1829 / 78 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

hiinsichtlich dieses Gegenstandes getroffen werden. In allen fruͤheren Bills zur Befreiung der Katholiken hat sich die Krone eine Gewalt vorbehalten, welche unter dem Namen den

irche in Was dies Veto betrifft, so ist es der Gegenstand vieler Discusstonen gewesen und hat auf Ich selbst erachte es ganz unnuͤtz, denn ich halte erstlich den Besitz des Veto’'s fuͤr eine sehr unerhebliche Gewalt, und dann glaube ich, daß sehr wenig Wahrscheinlichkeit eines Mißbrauchs Mein Einwurf gegen das Veto besteht darin, daß es der Anfang einer foͤrmlichen Anerken⸗ nicht weil es ein unbilliges Verlangen von Seiten der Krone sey, sondern weil, wenn uns ein Verzeichniß der Namen der Candidaten zur Praͤlaten⸗ oder Bischofs⸗Wuͤrde in Irland uͤberreicht *39 wir es sehr schwierig finden duͤrften, uns von der Verantwortlichkeit, die mit ihrer Wahl verbunden ist, zu befreien. Wir wuͤrden die Urheber ihrer Erneunung und in der That auch des Anfangs zu einer foͤrmlichen An⸗ erkennung der katholischen Kirche seyn, welche unter den ge⸗ genwaͤrtigen Umstaͤnden vor allen Dingen, und gänzlich ver⸗ eden Ich gebe das Veto darum auf, weil es keine vernuͤnftige Sicherheit gewaͤhrt, und dann weil Einwuͤrfe dagegen gemacht werden koͤnnen, die nicht der Es ist besser, daß wir Sicherheiten,

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Seiner Majestaͤt nothwendig, daß einige Anordnungen

auch wurde Vorsorge getroffen,

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Veto bekannt ist; g Verkehr des Roͤmischen Stuhls mit der katholischen Irland zu beaufsichtigen.

beiden Seiten Leidenschaften erregt.

desselben vorhanden sey.

nung der Roͤmisch⸗katholischen Kirche seyn wuͤrden;

mieden werden muß. (Beifall)

Erwaͤhnung werth sind. welche offenbar keine Wirkung haben, lieber gar nicht annehmen. Beifall) Ich glaube, es wuͤrde laͤcherlich ommission Roͤmischkatholischer Pralaten einzusetzen, um uͤber den loyalen Charakter eines Candidaten zu einer geistlichen Stelle in Irland, Gewißheit zu erhalten. Es wuͤrde der Krone keine Macht geben, nur mit Verantwortlichkeit beschweren. Dasselbe gilt von der Beaufsichtigung des Verkehrs mit dem Röͤmischen Stuhle; es laͤßt sich zwar nichts dagegen einwenden, allein ich gestehe, ich habe nicht den Wunsch, ihn zu inspiciren (hoͤrt, boͤrt!), weil man annehmen darf, daß dieser Verkehr lediglich auf kirchliche Angelegenheiten beschränkt ist, und daß es, anstatt diesem Lande nuͤtzlich zu seyn, vielmehr den entgegengesetzten Erfolg haben koͤnnte, indem ich vermuthe, daß das Volk den⸗ ken wuͤrde, ein Staats⸗Secretair sollte sich eben so wenig um die inneren Angelegenheiten der Roͤmischen Kirche, als um die Wesleyanschen Methodisten bekuͤmmern. (Beifall.) Sollte einmal eine Zeit der Gefahr kommen, so wuͤrde ich, nach der Abschaffung der buͤrgerlichen Unfähigkeiten der Ka⸗ nicht einen Augenblick Anstand nehmen, von dem ause ein Gesetz zur Untersagung jedes Verkehrs, so wie die Correspondenz, die Ffäbrs worden, und alle Documente ohne Unterschied ihrer Natur zur Untersuchung fuͤr die Mi⸗ nister Sr. Maj. zu verlangen. Der große Vortheil, den wir aus der Feststellung der katholischen Frage ziehen wer⸗ den, wird darin bestehen, daß wir, wie es die Gefahr noth⸗ wendig machen wird, Sicherstellungen erhalten können. oͤrt?) Wir wuͤrden in solchem Falle ermäaͤchtigt seyn, eine este und unabhaͤngige Sprache gegen die Katholiken in Ir⸗ and anzunehmen, und die Legislatur wuüͤrde mit ihnen wie mit jeder anderen Klasse der Koöͤniglichen Unterthanen ver⸗ fahren. Jetzt koͤnnen wir es nicht, denn indem der Zustand

