letzten Unterhandlungen uͤber Amerika's nordoͤstliche Graͤn⸗ zen war von Seiten der Vereinigten Staaten der Vor⸗ schlag gemacht worden, daß der 49ste Grad noͤrdlicher Breite von den Rocky Mountains an, bis zum stillen Ocean, thei⸗ len solle; der, suͤdlich von jeder Linie belegene Landstrich sollte den Vereinigten Staaten verbleiben. In diese Vorschlaͤge ging England indessen nicht ein, sondern wollte, daß der ügste Breitegrad die Graͤnzlinie seyn sollte, und zwar von den Felsengebirgen an westwaͤrts, bis dahin, wo sie den aͤußer⸗ sten noͤrd⸗oͤstlichen Arm des Oregon durchschneiden; von dort an sollte sie bis zum Ocean dem Laufe dieses Stromes fol⸗ gen, und die Schiffarth auf selbigem beiden Nationen frei stehen. Eine im Jahr 1818 zwischen den Vereinigten Staa⸗ ten und Großbritanien abgeschlossene Uebereinkunft hat der gegenwaͤrtigen Besitznahme des Oregon eine neue Schwierig⸗ keit in den Weg gestellt. Es ward naͤmlich in selbiger fest⸗ gesetzt, daß alles um den Oregon liegende Land mit seinen Haͤfen und Gewaͤssern den Schiffen und Buͤrgern beider Staaten offen stehen solle. Diese Uebereinkunft lief im letz⸗ ten October zu Ende, ward aber durch eine neue Ueberein⸗ kunft wieder in Kraft gesetzt, in welcher es jedem von beiden Theilen frei gestellt wird, sich von ihr mit einer vorherge⸗ angenen 12monatlichen Aufkuͤndigung loszusagen. Es sae sich mithin, ob die vorgeschlagene Besitznahme, ohne vorhergegangene Aufkuͤndigung, nicht eine Verletzung der Uebereinkunft seyn wuͤrde? ja, es unterliegt keinem Zweifel, daß solches der Fall seyn werde. Man wendet indessen dagegen ein, daß, da Großbritanien bereits gegen die Ueber⸗ einkunft gehandelt haͤtte, die Vereinigten Staaten auch nicht mehr an sie gebunden wären. England soll naͤmlich auf dem in Rede stehenden Landstriche Forts erhaut haben; auch ist im Jahre 1821 im Parlament wirklich eine Acte durchge⸗ gangen, der zufolge Englands buͤrgerliche Rechtspflege sich uͤber die ganze Landstrecke ausdehnt. Dieser Acte zufolge kann jeder Buͤrger Amerika's dort verhaftet, und nach Ober⸗Canada vor Gericht gebracht werden. Andererseits giebt dieser Gegenstand Gelegenheit zu wichtigen Betrachtungen. Der bestrittene Landstrich ist von außerordentlichem Werth, von großer Aus⸗ dehnung, fruchtbar, beguͤnstigt von einem fuͤr diese Regionen ungewoͤhnlich mildem Clima, und bietet die Aussicht zu nicht zu berechnenden Handels⸗Vortheilen dar. Von der Muͤndung des Oregon aus kann man in 2 Monaten nach Chili und den Ostindischen Gewaͤssern und in 30 Tagen nach Peru, Chili und den Sandwich⸗Inseln segeln. — In den Congreß⸗Verhandlungen entwickelte sich viel Talent und Eifer zu Gunsten der Bill, indessen trugen die Gruͤnde und Ein⸗ wendungen ihrer Gegner demungeachtet den Sieg davon; die Bill ward naͤmlich mit einer Majoritat von 99 gegen 75 verworfen.
