1829 / 82 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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lern zu Lille her, und betraf den in der Sitzung anwesenden Hrn. v. Bully von der rechten Seite, von dem behauptet wurde, daß er zu der Zeit, als der Bezixk von Lille ihn zum Deputirten ernannt, nicht wahlfaͤhig gewesen sey. Der Graf v. Sade von der linken Seite war es, welcher den Bericht uͤber diesen Gegenstand abstattete, und der Kammer das ganze Sachverhaͤltniß klar und ausfuͤhrlich auseinander setzte. Es geht daraus hervor, daß von den Steuern, die Hr. v. Bully bei seiner Wahl entrichtete, deren mehrere in Anrechnung ge⸗ bracht worden waren, die sich dazu nicht eigneten, und daß er eigentlich im guͤnstigsten Falle nur 873 Fr. an direkten Steuern bezahlte, welche Summe man ihm indeß gegenwaͤr⸗ tig ebenfalls noch streitig gemacht hat, so daß er sogar von der Waͤhler⸗Liste ganz abgesetzt worden ist. Aus diesem Grunde verlangen nun die gedachten Waͤhler, daß Hr. v. Bully aus der Kammer ausgestoßen werde. Dieser behauptet da⸗ gegen, daß er auf die gegenwäaͤrtig angefochtenen Besitztitel schon dreimal fuͤr die Kammer gewaͤhlt worden sey, und stuͤtzt sich uͤberdies auf die Guͤltigkeit der einmal abgeurtheil⸗ ten Sache. Der Berichterstatter bemerkte: es habe der Commis⸗ sion geschienen, daß Hr. v. Bully so betrachtet werden muͤsse, als ob er bei seiner Ernennung wahlfaͤhig gewesen sey; allerdings sey derselbe seitdem sogar von der Wäͤhlerliste gestrichen worden, und habe dieses Erkenntniß, da er von demselben nicht ap⸗ pellirt, stillchweigend als guͤltig anerkannt; vor dem Gesetze wie vor der Kammer sey Hr. v. Bully daher gegenwaͤrtig nicht wählbar, ja er habe nicht einmal die Besugnisse eines Waͤhlers; es entstehe indessen hier die wichtige Frage, ob ein Deputirter, der bei seiner Ernennung waͤhlbar gewesen auch noch ferner Mitglied der Kammer seyn koͤnne, wenn er * lerweile sein Waͤhlbarkeitsrecht verliere; die Charte setze hier⸗ uͤber nichts fest, und die Kammer koͤnne sonach die Frage nicht entscheiden, da es dazu nothwendig eines Gesetzes be⸗ duͤrfen wuͤrde; die Commission sey daher der Meinung, daß es fuͤr den vorliegenden Fall nur zwei Auswege gebe: Sees der muͤsse man die betreffende Bittschrift einer neuen Com⸗ mission zur Pruͤfung uͤberweisen, oder man müuͤsse zur Tages⸗ ordnung daruͤber schreiten. Die Commission stimme fuͤr ie⸗ ses letztere; da indessen aus der gedachten Bittschrift zugleich hervorgehe, daß einige Verwaltungs⸗Beamte sich unerlaubte Einschaltungen und Aenderungen in der Steuerrolle, worin Hr. v. Bullp eingetragen gewesen, erlaubt haͤtten, so trage die Commission zugleich darauf an, diesen Theil der Bittschrift dem Großsiegelbewahrer zu überweisen. Kaum hatte der Graf v. Sade seinen Vericht beendigt, als der ,— v. la Bossslivre verlangte, daß man die Sache durch die vorläͤnsige Frage (wonach keine weitere Be⸗ rathung statt findet) beseitige. Diesem widersetzte sich d

Präasident, da die Kammer über Petitionen e⸗ 8 rathschlage, mithin auch die vorlaͤufige Frage nicht v 4 8 werden koͤnne. Der Marquis v. Chauvelin 8 —— das Gegentheil; nicht üöber die Bitrschiften, meinte 0. üete dern uͤber 2—2 Conclusum der Commission terachschlage aie