der Dinge aus der katholischen Frage entspringt, verhindert er uns, die angemessenen Mittel zu ergreifen. Es sind jedoch einige Punkte vorhanden, die einer Bestimmung faͤhig, und welche in keiner Hinsicht den buͤrgerlichen Privilegien oder den religioͤsen Gebraͤuchen der Katholiken Abbruch thun, und die zu glei⸗ cher Zeit die Gemuͤther der Protestanten befriedigen werden,

deren Beruhigung mir uͤber Alles wuͤnschenswerih erscheint. Ich wuͤrde es deswegen angemessen halten, zu verordnen, daß, wenn ein Katholik in irgend ein öffentliches Amt auf⸗ genommen wird, die Insignien dieses Amtes ihm in keinem andern als zur Anglikanischen Kirche gehöͤrigen Orte der An⸗ dacht uͤberreicht werden sollen, und daß die Einkleidung in’'s Amt ebenfalls nur in einem Gebaͤude der Anglikanischen Kifche geschehen soll. Wenn die Insignien des Amts bei religioͤsen Ceremonieen getragen werden, so soll es allein in einer, der protestantischen Gemeinde . Kirche schehen. (Hoͤrt!) Es findet in Ir ein Gebrauch att, der großes und gerechtes Aergerniß verursacht hat, ich meine den, daß die katholischen Bischöͤfe sich die Titel anmaaßen, welche denen der Anglikanischen Kirche Ich werde deshalb vorschlagen, daß die bischoͤfli⸗

chen Titel und Wuͤrden der vereinigten Kirche von England und Irland von keinem katholischen Bischof argenommen „werden duͤrften. Bischöfe nenne ich sie, wei sie es sind, und

seyn, eine

sondern sie

und Katholiken ve⸗ gleich Gegnern und

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sie moͤgen als solche ein Recht haben, ihre Gewalt in ihrer Feigenen Kirche zu gebrauchen, ihre Ordinirung ist ohne Zwei⸗

