den beiden uns vorliegenden ternativen der Versuch
wille bei der Trennuͤng von dem,
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zleichstelung seyn wird. (Hoͤrt!) Unter dem I- Gefühie nähere ich mich dem wichtigsten Theile des Gegenstandes, nämlich den, in Folge der von Sr. Maj. den Ministern ertheilten Autorisation, dem Hause vor⸗ zulegenden Vorschlägen zur Abstellung der Uebel in Irland, und zu einer kuͤnftigen verbesserten Pervelhns 25 Lan⸗ des. (Hoͤrt!) Ich kann mir, wenn ich diesen Gegenstand beruͤhre, die Schwierigkeiten, von denen er umgeben See nicht verhehlen. Ich muß es gestehen, daß viele bel 385 fast unüͤbersteigbar sind, andere aber, die moll fuͤr sehr wich⸗ „ chtet, haden mir nicht so erscheinen wollen. Zu diesen b tlich die vorherrschende Meinung, daß die Loͤsung mit der protestantischen Religion Unver⸗ des iches enthalte, und nicht auf die bloße Abstellung poli⸗ tischer Unfaͤhigkeiten beschraͤukt sey; ich behaupte, diese Mei⸗ nung ist falsch — ich behaupte, die Frage ist eine rein poli⸗ tische — (Hoͤrt!) und enthaͤlt nichts mit der Aufrechthaltung der protestantischen Religion Unvereinbares. Als eine poli⸗ tische Frage sollte sie nach politischen, ich will nicht sa⸗ gen, nach constitutionnellen Gruͤnden, sondern nach Gruͤn⸗ den politischer Zutraͤglichkeit, entschieden werden, und (Hoͤrt!) mit Ruͤcksicht auf die Vermeidung von Uebeln, welche aus ihrer Nicht⸗Feststellung hervorgehen muͤssen, frage ich diejenigen, die da behaupten, diese Feststellung werde der protestantischen Religion Gefahr bringend seyn, welche guͤnstige Folgen sind uns aus dem bisherigen Zu⸗ stande entsprungen? (Hoͤrt!) Hat die dermalige Lage der Dinge zur Verbreitung und zum Wachsthum des Pro⸗ testantismus beigetragen? Hat sie nicht im Gegentheil ihre Ausbreitung zuruͤckgehalten, und sollte nicht die Abstellung bürgerlicher Unfaͤhigkeit der Katholiken die gute Wirkung haben, daß es sie geneigt machen wird, die Discussionen uͤber diesen Gegenstand mit groͤßerer Bereitwilligkeit anzuhören? Viele unter den hoͤheren Staͤnden der Katholiken werden unlaͤugbar durch religiose Gefuͤhle bestimmt, aber Alle sind an ihr Glaubens⸗Bekenntniß durch den Sinn der Ehre, und durch die Furcht vor Erniedrigung bei einer Verläugnung desselben geknuͤpft. Sollte man hieraus nicht den Schluß chen konnen, daß, bei der Abstellung katholischer Un⸗ äbigkeiten der protestantischen Religion groͤßere Vor⸗ theile erwachsen wuͤrden? In den Vorschläͤgen, welche ich dem Hause pflichtmäͤßig vorzulegen habe, ist nichts von religiösen Angelegenheiten enthalten und ich kann be⸗ — daß Niemand, wie sehr er auch der protestantischen sgen-hen aes, Erzealcung und Becbenienn⸗ der protestanti⸗ lig 28 B rote
wie ich — in diesen Verschlägen 2* önden 8 9 He8 auch nur auf die entfernteste Weise mit der Sicerbo⸗ daß der Lauterkeit jener Religion und Kirche im Widert und stände. (Hoͤrt, hoͤrt!) Ich nun zu einem a Widerspruch stande — dem Kroͤnungs⸗Eide. (Hoͤrt!) Nachdem * Gegen⸗ Jahre hindurch der katholischen Frage aufs hefti mich 18 und waͤhrend dieses langen Zeitraumes sorgfalti gste widersetzt, zu ihrer Entgegnung erforscht habe, so glaube 1⁄ A. Argumente Beweis meiner Aufrichtigkeit darbieten zu . einen besseren⸗ Guültigkeit der aus den Worten des Kroͤnun 2 wenn ich die ten Einwuͤrfe