1829 / 62 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

Capitain von mehreren Dieben, welche jetzt in jener Stadt ihr Wesen treiben, waͤhrend er sich auf dem Wege nach sei⸗ nem Fahrzeuge befand, Fegrissen und so mißhandelt, daß er einige Tage nachher starb. a der Stadt⸗Magistrat und die vollziehende Staats⸗Behoͤrde, sagt der Richmond⸗Whig, un⸗ terlassen haben, eine Belohnung auf die Haftnahme der Moͤrder zu setzen, so haben mehrere Kaufleute und Buͤrger die Summe von 5000 Dollars zusammengeschossen, welche derjenige als Belohnung erhaͤlt, welcher die Moͤrder einbringt. Neu⸗York, 17. Februar. Folgendes ist der wesent⸗ liche Inhalt des zweiten Schreibens des Herrn Ma⸗ dison. (Siehe Nummer 56 der Staats⸗Zeitung.) Er be⸗ ruft sich darin auf die in seinem ersten Briefe ange⸗ fuͤhrten Gruͤnde fuͤr die Befugniß des Congresses: zum Be⸗ sten der einheimischen Erzeugnisse Zoͤlle und Beschraͤnkungen auf den Einfuhr⸗Handel zu legen, und fahrt dann folgender⸗ maaßen fort: „Da hiebei natuͤrlicher Weise vorausgesetzt wird, daß es Faͤlle geben muͤsse, wo der Congreß die ihm ertheilte Befugniß nuͤtzlich anwenden koͤnne, so darf man von mir erwarten, daß ich dergleichen Faͤlle anfuͤhre. Bevor ich das thue, finde ich fuͤr noͤthig, zu bemerken, daß, meiner Ansicht nach, die Gewerbtreibenden selbst in der Re⸗ gel die besten Richter uͤber die nutzreichste Anwendung ihrer Industrie und ihrer Huͤlfsquellen sind, und daß es kein Land in der Welt giebt, auf welches diese allgemeine Regel mit größerer Sicherheit angewendet werden kann, als die Ver⸗ einigten Staaten. Endlich will ich auch nicht laͤugnen, daß die Regierung in zweifelhaften Faͤllen besser thue, dem Rath einzelner Personen zu folgen, als durch ihre Dazwischenkunft die freie Thaͤtigkeit derselben zu stoͤren. Aller dieser gemachten sgestaͤndnässe ungeachtet boff 49 hinlaͤnglich darthun zu oöͤnnen, daß sich auch als Ausnahmen von der allgemeinen Regel, die man uns mit den Worten: „Laßt uns nur ge⸗ hen“ bezeichnet, Faͤlle darbieten, wo die Einschreitung der competenten Autoritaͤten nothwendig wird, und wo sie nicht unvertraͤglich mit der allgemeinen G „Laßt uns nur gehen“ setzt voraus, daß alle Nationen in einer vollkommenen gegenseitigen Handels⸗Freiheit mit ein⸗ ander leben. Faͤnde ein solcher Fall statt, so wuͤrden, in com⸗ mercieller Hinsicht, alle Nationen nur eine einzige ausma⸗ chen. Aber dieses goldene Zeitalter des freien Handels ist noch nicht da; auch hat noch keine einzige Nation ein sol⸗ ches Beispiel aufgestellt. Eine Nation, die in allen Faͤllen ihren auswaͤrtigen Handel seinem eigenen Gange frei uͤber⸗ ließe, wuͤrde ihn durch fremde Nationen bald nur so gestal⸗ tet sehen, wie es dem fremden Interesse und nicht dem ihri⸗ gen gemaͤß waͤre. Es ist bekannt, daß, waͤhrend des Frie⸗ dens von 1788 bis zur Einfuͤhrung der Constitution der Vereinigten Staaten, der Mangel einer gesammten Au⸗ toritaͤt diese Folge nach sich gezogen hat. Und ließen die kuͤrzlich noch von Großbritanien gemachten Anspruͤche und seine beobachtete Politik nicht ein gleiches Resultat er⸗ warten, wenn die Vereinigten Staaten auf alle entge⸗ genwirkenden Maaßregeln verzichtet haͤtten? War es erlaubt, daß Großbritanien, während es einem Theile sei⸗ nes Gebietes, dem es die Benennung von Colonieen gegeben hatte, die Freiheit ertheilte, mit fremden Laͤndern Handel zu treiben, gleichzeitig die naͤmlichen fremden Länder von einem gegenseitigen Verkehr mit jenen Colonieen ausschloß? Wozu ein solches Monopol fuͤhren sollte, bedarf keiner Auseinan⸗ dersetzung. Gluͤcklicher Weise indessen wurden die Britischen Anspruͤche, unter so schoͤnen Farben sie auch dargestellt und so geschickt sie auch eingekleidet wurden, schon im Beginn unserer Handels⸗Laufbahn als unabhaͤngige Nation, und späͤ⸗ terhin waͤhrend der Constitution bei verschiedenen Gelegen⸗ heiten, sowohl in legislativen Discussionen als durch diplo⸗ matische Unterhandlungen zuruͤckgewiesen, und zwar aus dem sehr gediegenen Grunde, daß der Handel mit den Colonieen, wenn er als ein rechtmaͤßiges Monopol angesehen werden soll, auf den Verkehr zwischen dem Mutterlande und seinen Colonieen, und zwischen den Colonieen untereinander beschraͤnkt seyn muß, wo er dann voͤllig wie ein Kuͤsten⸗Handel einer und derselben Nation, von einem ihrer Haͤfen zum andern, zu betrachten ist, in welchem keine fremde Nation sich zu mischen das Recht hat. Daraus geht nothwendig hervor, daß das Mutterland, wenn es einen Letohalhafen zu di⸗ rectem Handel mit einem fremden Lande öoͤffnet, freiwillig seinem rechtmäßigen Monopol entsagt, und das fremde Land berechtigt, nach diesem Colonial⸗Hafen in jeder Hinsicht eben so freien Verkehr zu treiben, als nach jedem an⸗ deren Hafen des Mutterlandes. So erfordert es die ge⸗ sunde Vernunft und das Voͤlkerrecht. Reciprocitäͤt, oder irgend ein Ersatz dafuͤr, ist die einzige Regel des Verkehrs

