der Katholiken, eingereicht wurden; es sey jedesmal befunden worden, daß die Erfuͤllung ihrer Wuͤnsche unver⸗ traͤglich mit dem Wohle des Landes sey, und unbezweifelt — wenigstens hosse er so — wuͤrden Ihre Herrlichkeiten auch jetzt zu demselben Beschlusse kommen. (Hoͤrt!)
— Im Unterhause leisteten zuvoͤrderst mehrere neue Mitglieder den Eid, und nahmen ihre Plaͤtze ein. — Die Sherifs von London uͤberreichten eine Bittschrift des Ge⸗ meinde⸗Rathes, worin um Maaßregeln zu Milderung der Strafe fuͤr Verfaͤlschung von Staats⸗Papieren angetragen wird. — Auf den Antrag des Alderman Wood ward die
Billl wegen der London⸗Bruͤcke zum zweiten Male verlesen, nachdem hierauf Herr Pallmer eine Petition mehrerer Be⸗ sitzer von Auslade⸗Stellen uͤberreicht hatte, welche fuͤr den durch den Bau der neuen Bruͤcke erlittenen Verlust entschä⸗ digt zu werden verlangen, uͤberbrachten die Sherifs von Lon⸗ dhn eine Petition des Gemeinde⸗Raths, die Bitte enthal⸗ * tend, daß das Parlament solche Verwilligungs⸗Maaßregeln zu Gunsten der Katholiken ergreifen moͤge, die geeignet waͤren, die Ruhe in Irland wieder herzustellen. Der Lord⸗ Mayor begleitete den Antrag, diese Bittschrift auf die Tafel
Zu legen, mit einigen Bemerkungen uͤber dieselbe, worin er unter Anderm sagte: wenn auch die jetzt in Vorschlag ge⸗ brachten Maaßregeln nicht die ganze Bevoͤlkerung von Ir⸗ land zufrieden stellten, so sie doch mindestens dem nuͤchternen und denkenden Theil derselben genuügen. Man habe bereits gesogt⸗ und werde ferner sagen, daß die Eman⸗ ecipation den Irlaͤndern nicht Nahrung, Kleidung und Er⸗ ziehung gewaͤhren koͤnne. Das werde sie allerdings nicht, aber sie werde die Grundlage einer gesunden Gesehge⸗ blung fuͤr jenes Land bilden, durch welche dessen Be⸗ Hwohner auf die gehoͤrige Stufe in der Gesellschaft ge⸗ stellt wuͤrden. — Die uͤbrigen Verhandlungen kbbenfalls groͤßtentheils Petitionen, welche theils fuͤr, theils wider Concessionen zu Gunsten der Katholiken übergeben wurden. Es wurden dabei wiederum in Bezug auf mehrere Petitionen gegen die Katholiken Bemerkungen uͤber die eadelnswerthe Art und Weise der Unterschriftsammlung ge⸗ macht, so wie auch daruͤber, daß diese Bittschriften nicht dlurchweg die wahre Gesinnung der Districte ausdruͤckten, aus denen sie eingesandt worden. — Hr. Bankes bemerkte bei Ueberreichung von 14 verschiedenen Petitionen der Graf⸗ scchaft Dorset, daß weder er, noch, wie er glaube, ein anderes Mittglied die Absicht hege, die Einbringung der Bill zu ver⸗
söoͤgern oder eine Abstimmung deshalb zu veranlassen. Es sey 8 ihm darum zu thun, baldmoͤglichst den Inhalt der Bill ge⸗
nau zu erfahren, und
nau r es sey daher um so besser, je fruͤher dieses geschehe.
