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Preußischen Staats⸗Zeitung Nr. 63.
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b 8 2 auch nicht auf die einzelnen Regie⸗ Eig mthümlickeit nach an, koͤnnen, sondern unter unmit⸗ rungsbezirk⸗ 8 der Central⸗Behoͤrde zu verwalten sind. telbarer Latu enigen Einnahmezweigen, welche nicht unter der Bei der Regierungen stehen, also namentlich bei speziellen 75— Steuern, einschließlich der Einnahmen vom den Wlngiretees von den Chausseen, und bei den Bergwerks⸗ Salzd⸗bit un Revenuͤen, vertreten in Absicht der zu be⸗ 8b g provinziellen Regie⸗Kosten die Provinzlal⸗Steuer⸗ strritemzn Bergamts⸗Kassen die Stelle der Regierungs⸗ und ckassen und fuͤhren nur die Netto⸗Ertraͤge zu letzteren ee— also, daß der jäͤhrlich zu fertigende Regierungs⸗Haupt⸗ gasen, Erat jedes Bezirks die darin austommenden Netro⸗ Ueberschüsse aller Einnahmezweige, mit alleiniger Ausnahme der Post⸗ und Lotterie⸗Revenen, nachweiset, und zur Ge⸗ neral⸗Staatskasse, als der Haupt⸗Sammelkasse, theils in baaren Ueberschüssen, theils in Anrechnungen auf Credite, welche fuͤr die Staats⸗Ausgabezweige eroͤffnet sind, abzu⸗ der aus dem Rein⸗Ertrage der Einnahme zu bestrettenden eigentlichen Staatshaushalts⸗Ausgaben werden nach gleichen Grundsätzen, wie solche bei der Einnahme be⸗ merkt worden, festgestellt, und vor Eintritt des Rechnungs⸗ jahres, fuͤr welches sie gelten, landesherrlich vollzogen. Sie umfassen sowohl die aus der General⸗Staatskasse unmittel⸗ var, als die fuͤr Rechnung der betreffenden Central⸗Stellen in den Provinzen zu leistenden Ausgaben. Es bildet sich auf diese Weise der jedesmalige Staatshaushalts⸗Etat aus einer einfachen Zusammenstellung der saͤmmtlichen Regierungs⸗ Hauptkassen⸗ und des General⸗Staarskassen⸗Etats, und es hat bei diesem jetzt Allerhöchst vollzogenen allgemeinen Etat der Staats⸗Einnahmen und Ausgaben nur die Abwelchung von jenen Grundlagen statt gefunden, daß hler, wo es nur auf eine Uebersicht im Ganzen und Großen ankommt, die Einnahme, sowohl, als die Ausgabe⸗Posten, uͤberall auf volle Tausende von Thalern abgerundet sind.
Zur EUlͤuterung der bedeutenderen Abweichungen aber, welche sich in diesem Etat gegen den fruͤheren von 1821 er⸗ SBes folgende Bemerkungen dienen:
Einnahme zuvoͤrderst waren vh
1) die Domainen⸗ und Forst⸗Revenü des davon dem Kron⸗Fideicommiß angehs tchells von 2 ½¾ Millionen Rthlr., im Etat
en, nach Abzug rigen Revenuüen⸗ 8S. 22½ fuͤr 1821 ange⸗ a 2 gesn schlag 5,5604,650 Rthlr., “ aͤhrend sie jetzt nur zu E“ s lich um lr. dlsa 1 werden bönmen. hlr. geringer, haben ausge⸗ Der Revenuͤen Ue erschlag des ahres 1821 be auf den eene unmittelbar — se, und selbst gege⸗ e wurde noch ei 8 bsig erachtet, indem man Oteigerune eine Erhoͤhung fuͤr
- de en—⸗ venuen bei verhofftem Wiedereintritt 2*à “
onjunkturen sich versprach. AWie wenig Ain 88 verwirklicht haben, wie vielmehr 1e Cre eafhenee dem noch sehr gesunken sind, und erst seit dem Jahre 1826 wiederum einige Steigerung eingetreten ist, wie vebholb so⸗ wohl bei der. Verwerthung der Naturalgefaͤlle bedeutende dinder⸗Einnahmen herbeigefuͤhrt, bei neuen Verpachtungen erhebliche Ausfaͤlle eingetreten, und seldst bei bestehenden Pach⸗ tungen zur Vermeidung größeren Verlustes mannigfache Er⸗ lasse nothwendig geworden sind, beruhet in der Notorietaͤt. Der fuͤr 1829 angenommene Ueberschuß beruhet auf den fr dieses Jahr gͤltigen Spezal⸗Erats, weiche für die öst⸗ lichen Provinzen der Monarchie, in denen die Domainen⸗ Einnahmen am bedeutendsten sind, fuͤr die Jahre 1827 bis 1829 laufen. Werden nun die Jahre 1819 und 1525 (als die dem Jahre 1821 zurückliegenden) verglichen gegen die ahre 1825 und 1826 (welche dem größern Theil der Etats r 1829 zum Grunde liegen), so ergiebt sich, gemäß der jerüber im statistischen Buͤreau bewirkten 1
sorgfaͤltigen Zu⸗ ammentragungen, während ersterer beiden Jahre in gu⸗
sammtlichen Haupt⸗Markrtstädten der Monarchie ein Dur
1 ch⸗ chnittspreis fuͤr den Scheffel der vier Haupt⸗Koͤrnerfr — Roggen, Gerste und Hafer) von 41 Sgr. 2 n.
