1829 / 84 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

hung der Professoren Hampe und Collmann und der hekeademischen Lehrer Herbig und Berger.

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3 E. Bei der mit der Akademie verbundenen

Kunst⸗ und Gewerkschule wird gelehrt:

8 F 20) Freies Handzeichnen, von den Professoren Daͤh⸗ ng und Collmann und den akademischen Lehrern Her⸗

big und Berger. 21) Modelliren nach Gyps⸗Modellen, von

Professor Ludwig Wichmann. 22) Geometrisches und

v Reissen von den Professoren Meinecke und

ielke.

Der Unterricht nimmt den 1. April seinen Anfang. Fuͤr die Unterrichts⸗Gegenstaͤnde Nr. 1. bis 16. (mit Aus⸗ schluß von Nr. 4.) hat man sich zuvor zu melden bei dem Direktor Schadow jeden Mittwoch von 12 ½⅞ bis 3 Uhr, im Akademie⸗Gebaͤude; fuͤr Nr. 17. und 18. bei dem Pro⸗ fessor Zelter in dem Gebaͤude der Sing⸗Akademie; fuͤr Nr. 4. und 19. bei dem Professor Hampe jeden Mittwoch von 12 ½ bis 2 Uhr im Akademie⸗Gebaͤude; fuͤr Nr. 20. bis 22. bei demselben Sonntags fruͤh von 7 bis 9 Uhr, ebendaselbst.

EIII (gcz.) Schadow, Direktor. 9ssbpbkanhntmaechnoe nwegen Sperrung des Friedrich⸗Wilhelms⸗Kanals. Der Friedrich⸗Wilhelms⸗Kanal wird, wegen Ausfuͤhrung . nothwendiger Reparaturen, vom 11. Mai d. J. ab fuͤr die Schifffahrt und Floͤßerei gesperrt werden, und diese Sperrung bis zum 16. Juni d. J. einschließlich dauern. f Frankfurt a. O., den 17. März 1829. 8* Koͤnigl. Regierung, Abtheilung des Innernr.

Zeitungs⸗Nachrichten.

Ausland.

2628 Frankreich.

2 Deputirten⸗Kammer. In der Sitzung vom 16. Mäaͤrz, bei deren Eröͤffnung kaum 60 Deputirte, von den Ministern aber die der Finanzen, des Innern und des oͤffentlichen Unterrichts zugegen waren, gab die Vorlesung des Protocolls einem Mitgliede des rechten Centrums (Hrn. von Caqueray) zu der Bemerkung Anlaß, daß darin der von

dem Constitutionnel und dem Courrier francais erwaäͤhnte

Umstand nicht beruͤhrt werde, wonach von der oͤffentlichen

Tribune herab Beifalls⸗Bezeugungen uͤber die Rede eines der

Deputirten (des Herrn Dupin des Aelteren in der Bully⸗

schen Angelegenheit) erschollen seyn sollten. Im rechten Cen⸗

trum seyen dergleichen Beifalls⸗Bezeugungen nicht vernom⸗ men worden; eben so wenig lasse sich annehmen, daß das

Buͤreau 2,N habe, da sonst der Praͤsident die unberu⸗

fenen Klatscher unfehlbar zur Ruhe verwiesen haben wuͤrde;

es sey daher nothwendig, be. Kae, falsche Behauptungen pu widerlegen, und zwar um so mehr, als sie, verbreitet von

Nelxunge⸗ edacteurs, die sich geschickt jedes oͤffentlichen Aer⸗ gernisses zu bemaͤchtigen, ja dergleichen wohl gar, wo es ihr eigener Vortheil erheische, zu ersinnen wuͤßten, leicht im Pu⸗ blikum Glauben finden koͤnnten; aus diesem Grunde müsse

eeer wuͤnschen, daß seine Bemerkungen noch nachtraͤglich im 8 Protocolle Platz finden. Dieser Antrag wurde indessen nicht

weiter beruͤcksichtigt, da uͤber das Protocoll uͤberhaupt nur das Wort verlangt werden kann, wenn man eine Unrichtig⸗

keit oder eine Entstellung der Thatsachen darin bemerkt, was hier nicht der Fall war. Der Praͤsident theilte hierauf der Versammlung das nachstehende (bereits in der Nachschrift

. gestr Staats⸗Zeitung

2 von Bully mit: „Mein Herr Praͤsident,

die Kammer hat dem Großsiegelbewahrer die Einleitung ei⸗

überwiesen, die, wie man sich nicht ver⸗ hehlen kann, mit meiner Wahl selbst genau zusammenhaͤngt.

zu duͤrfen glaußbe, als bis die, durch die Berathung vom

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vorigen Sonnabend veranlaßte Untersuchung beendigt seyn wird. Ich bringe meine Sache noch heute bei dem Groß⸗ siegelbewahrer an. Es ist nothwendig, daß Frankreich schnell daruͤber Licht erhalte; ich werde daher alle mir zu Gebote stehende Mittel aufbieten, um eine Aufklärung zu beschleuni⸗ gen, die ich nicht fuͤrchte, sondern vielmehr sehnlichst herbei wuͤnsche. Ich ersuche Sie, mein Herr Praͤsident, das ge⸗ genwaͤrtige Schreiben der Kammer mitzutheilen.“ Nach⸗ dem die Kammer, auf den Antrag des Praͤsidenten, beschlos⸗ sen, das Schreiben in das Protocoll aufzunehmen, wurden die Berathungen uͤber den Gesetz⸗Entwurf wegen des Fluß⸗ Fischfanges wieder aufgenommen und beendigt. In der letz⸗ ten Sitzung war man damit bis zum Art. 54 vorgeschritten. Die uͤbrigen 32 Artikel (55 86) gaben durchaus zu keiner Discussion von irgend einem Interesse Anlaß und wurden mit den von der Commission in Vorschlag gebrachten Awen⸗ dements angenommen. Das ganze Gesetz ging demnaͤchst mit 249 gegen 18 Stimmen durch. Da indessen mehrere Aenderungen darin vorgenommen worden sind, so muß das⸗ selbe nochmals in die Pairs⸗Kammer gebracht werden. Am folgenden Tage sollten die Berathungen uͤber das Tabacks⸗ Monopol beginnen.