b In Bezug auf die zweite Lesung aber, und h * allen ferneren Gelegenheiten werde er der Villl allen ir⸗ gend moͤglichen Widerstand leisten. Er wünschte uͤbrigens, 8 88s die zweite Lesung spaͤter als nach acht Tagen angesett werden moͤge, indem dieser Zeitraum zu kurz sey. — Gene⸗ ral Gascoyne fragte, ob der sehr ehrenwerthe Herr (Herr Peel) die Absicht hege, die Ernennung eines besonderen Comité's Behufs der von Sr. Majestaͤt in der Thron⸗ Rede anempfohlenen Untersuchung des ganzen Zustandes von Irland in Vorschlag zu bringen? (Hoͤrt! Gelaͤchter!) Das duͤnke ihm der Weg, den man hiebei haͤtte einschlagen sollen. — Herr Peel druͤckte in seiner verneinenden Erwiederung sein Erstaunen aus, daß das ehrenwerthe und tapfere Mit⸗ glied, jetzt noch einige naͤhere Auskunft in Bezug auf Irland fuͤr noͤthig halten koͤnne. — Lord Milton auherte, daß die Opponenten der Maaßregel keinen E Weg ein⸗ schluͤgen, um die Sache zu verzoͤgern, wobe er zugleich in Bezug auf den, von dem Mitgliede fuͤr Dublin (Hr. Ban⸗ kes) ausgesprochenen Wunsch bemerkte, daß der Zwischenraum einer Woche zwischen der ersten und zweiten Lesung der Bill ganz . sey. Auch Herr M. Fitzgerald sprach dieselbe Meinung aus, wohingegen Herr rant und Sir Rob. Ingki⸗ eine längere Frist wuͤnschten Herr Peel erklaͤrte dagegen, daß er geneigt seyn wuͤrde die Sache zu verschieben, wenn irgend Gruͤnde vorhanden waͤren, dies fuͤr zutraͤglich anzusehen, In Folge der weite⸗ ren Auseinandersetung, daß dies keinesweges 12 al sen aͤäußerte er zugleich, daß allerdings, wenn man fortfuͤhre 90 bisher, uͤber jede S Petition zu debattiren, es 4 „ werden moͤchte, die Bill diesen Abend einzubringen 5 12 6 Howick erklaͤrte sich gegen alle Verzögerunges .— Lor sagte er, in der That, die Absicht seyn, nur Zeit zu gewinnen, um das 29 Menge neuer Petitionen aufzuregen, um dadurch Maaßregel zu verzoͤgern, wo nicht sie zu vereiteln. e Nachdem nun eine bedeutende Anzahl Petitionen fuͤr und wider die Emancipation eingereicht worden, trug Herr Peel
zu
darauf an, den Comité⸗Bericht uͤber die Anspruͤche der Ka⸗ tholiken zu vernehmen. Der Bericht ward verlesen und be⸗ stimmt, daß eine damit in Uebereinstimmung stehende Bill eingebracht werden solle. Hr. Peel trug demnaͤchst noch darauf an, die Einbringung einer Bill zur Regulirung der Eigen⸗ schaften der Waͤhler bei den Grafschafts⸗Wahlen in Irland zu gestatten, wobei er zugleich erklͤrte, daß er beide Bills am folgenden Tage (10. Maͤrg) einzubringen gedenke, damit beide Bills zum ersten Mal verlesen wuͤrden, und gleichen Schrint mit einander gingen. Die Einbringung ward zu⸗ gestanden. — Das Haus vertagte sich um 11 ½¾ Uhr.