Verminderung der Salz⸗-Ankaufs⸗ und
in letzteren Jahren dagegen von 23 Sgr., das ist ein Ab⸗
fall von etwa 45 Prozent.
Koͤnnte daher diese Vergleichung ausschließlich maaßge⸗ bend seyn, so wuͤrde sich schon danach allein und ohne die Minderung an kurrenten Revenuͤen durch die fortschreiten⸗ den Domainen⸗Abloͤsungen und Verkaͤufe zu beruͤcksichtigen, ein selbst um das Doppelte hoͤherer Revenuͤen⸗Ausfall recht⸗ fertigen, und nur der hoͤheren Verwerthung anderer land⸗ wirthschaftlichen Produkte und der im Drange der Zeit er⸗ hoͤheten landwirthschaftlichen Industrie, endlich aber den hier⸗ bei mit in Einnahme gestellten Ertraͤgen aus den Forsten — auf welche die vorerwaͤhnten unguͤnstigen Conjunkturen we⸗ niger eingewirkt haben — ist es beizumessen, daß dieser Aus⸗ fall noch in den eben angegebenen Schranken bleibt.
2) Die Einnahme aus dem Domainen⸗Verkauf, wel⸗ cher sich, den allgemeinen Anordnungen gemaͤß, neben der ge⸗ setzlich geregelten Abloͤsung von Domanial⸗Praͤstationen zu⸗ naͤchst und in der Regel nur auf die Veraͤußerung kleinerer Domanial⸗ und Forst⸗Pertinenzien beschraͤnkt, ist dem Er⸗ trage fuͤr 1821 gleich geblieben. Die jaͤhrlich zur Schulden⸗ tilgung verwendete Summe belaͤuft sich laut Pos. 1 b der Ausgabe auf
3,485,000 Rthlr., also auf mehr als das Dreifache der Summe, welche fur diesen Zweck durch Ruͤckgriff auf das Stamm⸗Capital zu Huͤlfe gegeben wird.
3) Die Einnahme aus der Verwaltung der Bergwerke, Huͤtten und Salinen, hat sich gegen den Etat des Jahres 1821 fast verdoppelt. Die weit geringere Einnahme in den fruͤheren Jahren erlaͤutert sich durch die bedeutenden Ausga⸗ den, welche nach Beendigung des Kriegszustandes auf die Wiederherstellung eines geregelten und schwunghaften Be⸗ triebs der Werke verwendet werden mußten, und der jetzige erhöhete Ertrag liefert bereits den erfreulichen Beweis, daß die noch fortwäͤhrend auf Belebung und Erweiterung dieses wichtigen Zweiges der National⸗Industrie verwendeten Sum⸗ men, auch fuͤr das bloß finanziälle Interesse, nicht nutzlos angelegt sind.
4) Die Einnahme aus der Porzellan⸗Manufaktur, welche iim Etat fuͤr 1821 unter den Bergwerks⸗Revenuͤen begriffen war, jetzt aber — da sie mit jenen in gar keiner Verbindung stehet — abgesondert aufgefuͤhrt ist, belaͤuft sich auf die geringe Summe von 14,000 Rthlr, da der groͤßere Theil des Erwerbs der Anstalt jetzt noch auf den Abtrag älterer Schulden und auf die Ausfuͤhrung mehrerer Bauten verwendet werden muß.
5) Die Post⸗Verwaltung liefert einen Mehr⸗Ertrag — das Jahr 1821 von 300,000 Rthlr, was um so er⸗ reulicher ist, als sich damit im Inlande und Auslande das Anerkenntniß der fortschreitenden Vervollkommnung unserer Post⸗Anstalten verbindet.
6) Auch die Lorterie weiset gegen das Jahr 182t eine Erhoͤhung des Ueberschusses von 176,000 Rthlr nach, wobel die von 1829 ab eintretende Verminderung der jährlichen Ziehungen von 9 auf 4 bei der kleinen Lotterie mit gleichzei⸗ tiger Erhöhung des Einsatzes von 5 auf 10 Rthlr. schon in Anschlag gebracht ist. Durch beide ebengedachte Maaßnah⸗ men wird bezweckt, die Theilnahme der geringeren Volks⸗ klassen an diesem fuͤr sie gefaͤhrlichen Spiel zu vermindern.
7) Der Ueberschuß aus dem Salz⸗Monopol hat sich ge⸗ gen das Jahr 1821 um nahe an eine Millton Thaler erbs⸗ het. Eine Steigerung des Salz⸗Debits⸗Preises hat nicht statt gefunden, und die Mehr⸗Einnahme ruͤhrt daher ledia⸗ lich aus dem bei gesttegener Bevoͤlkerung erhöͤheten Consum⸗ tions⸗Bedarf, aus dem wirksameren Schutz der Gränzen
gen heimliche Salz,Einbringungen, und aus der erzielten
Transport⸗Kosten her. 8) Die Revenuͤen⸗Ueberschuͤsse aus — Fisekehbg. Neuschatel, welche im Etat für 1821 unter den extraordi⸗ nasren Einnahmen mit begriffen waren, sind jetzt in beson⸗ derer Summe ausgeworfen.
9) Bei der eigentlichen Steuer⸗ und Abgaben⸗Verwal⸗ tung 8 sich: b a) bel der Grundsteuer gegen die entsprechende Position 2 * Etats fuͤr — Mehr von: 341,000 Rthlr. Davon ruͤhren jedoch 190,000 Rthlr. aus den Zulags⸗ Steuern fuͤr Erhaltung der Bezirksstraßen in den — 2. Provinzen her, welche Summe im Etat 8b
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