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egel ist. Die Theorie:

aaten; ine Nati 8 wis 8 Suus aten; und keine Nation sollte sich zu

Grundsaͤtzen oder zu einer unveraͤnderlichen Politik bekennen, die ihr die Mittel zu Maaßregeln benimmt, durch welche diese Regel noͤthigenfalls mit Gewalt festgestellt werden kann. Die obgedachte Theorie erheischt uͤbrigens auch einen immer⸗ vahfrnpen veleden; eine Voraussetzung, an deren Erfuͤllung wohl eben so wenig zu denken ist, als an eine allgemeine Handels⸗Freiheit. Waͤhrend des letzten Jahrhunderts waren sich die Epochen des Krieges und des Friedens beinahe gleich. Wenn man nun annimmt, daß eine Yard Tuch in Kriegs⸗ Zeiten Dollars, im Frieden aber nur 7 Dollars kostete, waährend dasselbe Tuch jederzeit im Lande zu 8 Dollars ver⸗ fertigt werden koͤnnte, so geht deutlich daraus hervor, daß ein Zoll von Dollar fuͤr die eingefuͤhrte Yard den inne⸗ ren Fabrik⸗Handel in Friedens⸗Zeiten beschuͤtzen, und in Kriegs⸗Zeiten eine Auflage von 1 ½ Dollars unnoͤthig machen wuͤrde. Eine strenge Staats⸗Oekonomie erfordert, daß man, als Ausnahme von der allgemeinen Regel auf diese Basis, einen Tarif feststelle, der im Frieden als Norm dient, damit man nicht noͤthig habe, im Kriege Auflagen zu machen. Eine Meinung, in der gewiß Jeder mit uͤbereinstimmen wird, ist die, daß jede Nation, so weit es der Natur der Dinge nach irgend moͤglich ist, sich in ihren Vertheidigungs⸗Mitteln zu Wasser und zu Lande von Anderen unabhaͤngig zu machen suchen muß. Zu den hiernach von jener Theorie zu machenden Ausnahmen gehoͤrt auch die Beschaffung der zur Erzielung erster Lebens⸗Beduͤrfnisse unentbehrlichen mechanischen und Acker⸗Geraͤthschaften. Viele dieser Artikel wurden fruͤher vom Auslande bezogen, und wuͤrden auch wohl noch jetzt von dort⸗ her bezogen werden, wenn man die Fabrikation derselben nicht beschuͤtzt haͤtte. Es giebt Faͤlle, wo eine Nation in einer gewissen Fabrikation so weit gekommen ist, daß diese sich durch sich selbst erhalten kann; sie waͤre aber vielleicht nicht bis zu die⸗ ser Stufe gelangt, wenn man sie in ihrem Entstehen huͤlflos gelassen haͤtte. Hiervon liefern unsere so bedoutenden Baum⸗ wollen⸗Fabriken den besten Beweis, und gewiß werden nur Wenige nicht der Meinung seyn, daß wir diesen Manufac⸗ turzweig wohlfeil genug durch einen Tarif erkauft haben, dem er seine gegenwaͤrtige Bluͤthe zu verdanken hat. Es ist ein sehr gewoͤhnlicher