laͤugne, als das Factum 8 ides hergeleite⸗ ser ganzen 18. Jahre diese Guͤltigkeit derselb während die⸗ net habe. (Hoͤrt, hoͤrt!) Es ist, und i babe stet⸗ gelaͤug⸗ erkannt, unmoͤglich, die Ausdruͤcke jenes Eid e es immer an⸗ dennoch zu dehaupten, daß die Abstellung bia118ens, und higkeiten mit demselben unvereinbar sey rgerlicher Unfa⸗ aussetzung kann meiner Meinun nach kein 4 Ae solche Vor⸗ mhgit haben. (Hört, hört!), In meitee Augenblick Gal⸗ Krönungs⸗Eid den Maaßregeln keine Hinder nsicht, daß der jege, stimme ich mit Pitt, mit Lord Liver 88 in den Weg digen Geguer der katholischen Ansprüͤche age ol, dem bestän⸗ die Beendigung dieser Frage mit Schwi 2 2. Daß jedoch seyn wird, kann ich nicht laͤugnen; 2 verbunden hauptet, daß nicht Faͤlle entstehen könnten ich habe vie de⸗ welche zur Zeit ihrer Entstehung fuͤr die Doenen Gesetze, waren, nicht der Nothwendigkeit weichen sollt auer berechnet Nothwendigkeit, welche ihren Ursprung herv een, wenn diese hen aufgehöͤrt hat. Daß sich auf dem , zu 82 lung nicht Schwierigkeiten zeigen, und daß abht an. Felüdeer,
1- was man einverleibte litische Rechte nennen koͤnnte, entstehen sollte,
Verwunderung erregen. Aber ich beschwoͤre das dem Geiste der Versöhnung und des Wog nale hene, nie Erwaͤgung der Frage zu gehen, alle kleinliche Gegenstaͤnde außer Acht zu lassen, und redlich zu bedenken, wie sich die Vortheile, welche Concessionen gewaͤhren, am Besten errei⸗
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chen⸗ und die Gefahren, welche aus einer Verweigerung ent⸗ ’
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3 2 ₰ — pringen misfen, am sichersten abwenden lassen. (Beifall.) Lassen Sie uns untersuchen, ob die Basis, auf welcher ich dte Maaßregel begruͤndet sehen moͤchte, die richtige ist; ob die Maaßregeln selost wohl begruͤndet sind. Lassen Sie uns ihren endlichen Zweck erwagen, und wenn dieser Zweck nicht an sich selbst eitel befunden wird, so lassen Sie uns nicht wegen einiger geringer Hindernisse die Vortheile aufgeben, die jeder Vernuͤnftige mit Recht erwarten darf, obschon ihr Ergebniß von einigen der Sanguinisten unter uns in etwas zu hoch angeschlagen seyn mag; lassen Sie uns nicht ver⸗ weigern, Alles zu thun, was in unseren Kraͤften steht, Wum die Gefahren zu vermeiden, die Jeder vorausse⸗ hen muß, wenn dieser Versuch zur Versöhnung fehl⸗ schlagen sollte. (Beifall.) Es haben schen fruͤher bei einem großen Anlaß die geringfuͤgigeren Gegenstaͤnde wei⸗ chen muͤssen. Man blicke auf die wichtige Epoche in der Geschichte dieses Landes, zur Zeit als die öffentliche Sicherheit große, und außerordentliche Maaßregeln verlangte, Maaßregeln, welche mit dem gewoͤhnlichen Lauf der Bege⸗ benheiten unvereinbar schienen. In solchen Krisen ist es als recht und weise erprobt worden, eine theilweise Auf⸗ opferung von Grundsatzen zu machen, um einen Gegenstand zu sichern, dessen Erhaltung das wesentliche Ziel jener Grund⸗ saͤtze ausmachte. Man blicke auf die Union mit Schottland, ste ist fuͤr die oͤffentliche Wohlfahrt als unumgaͤnglich noͤthig e achtet worden; die Inrteressen der ganzen Nation erheisch⸗ ten, daß die Regierangen beider Laͤnder vereinbart wurden, und doch, als die Frage zuerst in Anregung kam, hat das, was uͤber die Narur der Maaßregeln gesagt ward, keinen ge⸗ ringen Effect