8

Kammer. Hr. Benjamin Morel erklaͤrte, daß es ihm wehe (er ist naͤmlich

thue, gegen einen seiner Collegen aufzutreten⸗

ebenfalls Deputirter des —₰ orden) die Wahrheit gelte ihm mehr als die Freundschaft; allein unzweiselhaft, daß Hr. v. Bully nicht einmal die M.. 8

zutirten; der Einwand, daß am

Jahre uͤber die Sache entschieden v . vorigen halthar; da bei der Wahl und der nach 888 Rus des Hrn. v. Bully entweder ein Irrthum oder eine leenn sa hme stant zefunden habe, so erheische sebenfalls die Pficht wesehanns seine Abdankung einzureichen; die Kammer solle die Be⸗ 8 en, bis auf den naͤchsten Montag verschieben, bis wehin rathung

ohne Zweifel erkannt haben we Dr. v. Bullh in gleichem Maaße 57 5 P des die Kammer unmäglich auf die Wahl des hin. 88 po zurͤckkommen könne; durch die Aufnahme desselden

sey die Sache ein fuͤr allemal entschieden worden; gebe es daher noch einen Streit, so könne er nur zwischen Herrn v. Bully und seinem Gewissen bestehen. Nachdem noch Hr. Fuer (auch B ebenfa n PHru. v. u aufgetret war,

bestteg * ,— Fertee,; selbn 8 Fesecbaͤhne⸗ ergriff der rron v. onen das W das

Geraͤusch -8 indessen so e. so daß man ihn x8 Mühe verstehen konnte. Der General Demargay forderte den Präͤsidenten auf, Stillschweigen zu gebieten. „Ich kann,“ erwiederte dieser, „die Ruhe nicht wiederherstellen, so jange Sie selbst nicht schweigen.“ (All

bemeines Geläaͤchter.) Der Vicomte v. Laboulayenahm gich deschen. v. Bully an; sein

ortrag fand indessen keinen sonderlichen Beifall. 2 vrcs. n b 8 Nach ihm

treten war, wurde der Schluß

hielt Hr. Dupin der Aeltere eine trefsliche Rede, worin er den Autraͤgen der Commisston beipflichtete, zugleich aber den Wunsch zu erkennen gab, daß Hr. v. Bully seine Stellung in der Kammer in Erwaͤgung zichen moͤge, zu welchem Be⸗ hufe er ihm nicht bloß eine zrüs von wenigen Tagen zuge⸗ stand, sondern ihm dazu so kange Zeit ließ, als er selbst, um einen Entschluß zu fassen, für noͤthig erachten moͤchte. Nachdem noch der Baron v. l'Epine zu Gunsten des Hrn. v. Bully aufge⸗ der Discussion verlangt. E war bereits 6 Uhr und im Saale e eine selche Dun⸗ kelheit, daß man sich kaum mehr erkennen konnte. Nichts destoweniger wollte Hr. Viennet die Berathung noch fort⸗ gesetzt wissen; diese wurden indessen geschlossen, und hierauf nach den obenerwaͤhnten Antraͤgen der Commisston die Bitt⸗ schriften der Wahler zu Lille zum Theil durch die Tagesord⸗ nung beseitigt, zum Theil dem Großsiegelbewahrer uͤberwiesen und auf das Nachweis⸗Buͤreau deponirt. Hr. von Bully. bleibt sonach Mitglied der Kammer, wenn er nicht, was wahrscheinlich ist, selbst abbdankt. Die Sitzung wurde erst um 6 ½ Uhr aufgehoben. Paris, 16. Maͤrz Die Herzogin von Verry ist vor⸗ gestern von ihrem Schlosse Rosny hierher zuruͤckgekehrt. Die geheime Sitzung, welche am 14ten nach dem Schlusse der oͤffentlichen statt finden sollte, um den Commissions⸗ Bericht uͤber die Proposition des Grafen Sebastiani wegen der Abzuͤge von den Militair⸗Pensionen zu vernehmen, wurde aus Mangel an Zeit auf einen andern Tag verlegt. Der General Dumas hat auf das Buͤreau der Deputir⸗ ten⸗Kammer eine Bittschrift niedergelegt, worin eine große Anzahl von Familien⸗Vatern aus dem Seine⸗Departement uͤber das starke Contingent Klage fuͤhren, welches sie jaͤhrlich zu der Recrutirung der Armee hergeben muüssen. Der Cardinal Erzbischof von Toulouse soll endlich am 10ten d. M. seine Reise nach Rom angetreten haben.

