Bize⸗ mmont, von Cassaignoles, Graf von Harscouet de St. (SGeorges, Raudot, v. Ricard und Calmont. Unter der Ueberschrift: „Fortschritte des politischen Frankreich“ enthaͤlt der Messager des Chambres fol⸗ eende Betrachtungen: „Das neunzehnte Jahrhundert mit seinen ruhigen und positiven Ansichten beginnt seine Herr⸗ schaft immer mehr auszudehnen. Wir haben Zeit gebraucht, um uns in die gegenwärtige Epoche zu finden, und selbst die ersten Jahre der Restauration hatten mehr das Ansehen der Vergangenheit als der Gegenwart. Wichtiger als die gro⸗ ßen Fragen, von denen nun bald die Franzoͤsische Redner⸗ Buͤhne ertoͤnen wird, ist daher auch fuͤr den denkenden Beob⸗
Die Gesetz⸗Vorschlaͤge der Minister, die Debatten der K mern, die periodische Presse, kurz Alles, was ein Ausdruck der inneren Gedanken oder der zufaͤlligen Meinungen bei uns ist, hat neue Formen angenommen. Mit wenigen Aus⸗ nahmen beginnt mit der Charte fuͤr Jedermann eine neue Zeitrechnung; Jeder fuͤhlt, denkt und handelt in dem Sinne des Koͤnigthums und der Volks⸗Freiheiten; Jeder stuͤtzt sich auf Thatsachen, nicht auf Theorieen und Erinnerungen. Die Geschichte der verschiedenen Kammern und Ministerien bietet seit dem Jahre 1814 nichts als eine Reihefolge von
und Leidenschaft allein den Grund abgaben. Die Zeiten ha⸗ ben sich seitdem geaͤndert; vorgefaßte Meinungen haben der Erfahrung und einer gruͤndlichen Untersuchung Platz gemacht, und seitdem die Opposition ihre Heftigkeit abgelegt hat, ist auch der Argwohn von der Reglerung gewichen. Eine Be⸗ merkung, welche die Fortschritte von Frankreichs Politik noch mehr beweist, ist folgende: Einige beklagen, Andere freuen sich, daß der Einfluß der periodischen Presse auf den Gang der Regierung zugenommen hat. Der Grund dieser Erschei⸗ nung ist sehr einfach; die periodische Presse von 1828 und 1829 ist eine ganz andere, als sie in den ersten Jahren nach der Wiederherstellung der Monarchte war; sie hat, indem sie uns gebildet, zu ihrer eigenen Bildung beigetragen. Was thaten sonst die öͤffentlichen Blaͤtter waͤhrend der Sitzungen der Kammer? Niemals beschaͤftigten sie sich mit den vorge⸗ legten Gesetz⸗Entwuͤrfen; sie bewegten sich immer außerhalb der positiven Politik, und suchten die Gemuͤther gegen Ge⸗ setze zu erhitzen, die sie in der Regel gar nicht kann⸗ 3 ten. Jetzt sehen wir gerade das Gegentheil; die Blaͤt⸗ ter gehen auf die Pruͤfung und Zergliederung der neuen Gesetz⸗Entwuͤvpfe ein. Noch vor wenigen Jahren wuͤrden 8 sie kaum den Text des Communal⸗ und Devpartemental⸗ Gesetzes aufgenommen haben; sie zogen es vor, die Spalten ihres Blattes mit unwesentlichen Declamationen anzufuͤllen. Dieselben Blaͤtter lesen jetzt, den Fortschritten der Civili⸗ sation folgend, statistische Buͤcher und suchen sich von der Organisation des Communalwesens gruͤndlich zu durchdringen. Es bleibt zwar noch etwas uͤbrig, was wir abzulegen uns bemuͤhen muͤssen; einige Ueberreste von Frivolitaͤt oder einge⸗ wurzeltem 2 hemmen naͤmlich noch bisweilen unsern Gang; aber die Hauptsache ist errungen. Wir raͤumen sehr gern ein, daß die periodische Presse gruͤndlicher und unter⸗ richteter als sonst ist; sie hat aber von ihrem alten Streben, die Massen aufzuwiegeln, die Gewohnheit, ihr Interesse im⸗ mer nur einem Gegenstande zu widmen beibehalten. Ledig⸗ lliicch mit dem Communal⸗Gesetze beschaͤftigt, betrachten z. B. die Zeitungen jetzt alle andere Gesetz⸗Entwuͤrfe als Neben⸗ sache. Auch in einer hoͤhern Sphaͤre sind noch Forrschritte zu machen. Wir meinen die allzugroße Breite geschriebener Reden, wohei der Redner fast nur immer mit sich selber spricht
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achter der Geist, aus dem diese Fragen entsprungen — am⸗
Sorgen und Niederlagen in einem Kampfe dar, wozu Haß
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LEWI“ da die Kammer nicht auf ihn hoͤrt und das Land mithin noch weniger auf ihn achtet. Im Ganzen genommen kann Frank⸗ reich stolz und das Jahrhundert mit sich zufrieden seyn. Je weiter man um sich blickt, desto mehr muß auch bei dem Unglaͤubigsten das Vertrauen zu einer Regierungsform zu⸗ nehmen, die in wenigen Jahren ein so maͤnnliches Ansehen gewonnen hat.“
Die Auotidienne will wissen, daß saͤmmtliche Fran⸗ zoͤsische Cardinaͤle sich zur Papstwahl nach Rom begeben wuͤr⸗ den, der Erzbischof von Rheims schon am 23sten d. M. Der Constitutionnel meint dagegen, dem Erzbischof von Tou⸗ louse werde sein hohes Alter schwerlich erlauben, die Reise anzutreten, und Frankreich werde sonach im Conclave nur durch die Cardinaͤle Fesch, von la Fare, von Latil und von Isoard repraͤsentirt werden. 1
Aus Marseille meldet man, daß die dortigen Kapuziner aufs Neue aufgefordert worden sind, diese Stadt zu raͤumen. Unter ihnen befinden sich vier hochbejahrte Franzosen, denen man eine billige Frist zugestanden hat. Der Pater Guardian kehrt nach Rom zuruͤck, woher er gekommen, die Spanier und Italiaͤner wollen sich nach Nizza begeben.