Rede des Staats⸗Secretairs Peel. (Fortsetzung und Schluß.) Dies ist die Meinung eines Freundes von Volks⸗Ge⸗ rechtsamen; er erklaͤrt es sonach fuͤr eine vortheilhafte Maaß⸗ regel, das Wahlrecht hoͤher zu stellen; und da ich dieselbe nebst der Einleitung jener Acte den dermaligen Umstaͤnden so entspre⸗ chend fand, konnte ich nicht umhin, sie dem Hause vorzule⸗ sen. (Hoͤrt Die Maaßvregel, welche ich vorschlage, besteht gleich falls darin, die Achtbarkeit der Stimmenden in S zu erhoͤhen, und ich kann betheuern, daß meine Absicht aus⸗ schließlich darauf gerichtet ist, dem Lande unabhaͤngige Waͤh⸗ ler zu verschaffen, die weder von den großen Landeigenthüͤ mern noch von der Priesterschaft abhaͤngig sind. (Hört! Ich behaupte, und glaube auch nicht, daß der Erfolg diese Maaßregel die legitime Einwirkung der Katholiken vermin dern wird, diese soll auch nicht unterdruͤckt, allein der gei⸗ stige illegitime Einfluß soll dadurch zerstoͤrt werden. Besfallk) Ehe wir zu einer endlichen Entscheidung dieser Maaßregel gelangen, ersuche ich das Haus, die in dem Untersuchungs⸗ Comirté der Lords und der Gemeinen im Jahre 1825 ge⸗ machten Angaben zu durchlesen. Die Aussagen der Lords waren zur Zeit nicht bekannt gemacht, allein die der Gemei- nen lagen einem Jeden offen. Moͤgen die ehrenwerthen Herren die von jedem Individuum gemachten Angaben, von Katholiken sowohl als von Protestanten, von Laien und von Geistlichen zusammen halten, und sich uͤberzeugen, daß niemals eine groͤßere Uebereinstimmung in den Zeug⸗ nissen uͤber die aus dem gegenwaͤrtigen Zustande der Wahl⸗ freiheit in Irland hervorgegangenen Mißbraͤuche statt ge⸗ funden hat. Jene Wahlfreiheit unterscheidet sich aber in allen ihren Beziehungen von der Engläschen. Hier stehen die Freisassen in der hoͤchsten Achtung, und unter kausend findet sich kaum einer, wo das Freilehn nicht aus erster Hand und lebenslaͤnglich waͤre. Ich wuͤnsche die Natur des Frei⸗ lehns in Irland nicht zu veraͤndern, weil es zu große Ge⸗ waltthätigkeit erfordern wuͤrde, das Irlaͤndische System mit dem Englischen zu vermaͤhlen. Das System in jenem Lande— besteht darin, daß große Gutsbesitzer ihre Laͤndereien an Mittels, mäaͤnner verpachten, wonach denn das Freilehn durch vermit⸗ telnde Kanäaͤle hervorgebracht wird. Es wuͤrde deshalb ein Versuch, dieses System * veraͤndern, mit zu vieler Gewalt verknuͤpft, und den bestehenden Verhaltnissen des Landes nicht angemessen seyn. In den diesfaͤlligen fruͤheren Comité⸗ Bechandlungen wird man finden, daß uͤber die Höhe der Guts⸗Ertrags, bei welchem die Wahlfreiheit zuläͤssig seyn soll, verschiedene Meinungen abgegeben worden sind. Viele Individuen, deren Urtheil die größte Hochachtung verdient, sprachen sich entschieden fuͤr eine Summe von 20 Pfd. aus, und glaubten, daß dadurch eine achtbare Zahl von Freisassen [Peomanxy) entstehen, und diese bei den Wahlen eine unab⸗ haͤngige Stimme abgeben wuͤrden. Ich selbst bin der Mei⸗ nung, daß ein Uebergang von 40 Shillingen auf 20 Pfund Sterling zu betraͤchtlich seyn di rfte, und halte die Mitte dieser Summen fuͤr die angenessenste, naͤmlich 10 Pfd. Es würde sehr schwierig seyn, aus den bestehenden Wahl⸗Listen abzuschaͤtzen, wie groß die Anzahl derer seyn wuͤrde, die bei einem Einkommen von 10 Pfd. den Wahl⸗ Befaͤhigten gehoͤren duͤrften; die Zahl derselben wuͤrde, wie nicht zu läugnin ist, sehr ansehnlich seyn. Die registrirte Anzahl der Freiguͤter mit einem jaͤhrlichen Einkommen von 50 oder 20 Pfd. kann nicht als Norm dienen, weil kein Ver⸗ zeichnis der dazwischen liegenden von 20 Pfd. bis zu 40 Sh. vorhanden ist, indem diese saͤmmtlich wie 40 Sh. betrachtet werden; daher koͤnnen wir nicht schließen, daß diesenigen, welche als Vierzig⸗Shillings⸗Freisassen eingetragen stehen, es auch wirklich sind, weil sie ein Einkommen von 10 — 15 Pfd. oder jeder anderen Summe unter 20 Pfd. bestten moͤgen. Ich wuͤrde zuerst vorschlagen, daß der Beweis des Besitzes eines Frei⸗ lehns nicht allein auf den Eid des Betheiligten beruhen sollte. ts scheint mir so verwerslich als das Verfahren, in Ir⸗
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