2
8
Preußische St
Allgemeine
T11““ EEIE11“
n⸗ 8 8“
„Zeit
EE11“
aats
E
Berlin,
Mittwoch
den 18ten Maͤrz
Zeitungs⸗Nachrichten. Ausland.
ö1 Frankreich. Devutirten⸗Kammer. Die Sibung vom 9. 2 e der Minister des Innern mit der Vor⸗ legung verschiedener Gesetz⸗Entwuͤrfe von oͤrtlichem Interesse; durch einen derselben sollen die noͤthigen Kosten zur Verbes⸗ fmung des Voulogner Hafens und zur Anlegung eines neuen
rwassers daselbst aufgebracht werden; durch neun andere wer⸗ den fuͤnf Departements und vier Staͤdte zur Ausschreibung einer außerordentlichen Steuer fuͤr gemeinnuͤtzige Ausgaben ermaͤchtigt; die übrigen Gesetze betreffen Veränderungen in der Abgränzung verschiedener Gemeinden. Nach dem Vi⸗ comte von Martignac bestieg der Marquis von Cambon die Rednerbühne, um den Commissions⸗Bericht uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen Verlaͤngerung des Tabacks⸗Monopols — Derselbe aͤußerte sich im Wesentlichen wie folgt: 2
EEZII1
22 5
ie wissen, m. H., daß dieser Gesetz⸗Entwurf den Zweck hat, das der Regierung ausschließlich zustehende Privilegium des Anbaus, der Fabrikation und des Debits des Tabacks, das mit dem Jahre 1831 abläuft, auf fernere 6 Jahre zu erneuern. Sie wissen ferner, daß dieses Privilegium dem Schatze jährlich 45 Millionen Fr. eintraͤgt, und daß der Fi⸗ nanz⸗Minister behauptet, er koͤnne diese Summe durchaus auf keine andere Weise 8.. So gewichtig dieser Grund auch ist, so hat er Ihrer Commission doch nicht hinlaͤnglich
geschienen, um den mancherlei Einwendungen, die sich gegen den Ihnen vorgelegten Gesetz⸗Entwurf vorbringen lassen, die Waage zu halten. Es ist hier keine Rede von einer bloßen finanziellen Maaßregel; es handelt sich um eine Verguͤnsti⸗
ung, wodurch dem Ackerbau, Gewerbfieiße und Handel ein
echt entzogen wird, dessen sie hinsichtlich jedes anderen 85 werbzweiges genießen. Diese Beeintraͤchtigung laͤuft ab⸗ r⸗
anz dem Buchstaben der Charte zuwider, sie leiht 2122 so setz Lntwurfe einen so durchaus verfassungswidrigen E e⸗ ter, daß sie unsere ganze Aufmerksamkeit verdient harak⸗ Charte ist fuͤr uns das Gesetz aller Gesetze; sie altei Die die Richtschnur fuͤr unsere Handlungen seyn. Was sagg deese
der im Art. 97 daß das Eigenthum unverletzli , zeißt nicht bloß, daß der Eigenthuͤmer — — be getrieben 2— koͤnne; es heißt auch, daß ——— lhuͤmer nicht der ortheile beraubt werden darfe er Eigen⸗ Eigenthum ihm gewaͤhrt oder gewähren kann 2b die sein aber der Feldbauer leben, wenn er nicht von sei ovon soll und Boden lebt? Wie soll er vollends seine — Grund bringen, wenn man ihm das Eigenthums⸗Recht teuern auf⸗ wohl weiß ich, daß die Vertheidiger des Moriecwie het⸗ Grundsatze nicht bestreiten; sie behaupten ,— diese Steuer⸗Erhebung an sich auch eine Verletzun er, daß jede thums sey. Der Unterschied duͤnkt uns groß g des Eigen⸗ es noͤthig wäre, bis auf den Ursprung der 8 dan ohne daß rüͤckzugehen, begreift man leicht, daß jeder Ei escheft zu⸗ altung des Staates beitragen muß, da Alle vs ne zur Er⸗ id Veistand erhalten; es ist dies ein sonallamaeha 122 rag, wodurch man einen Theil seines Eigenthums — Aber das Monopol
82 8 82 .55 zu ersichert das Eigenthum nicht; ein Fei . e. Wohlfahrt, trocknet es vielmehr die ra Die Verlaͤngerung, die man heute bis zum Johre 1837 langt, ist nichts als eine Wiederholung ähullcher Pro 8e. . rmern schon viermal gemacht, und — immer in der Hoffnung zugestanden worden sind, daß es das letzte Mal sey. Das augenblickliche Bedürfniß rettete .s Monohol sehesmal; ein, solches Bedesfuiß ist indessen heeutiges Tages nicht vorhanden, denn die Staats⸗Einnahme
—*
]
2—
wwernene