Einwurf gegen Aufmunterung ge⸗ wisser Industrie⸗Zweige von Seiten des Staates, daß da⸗ durch Arbeiter von anderen, fuͤr vortheilhafter gehaltenen Beschaͤftigungen abgezogen werden, und dieser Einwurf ist im Allgemeinen von Bedeutung. Jedoch verliert er an Wichtigkeit, wenn man bedenkt, daß in Folge der Aufmun⸗ terung geschickte Arbeiter aus der Fremde ins Land gezogen werden. Schon zeigt sich dieses Resultat bei uns. Die Geschichte der Manufacturen Großbritaniens, des groöͤß⸗ ten Fabrik⸗Staates der Erde, belehrt uns uͤbrigens, daß die Wollen⸗Fabrikation, die dort so aäͤußerst bedeutend ist, ihren Ursprung sowohl als ihr ununterbrochenes Zunehmen, den verfolgten Niederlaͤndischen Ausgewanderten verdankt, und eben so verhaäͤlt es sich mit Englands Seiden⸗Fabriken, deren Stifter Franzosen waren, welche durch die Aufhebung des bekannten Edicts aus Frankreich vertrieben wurden.“ Hr. Madison endigt dieses zweite Schreiben mit der aus allem Gesagten gezogenen Schlußfolgerung, daß die dem Congreß uͤbertragene Macht, einheimische Erzeugnisse durch Verord⸗ nungen, die sich auf den auswaͤrtigen SHance beziehen, auf⸗ zumuntern, ein nothwendiges Attribut desselben sey, und, mit gehöͤriger Discretion ausgeübt, der Nation nur zum Besten gereichen koͤnne.

* Meriko. Die Hamburger Borsenhalle giebt . die neuesten Ereignisse in Mexiko 2 —— auf

dem Schreiben eines dasigen Deutschen Kau

obschon von älterem Datum (von Ende ee. 5 22 essante Notizen und Ansichten von dem Stande der Dinge in jenem Lande mit speciellem Bezug auf die damalige 8 sidenten⸗Wahl enthaͤlt: „Was den Gang der Wahlen be⸗ trifft, so ist es bei den obwaltenden Kabalen schwer, zu be⸗ stimmen, welche Parthei siegen werde. Die der Gorkinos scheint obenauf zn seyn, und mag auch am Ende, als die sanguinischste, za lreichste und populairste, wirklich die Ober⸗ hand Eeimmen; viel muß man aber von den Hoffnungen dieser Parthei abrechnen, weil sie laut ist, ihre Pläne aus⸗ schreiet, waͤhrend die Gegenparthei der Escoceses bei einem ebenfalls starken Anhange ihre Plaͤne mit Conseguenz, Geld und Klugheit in der Stille zur Ausfuͤhrung vorbereitet. Die ersten Wahlen sind schon vollfuͤhrt, d. h. jeder der 19 Staa⸗ ten und der eine Distriet (die Hauptstadt) haben aus 4000 Seelen, durch Stimme jedes schreibkundigen Buͤrgers, einen Wäͤhler erlesen; diese Waͤhler gemeinschaftlich ernennen die Congreß⸗Mitglieder, und dleser Congreß, aus 20