1829 / 79 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

scch fuͤhren darfen, die in den diesem Ukas bel efuͤgten bei⸗ 8— den Verzeichnissen enthalten sind. Es werden zugleich fol⸗ gende Bestimmungen der Zoll⸗ Ordnung vom 14. Dec. 1819 fuͤr den Handel mit Europa ins Gedaͤchtniß gerufen: §. 140. Jeder Reisende oder Waarenfuͤhrer ist verpflichtet, vom Eingange uͤber die Graͤnze an, der Zollstraße genau zu folgen, ohne irgendwo unterwegs zu verweilen, gerade nach dem Zoll⸗Amte zu fahren, und bei demselben anzuhalten.

und andere vom Auslande ankommende Reisende, welches Standes sie auch seyn moͤgen, sich auf keine Weise der ge⸗ setzlichen Visitation widersetzen sollen.

Die in St. Petersburg bestehende Feuerversicherungs⸗ Anstalt hat ihren Abschluß bis zum 1. Januar d. J. vorge⸗ legt; es ergiebt sich aus selbigem, daß sie seit ihrer Gruͤn⸗

dung einen reinen Gewinn von 870,541 ¼ Rubel B. N. ge⸗ macht, und von selbigem 500,000 Rubel zum Stammecapital, das aus 2 Millionen besteht, geschlagen hat; der Rest des Ueberschusses ist fuͤr etwanige Ungluͤcksfalle, und fuͤr den Ac⸗ tionairen zu zahlende Zinsen bei Seite gelegt worden.

Die Akademische Zeitung enthaͤlt folgende Beschreibung eines in Starodub, im Gouvernement Tschernigoff, kuͤrzlich bemerkten Meteors. Am 20. Januar d. J. gegen halb 8 Uhr Abends erschien bei 19 Grad Kälte nach Reaumur und bei klarem Himmel, der Vollmond in der Mitte eines weißen erhellten Kreises; vier Strahlen schienen in Form eines Kreu⸗ zes von dem Monde auszugehen, und verloren sich unmerk⸗ lich, ehe sie die Peripherie des Kreises erreichten. Ein zwei⸗ ter Kreis, gleichfalls weiß, aber viel groͤßer als der erste, durchschnitt den Mond von Nord nach Suͤd, und dehnte sich nach Westen hin aus. In den Durchschnitten bemerkte man zwei helle, regenbogenartige Punkte, fast von der Groͤße des Mondes, und zwei andre etwas kleinere, weithin nach Westen an der Peripherie des großen Kreises. In der Mitte dieses großen Kreises stand ein großer Halbmond, der eine weiße nach Westen gewendete Wolke zu bilden schien, und dessen innerer Rand roth war. Dieses Phänomen dauerte bis 10 Uhr in seiner ganzen Pracht; dann begann es allmaͤhlig zu verschwinden, und um 2 Uhr nach Mitternacht war nichts mehr zu sehen.

Wegen der Local⸗Verhaͤltnisse des Taurischen Gouverne⸗ ments, des Grades der Bevöͤlkerung desselben und der in demselben bestehenden Rechte auf Grund⸗Eigenthum, konnten die und Rechte der Privat⸗ und Kron⸗Besitzungen daselbst gleich Anfangs nicht genau bestimmt werden, welcher Umstand in der Folge zu Streitigkeiten und Schwierigkeiten Anlaß gab. Um diesem Mangel abzuhelfen, ward im Jahre 1820 einem eigenen Comité aufgetragen, genaue und fuͤr die Local⸗Verhaͤltnisse dieses Landes zweckmaͤßigere Regeln zur Ausmessung der Grund⸗Besitzungen daselbst festzusetzen. Die im dirigirenden Senate und Reichs⸗Rathe gepruͤfte und er⸗ ganzte Arbeit des genannten Comité sowohl, als auch die vorgeschlagenen Mittel, die festgesetzten Regeln in Ausuͤbung zu bringen, sind am 5. Febr. d. J. von Sr. Kaiserlichen Maj. Allerhoͤchst bestätigt worden.