als wir sie irgend erwarteten. Nichts desto we⸗ niger sagt man uns aber, der Staat koͤnne der 45 Millio⸗ nen, die das Monopol eintrage, nicht entbehren. Auf solche 86 Weise schwindet ja jede Hoffnung, dasselbe jemals los zu wer; den, und die verlangte sechsjährige Frist ist nichts als ein dilatorisches Mittel, dessen man sich bedient, um etwas von ₰ der Kammer zu erlangen, das man nicht foͤrmlich von ihr zu fordern wagt, näͤmlich die ewige Fortdauer eines gefähr lichen, dem Geiste der Verfassung widerstrebenden Söstems. Duͤrfte man aber ein solches System durch die Summen, die es dem Staate zuwendet, entschuldigen, so gaͤbe es bald gar keine Graͤnze mehr, die sich nicht uͤberschrei⸗ ten ließe, so wuͤrde die Confiscation selbst als gerecht⸗ fertigt erscheinen. In der Gesetzgebung wie in der Moral verletzt man einen Grundsatz nie ungestraft; der erste falsche Schritt fuͤhrt stets zu unberechendaren Fehlern.“ — Der Berichterstatter untersuchte hierauf, ob sich der bisherige Ertrag des Tabacks⸗Monopols nicht auch ohne dasselbe erzie⸗ len lasse, und glaubte, daß solches durch eine starke Verbrauchs⸗ steuer moͤglich sey. Er zählte sodann die großen Vortheile auf, welche aus der freien Tabacks⸗Cultur hervorgehen muͤß⸗ ten, namentlich daß das Kilogramm, welches jetzt der Regie 1 Fr. 88 Cent. koste, nur auf 1 Fr. zu stehen kommen wuͤrde, und daß sich hiernach der Verbrauch nur vermehren koͤnnte. Als der Tabacksbau noch frei gewesen sey, habe es 360 Fa⸗ briken gegeben, welche uͤber 10,000 Arbeiter beschaͤftigt haäͤt⸗ ten, jetzt gebe es deren 10, worin kaum 5000 Arbeit fänden; damals sey der inlandische Taback ein Tausch⸗Artikel mit dem Auslande gewesen, so daß wohl fuͤr 30 bis 40 Millionen Fr. exportirt worden waͤren; jetzt wüͤrden die 3 bis 4 Millionen Kilogramme auslaͤndischer Blätter, deren die Regie beduͤrfe, von Amerikanischen Schiffen eingefuͤhrt, die als Ruͤckfracht nur solche Producte naͤhmen, die ihnen den meisten Nutzen verspraͤchen. Nach diesen und einigen andern Betrachtungen kam der Redner auf die von dem Finanz⸗Minister angefuͤhrte Nothwendigkeit zu sprechen, daß der Schatz ein Einkom⸗ men von 45 Millionen Franken nicht entbehren koͤn⸗ ne. Sechs Jahre, meinte er, waren in keinem Falle nothwendig, um auf Mittel zu sinnen, den Extrag des Mo⸗ nopols durch eine andere Besteuerungs⸗Art zu ersetzen; um indessen den Finanz⸗Minister nicht in Verlegenheit zu brin⸗ gen, wolle die Commission ihm nach dem Ablaufe des Pri⸗ vilegiums noch zwei Jahre bewilligen; zugleich gebe sie aber ausdruͤcklich den Wunsch zu erkennen, daß der Minister diese Zeit zur Einziehung der erforderlichen Erkundigungen und allenfalls zur Bildung einer Untersuchungs Commission wohl benutzen moͤge, damit das Monopol mit dem Jahre 1833 be⸗ stimmt aufhoͤre. Der Einwand, daß der Regierung durch den Verkauf der zur Tahacks⸗Fabrikation erforderlichen Ma⸗ schinen ein großer Schaden erwachsen wuͤrde, kͤnne gar nicht in Betracht kommen, denn einmal, so sey dieser Verlust mindestens problematisch; wäͤre er es aber auch nicht, so sey dies immer noch kein Grund, ein System beizubehalten, das als unnuͤtz und mißbraͤuchlich erkannt worden wäre. „„‚Die zahlreichen Reclamationen”, so schloß der Berichterstatter, „die sich von allen Seiten gegen das Monopol erheben, sind nichts als eine Folge der mancherlei Mißbraͤuche, die. unter
ist staͤrker,
dem Schutze desselben fortwuchern, und von denen ich die Kammer gar nicht einmal habe unterhalten wollen, da ich nur zu gut weiß, daß sie sters das nothwendige Gefolae der 2] bilden. Gluͤcklich werde ich mich schätzen, wenn es unaen, Sie, meine Herren, zu uͤberzceugen, daß das b 24 nachtheilig ist, daß es sonach nothwen dig ausgcho, en werden muß, und daß die Moͤglichkeit vorhanden ist, dasseibe durch eine andere unserer Verfass na entsprechendere Steuer zu ersetzen, ohne den Schas in Verlegenheit zu bekugene und ohne den gegenwaͤrtigen Z istand üͤber die Gebühr hinaus
fortdauern zu lassen. Die Commisston tragt imir daher aul, nä u“