Feries 18. Marz. Zu dem Hof⸗Feste, welches am verflossenen Sonntage in den Tuilerien statt fand, waren, wie bereits gemeldet, an tausend Personen geladen worden. Der König erschien in der Gesellschaft gegen 8 Uhr, und setzte sich, nachdem er einen Gang durch die verschiedenen Saͤle gemacht, in dem sogenannten Raths⸗Salon, an den fuͤr Se. Maj. daselbst aufgeschlagenen Whisttisch, mit dem Päͤpstlichen Nuntius, dem Oesterreichischen Botschafter und dem Fuͤrsten von Talleyrand. In dem Thron⸗Saale waren 3 Spieltische, an deren einem die Herzogin von Berry Platz nahm, in der Diana⸗Gallerie 12, wovon einer fuͤr die Spiel⸗

arthie der Dauphine bestimmt war, und in dem Friedens⸗

aale 5 Spieltische aufgeschlagen. Der König trug, außer dem Heiligen⸗Geist⸗Orden, den Preußischen, Russischen, Oe⸗ sterreichischen und Englischen Orden. Um 11 Uhr zogen Se. Maj. Sich in Ihre Gemaͤcher zuruͤck, und unmittelbac darauf ging auch die Gesellschaft auseinander.

Vorgestern Abend harten der Kanzler und die Cecre⸗ taire der Pairs⸗Kammer die Ehre, Sr. Majestaäͤt dem Kö⸗ nige den von dieser Kammer am 1üten d. M. angenomme⸗ nen Duell⸗Gesetz⸗Entwurf vorzulegen.

Herr Dupin der Aeltere, Berichterstatter der mit der Pruͤfung des Communal⸗Gesetz⸗Entwurfes beauftragten Com⸗ mission, hat vorgestern den Herren Commissarien seine Ar⸗ beit vorgetragen. Ein Gleiches soll auch Seitens des, von der Commission fuͤr das Departemental⸗Gesetz zum Bericht⸗ erstatter gewählten Generals Sebastiani statt gefunden ha⸗ ben. Es heißt, daß, da beide Gesetz⸗Entwuͤrfe an einem und demselben Tage der Kammer vorgelegt worden, auch beide Berichte daruͤber gleichzeitig, und zwar heute oder morgen, abgestattet werden wuͤrden. Demnäaͤchst wird die Kammer sich aber uͤber einen wichtigen Punkt, nämlich uͤber die Ord⸗ nung, in welcher die Berathungen beginnen sollen, zu eini⸗ gen haben; man glaubt, daß die Frage, welchem von beiden Gesetzen der Vorrang zu geben sey, zu einer lebhaften Dis⸗ cussion Anlaß geben werde.

Der Tourrier frangais sagt in dieser Be⸗ „Es hat sich seit einigen Tagen das Geruͤcht

ziehung: tet, das Ministerium lege einen so großen Werth darauf.

Weenn diejenigen meiner ehrenwerthen Collegen, di vor⸗ 8 genommen hatten, die Frage jener Uleberwes un 2* das Wort erhalten haͤtten, so wuͤrde die Kammer leicht be⸗ gsriffen haben, daß sie durch eine solche Maaßregel ihre Un⸗ 8* verletzlichkeit wesentlich beeintraͤchtige. Meine persoͤnliche Uunabhäͤngigkeit wird freilich durch die seltsame Lage, worin hliicch mich, dem Großsiegelbewahrer gegenu versetzt 1 niccht gefährdet. Es ist aber nicht hinlänglich, daß 122 Unabhangigkeit bestehe; auch meine Mitbürger muͤssen sie nicht in Zweifel ziehen koͤnnen. Ich erkläͤre daher der Kam⸗

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88 89, daß sch an ihren Berathungen nicht eher Theil nehmen

daß das Communal⸗Gesetz dem 8 vorangehe, daß es foͤrmlich die Iaeeee zuruͤckzuziehen, falls die Berathungen nicht in der ihm gewuͤnschten Reihefolge statt finden sollten. Diese Drohung, zu welcher noch das Geruͤcht von dem Eintritte der Herren Ravez und la Bourdonnape ins Ministerium hinzugefuͤgt worden ist, hat ihre Wirkung nicht verfehlt. Ob ein solches Mini⸗ sterium Bestand haben koͤnne, darum hat man sich nicht weiter bekuͤmmert, sondern sich lieber in Furcht jagen lassen. Es geht daher stark die Rede, dem Communal⸗ Gesetze den Vorrang einzuräumen, damit das Ministerium seine Drohung, deren Erfüllung, nach der Ansicht einiger

ersonen, ein allgemeines Truͤbsal seyn wuͤrde, nicht in Aus⸗ ührung bringe.“

Das Journal du Commerce zußert sich üͤber das obige Schreiben des Herrn von Bully in folgender Art: „Die seltsame Lage, worin sich dieser Deputirte durch den von der Kammer gefaßten Beschluß versetzt sieht, durch jenes Schreiben nur noch verwickelter geworden. soll der Schritt bedeuten, wozu Herr von Bully sich entschlossen hat? eine provisorische Einstellung seiner Amts Verrichtungen, oder eine heimliche Abdankung? Jedenfalls läßt sich für die

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