1829 / 82 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

den niedern Volks⸗Klassen bilde, am Meisten gefuͤhlt wor⸗

den. (Höͤrt!) Er habe unter Anderm auch die Zahl der Waͤhler und der 40 Sh. Freisassen von Armagh (in Irland) da es aber undelicat erscheinen moͤchte, gerade der Waͤhler dieser Grafschaft Erwaͤhnung zu thun (Herr Brownlow ist naͤmlich Mitglied fuͤr Armagh), so wolle er g. Peel) eine andere große und volkreiche Grafschaft in rland als Beispiel dafür anfuͤhren, wie noͤthig es sey, eine Klasse wirklich achtungswerther und unabhaͤngiger Waͤhler bhherzustellen. Seit dem Jahre 1823 seyen in dieser Graf⸗ scchaft 23,700 Freisassen registrirt worden, von diesen aber aͤren nicht weniger als 19,205 gemeine Arbeiter, die ihren igenen Namen nicht schreiben koͤnnen. Von einer andern rafschaft, in welcher seit jener Zeit 10 bis 15,000 Waͤhler egistrirt worden, wisse er, daß nicht mehr als etwa 100 sich aus eigener Bewegung haͤtten registriren lassen. Die v.2 alle haͤtten es auf Veranlassung und auf Unkosten liberaler Clubs, und solcher Maͤnner gethan, die das Votum dder Freisassen nach ihrem Gutduüͤnken benutzen wollten. „Er⸗ woaͤgt man dies,“ sagte der Redner, „und auch noch den Um⸗ stand, daß die Sache der Religion dadurch befoͤr⸗ ddert werde, wenn man jenen oft nur vorgeblichen Freisassen die Versuchung zum Meineide nimmt, so wird diese Maaß⸗ regel Niemandem ein unuͤbersteigliches Hinderniß scheinen, der die andere Maaßregel gern befoͤrdert sehen möchte, welche, unabhaͤngig von ihrer Verbindung mit der katholischen Frage, keaeine große und dauernde Wohlthat fuͤr Irland werden duͤrfe.“ (Beifall) Der Redner gab alsdann zu, daß es nicht leicht sey, jetzt schon die Zahl der Wäͤhler zu berechnen, welche 5 sich, nachdem das Quotum erhoͤht ist, in Irland finden moͤch⸗ een, doch, sagte er, habe man ermittelt, daß in einer der grrͤßeren und reicheren Grafschaften allein 2268 Freisassen seygen, die eine jährliche Revenuͤe von 50 Pfd. beziehen. Man öFhnne also daraus schließen, daß die Zahl der 10 Pfd. Frei⸗ sassen nicht bloß in dieser, sondern auch in den uͤbrigen Graf⸗ schaften so groß seyn wuͤrde, als zur Bildung einer Klasse vpon mehr unabhaängigen Waͤhlern nur irgend wuͤnschens⸗ werth erscheine. (Hoͤrt!) Der Redner entschuldigte sich zu⸗

3

letzt noch, daß er uͤber den Gegenstand, ebenfalls außer dder Zeit, gesprochen habe; es sey nur geschehen, um unzͤchst die Behauptungen des ehrenwerthen Mitglie⸗ des fuͤr Armagh zu berichtigen, alsdann aber, damit

man die Wahlberechtigungs⸗Bill nicht als einen Preis fuͤr ddie Emancipations⸗Bill betrachte, und von jener nicht sage, daß sie eine Strafe sey, die man den 40 Sh. Freisassen,

wegen der entscheidenden Rolle, die sie bei den letzten Wah⸗ len gespielt haben, auflege. (Beifall.) Auf Hrn. Brown⸗ lbow schien die Rede des Herrn Peel einen mäͤchtigen Ein⸗ druck gemacht zu haben, denn er sagte: „Nie, im ganzen 8 Verlaufe meines öffentlichen Lebens waͤre ich in der Darle⸗ gung meiner Gesinnungen so ungluͤcklich gewesen, als heute, wenn ich daburch auf den zweiten Theil der großen Maaß⸗ regel zur Abhuüͤlfe der Katholtken irgend einen Makel gewor⸗ fen haͤtte. Meine Gefühle reihen sich ganz denen des sehr ehrenwerthen r an. (Hoͤrt! und einiges Lachen) Ich

k;

1

S*b

werde die Wahlberechtigungs⸗Bill unt 2 1 Ueberzeugung erstüͤtzen, weil ich die

ommen habe, daß die and 8 regel wesentlich verbessert und 8na se⸗

sII11 S. Gooch sagte bei Ueberreichung einer Peti⸗ a tion wider die Katholiken: wenn sein sehr 8e.