hervorgebracht. Es wurde gesagt: „wollt ihr unter irgend einem Umstande einwilligen, eine unabhängige Gesetzgebung, die Unabhaͤngigkeit des Königreichs aufzu⸗ opfern, die durch die Union verloren gehen muß ?, Wer wuͤrde nicht unter gewoͤhnlichen Verhaͤttnissen gefüͤhlt haben, daß dieser Einwurf von hohem Gewichte sey, von einem Ge⸗ wichte, das durch nichts als durch die Versicherung, durch die absolute Ueberzeugung, daß die unendliche Wichtigkeit des Zwecks der Union keinen geringfuͤgigeren Betrachtungen weichen wuͤrde, niedergedruͤckt werden mußte? Man sehe auf eine spaͤtere Periode unserer Geschichte, in wel⸗ cher die Septennial⸗Aecte durchging. Niemand wird in Ab⸗ rede stellen, daß es eine Verletzung der Principien war, daß Personen, die von ihren Constituenten einen beschraͤnk⸗ ten Auftrag erhalten hatten, die Dauer desselben vertängerten und ihre Vollmacht ausdehnten. Blicken wir ferner auf die Zeit der Regentschaft oder auf eine noch fruͤyere Periode, da es näͤmlich zweckmaͤßig erachtet wurde, die erbliche Gerichts⸗ barkeit in Gchoirland aufzuopfern, so finden wir eine Ab⸗ weichung von den gewöhnlichen Regein der Gesetzgebung und der Regierung, obgleich, besonders fuͤr die letztere, diese Maaß⸗ regel weit weniger nothwendig war, als diesenige, die wir jeizt durchzufuͤhren aufgefordert sind. Betrachten wir nun das Factum der Regentschaft, eine Begebenheit, bei welcher die Gesetzgebung, durch die Nothwendigkeit gezwungen und unter besonderen Umstaͤnden, von dem gebräuchlichen Wege der Regierung abweichend, einen Souverain uͤber das Land einsetzte. Die Union mit Irland bietet ein anderes Beispiel gleicher Art dar; diese unter Umstaͤnden der druͤckendsten Noth⸗ wendigkeit geschlossene Unton war eine vollständige Aushebung aller gebraͤuchlichen Regierungs⸗Principien. Es war die Auf⸗ opferung eines unabhaͤngigen Parlaments, einer unabhängigen Legislatur; und nichts wuüͤrde solch ein Aufgeben von Principien haben rechtfertigen koͤnnen, als die Nothwendigkeit; deshalb sind große politische Betrachtungen diejenigen, welche uns zwingen, die gewöhnlichen Ruͤcksichten der Regierung außer Acht zu lassen. (Hoͤrt, hoͤrt!) Ich werde nun auf die Auseinan⸗ dersetzung der Principien uͤbergehen, auf welchen die Maaß⸗ regeln, die ich vorzuschlagen habe, beruhen. Ich muß zu⸗ vörderst, im Widerspruch mit den Geruͤchten, die kuͤrzlich verbreitet worden sind, bemerken, daß die Maaßregeln, die ich heute dem Hause vorlege, von der Regierung schon vor der Parlamentsversammlung beschlosse 1
aer in worden sind. (Hoͤrt, hört:) Auch muß ich sagen, daß wir in dem damals ent⸗ worfenen Plan kelne Aenderungen in Folge von etwanigen Hindernissen, die seitdem entstanden wiüͤre — 8 Hört, hert eitde und. aren, gemacht haben. (Hört, hört!) Daß wir uns nicht 51958
8 1 nicht b105 sder die Grundlage, sondern auch uͤber die Details geetnig d daß dies in allen ihren Theil en 8 Hatten, und daß di der, dem Ge. enm The en die Maaßregel ist, welche wir in des Parl genstande gewidmeten Erwaͤgung vor Eröffnung 5 aments beschlossen hatten. (Hoͤrt, höͤrt!) Ich
es fuͤr nicht minder wichtig, zu versichern, daß Rie⸗ mand, als die Regierung, Theilnehmer dieser Maaßregel c. (Beisall.) Wir erachteten es, mit Näͤcksicht auf die näher dabei Betheiligten, fuͤr angemessen, abgesehen von allen an⸗