Die in New⸗York seit 1806 bestehende Franzoͤsische Wohl⸗ thaͤtigkeits⸗Gesellschaft, deren Zweck es ist, den dortigen huͤlfsbe⸗ duͤrftigen Franzosen und Schweizern beizustehen, hatte vor eini⸗ e Wochen ihre jaͤhrliche Sitzung. Die Einnahme im vorigen
ahre hatte 1456 Dollars und die Ausgabe 1246 Dollars be⸗ Die Beitraͤge kommen durch Unterzeichnungen zu⸗ ammen.
In Bolivar, Staat Tennessee, ist eine neue 5 schrift erschienen, die im Geiste der neuen —e irt wird. 2½ Red⸗Jacket (rothe Jacke), ein bekannter Indianischer aͤuptling, befindet sich gegenwaͤrtig in Albany, um dort im thenaͤum oͤffentliche Reden, oder, nach dem beliebten Mode⸗ Ausdruck, Vorlesungen zu halten. Woruͤber er sprechen wird, weiß man bis jetzt noch nicht; doch glaubt man, daß es an Zuhoͤrern nicht fehlen werde, indem ed⸗Jacket als einer der ersten Redner seines Stammes beruͤhmt ist.
Meriko.
Ueber die Meinung derjenigen Personen, die dem Gesandten der Vereinigten Staaten, Herrn Poinsett, einen bedeutenden Antheil an der letzten Revolution in Merxico
uschreiben (S. Nr. 61 der Staats⸗Zei 2— ashingtoner Zeitung, daß , . Se
¹ ern Poinsett schuldi ley, ihn nicht ungehoͤrt zu verdammen. 8 828 seis oher Charakter und seine bekannte Ergebenheit fuͤr die Grundsätze buͤrgerlicher Freiheit muͤßten jeden Gedanken zu⸗ ruͤckweisen, als ob er zu einer von so gewaltsamen Maaßregeln begleiteten Revolution haͤtte die Haͤnde bieten koͤnnen. Und wie wollte man uͤberdem (fraͤgt jenes Blaxt) ein solches Ver⸗ 2, mit seinem Charakter als Repraͤsentant einer fried⸗ ichen Republik in Uebereinstimmung bringen? — Wir sind uͤberzeugt (heißt es am Schluß), daß dem, gegen Herrn — verbreiteten Geruͤcht ein Irrchum iegt, den die Zeit aufklaͤren wird. -
Das Diario Fluminense vom 5. Nov. v. J. ent⸗ haält ein Kaiserliches Decret, wonach die Abgaben von der Umladung und Wieder⸗Ausfuhr fremder Waaren, sie moͤgen auf fremden oder einheimischen Schiffen eingefuͤhrt seyn, auf 2 pCt. herabgesetzt werden, und in dieser Hinsicht die Bestimmung vom 26. Mai 1812 aufgehoben wird. Halti. b Das Journal du Commerce giebt folgendes Schrei⸗ ben aus Les Cayes, vom 4. Jan.: „Eine von der Regie⸗ rung vor Kurzem getroffene Maaßregel hat einen Stillstand in den kaufmaͤnnischen Geschaͤften zur unmittelbaren Folge gehabt. Das General⸗Schatzamt von Port⸗au⸗Prince hat mittels einer Verfuͤgung die sogenannten Schlangen⸗Centi⸗ men, welche vier Fuͤnftheile des circulirenden baaren Geldes ausmachen, fuͤr unguͤltig und außer Umlauf erklärt. Die Regierung hat dabei den lobenswerthen Zweck, der stets zu⸗ nehmenden Einfuhr der falschen Muͤnze Einhalt zu thun; man hat aber versaͤumt, Vorkehrungen zu treffen, um diese 1 Maaßregel unschaͤdlich zu machen. Jener Verordnung zu⸗ folge mußten alle Inhaber von Schlangen⸗Centimen sich innerhalb zwanzig Tagen bei dem Schatzmeister melden, um die alte Muͤnze gegen neue auszuwechseln. Die Kassen waren aber leer und statt des versprochenen Geldes wurden Schatzkammerscheine ausgegeben, welche gar keinen Credit haben. Disser uͤble Zustand wird aber hoffentlich nicht lange dauern, da