eine Privat⸗Audienz bei Ihren Majestaͤten dem Kaiser und der Kaiserin.
Der Commandant von Moskau, General⸗Lieutenant Werewkine I., hat das Großkreuz des St. Wladimir⸗Ordens zweiter Klasse erhalten.
Mittelst Kaiserlichen Tages⸗Befehls vom 4. Marz ist dder Contre⸗Admiral Patiniotti zum Befehlshaber der Dsnau⸗
Flottille ernannt worden; der Contre⸗Admiral Kumani uͤber⸗ nimmt an seiner Stelle das Commando der ersten Flotten⸗ Brigade.
2 Aus Erivan vom 6. (18.) Januar wird gemeldet: „Zur Feier des Jordans waren hier die Truppen laͤngs dem Ufer der Sanga in Parade aufgestellt. Nach Brendigung des Gottesdienstes zog die Prozession des Kreuzes aus der Festung an den Fluß und begegnete der Prozession der Ar⸗ maenier, die unter den Toͤnen der Astatischen Musik, von einer unzähligen Volksmasse begleitet, herbeikam. Durch den fal⸗ lenden Schnee glaͤnzten die goldenen Einfassungen und Be⸗ schlaͤge der Heiligenbilder und die Prunkgewaͤnder der Geist⸗ lichkeit; der Erzpriester der Armenier schritt unter einem Bealdachin, mit einer alterthuͤmlichen Tiare auf dem Haupte, umgeben von vier Diakonen, die silberne Kronen trugen. Ihre Prozession ließ der Russischen den Vortritt; die Trup⸗ pen gaben beiden dieselben Ehrenbezeugungen ab. Mit er⸗ hobenem Gefuͤhl empfingen die Armenier diese Aufmerksam⸗ keit, eingedenk der fruͤhern Erniedrigung, wo sie dem despo⸗ tischen rdar die Gunst theuer abkauften, die Gebräuche iihrer Kirche in Frieden beobachten zu duͤrfen, und dennoch dderen Verspottung von dem zuügellosen Poͤbel gelassen ertra⸗ gen mußten, statt daß jetzt die glaͤnzende Reihe der Russi⸗
8 schen Krieger sie mit den sieggewohnten Waffen gruͤßend ehrt. Neoch feierlicher war der Moment, wo beide Prozessionen
bei dem Jordan sich vereinigten, und die Hymnen der Russen und Armenier im Einklange zum gemeinsamen
Vuater der verschiedenen Bekenner emporstiegen. Fünf⸗ eausend Menschen zu beiden Seiten der Sanga richteten ge⸗ eerruͤhrte Blicke auf den Vorgang und die Salven der Kano⸗ nen, die hier noch vor Kurzem den Feind erschreckten, ver⸗ Aundeten jetzt die Weihe des Festes.“
1“ Aus Astrachan vom 19. Febr. wird berichtet: „Der Winter ist diesmal ungewoͤhnlich hart, er begann mit dem Ausgange Novembers und dauert noch mit unnnterbrochener DStrenge fort; die Kaͤlte ist bis auf 28 Grad R. gestiegen.
8 In den letzten Tagen ist viel Schnee gefallen. Der Fisch⸗
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fang hat sehr wenig Ertrag gegeben, was man zum Theil den anhaltenden Herbstwinden, welche die Schiffe nach dem AMral trieben, zum Theil dem niedrigen Wasserstande und ddem dicken Eise zuschreibt, welches die Fische verhinderte, aus dem Meer in die Wolga zu treten.“ * Odessa, 7. Maͤrz. Vom 4. bis zum 6. Maͤrz sind zͤwei von Varna kommende Schiffe in den hiesigen Hafen keeingelaufen, und 29 mit Munition fuͤr die Armee beladene Fahrzeuge nach den verschiedenen eroberten Haͤfen unter Se⸗ 1“ — Belz ldet “ y gemeldet wird, e 4 8 32 und 28. Februar der General Graf — — ddie Generale, Graf Diebitsch, von der Pahlen und v. Toll dbort durchgereist. Der Erstere, um sich auf seine Güter zu bpegeben; die drei Letzteren auf ihrem Wege nach Jassy.