Herr Magallon, Herausgeber der seit Kurzem aufs Neue heranskommenden Zeitschrift, das alte Album, wel⸗ cher schon fruͤher wegen aufruͤhrerischer Aufsaͤtze zweimal con⸗ demnirt worden war, erschien vor einigen Tagen vor dem hiesigen Zuchtpolizei⸗Gerichte, weil unlaͤngst in einem Artikel seines Blattes, uͤber die Ermordung Kotzebue's, der Moͤrder als ein Freund der Tugend dargestellt worden war. Er wurde deshalb, der Recidive wegen, zu einjähriger aft und einer Geldbuße von 500 Fr., der Verfasser des Artikels aber, Hr. Briffault, zu 2monatlicher Haft und 100 Fr. Strafe und Beide solidarisch in die Kosten verurtheilt. e
* Großbritanien und Irland.
f Parlaments⸗Verhandlungen. In der (gestern er⸗ wähnten) Sitzung des Oberhauses am 13. Febr. entgegnete Graf Grey auf die vom Grafen von Winchelsea, bei Ueberrei⸗ chung der antikatholischen Petition gemachten Bemerkungen, er faͤnde den Inhalt dieser Bittschrift der Versammlung von Penenden⸗Haide, von Anfang bis zu Ende, so ganz mit den Ansichten und Gefuͤhlen, die er seit 25 Jahren zu Gunsten der Emancipation gehegt, in Uebereinstimmung, daß er un⸗ gescheut seinen Namen darunter setzen koͤnnte. Der Redner ging hierauf den Inhalt der Petition, worin von den Bitt⸗ stellern vornehmlich der Wunsch, daß die protestantische Con⸗ stitution der vereinigten Koͤnigreiche unverletzlich aufrecht er⸗ halten werden moͤchte, ausgesprochen wurde, stellenweise durch, wobei er jedoch bewies, daß sie saͤmmtlich mit denen, den Katholiken zu bewilligenden Freiheiten vereinbar waͤren. Nie⸗ mand koͤnne inniger wie er (Gr. Grey) fuͤr die ewige un unverletzliche Dauer der Verfassung beten, Niemand koͤnne aufrichtiger wuͤnschen, daß ein vereinigtes Volk allen seinen Feinden widerstehen moͤge, und eben deshalb vertheidige er die Maaßregeln der Minister, welche sie zum allgemeinen Besten des Landes mit so vieler Gradheit und Offenheit genommen. (Beifall.) Dies sage er auch in Bezug auf ein, von dem edlen Grafen (v. Winchelsea) und einem andern edlen Lord auf⸗ estelltes Argument, nach welchem neun Zehntheile des Englischen Volks den beabsichtigten Concessionen entgegen seyn sollen. Nicht zufrieden mit dieser Behauptung, haͤtten beide edle Lords den außerordentlichen, und er muͤsse sagen, verfassungswidrigen Weg eingeschlagen, in die Minister zu dringen, daß diese, damit man uͤber die eigentlichen Gesinnungen des Englischen Vol⸗ kes Aufschluß erhielte, Se. Maj. bewegen moͤchten, von Ih⸗ rem Vorrecht Gebrauch zu machen und Sich durch Aufloͤ⸗ sung des Unterhauses an das Volk zu wenden. Dies sey unrecht und verfassungswidrig (hoͤrt), und es sey mit den Rechten und Privilegien jenes Hauses unvertraͤglich, daß Lords im Oberhause, und in ihrer Eigenschaft als Pairs, es sich heraus naähmen, das Haus der Gemeinen controlliren und dasselbe, als die Wuͤnsche und Meinungen des Volkes nicht vertretend, anklagen zu wollen (Beifall); mit einem Worte, es zu beschuldigen, daß es die Verfassung, deren stete und unverletzte Aufrechterhaltung ihm Pflicht waͤre, zu opferr im Bexgriff staͤnde. (Hoͤrt, hoͤrt!) Wie koͤnne man vo Sr. Maj. einen solchen Entschluß erwarten, der sich nur be⸗ der vöͤlligen Ueberzeugung, daß die Gemeinen dem Will und Interesse der Krone und des Volkes entgegen gehan⸗ delt, rechtfertigen ließe. Er muͤsse dieses Verlangen Sei⸗ tens der edlen Lords fuͤr einen Ausbruch uͤberspann⸗ ter Gefuͤhle halten, von dem sie bei reiferer Uebersegung
zuruͤckkommen wuͤrden. Aus dem Vorschlage der ed⸗
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ehe