PE1131 lgemeine
Preußische Staats⸗Zeit
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No 81. Berlin, Sonntag den 22sten Maͤrz
Amtliche Nachrichten.
ee as Kronik des Tages.
Berlin, den 20sten Maͤrz. b In dem Palais Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen Karl wurde heute Mittag die feierliche Taufhandlung der am 1sten d. M. gebornen Prinzessin Tochter Sr. Koͤnigl. Hoheit durch den Bischof Dr. Eylert vollzogen. Die junge Prinzessin hat in der heiligen Taufe die Na⸗ men Marie Luise Anne erhalten. Von den Hoͤchsten und Hohen Taufzeugen waren anwesend: Seine Majestaͤt der Koͤnig; 1 Se. Koͤnigl. 98 der Kronprinz; Ihre Koͤnigl. Hoheit die Frau Erbgroßherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin; Ihre Koͤnigl. Hoheit die Frau Herzogin von An⸗ die P re Koͤnigl. Hoheit die Prinzessin Wilhelm; 88 Königl Hoheit der Pein Auguste be lenburg⸗Schwerin; 8b ber Durchlaucht die Frau Füͤrstin von Liegnitz; wesend: Ihre Masjestat die Kaiserin von Rußland; re Masestaͤt die Koͤnigin der Niederlande; Zre Könagl. Hoheit die Prinzessin Friedrich der 2 Niederlande; . . Hoheit der Prinz Friedrich von reußen; Ihre 1tgeeuc Hoheit die Frau Kurfüͤrstin von essen;
Fs. oͤnigl. 58g der Prinz Heinrich;
hre Köntgl. Hoheit die Prinzessin Lut e ’ 2 Sehn d 9. säehen Reae⸗ svse. c. . e r r 3 wüeglc. A asfürst und Cefare⸗ hre Kaiserl. Hoheit die Prinzessin vo ü 85 Koͤnigl. Hoheit der Creszerngs 2 Fegien,
Weimar und Hoͤchstdessen Gemahlin Kaiserl.
Ihre Katst Hoheit die verwittwere zr
lenburg⸗Strelitz; g von Meck⸗ 89 ö Bernhard von Sachsen⸗ Des Mittags wür große Tafel bei Sr.
dem Prinzen Karl.
Seine Majestät der Koͤnig haben dem Ober⸗ richts? Salarien⸗Kassen⸗Rendanten Schneide eer den Charakter als Hofrath Allergnaͤdigst beizulegen gerußer.
Der bisherige Ober⸗ Landesgerichts⸗Referendari 98†
1 ist zum Justiz⸗ Commissarius bei den Gerichten 28 pelnschen Kreise, mit Anweisung seines Wehnchen 1n Be⸗ peln, bestellt worden.
Koönigl. Hoheit
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An ekommen: Se. Durch - r General⸗Major und Benerel⸗Geurernen von Neu⸗Vor⸗Pommern, Fuͤrst
u Putbus, von Stettin. 8* n Großherzoglich Mecklenburg⸗Sitelitzsche Wirkliche Staats Minister, von Oertzen, von Reu ⸗Strellitz.