Nach der Erstuͤrmung von⸗A wurde ein Beamter beauftragt, die Bibliothek in der Moschee Achmeds zu ordnen und einen systematischen Katalog üͤber die dare befindlichen Handschriften anzufertigen, wobel demselben der siebenzigjaͤh⸗ rige Effendi von Achalzich zur Seite ging. Bei dem Auf⸗ raͤumen der Manuscripte stieß der Beamte auf eine Kano⸗ nenkugel, die waͤhrend des Sturmes sich einen Weg durch die dicken Mauern gebahnt hatte. Indem er sie aufhob und dem Effendi darreichte, fragte er ihn laͤchelnd, unter welche

MRubhrik er dieses Stuͤück bringen solle? Der ehrwuͤrdige Greis 8 * runzelte die Stirn bei der Frage, die die truͤbe Erinnerung Ngaan den Fall der fuͤr unbezwinglich gehaltenen Veste in ihm 8 rweckte; er nahm die Kugel, wiegte sie auf seiner Hand und sagte mit einem tiefen Seufzer: „Bringt sie unter die Ru⸗ brik, en nnbesand alles Irdischen.“ SFFafe asrvLeczhtes Kaczas ens danee he ziser vönahe nn; eher, als zu erwarten stand. Ihre saͤmmtlichen Gemeinden

sind auf dem Dshamat oder der Zusa aus freien Stuͤcken ütereingekonusann 2— 25 5

8 mit, der auf den Graͤnzen Kachett & 1 die bisher . Ruhe und den

unnterbrochen wurden.

Frieden ganz herstellt, 38 d0 durch Naubzüge n Ausgange des vorigen anua Konates forderte der Befehlshaber des Milltair⸗Bezi 2

Rajewki, laut Auftrag des

von Kacheti, General⸗Major

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§. 163. Es wird aufs strengste eingeschaͤrft, daß Couriere 1

1nm]. 8 8 8 ö1u. 2 1 88

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11u“] E Su 4 Oberbefehlshabers des abgesonderten Kaukasischen Corps, von den Lesghiern eine Entschaͤdigung fuͤr die Verheerungen, die sie im Laufe des vorigen Sommers in Kacheti angerichtet hatten. Sie erklarten sich hiezu bereitwillig, und der Ge⸗ neral⸗Major Rajewski berief sogleich nach selner Ankunft in Bäͤlokan, einer Ansiedelung der Lesghier, die am meisten an den Raͤubereien Theil genommen hatte, einen allgemeinen Dshamat, der mit großem Eifer zur Pruͤfung der erho⸗ benen Forderungen 8 Man untersuchte die Sachen von 400 Beschwerdefuͤhrern, und beschloß, Allen gerecht zu werden. Zwei Drittheile des festgesetzten Schadenersatzes fielen auf die Gemeinde von Balokan, die kamen aus 600 Hoͤfen besteht. Die Gemeinde von Kacheti, die gleichfalls zu einer betraͤchtlichen Entschaͤdigung verurtheilt wurde, er⸗ stattete den ganzen Betrag noch am selbigen Ta see, und die andern Gemeinden erfuͤllten desgleichen ohne Aufschus die Vorschrift des Dshamat, auf dessen Ausspruch noch außer⸗ dem bei neun Lesghiern, die vorzugsweise an der Pluͤnde⸗ rung Theil genommen hatten, die Haͤuser in Brand gesteckt und die Gaͤrten verwuͤstet wurden. Auch lieferte man uns vier Raͤuberhauptleute aus, welches fruͤher nie stattgefunden hat. Nach Abschluß der Sachen sandte der Dshamat De⸗ putirte aus allen Gemeinden an den Oberbesehlshaber, mit beigefuͤgter Bittschrift, worin sie ihre Reue uͤber ihre fruͤ⸗ hern Gewaltstreiche an den Tag legen, und das Versprechen einer gaͤnzlichen Unterwuͤrfigkeit fuͤr Außerdem haben noch die Gemeinden der freien Tabatschara⸗ ner, die in Daghestan wohnhaft sind und bisher nicht min⸗ der aufruͤhrerisch als die Lesghier waren, sich freiwillig unse⸗ rer Regierung unterworfen, und am 3ten d. M. Sr. Maj. dem Kaiser den Eid der Treue geleistet. Sie versprechen: keine Personen, die unserer Regierung Ungehorsam beweisen, bei sich aufzunehmen, bei ihren Streitigkeiten mit den benachbarten Bergstaͤmmen sich keine Selbstrache zu erlauben, sondern ihre Klagen der Pruͤfung der Russischen Befehlshaber zu unter⸗ werfen, im Falle einer etwanigen Pluͤnderung den Raub zu erstatten, und die Schuldigen dem Arme der Gerechtigkeit auszuliefern, und endlich, sich bei jeder Vorladung unsern Befehlshabern zu stellen. Auf solche Weise verzichten die Stäͤmme des Kaukasus, durch den Fortgang unserer Waffen gegen ihre Hauptstüͤtze, die Pforte, von der Unmoͤglichkeit des Widerstandes uͤberfuͤhrt, und durch die Sanftmuth und Gerechtigkeits⸗Liebe unserer Regierung uͤberwunden, mehr und mehr auf ihre wilde Freiheit, und werden, zu ihrem eigenen Vortheil, Theilnehmer an der weisen Sorgfalt, mit der man an dem Gemeinwohl ihrer Heimath arbeitet.