fel guͤltig, allein es erscheint mir nicht schickli daß sie si der Rechte Anglikanischer Bischoͤfe oͤffentlich 8 5 anmaaßen, wie sie es kuͤrzlich gethan haben. (Hoͤrt, hoͤrt!) Die Bill geht nunmehr auf den Gegenstand religioͤser Ge⸗ sellschaften uͤber. Einige von ihnen haben vielen Verdacht und Mißtrauen in diesem Lande erregt, und großen Anstoß ehen, ich meine die Ausdehnung der religioͤsen Orden und rporationen, welche durch kloͤsterliche Geluͤbde verpflichtet d, besonders aber die Einfuͤhrung des, unter den Namen esuiten bekannten Ordens. Hiegegen sollen Verfuͤgungen getroffen werden. Die jetzt einmal im Lande sich befinden⸗ den sollen zwar nicht gestoͤrt, aber es soll ihre Zahl angege⸗ ben und ihre Namen sollen eingetragen werden. Wir sind berechtigt, gleichzeitig zu verlangen, daß die durch kloͤsterliche Geluͤbde verbundenen Gesellschaften fuͤr die Folge keine wei⸗ tere Ausdehnung erlangen. Es sollen deshalb Maaßregeln gegen eine uͤberhand nehmende Einwanderung von Maͤnnern jener Klassen ergriffen werden, weil andere Laͤnder sich ihrer entaͤußert haben, und sie zu unserem Vaterlande ihre Zu⸗ flucht nehmen. Andere Laͤnder haben Vorsichts, Maaßregeln gegen sie genommen, und auch wir müssen unsere Gesetze unter denen sie geduldet werden sollen, den Umständen an⸗ passen. Wenn wir die Betheiligten, bei Registrirung ihrer Namen, in dem vollen Genuß ihrer jetzt inne habenden Pri⸗ vilegien belassen, so halte ich es angemessen, Sicherheits⸗Maaß⸗ regeln gegen fernere Einwanderungen derselden in dieses Land zu ergreifen, so wie gegen die Ausdehnung religioͤser Körper⸗ schaften, deren Mitglieder keinem Andern Gehorsam schuldig zu seyn glauben, als ihrem, sich am Hofe von Rom befin⸗ denden Obern. Ihre Vertreibung aus anderen Laͤndern und ihre Ankunft in England, woselbst sie ansehnliche Fonds zur Erlangun von Grundbesitz zu verwenden haben, hat ernst⸗ hafte Be orgnisse erregt, und scheint mir dies ein, fuͤr die Legislatur wichtiger Gegenstand. Die Bill wird deshalb Vor⸗ kehrungen gegen den Eintritt der Jesuiten in dieses Land treffen, und die? egistrirung der Namen derjenigen verlan⸗ gen, welche sich bereits in diesem Lande befinden. Sie soll demnaͤchst die Ausdehnung dersenigen religioͤsen Orden verhindern, welche durch kloͤsterliche Geluͤbbe verbunden und der freien , der katholischen Religion keinesweges nothwendig sind. (Hoͤrt!) Ich habe keine der vorsorglichen Maaßregeln, welche die Bill enthaͤlt, absichtlich ausgelassen. in dem nächsten Comité eine Resolution vorschlagen, wel die Grundlage der Bill zur Aufnahme der Katholtken in buͤr⸗ hertichen Privilegien ausmachen und die Bestimmungen ent⸗ lten soll, welche ich einzeln durch gangen bin. b Resolution angenommen seyn wird, werde ich um Erlaubniß zur Einbringung einer besonderen Bill anhalten, deren ich in Bezug auf die Feststellung der Wahlfreiheiten erwaͤhnt habe. Jest, nachdem ich die Grundlagen der Maaß⸗ regel entwickelt, naͤhere ich mich dem Ende der Arbeit, welche ich zur Auseinandersetzung der einzelnen Punkte derselben uͤbernommen habe. Ich hoffe, die Erwägungen werden mit Ruhe, ohne alle Leidenschaft und in dem Geiste statt haben, in welchem wir verfahren muͤssen, naͤmlich beseelt von dem Wunsche, diese Frage sicher und befriedigend zu beseitigen. Lassen Sie es uns bedenken, von welchen Folgen die Ver⸗ ena ee eehnfen von Hoͤrt!) se Maaßregel gleichmaͤßi llis⸗ auf Alle. Ich kann nicht daaan znbern eilich und triftige Einwendungen dagegen, wie gegen Maaßregel einer ausgedehnten und verwick heit erhoben werden sollten, aher ewiß eiten Peschaffen⸗ mals zu einer Feststellung der kacholasce wir wuͤrden nie⸗ wenn jedes Mitglied sei zn Frage gelangen, nn glied sie nach seiner eigenen zin schieden haben wollte. (Beifall.) 09 ich, anzunehmen, daß wir 1e he 171, 9. nicht, frage daß wir in der tereinigung der pro⸗ neue und kraͤftige Sicherheit 8 b efahren finden werden? Ich f die Katholiken selbst, ob die Concessionen, die i , b die ihrer Seits zu den Aufopferungen verglichen werden koh⸗ Enwinn i denen emacht werden, die so schwer ihre Verzicht eistungen auf Gesetze gegeben haben⸗ kann es laͤu nen, unserer Legislatur und unserer 8 ing einen Aussch teßungs⸗Charakter verliehen? Der 8 mel gebe, daß die sangulnischen Hoffnungen derjenigen lt werden mögen, die Jahre s die Frage vert n Der Himmel gebe, daß die Abstellung katholischer Un⸗ keiten den eae. Zwist im Lande ausgleichen, daß durch einen freien r die Eifersucht der Protestanten den moͤge! Und daß dieselben, statt einden auf einander zu blicken, in ge⸗ 1