Frankreich.
Pairs⸗Kammer. Sitzung vom 14. Mäarz. Im Laufe der Berathungen uͤber die einzelnen Abtikel des Duell⸗
Geesetz⸗Entwurfes ließen sich an diesem Tage noch der Baron von Barante, die Grafen von Pontécoulant und vpon Peyronnet, der Herzog Decazes, die Grafen Ta⸗ scher, von Tournon und von Tocqueville, der Her⸗ zog von Praslin, der Vicomte Chifflet, der Marquis vpvonhn Laplace, der Graf von Ambrugeac, der Bericht⸗ * rstatter und der Großsiegelbewahrer vernehmen. Seäͤmmtliche Artikel wurden mit den von der Commission Vorschlag gebrachten Aenderungen angenommen, und als demnaͤchst uͤber das ganze Gesetz abaestimmt wurde, ging dasselbe mit 96 gegen 75 Stimmen durch.
Unter der Hand hat man üͤber diese Sitzung Folgendes vernommen. Der Baron Pasquier cröffnete dieselbe, wie man sagt, mit der Vorlegung des 2ten §. des 1sten Artikels in einer neuen Abfassung. Der Vorschlag des Herzogs von Ra⸗ usa, einen aus 25 Pairs zusammengesetzten obersten Gerichts⸗ 2 Sennsesen⸗ welcher zuvor entscheide, ob das stattgefun⸗ dene Duell sich zu einer gerichtlichen Verfolgung eigne, wurde, da derselbe keine Unterstuͤtzung fand, von dem Verfasser wiee der zurüͤckgenommen, und der 1ste Artikel nach den Antraͤgen der Commission angenommen. Hierauf soll der Baron
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v. Barante die Rednerbuͤhne bestiegen, und in Betreff des Art. 2 die Proposition gemacht haben, die Inculpaten in allen Fällen, sobald ein Todtschlag oder eine Ver⸗ wundung statt gefunden hat, vor die Geschwornen⸗Ge⸗ richte zu verweisen, mithin niemals einen Entschuldigungs⸗ Grund gelten zu lassen. Der Graf v. Pontécoulant hätte sich dagegen unbedingt den Antraͤgen der Commis⸗ sion angeschlossen, und der Großsiegelbewahrer gleich⸗ falls erklart, daß, nachdem die Kammer den 1sten Artikel in der veraͤnderten Abfassung angenommen, die Regie⸗ rung sich auch dem 2ten Art. als einer nothwendigen Folge des 1sten nicht weiter widersetzt. Hierauf waͤre der Herzog Decazes aufgetreten, um sich den Ansichten des Barons von Barante anzuschließen; derselbe soll sehr richtig bemerkt daben, daß nach der gegenwaͤrtigen Abfassung des Gesetzees die Secundanten leicht strenger bestraft werden koͤnnten, als die Duellanten selbst, da fuͤr sie der Entschuldigungs⸗Grund der Beleidigung oder Beschimpfung niemals gelten koͤnne, sie aber nichts desto weniger, als Mitschuldige, vor die Assi⸗ sen geladen und nach Inhalt des Strafgesetzbuches condemnirt werden sollten. Die Folge hiervon wuͤrde seyn, daß man hinfuͤhro gar keine, oder nur moralisch schlechte Secundanten finden und daß das Duell zuletzt ganz eigentlich in Meuchel⸗ mord ausarten wuͤrde. Auf die Bemerkung des Barons Pasquier, daß man sich mit diesen Betrachtungen beim Art. J., welcher von der Straffaͤlligkeit handle, beschaͤftigen könne, wurde der obige Antrag des Herrn v. Barante ver⸗ worfen, und der 2te Artikel in der von der Commission ver⸗ aͤnderten Abfassung angenommen. Die Discussion uͤber