deren Betra Verantwortlichkeit der nicht als ein Vertrag, vorgeschlagen werden muͤsse. auf die Beschraͤnkungen,
gebracht hat, daß die
chtungen, daß diese Maaßregel allein au Minister, nicht als eine Uebereinkunft,
sondern als ein Act der Regierung,
Ich sage deshalb, mit Bezug deien Fortdauer man in Antrag ee Regierung ausschließlich verantwortlich bleibt, und daß kein Anderer zu Rathe gezogen worden. (Beifall.) Ich komme nun zu dem Hauptmoment der Maaßregel, und dieses ist, um es mit einem Worte zu sagen, die Abschaffung buͤrgerlicher Unfä⸗ higkeiten und die Gleichstellung in politischen Rechten. (Hier wurde dem Redner lauter Beifall zugerufen.) Ausnah⸗ men und Beschräukungen finden dabei statt und sollen durch besondere Gruͤnde gerechtfertigt werden. Es sind dies jedoch
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des Parlaments mi Fuß gesetzt wuͤrden, so bin ich 3 liken anlangt, die zu einem Sitz geeignet oder berechtigt seyn moͤgen, allen Einschraͤnkungen entgegen. Obgleich der Beschränkung der Anzahl gedacht worden ist, so bezweifle
ich ihren guten Erfolg und die Moͤglichkeit, sie in Ausfuͤh⸗
rung zu bringen. Gesetzt z. B., daß die Bill die katholi⸗
schen Mitglieder für das Haus der Gemeinen auf die Zahl von 35 einschränkte; wie ließen sich bei den allgemeinen Wahlen, falls eine groͤßere Zahl Katholiken gewählt werden sollte, bestimmen, wer aus dieser Zahl einen Besitz erhalten oder zu seinen Constituenten zuruͤckgesandt werden sollte, um vielleicht wieder gewaͤhlt zu werden? Ich wuͤßte nicht, wie in einem solchen Fall, die Wahlen derjenigen zu beseitigen waͤren, welche die bestimmte Anzahl uͤberschreiten. Allein zugegeben,
nur Ausnahmen von der Regel; die Regel selbst, ich wieder⸗ hole es, ist die Gleichstellung in buͤrgerlichen Freiheiten, (Beifall) und da sie dieses ist, so ist die Regierung zu der Erwartung berechtigt, daß die Röͤmischen Katholiken mit denjenigen Bestimmungen einverstanden seyn werden, welche ich als zur Sicherstellung unerlaͤßlich vorzuschlagen habe. Ein anderer Grundsatz der Maaßregel ist die Aufrechthaltung und die Unverletzlichkeit der protestantischen Religion, ihrer Lehren, ihrer Disciplin, und ihres Regiments, und es ist alle Sorgfalt, alle Aufmerksamkeit auf die Erhaktung der Integritaͤt dieses Gebaͤudes verwandt worden, welches durch die Gesetze des Landes vertheidiget, und durch die Liebe, die Achtung, die Zuneigung des Volkes beschuͤtzt wird. (Beifall.) Nach den Eroͤrterungen, welche diese Fraze waͤhrend so vie⸗ ler Jahre unterworfen gewesen, würde es unnuüͤtz seyn, wenn ich auf eine Beschreibung der, die Katholiken betheiligenden Gesetze einginge. g diese Gesetze in ih⸗
— Es ist bekannt, daß diese rer Anwendung auf Englische und Irländische — glei
abweichen. Die ersteren haben mit den anderen nicht Privilegien. Die Irlandischen Katholiken können zum Bei⸗ spiel Aemter bekleiden, zu denen Englische Katholiken nicht
ießen diese letztecen auch nicht die⸗
werden, und geni elben Freiheiten. Allein wenn es billig ist, die Irlän⸗ Rechte zu