die Regierung in Eile neue Muͤnzen schlagen lͤßt, um die Scheine einzuloͤsen. — Man hofft allgemein auf den gläͤcklichen Ausgang der Sendung des Herrn St. Macary; wenn aber Frankreich nicht gaͤnzlich auf die Vor⸗ theile verzichtet, zu deren Leistung wir uns beim Empfang der Emancipation unbesonnener Weise verpflichtet haben, so ist kein guͤnstiger Erfolg fuͤr unsere Republik zu erwarten. Der furchtsame und schwankende Gang der Regierung ist nicht geeignet, Vertrauen einzufloͤßen; noch nie Staate die Gesetze und Reglements so schnell auf einander gefolgt. Kaum ist eine Maaßregel getroffen, als auch schon eine andere von eben so unsicherem Erfolge an ihre Stelle tritt, und dennoch haben diese Veraͤnderungen ihre Quelle in den trefflichen Absichten des Praͤsidenten, der stets eneigt ist, in eine Maaßregel zu willigen, wenn er alüctache gen von ihr hofft.“
Ch;IN ISe (Fortsetzung des in Nr. 64 abgebrochenen Artikels.) Eben so, wie das Heer, befindet sich die andre Haupt⸗
stuͤtze des Staats, sein Verwaltungs⸗ und Beamten⸗Wesen,
in einem Zustande, welcher im Ganzen sowohl, wie in den einzelnen Theilen, dem unterrichteten Beobachter Mänget und
Schwächen aller Art darbietet. Es ist nicht zu laͤugnen, daß
der aͤußere Organismus der Verwaltung des großen Chinesi⸗
schen Reichs auf eine Weise eingerichtet ist, welche der Moͤg⸗ lichkeit nach das Gedeihen und Erbluͤhen der Wohlfahrt des
Ganzen, sowohl wie des Einzelnen verspricht, indem die
Dienste eines jeden, seinen Kenntnissen und uͤbrigen Ver⸗
haͤltnissen nach, fuͤr das Ganze, welches in der Person des
Kaisers repräsentirt wird, in Anspruch genommen und be⸗
nutzt werden; und zwar so, daß ein jeder einen integriren⸗
den Theil der Familie bildet, unter welcher der ganze Staat v 8
estellt wird, und deren souveraines und unumschräͤnktes Ober⸗ aupt der Kaiser ist. Insofern steht der Kaiser als Oberhau cüber der Familie, und sein Wille ist ihr Gesetz, dem der Ehn elne sich selbst und alle seine Interessen zum Opfer bringen bau
Dieses Princip waltete fruͤher in groͤßerer oder geringerer
Reinheit im Chinesischen Reiche, die Kaiser herrschten und
regierten ganz im Geiste desselben, und es lag bei der Ver⸗
waltung aller Staatswesens zum Grunde. Seit⸗ dem aber die Dynastie der Manshu zu dem Besit des Chi⸗ nesischen Thrones gekommen ist, hat es immer mehr ausf⸗ gehoͤrt, sich geltend zu machen, die Herrscher sind nicht mehr das Verhaltniß zu ihrem Volke als das eines
aters zu seiner Familie zu betrachten, sondern das
Princip des Eroberers und Bestegers, welches das Reich
in ihre Gewalt brachte, kam nach und nach an die
Stelle des fruͤheren, mit dem Eindringen des fremden Vol⸗
kes verlor sich immer mehr jene fruͤhere Einigkeit, und bald
üre sich Manshuren und Chinesen, äußerlich zwat ein
olk bildend, doch in allen inneren Verhaͤltnissen als Sie⸗ ger und Besiegte gegenuͤber. Daß von Seiten der Chinesen an Reactionen gedacht wurde, liegt in der Natur der Sache, von welcher Art aber diese sind, und wie sie sich außern, wird wester unten untersucht werden, hier gen gt es, auf
sind in einem
Fol⸗