Freund (Herr Peel) den er, trotz seiner politischen Meinungs Aenderung, immer noch so nennen wolle (man lacht) in seiner, vortrefflichen Rede neulich behauptet habe, daß ein großer Theil der Mitglieder dieses Hauses bloß eine stillschweigende Meinung üͤber die große Frage abgegeben; so müͤsse er (Dir T. Gooch) von sich anfuͤhren, daß er bei den Debatten immer geschwiegen habe, weil er geglaubt, daß der Gegenstand zu groß sev, als daß er sich damit befassen koͤnne Chört!), und daß es anmaaßend erscheinen wuͤrde, wenn Leute von seinem eeg sich dem Hause aufdringen wollten, während doch so viele geschickte und beredte Mäͤnner da waͤren, die ein groͤßeres Recht darauf haͤtten, die Aufmerksamkeit fuͤr sich in Anspruch zu nehmen. (Hoͤrt!) Um von der Gesinnung des Landes und der Wahler ein deutliches Vild aufzuzeigen, wies der Redner auf die kürzlich geschehenen Wahlen in Orford und Newark hin, welches, wie er sagte, die einzigen Plaͤtze seyen, wo in der letzten Zeit eine Volkswahl statt gefunden habe. (Hört!) In Newark aber habe das antikatholische

Prrincip einen 2 ruhmwuͤrdigen Triumph davon getra⸗ gen, und zu Orsord habe die Universität sich unsterbliche Ehre Fereitet, indem ste seinen sehr ehrenmw Freund verwarf und an seiner Stelle den ehrenwerthen Baronet (Sir R. Inglis) erwaͤhlte. (Beifall und Geläͤchter.) Sein sehr eh⸗ fenwerther Freund sey zwar auch wieder ins Parlament ge⸗

22

* 1 8

stehe es jedem

schickt worden aber von wem? Nun freilich von einer gro⸗ zen Masse von Constituenten, die sich in der Person des Sir Manasseh Lopez*) ganz allein beisammen gefunden; dieser habe ihn vorgeschlagen, unterstuͤtzt, und endlich auch als denseni⸗ gen ins Parlament geschickt, der seinen alten und volkrei⸗ chen Flecken am besten repräsentiren kann, diesemnach nehme nun auch sein sehr ehrwuͤrdiger Freund mit vollem Rechte seinen Platz im Parlament, als ein Vertreter des eg A5

ein. Dem Herrn Spring Rice wurde die Erlaubniß zur Einbringung einer Bill ertheilt, wodurch der Zweife beseitigt werden oll, der im Englischen Erbrechte daruͤher. 8 sich findet, wem das Vermoͤgen eines Testators zufalle, welches, nach Vertheilung säͤmmtlicher Legate, noch uͤbrig bleibt. Als darauf die Bill fuͤr die Militair⸗Disciplin ihre zweite Lesung erhalten sollte, brachte Hr. Hume einen Gegen⸗ staud, den er schon im vorigen Jahre berüͤhrt, wieder zur Sprache, nämlich: die koͤrperlichen Zuͤchtigungen in der Armee. Er forderte den Staats⸗Secretair fuͤr das Kriegswesen (Sir H. Hardingn) auf, die Stockschlͤge in der Armee auf eine bestimmte Asnx. zahl feststellen zu lassen. So viel er wisse, sagte Hr. EI1m“ Kriegs⸗Gerichte zu, bis auf 1000 Stockschlaͤge

zu erkennen; ob eine so harte Strafe schon einmal in An⸗ wendung gekommen, sey ihm indessen nicht bekannt. Doch kenne er einige Regimenter, von denen fast jeder Soldat schon einmal mit Stockpruͤgeln bestraft worden sey -und wie⸗ derum andere, von denen kaum Einer diese Strafe erlit⸗

ten habe; es sey dies eine Sache, die größtentheils von

dem Charakter des commandirenden Officiers abhaͤnge. Seiner Meinung nach sey es sedoch durchaus keineswe⸗

ges nothwendig, daß bei einem Regimente, welches im ande, waͤhrend des Friedens diene, Stockpruͤgel in An⸗ wendung kaͤmen; er tvage daher auf folgende Bestimmun⸗ gen an: ein oberstes Kriegsgericht soll nicht mehr als zu