Uebersetzung der Bittschrift des Dshamat obder Volks⸗Rathes alter Lesghischen Gemeinden oder

Giosen, an Se. Erlaucht den Grafen Paßke⸗ witsch⸗Eriwansky.

entschlossen, weiß vor Ihnen zu erscheinen. Forderungen erfuͤllt, die man an uns gerichtet hat: alles Vieh zuruͤckgegeben, das durch Raͤuber weggenommen war, alle Leute, die sie mit fort eschleppt hatten, loskaufen lassen, und zum Zeichen unserer⸗ ufrichtigkeit, bis zu ihrer Ruͤckkehr, dem Oberst Rajewski eine inlaͤngliche Summe als Unter⸗ pfand zugestellt. Um Ew. Erlaucht noch mehr unsere Unter⸗ wuͤrfigkeit zu beweisen, haben wir dem ben Rajewski die Hauptraäuber ausgellefert, den Rest aber aus der Gemeinde verjagt, ihre Haͤuser verbrannt und ihre Gärten aus ehauen Zur völligen Abstellung fernerer Plunderungen 2 beschlossen, daß diejenige emeinde, welche Raͤuber t oder verhehlt, von der uͤbrigen Gesellschaft verjagt ——2 und 1000 Silber⸗Rubel Strafe zahlen soll. Wenden Sie uns Ihren gewogenen Blick E111 8 7. E—

Serreee“

Warschau, 16. Maäͤrz. Gerichtshof des Koͤnigreichs 2„ gegen die des Hochverraths beschuldigten Individuen, Fuͤrst von Hessen Petersburg nach und im Koͤniglichen

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„Homburg, ist auf der Ruͤckreise von St. sien am fläten d. M. hier eingetroffen Schlosse abgestiegen.

sionen zu Grunde gerichteten Einwohner K 8 - ¹ 2. 5h llen, 8 achetts zufrieden Der Kaiserliche Russische Ges⸗ ftstraͤger am Koͤniglich p Banene. 8e. Eee g zuruͤckzugeben und sich Sardinischen Hofe, Graf Alexis 52 ist von Peners⸗ Fea Vergnuͤgen rheuenr da⸗ dte n59978 sehorsam zu bezeigen. burg kommend hier durch nach Turin gereist.

falles mstaͤnde dieses Vor Den 12ten d. M. wurde, in Gemaͤßheit der Bestim⸗

mung Sr. Majestaͤt des Kalsers, im Beiseyn der sämmtli chen Mitglieder des Stadt⸗Magistrats die fuͤr das Hand⸗ lun ahaus⸗ A. Fraͤntei 2. 8 82 Anleihe von 42 Mill. ulden ausgefertigte Hauptschuld⸗ eerschreibung des Koͤnig⸗ reichs Polen im hiesigen vücgas⸗ gerichtlich deponirt.

Zenn publicirt der Narional⸗ olen in oöͤffentlicher Sitzung

Kaiserlich Oesterreichische Feldmarschall Lieutenant, .

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die Zukunft leisten.

Wir waren schwarz vor Ew. Erlaucht, und haben uns Wir haben alle

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