dischen Katholiken in den Besitz bürgerlicher versetzen, so ist es nicht minder billig, daß dieselden Pri⸗ vilegien auch den Englisch⸗Katholischen verliehen wer⸗ den sollten. [Hört, höͤrt!) Ich weiß sehr wehl, daß sich in der Schottischen Unions⸗Acte cein Artikel defindet, nach welchem die Ausschließung der Katholiken gerechtfertiget 2₰ verden koͤnnte; allein wenn sie hier und in Irland zu poli⸗ ischer Gleichstellung gelangen, wie gehässig wuͤrde es seyn, sie jenen in einem Lande zu verweigern, wo am wenigsten v Gesahren zu befuͤrchten ist. Ich schlage deshalb vor, shSdoaß man die Katholiken in Schottland gleich ihren uͤbrigen 1. atholischen Mitunterthanen betrachte. (Beifall) Die Mei nnung, daß die, die
atholiken betreffenden Straf⸗Gesetze nicht mehr beständen, ist, glaube ich, ziemlich allgemein ver⸗ breitet. Sie ist jedoch falsch; es sind noch einige der Straf⸗ Gesetze nicht widerrufen, und die einzubringende Bill soll alle jene Gesetze aufheben. Sie bezichen sich hauptsächlich laauf den Besitz des Eigenthums. Nach dem bestehenden Ge⸗ öp kann ein Katholik kein Land⸗Eigenthümer werden, be⸗ vor er nicht drei besondere Eide geleistet hat. Es geschieht ooeft, daß diese Eide gar nicht geleistet werden, weil sie nicht die Gewähr fuͤr ein buͤrgerliches Amt ausmachen. Mit Hinsicht auf diesen Theil des Gesetzes, ist es die Absicht der Regierung, was den Besitz von Eigenthum anlangt, die Katholiken mit den Dissendenten auf gleichen Fuß zu stellen, oohne daß sie im Fall einer Versaäumung dem Straf⸗Gesetz unterworfen waͤre, und glaube ich, daß diese Maaßregel den Protestanten, wie den Katholiken, gleich willkommen seyn wird. Was demnaäͤchst den Genuß politischer Gewalt an⸗ belangt, so muß es einleuchten, daß die ganze Frage
uͤber politische Macht in diesem Lande sich in den Zu⸗ tritt ins Parlament auflöͤst. (Hort!) Wollte man den Katholiken dieses Vorrecht verweigern, so würde Alles,
was man gethan oder zu thun Willens ist, schlimmer seyn als nichts. (Hört!) Ohne diese Concession würde die Frage in ihrem alten Zustande, oder vielmehr in einem schlimmeren verbleiben, denn alle Privilegien, welche man den Katholiken, mit Ausschluß dieses Großen, zu sewähren geneigt seyn möchte, wuͤrde von ihnen nur als Hu fsmittel in einem zukünfrigen Kampfe oder zur Verlängerung dessel⸗ ben angewandt werden. (Beifall) Sollen wir daher die Frage feststellen, so lasse man sie uns jetzt ein fuͤr alle mal u Ende bringen. (Lauter Beifall.) In der vorgeschlagenen Vd wird eine Klausel, die Aufnahme und katholischer Gemeinen in die beiden Häuser des Parla⸗ ments, enthalten seyn. Da ich wünsche, 2 wenn diese Bill durchgegangen seyn Süseüerans olt 82 öq
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ruͤcksichtlich
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t den Protestanten auf voͤllig gleichen 8 „was die Anzahl der Katho⸗
daß es ausfuͤhrbar waͤre, die Zahl katholischer Mitglieder der⸗ gestalt zu beschraͤnken, so wuͤrde nur Feindschaft und Miß⸗ trauen dadurch hervorgerufen werden. Es wuͤrde dann schei⸗ nen, als hielten wir sie fuͤr Personen, gegen deren geweihete Haͤupter alle unser legislarive Wachsamkeit gerichtet werden muüͤßte, und man wuͤrde sie als die Verfechter des katholi⸗ schen Interesse betrachten Weit entfernt, dauernd mit uns verbunden zu werden, wuͤrden sie sich aus lemeinschaftlichen Gruͤnden unter einander vereinigen, ihr Ehrgeiz und ihr Interesse wuͤrden sie von den übrigen Mitgliedern des Hau⸗ ses trennen, und es duͤrfte sich sonach eine Parthei bilden, welche die Beföͤrderung des katholischen Interesse