1829 / 83 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

reußische

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No 33

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Berlin, Diensta

meine

g den 24sten

Beim Ablaufe des Vierteljahrs wird hierdurch in Erinnerung gebracht, daß die Bestellengen a f diese Pranumeration, hier am Orte bei der Redaction (Hausvoigtei- Plaßz Nr. 1., in den

und daß der Preis fuͤr den ganzen Umfang des Staats a f.

ist, wofuͤr uͤbrigens den hiesigen Abonnemen das Blatt, am Vorabend seines Datums,

Femtern zu machen sind,

1 Zeitung, n

Provinzen aber bei den Kmat 89ℳ

Atblir 15 Sgr. vierteljahrlich fesigestellt durch die Stadt⸗Post frei ins Hausg

geliefert wird. Wir bemerken zugleich daß die Abonnenten der Staat; Zeitung den damit verbundenen üllgemeinen Anzei⸗

ger fur die Preußischen Staaten auch fernerhin unent

eltlich erha ten, fuͤr die Nicht⸗Abonnenten aber der Preis des letzt⸗

gedachten Blaktes auf 1 Rähtr. 10 Sgr. für das Jahr, oder Fedn Silbergroschen vierteljahrlich festgesetzt int

Amtliche Rachrichten.

Kronik des Tages.

Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius Krull ist zum Justiz⸗Commissarius bei dem Landgerichte in Erfurt Ut worden. 8 „Der bisherige Ober⸗Landesgerichts⸗Referendarius von zwel ist als Justiz⸗Commissarius bei dem Land, und Zeeriche⸗ zu Rastenburg angestellt worden.

Durchgereist: Der Paͤpstliche Cabinets⸗Courier Platti, von St. Petersburg kommend, uͤber Wien nach Rom.

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1“

8 8S Zeitungs⸗Nachrichten. ian Ausland.

Rußland. St. Petersburg, 14. Maͤrz. In dem Sr. M aj. dem Kaiser unterlegten Beschluß des Mintster⸗Comité vom 17. Jan., in Be, rreff der Huͤlfsmitrel und Belohnungen fuͤr den Erfolg der Ver⸗ breitung des Gartenbaues und der Waldanpflanzung in Neu⸗ Rußland, sind folgende Regeln festgesetzt: 1) Auf Vorstellung Eivil⸗Gouverneurs sollen diejenigen Einwohner mit Me⸗ daillen belohnt werden, welche besonders Eifer und Geschick⸗ lichkeit bei Anlage der Waldpflanzungen beweisen ind bei sich die besten Gewaͤchse und ausgezeichnete Sorten Weinstöcke einführen und pflanzen; so auch die Dorf,. Ober⸗ unter deren Aufsicht der meiste Erfolg in Einfuͤh⸗

n „meinschaftlicher Pflanzungen sich ergiebt, und zwar die ausgezeichneten adlichen Guts⸗Eigenthuͤmer 8 dem Allerboͤchsten Gutbefinden Seiner Masestät des Kalsers die Kaufleute erster und zweiter Gilde aber, welche einen besondern Eifer bei Einfuͤhrung allgemein nuͤtzlicher An⸗ en an den Tag legen, mit goldenen Medaillen zu belohnen 2) Zur Aufmunterung der Bauer⸗Wirthe und Veamten die Aufsicht uͤber landwirthschaftliche Anlagen gebraucht sind wie auch der Krongaͤrtner und Forstbedienten, sollen ihnen auch Geld⸗Gratificationen ertheilt werden; aber den Wirethen soll man vorzugsweise als Belohnungen gute Weinstöcke, Pflanzen und Saͤmereien verleihen, welche von der Regie⸗ rung fuͤr das dazu bestimmte engekauft worden. 3) Uncerstuützung durch Ertheilung von Saͤmereien und von anzen bekannter und gedeihlich aufwachsender Baͤume und von nstöcken der besten Sorten sollen allen Landwirthen nach Verfügung des General⸗„Gouverneurs ausgetheilt und r diesen Zweck folgende Maaßregeln genommen werden: ¹) zur Einsammlung und Anschaffung von Saͤmereien; b) r Anlage von Baumschulen fuͤr Forst, und Obstbaäͤume, zu vom Auslande sollen die besten Sorten solcher Wein⸗ und c) schrieden werden, die am meisten fuͤr die verschiede⸗ und Landerstriche unserer Provinzen geeignet —2 auch sollen Pflanz Schulen sowohl von diesen, als auch von den besten Weinstocks⸗Oorten der Krimm und Bessara⸗

ngelegt werden. Auf diesen Beschluß ist ein eigen⸗

ändiger Befehl Sr. Majestät erfolgt: „Jährlich von de ortschritten in dieser Sache Bericht zu erstatien.’) 1 S.