Der Großherzogl. Hessische Wirkliche Gehesine Rath und Präsihent des Finanz⸗Mint gteriums, von Hoffmann, 1“ 1
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Ausland. 8 Frankreich. Pairs⸗Kammer. In der Sitzung vom 13. Maärz begannen die Berathungen uͤber die einzelnen Artikel des Duell⸗Gesetz⸗Entwurfes (Siehe Nr. 74 der Staats⸗Zeitung). Der 1ste Paragraph des Artikel 1 wurde, wie soscher von der Commission veraͤndert worden, angenommen, nachdem die Grafen Simeon und von Pontécoulant, der Herzog von Broglie, die Grafen von Tournon und von Peyx ronnet, die Barone von Bastard und Pasquier, der Großsiegelbewahrer und der Minister des oͤffent⸗ lichen Unterrichts ihre Meinung daruͤber abgegeben hat⸗ ten. Der zweite Paragraph desselben Artikels wurde uuu“] einer lebhaften Discussion, in deren Laufe sich die Graͤfen von Kergarsion und von Peyronnet, die Barone Se,. guier und Pasquier und der Minister des öffentli⸗ chen Unterrichts vernehmen ließen, aufs Neue an die Commission verwiesen. Die Berathung sollte am folgendben Tage fortgesetzt werden. 8 Als Geruͤchte üͤber diese Sitzung melden die oͤffentlia chen Blaͤtter Folgendes: Zuerst waͤre der Graf Simeon aufgetreten, um den ersten Paragraphen, in der Abfassung, wie solche von der Commission vorgeschlagen worden, zu un,. terstuͤtzen, und namentlich den Beweis zu fuͤhren, daß der Zweikampf nothwendig als ein Vergehen, ein Verbrechen, oder ein Versuch zu einem Verbrechen, betrachtet werden muͤßte. — Der Minister des oͤffentlichen Unterrichts haätte diese Meinung bestritten, wobei er als Grund angefuͤhrt, daß nach der Aeußerung des Herzogs von Ragusa das Ge⸗ setz den Sitten auch etwas zu Gute halten müßte, und daß, da diese nicht nur das Duell entschuldigten, sondern so⸗ gar oft durch ein falsches Ehrgefuͤhl dazu zwaͤngen, es un-⸗. möoͤglich waͤre, dasselbe zu bestrafen, sobald es weder “ schlag noch Verwundung zur Folge gehabt hätte. Der Be,. richterstatter (Baron Pasquier) soll sich dieser Ansicht mit vielem Nachdrucke widersetzt, und nachdem er an das vornehmste goͤttliche Gebot: Du sollst nicht toͤdten! Ümmmms sich dahin geaͤußert haben, daß den Sitten und der öͤffent⸗ lichen Meinung schon vollkommen Genuͤge geschehe, wenn 2₰ man den Geschworenen die Frage stelle, ob nicht etwa ein b Entschuldigungs⸗Grund vorhanden sey. Der Graf v. Pon⸗ técoulant haͤtte demnaͤchst seine bereits im Laufe der allge⸗ meinen Discussion gemachten Bemerkungen über die muͤn⸗-⸗, cherlei Schwierigkeiten, die das Gesetz uͤberhaupt darbiete, 8 wiederholt. Hierauf ware der Herzog v. Broglie aufgee. treten, um in einer kurzen aber üs gläänzenden improbik-;- fiüs⸗ Rede den Gesetz⸗Entwurf, sowohl in seiner ursprüng,. ichen Abfassung, als wie solcher von der Commifston verän⸗ dert worden, zu bekämpfen; es bleibe, so soll F. 1ml“X“”¹] ben, nichts weiter uͤbrig, als einen ganz neuen Entwurf ab⸗; zufassen, und da die Kammer hiezu das Recht nicht habe, so stimme er dafuͤr, daß das von der Regierung porgelegee Gesetz derselben zuruͤckgestellt werde, damit sie, erleuchtet hh die statt gefundenen Berathungen, statt dessen ein besse⸗ 1 res in Vorschlag bringen koͤnne. Herr von Vatimesnil hätte jetzt zum zweitenmale die Rednerbuͤhne bestiegen, um sich namenelich gegen den, von der Commission gemachten Vorschlag, den Zweikampf soßar als einen verbrecherischen Versuch anzusehen, zu erheben. Der Graf von Tour. mon ware hierauf mit dem Antrage hervorgetreten, die Amendements der Commission zu verwerfen und das ganze Gefetz umzuschmelzen. Eben so haͤtte der Baron von Ba⸗ d.ee seng⸗ den Entwurf nochmals der Commission Be. p. iner neuen Redaction zu überweisen. Der Graf von eyronnet soll aus dem Stras Gesetzbuche erklaͤrt haben, was unter einem verbrecherischen Versuche eigentlich zu verstehen sey, und danach der Meinung gewesen seyn, daß eine Herausforderung zum Zweikampfe unmsglech als ein solcher betrachtet werden könne. Auch der Graf von
Zeitungs⸗Nachrichten. 8
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