1829 / 59 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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Preußische Staats⸗Zeitung.

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Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

. Des Koͤnigs Majestaͤt hat die Ober⸗Zoll⸗Inspektoren Kienitz zu Tülgte, von Wedell zu Warburg, Prillwitz zu Eckartsberge, von Oppeln⸗Bronikowski zu Lands⸗ derg in Ober⸗Schlesien, die Ober⸗Steuer⸗Inspektoren Lanz zu Schievelbein, Rose zu Friedland, Voigtel zu Branden⸗ urg, Löffke zu Braunsberg, Staevie zu Halberstadt, den Dirigenten und Geee. bei der Kataster⸗ Commission 8 Koblenz, Holthoff, zu Steuer⸗Raͤthen, und

den Buͤreaus⸗ orsteher des Kassen⸗ und Rechnungswesens bei der Provinzial⸗Steuer⸗Verwaltung zu Koͤnigsberg in Preußen, Liebig, zum Rechnungsrath ernannt.

c Justiz⸗Rath Julius Barckow zu Stargard i um Zene Lommissarius bei den Unter Gerichten er Kreises und zum Notar im Bezirke des Ober⸗Landesge⸗ ts zu Stettin bestellt worden.

Bekanntmachung. * Es liegen bei der Controlle der Staats⸗Papiere, Tau⸗ een⸗Straße Nr. 30, unabgehobene Coupons von Staats⸗

Schuldscheinen, Domainen⸗Pfandbriefen, Neumäͤrkischen 8₰

erims⸗Scheinen und Kurmaͤrkischen Obligationen, im Be,

rage von 20,902 Rthlrn. 15 Sgr. Zinsen, welche zum Theil

schon seit mehreren Jahren fällig sind.

Die Inhaber der dazu gehörigen Staats⸗Paßere wer⸗ den hierdurch erinnert, sie gegen Vorzeigung der letzteren ab⸗

zuholen, indem Zinsen, welche innerhalb 4 Jahren von der

HKerfallzeit abgerechnet, nicht erhoben werden), nach Vorschrift der Fcerhcicng dhe g 1820 §. XVII., esetz⸗Sam b .577, dem Tilgun 8

ee. den 1⅛ 1829. veerexiicwne

2 Haupt⸗Verwaltung der Staats⸗Schulde

Rother. von Schuͤtze. Leen n

General Mahe Abgereist: Der General⸗Major und Com . 1 1 mandeur der

5ten Landwehr⸗ Brigade, von Rudolphi 1 an der Oder. hi, nach Frankfurt

*ꝙ

Zeitungs⸗Nachrichten. 3 S5. 8 Auslan d. 8.

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Frankreich.

8 Pairs⸗Kammer. In der Sitzun ourden zur Pruͤfung der, der Kammer Fesetz⸗ Entwuͤrfe drei Commissionen ernannt, und zwar, nach dem Wunsche der Versammlung, von dem Praͤsidenten. Die MNitglieder dieser Commissionen sind: 8 Fue das Duell⸗Gesetz: Der Herzog von Escars, Maleville, der Marschall Graf Moli⸗ zor, die Barone von la Fochefoueauld, Pasquier und Säguier und der Vicomte Chifflet; 8 fuͤr das Militair⸗Straf⸗Gesetzbuch: der Mar⸗ von Ragusa, und die Grafen von Ambru⸗ Belliard, von Bourmont, von Cha⸗

der Marquis von

Argout, Militair⸗Gerichts⸗Ordnung: di

. Mi ung: die Her

1 *. Broglie und Deca jes, der Marschall Mareui⸗

Brnen de Saint⸗Cyr, die Grafen von Andelau, von Di⸗

Hoenne und Simeon, und der General Vicomte Dode de

la Brunerie. F Per Sitzungstaz ist noch nicht anberaumt. Le 8 8 EZ8

Berlin, Sonnabend den 28sen Februar

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durch Krankheit entschuldigen.

Deputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom 19. Fe⸗ bruar, bei welcher saͤmmtliche Minister, mit Ausnahme des Kriegs⸗Ministers, zugegen waren, eroͤffnete der Praͤsident mit der Mittheilung zweier Schreiben, wodurch die Herren von Mostuéjouls und Balguerie der Juͤngere ihre Abwesenheit 2 Hierauf kamen die (gestern erwaͤhnten) verschiedenen Propositionen zur Berathung; zu⸗ erst die des Herrn Salverte, welche also lautet: „Ich habe die Ehre, der Kammer folgenden Beschluß vorzuschlagen⸗ die Kammer beschließt, daß sie sich sofort mit der Pruͤfung des ihr unterm 21. Juli 1828 (von Hrn. Girod) abgestatte⸗ ten Berichts uͤber den Vorschlag, die Mitglieder des vorigen Ministeriuüͤms der Erpressung und des Verraths anzuklagen, beschaͤftigen wolle.* Hr. Salverte bestieg sofort zur Be⸗ gruͤndung seines Antrages die Rednerbuͤhne und bielt einen Vortrag, der bis 4 Uhr dauerte, und worin er sich im We⸗ sentlichen in folgender Art aͤußerte: „Meine Herren, im ver⸗ gangenen Jahre ist Ihnen unterm 14. Juni der Vorschlag ge⸗ macht worden, einen Prozeß gegen die vorigen Minister ein⸗ uleiten; Sie zogen denselben in Erwaͤgung, es wurde eine

ommission ernannt, und diese stattete Ihnen am 21. Juli ihren Bericht ab. Mit dem Budget beschaͤftigt, mußten Sie Ihre Berathungen uͤber diesen Gegenstand bis nach der Beendigung derer uͤber das Finanz⸗Gesetz verlegen; als Sie dieses aber angenommen hatten, war die Zeit bereits so weit vorgeruͤckt, daß die Versammlung zur Berathung nicht mehr zahlreich genug war, und dieselbe sich daher, ohne einen Be⸗ schluß gefaßt zu haben, treunen mußte. Es ist und nothwendig, daß, was Sie damals nicht vollendet haben, jetzt nachgeholt werde. So lange diese Sache nicht erledigt ist, lastet die Anklage eben so sehr, ja noch mehr auf den Anklaͤgern, als auf den Angeklagten, und die Vermuthung spricht stets dafuͤr: daß Letztere unschuldig befunden worden seyen. Es ist daher nothwendig, daß Sie einen Entschluß fassen, wenn es Ihnen anders nicht gleichguͤltig ist, daß man daruͤber in Zweifel gerathe, ob Sie in der vorjaͤhrigen Siz⸗ zung gerecht gewesen, oder in der diesjaͤhrigen gerecht seyn wollen. Der Einwand, daß, was in einer Sitzung nicht beendigt worden, nach dem Schlusse derselben als nicht ge⸗ schehen zu betrachten sey, ist allenfalls auf Gesetz⸗Entwuͤrfe anwendbar, indem dadurch die Regierung in die ihr gebuͤh⸗ rende Initiative zuruͤcktritt, nicht aber auf den vorliegenden

Fall; man befrage deshalb nur England, von dem man ge- wiß nicht wird behaupten wollen, daß es die parlamentaria-a Britischen Parlament ge-. Prozeß dauerte von 17188 bis 1795, ohne daß man je der Meinung gewesen waͤre, daß

schen Formen nicht kenne; der im gen Warren⸗Hastings eingeleitete

die Wieder⸗Eroͤffnung der Sitzung auch eine Erneuerung der Procedur nothwendig mache. Der zweite Einwand, daß in Frankreich die Kammern geschlossen, in England aber das Parlament nur prorogirt werde, ist ein bloßer Wortstreit, denn beide Formen sind in ihrer Wirkung dieselben. Gesetzt aber auch, man wollte den ersten Einwand gelten lassen, 8 2 wuͤrde in der Sache selbst dadurch nichts geaͤndert, und die Anklage mußte nichtsdestoweniger von Neuem wieder ange⸗ bracht werden. Wichtiger ist, was uͤber die Anklage selbst, und uͤber die Form, worin dieselbe gekleidet worden, gesagtworden ist; man hat die angestellte Untersuchung und die Procedur, die dersel⸗

ben gefolgt ist, als gesetzwidrig dargestellt, und zugleich behauptet,

daß die Thatsachen, die der Anklage zur Basis dienen, nicht er⸗ wiesen und nicht straffaͤllig genug erschienen, um den räͤchen⸗

den Arm des Gesetzes auf die Urheber derselben zu lenken.“ *

Der Redner suchte diese beiden Behauptungen zu widerle⸗

gen, und ließ sich zu diesem Behufe in eine so ausfuͤhrliche 81 *

Eröͤrterung ein, daß wir demselben darin unmoͤglich folgen

können. Auch wurden mehrere Mitglieder der rechten Seite im hoͤchsten Grade ungeduldig und verließen ihre Plaätze. Hr. Salverte erinnerte

an alle die Maaßregeln der vorigen