Frankreich. .

Paris, 17. Maͤrz. Vorgestern vor der Messe ha die fremden Borschafter und Gesandten die 8 22 nige und der Köͤnigi Famtlie ihre Aufwartung zu machen.

An demselben Tage legten der Ober⸗ Kammerjunker, Herzog von Maillé, und der Ober⸗Ceremonienmeister, Mar⸗ —5 von Dreux⸗Br6z6, den uͤblichen Eio in die Haͤnde Sr. Maj. ab.

sxbein. war Assemblée und Spiel in den Gemächern des Koͤnigs, wozu uͤber tausend Personen eingeladen worden waren.

Ueber die letzte Sitzung der Pairs⸗ und der Deputirten⸗ Kammer aͤußert der Messager des Chambres sich in folgender Art: „An den Duell⸗Gesetz⸗Entwurf, den die Pairs Kammer am 14ten d. M. nach einer glänzenden

erachagg augenommen hat, knuͤpften sich staatsrechtliche 6ragen von voder Wichtigkeit, zugleich aber auch Gefühle⸗ welche in Frankreich srets Anklang! gefunden haben. Die Re⸗ gierung und die Kammer haben auf das, was einerseits die Ge⸗ selsschaft und die Moral, andererseits die Sitten und die Vorur⸗ theile der Ehre gebieten, gebuͤhrende Ruͤcksicht genommen. Eine systematische Opposition hat sich im Laufe der Discussion durchaus nicht gezeigt; alle Pairs haben vielmehr mit inne⸗ rer Ueberzeugung nach den Mutreln geforscht, wie die wich⸗ tige Frage am angemessensten geloͤst werden könne. Betrach⸗ tet man die Namen der Redner, die an der Berathung Theil genommen haben, so wird man leicht ermessen, welche lichtvollen Resultate daraus hervorgehen mußten. Wer einen Pasquier, Barante, Decazes, Tournon nennt, der hezeich⸗ net die personificirte Geschafts⸗Kenntniß, Ersahrung parlamentarische Beredsamkett. Der Duell⸗Gesetz⸗Ent wie solchen die Kammer angenommen hat, ist der beste, der sich nur erdenken ließ. Eine allzu große Strenge hätte ih⸗ ren Zweck offenbar versehlt, d. h. sie hatte die Ungestraftheit herbeigefuͤhrt. Statt dessen erkennt das Gesetz dem Schul⸗ digen eine, seinem Vergehen angemessene Strafe zu: es be⸗ raubt ihn seiner polttischen und duͤrgerlichen Rechte. Hier⸗ durch ist, wie uns scheint, den Erwartungen der Freunde der Ruhe und Ordnung moöͤglichst genuͤgt worden. Freilich wird deshalb der Zweikampf nicht ganz unterbleiben; aber wenn das Gesetz demselben auch nur in vielen Faͤllen vorbeugt, so wird es auch dadurch schon der Gesellschaft einen wesentlichen Dienst geleistet haben. Was die Deputirten⸗Kammer angeht, so hat die⸗ selbe noch in ihrer letzten Sitzung bewiesen, daß sie ein Ver⸗ dienst habe, welches sie taͤglich mehr uͤber die undankbaren Urtheile erhebt, deren einige unserer oͤffentlichen Blaͤtter sich noch zuweilen gegen sie zu Schulden kommen lassen; wer 2 tiese Gefühl ihrer Wuͤrde, ihre Achtung vor der SPeenehas 87 ihre Ehrfurcht vor allen gesetzlichen . Ohne uns zu Richtern uüͤber die Wahl eines 8 eputirten aufwerfen zu wollen, eine Befugniß, die nur en verzammelten Deputirten zusteht, glauben wir, daß die Kammer durch den Beschluß, den sie hinsichtlich des Hrn. v. Bully gefaßt, eine staatsrechtliche Hauptfrage ganz in dem Sinne der Erhaltung ihrer Macht gelöst hat, indem sie er⸗

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