zu ihrem entschiedenen und ausschließlichen Gegenstand machen wuͤrde. (Hoͤrt!) Deswegen sage ich, daß kein Unterschied zwischen th⸗ nen gemacht werden sollte, sondern daß die Katholiken beim Eintritt in dies Haus gleich wie die Mitglieder der anglika⸗ nischen Kirche, und wie die Dissendenten angesehen werden muͤssen. (Groter Beifatl). Was einen anderen Vorschlag be⸗ trifft, der aus den besten und üͤberlegtesten Motiven ent⸗ sprungen, und mit großer Umsicht und Gelehrsamkeit, durch meinen sehr ehrenwerthen Freund (Horton) gemacht worden, so habe ich ihn aufmerksam erwogen und glaube darnach, daß er gleichfalls großen Einwendungen unterworfen ist. Es sollte wehe thun, wenn irgend ein Mitglied bei der Discussion einer besonderen Frage das Haus zu verlassen gezwungen seyn sollte. Auch glaube ich, das befuͤrchtete Uebel wuͤrde dadurch nicht wesent⸗ lich vermindert werden, indem das, was ein solches Mitglied nicht selbst durchzusetzen vermag, von seiner Parthei leicht vollfuͤhrt werden koͤnnte. Wir wuͤrden zu entscheiden haben, welche Fragen die Interessen der bestehenden Kirche ten; und diejenigen, welche vielleicht dem Namen nach da⸗ mit in Bezichung stehen, moͤgen in der That wenig wesent⸗ lich damit Verbundenes enthalten, dennoch wuͤrde das katho⸗ lische Mitglied gezwungen seyn, sich waͤhrend der Discuss nen daruͤber zuruͤck zu ziehen; bei einem anderen Gegenst aber, der vielleicht dem Namen nach mit jenen Interessen ni zu thun haͤtte, jedoch nichts destoweniger sie eben so wesem lich betreffen koͤnnte, düͤrften die Katholiken nicht ausgeschlo sen werden. Wollte man den katholischen Mitgliedern die Rede, nicht aber auch das Votum zugestehen, so bin 1 uͤberzeugt, daß die Gefahr, wenn uͤberhaupt eine nd durch geschickte und eloqguente Reden in demselben Maaße; zeugt werden wuͤrde, als wenn dem Mitgliede die Unterst zung seines Interesse, durch das Votum fret stuͤnde. . überhaupt wuͤrde solch eine Verordnung eine Adweich von den Grundsätzen seyn, auf welche ich mich bei der Me regel stuͤtze, eine Abweichung von dem großen Princi Gleichstellung der Rechte. (Beifall.) 39 halte es p 8 — nund fuͤr angemessen, den Eid zu verlesen, welchen ich als Substieuten dessenigen entworfen habe, der von den 86 arlaments⸗Mitgliedern abgel — 2 Mitgliedern abgelegt wird, und den die Kat artig v 871 en „
n gegenwaͤrtig verweigern. Zuvoͤrderst bin ich uͤberzeugt, d den Katholiken eine große Erleichterung — — + stanten eine Genugthuung gewähren wird, (Beifall) di klärungen gegen Transsubstantiation abgeschafft zu se⸗ (Wiederholter Beifall.) Ich schlage in dieser Hinsicht nut —s Allernoͤthigste bezubehalten, aber in Bezug 89. dee Prote —e ee und auf öͤffentliche Jemter ar Uhsen Ei inten von der gegenwaͤrtigen Nothwendigbe⸗ abzulegen, befreien. Die Erklaͤrungen 8 bn su stantiation waren ursprüͤnglech nicht für religiöse N.
ntnisse, oder Anerkennung der Lehre beabsichtiget. wurden weder unter der Regierung der Königin Elis⸗ noch unter ihrem Nachsolger, sondern erst zur Zeit Karls!
katholischer Pairs
angewandt, als ein kraftiges Mittel zur Ausschließung Katholiken. Jetzt, wo diese Ausschließung aufgehoben den soll, ist keine Uesach zur Beidehaltung jener M
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Beilage
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