den Iten Artikel soll der Graf von Tascher nnt einer treff⸗ lichen Rede als Antwort auf die Tages zuvor von dem Herzog v. Broglie abgegebene Meinung eroͤffnet haben, daß man es der Regierung anheimstellen müsse, einen ganz neuen Gesetz⸗Entwurf abzufassen, da der vorliegende sowohl in seiner urspruͤnglichen als in der von der Commission veraͤnderten Gestalt, nichts tauge. Die gegen die Duellan⸗ ten festgesetzten Strafen soll der Redner indessen zu hart gefunden, und sich daher den Vorschlaͤgen der Commission in dieser Beziehung angeschlossen haben. Der Graf von Tour⸗ non trat dagegen mit dem Antrage hervor, diese Strafen im Falle der Recidive noch zu schärfen. Der Herzog Deca⸗ zes machte, um dem oben von ihm bezeichneten Uüshelstande abzuhelfen, den Vorschlag, dem Iten Artikel die B hinzuzufuͤgen, daß die Secundanten fuüͤr sich als En ungs⸗Grund ihre Bemuͤhungen zur Verhinderung des Duells süten anfuͤhren koͤnnen. Nach einigen von dem Bericht⸗ erstatter gegebenen Aufschluͤssen nahm indessen der Herzog Decazes sein Amendement zuruͤck, worauf der Ite Artikel in der von der Commission veraͤnderten Form angenommen wurde. Der in Vorschlag gebrachte Zusatz⸗Artikel (der 4te), wonach Zweikäͤmpfe zwischen activen Militairs gleich den unter Civilisten bestraft werden sollten, wurde dagegen, wie es heißt auf den Antrag des Generals von Ambrugeac, ver⸗ worfen, indem dieser bemerkte, daß die gegenwaͤrtige litair⸗Gesetzgebung üͤber diesen Gegenstand bis zur Bekannt⸗ machung des neuen Militair⸗Strafgesetzbuches hinreiche. Hier⸗ auf wurde uͤber das ganze Gesetz abgestimmt. Die Zahl der Stimmenden — sich auf 175 ; in der Wahl⸗Urne fan⸗ den sich 96 Zettel mit Ja, 75 mit Nein und 4 weiße Zettel. eputirten⸗Kammer. Die Sitzung vom Iiten ärz, wozu sich eine zahlreiche Menge von Zuhoͤrern ein⸗ gefunden hatte, fuͤllten verschiedene Berichte uͤber die bei der Kammer eingegangenen Bittschriften. Die Eingabe er rer Militairs, welche aus der Convention vomn Font — Fontainebleau vom Jahre 1814, wodurch Buonaparten auf die S Domainen die Summe von 2 Milltonen 5r se Staats⸗ derselbe damals zu Gunsten mehrerer seiner 6
verfuͤgte, angewiesen wurde, Anspruͤ leiten, wurde dem Mimfge asce 8. Ueber die Bittschrift des Generals von Vaudoncourt, welcher die Ver⸗ — mittelung der Kammer Behufs der Reviswon und A ullirung eines Erkenntnisses des Geschwornen⸗Gerichts 9 Met, wo⸗ durch derselbe im Jahre 1815 in ehn zum —— worden war, verlangte, und üͤberdles auf Scha⸗ den⸗Ersatz und die Auszahlung seines rüͤckständigen G ’ 8 n
autrug, ward zur Tages⸗ chritten D scheifs ema 4-X. Ordnung geschritten. — Die
ktard üͤder die Nothwendigkeit einer vollstaͤndigen Reform Str 8 Nachweis Buͤreau nie⸗ elegt. ;. 88
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schaffung der Todesstraße
trachtungen enthielt, “
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ur Sprache kam, und die allein auch eine so g9 2 1n,as von Zuherern herbeigelockt hatte, 1 — 182 Wgrh⸗ 4