500, ein Kreis⸗Kriegsgericht nicht mehr als zu 300 und ein Detachements⸗Kriegsgericht nicht mehr als zu 100 bis 200 Stock⸗ pruͤgeln verurtheilen koͤnnen. Es sey uͤberhaupt unrecht, sagte Hr. H., daß einem Gerichte von 3 Officieren (Deta⸗ chements, K. G.) oder einem von 9 Officieren (Kreis⸗K. G.)

die Macht in gleichem Maaße zu strasen zustehe, wie einem obersten Kriegsgerichte (aus 13 Officieren destehend). „War⸗

um,“ so schloß der Redner, „sollten wir koͤrperliche üchti⸗ gungen bei der Armee nicht eben so gut entbehren koͤnnen, als andere Nationen?“ Sir H. Hardinge entgegnete,

daß es einem Detachements Gerichte nur dann zu „auf gleiche Bestrafungen, wie das oberste Kriegsgericht, zu erken⸗ nen, wenn sich entweder die Armee wäͤhrend des Krieges außer⸗ halb Landes befindet, oder wenn es schwierig sey, eine größere Anzahl von Officieren zusammen zu bringen; auch muͤsse alsdann das Urtheil vom Commandeur bestaͤtigt werden. Unmilätat⸗ risch wuͤrde es seyn, wenn man fuͤr die Armee, nur so lange sie im Auslande sey, die koͤrperlichen Strafen in Auwen⸗ dung bringen wollte; es wuͤrde dann den Schein haben, als staͤnden die Englischen Truppen außerhalb des Landes ni 1 mehr unter dem Schutz der einheimischen Gesetze. Die kung einer solchen Maaßregel wuͤrde sehr nachtheilig seyn, denn wie undankbar und schändlich muͤßte es erscheinen, wenn der Soldat, der in die Fremde ziehe, um die Schlach⸗ ten fuͤr sein Vaterland zu koͤmpfen, dort einer ausgesetzt wuͤrde, der er zu Hause nicht unterworfen ist. Körper⸗ liche Zuͤchtigungen, fuhr der Staats⸗Secretair fort, wende man sowohl in der Sachsischen, als in der Preußischen Armee an *), es sey daher ein Jorthum von dem ehrenwerthen Re⸗ praͤsentanten fuͤr Aberdeen, wenn er glaube, daß der Englische Dienst der einzige sey, wo sie noch statt finden. Ein 5 att in der Disciplin⸗Bill stelle es uͤbrigens den eommande Officieren frei, andere Strafen, stat tren

„statt der koͤrperlichen, anzu⸗ wenden, und gebe es auch Beispiele von Realment bie 700 Mann stark sind, von denen nur 5 oder 6 seit den let⸗

ten 20 Jahren Stockprͤgel dekommen haben. Zur Aufrecht⸗

haltung der militairischen Discipli

Zuͤchtigungen durchaus E nen die Leitung der Armee übertragen ist, es sich angelegen seyn lassen, sie so selten, als nur immer moͤglich, in Anwen⸗ dung 8 bringen. Nach einigen Gegen Vemerkungen des Valne wurde das Amendement derselben zu der Dis⸗ ciplin⸗Bill verworfen. Das Haus vertagte sich um Uhr.

*) Des chemaligen iede eck zu gefallen seinen 8 28 ö S urm Khrperliche Zaͤchtgungen 8aben zwar in der Preusischef

ree noch in gewissen Fällen, jedoch nur immer nach vorher⸗ czan ener Versetzung des zu Bestrafenden in die zweite Klaßse⸗ ommen aber det der jetzigen Organisation und Ausbil⸗ ung derselden so selten vor, die dier gedrauchte Eremplrß⸗ cation nur unter großer Beschränkung gelten kann. Beilage