Großbritanien und Ir lüwbo.

Parlaments⸗Verhandlungen. Nach dem, was bereits in Nr. 79. der Staats⸗Zeitung uͤber die Sitzung des Unterhauses vom 10. Maͤrz berichtet worden, ist nur noch hinzuzufuͤgen, daß, bevor die zweite Lesung der sogenann⸗ ten Wahlberechtigungs⸗ Bill auf naͤchsten Dienstag (d. 27. März) festgestellt wurde, Hr. H. Grattan uvoch erklarte, er werde sich nicht in die Falle verlocken lassen, die man den⸗ jenigen Mitgliedern lege, welche gegen diese Ball stimmen wollten; indem man ihnen sagte, sie muͤßten dann auch ge⸗ gen die erste (Emancipations⸗) Bill votiren. (Hoͤrt, hoͤrt) Er werde vielmehr der ersten Bill seine herzliche Beistimmung geben, nichts desto weniger aber der Zweiten, die einem großen Theile seiner Landsleute ihr Wahlrecht nehmen wolle, und die er hoͤchst ungerecht in ihrem Princip nennen muͤsse, seine versagen. *) Als hier⸗ auf wieder die Ueberreichung von 4 waren es besonders die von Sir H. Smyth wider die Emancipation eingereichten, welche eine lange Debatte veranlaßten, die zwischen jenem Mitgliede und den Herren M. A. Taylor, D. W. Harvey, Rice und Brown⸗ low statt fand, jedoch größtentheils nur persoͤnliche Bezie⸗ hungen hatte und wenig Interesse darbietet. Nachdem

r. Brownlow das Lob der Emancipations⸗ Bill ange⸗

immt und gesagt hatte, daß der 17. Maͤrz, sonst schon, als der Tag des Irlaͤndischen Schutzheiligen (St. Patrick), ein Fest fuͤr Irland, diesmal ganz besonders gefeiert werden duͤrfre, tadelte er die zweite Bill um so schaͤrfer, und nannte sie ein Straf⸗Gesetz, welches die Reßlerung uͤber die 8 katholischen Volkaklassen Irlands verhaͤnge. Dvoen Hr. Peel, welcher es zunaͤchst unschicklich fand, daß man uͤber eine Bill spreche, die jetzt nicht an der Tagesordnung sey, alsdann fuͤgte er aber hinzu, daß die Bill nicht bloß die katholischen, sondern auch die 40 Sh. Freisassen aller anderen Confessio⸗ nen treffe, und daß diejenigen vornehmen und geistlichen Katholiken, welche von dem Comité zur Untersuchung der Irlaͤndischen Wahlberechtigungen befragt worden, der über⸗ einstimmenden Meinung gewesen seyen, daß eine Erhoͤhung des zur Wahl berechtigenden Auotums auch die Gesittung und Die Unabhaͤngigkeit der Landleute erhöhen wuüͤrde. Die neue Maaßregel, sagt Hr. Peel weiterhin, werde auch den Vortheil gewähren, in Irland eine Classe achtungswerther und unabhaͤngiger Waͤhler eervorzurufen, die alsdann fuͤr die des Landes gelten kann; bekanntlich aber sey in Irland bisher der Mangel einer unabhängigen Neomanry, welche das vermittelnde Band zwischen dem hohen Adel und

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nbalt beider Bills theilen wir am Schlusse die⸗

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Bittschriften an die Reihe

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