4
Frage wagen des Tabacks⸗Monopols untersuchen und der
Kammer daruͤber Bericht abstatten soll.“ — Nach Hrn. v. Brigse, de bestieg Herr Karl Dupin die Rednerbuͤhne. Er begornn damit, uͤber das starke Budget zu eifern; vor der Ein⸗ fuͤ, rung des Tabacks⸗Monopols habe Frankreich uͤber 100 De⸗ Peartements gezaͤblt, sich von der Tiber bis zur Elbe erstreckt, eine Armee von 500,000 Mann und eine Fiotte von 70 Limenschiffen
1 gehalten, und doch seyen alle Ausgaben mir 800 Mill, Fr. be⸗ G stritten worden; jetzt zaͤhle Frankreich nur 86 Departements, halte
260,000 Mann und 35 Linnienschiffe; und doch reichten 1000 Millionen Fr. fuͤr die Staats⸗Ausgaben nicht aus. Nach 28 einer geschichtlichen Ausemandersetzung des Tabacks⸗Mono⸗ pols suchte der Redner die Unhaltbarkeit des von dem Fi⸗ nanz⸗Minister angefuͤhrten Grundes zu beweisen, datz die — Verbrauchssteuer vom Taback nicht herabgesetzt werden koͤnne, weeil dieser Artikel am meisten eintrage. Es habe allerdings seine Richtigkeit, daß eine Hectare an Waldungen, Wiesen oder Getreidefeldern dem Staate im Durchschnitte jahrlich 5 Fr., eine Hectare an Weinbergen 60 Fr., und eine Hec⸗ rtare an Tabacks⸗Pflanzungen 4500 Fr. eintrage; hiernach muͤßte man also annehmen, daß der Graf Roy die grötte Uungleichheit in den Steuern als ein Meisterstuͤck in der Fi⸗ nanzVerwaltung betrachtete. Hr. Dupin untersuchte hierauf
ddie Frage, ob eine hohe Besteuerung uͤberhaupt dem Staats⸗ scchatze vortheilhaft sey; er bemuͤhte sich, aus Berechnungen — 5 und Vergleichungen das Gegentheil zu beweisen, und ver⸗ langte daher, daß man allmäaͤhlig die Abgaben vermindere, wobei er auf das Beispiel⸗Englands hinwies. Den Tabacks⸗ beau selbst anlangend, hob er die Vortheile heraus, die, sei⸗ ner Meinung nach, sowohl fuͤr das Land, als fuͤr den Schatz daraus entstehen wuͤrden, wenn man denselben voͤllig frei⸗ gäbe; um jedoch dem Finanz⸗Minister Zeit zu lassen, einen Esntschluß zu fassen, wollte er ihm noch eine Frist his zum Schlusse des Jahres 1832 bewilligen. — Herr von Gouve de Nunques aͤußerte unter Anderm: „Als im Jahre 1824 8 Herr von Villèle von dieser Rednerbuͤhne herab erklaͤrte, sdaß gebieterische Umstaͤnde die Beibehaltung des Ta⸗ beacks Monopols nothwendig machten, hatten wir keine AMHArsache, uns üͤber eine solche Erklaͤrung zu wundern; wir lebten damals unter dem eisernen Joche der beklagens⸗
*
werthen Verwaltung; Jeder von uns kennt nur zu gut ihre Handlungen und ihre Gesetze der Gerechtigkeit und Liebe, so wie den schimpflichen Gebrauch, den sie bei den⸗ Wahlen von jenem Monopole machte. Daß aber unter ei⸗ nem Ministerium, welches die dem Lande zugefuͤgten Uebel —wieder gut machen, und die Gesetze mit der Charte in Ein⸗ . klang bringen soll, die Beibehaltung des Tabacks⸗Monopols noch vorgeschlagen werden konnte, so etwas laͤßt sich schwer begreifen. Wenn, frage ich, dieses Monopol unumgäͤnglich nsothig ist, warum sagt man es uns nicht frei und offen, unnd traͤgt nicht darauf an, es auf ewige Zeiten auszudehnen, statt eine bestimmte Frist dafuͤr festzusetzen. Ich wiederhole eVs, ein solches Verfahren ziemt nicht einem Minister, der durch seine Rechtlichkeit, seine monarchischen Gesinnungen und seine Anhaͤnglichkeit an die Charte allgemein bekannt 13 hist.“ Nachdem der Redner die Frage in gesetzlicher Bezie⸗ hung eroͤrtert hatte, untersuchte er sie auch noch in finan⸗ wenn man den Anbau,
zieller Hinsicht, und glaubte, daß, 8 ee Fabrikation und den Debit des Tabacks freigäbe, wuͤrde. —
man leicht zu denselben Resultaten gelangen Hr. Bacot de Romand, Koͤnigl. Commissarius, erklärte FEmrderst die Verwaltung habe, nachdem sie die Frage we⸗ gen des Tabacks⸗Monopols von allen Seiten beleuchtet, er⸗ nannt, daß eine hohe Steuer mit der freien Kultur und Fa⸗ Prikation des Tabacks zu keiner Zeit vertraͤglich gewesen sey, öüund daß uͤberall, wo die Regierungen die Verbrauchssteuer vom Tabhacke nicht, vermittelst des Monopols, zu einem Haupt⸗Einkommen des Staats gemacht, sie diesen Artikel immer nur hoͤchst unhedeutend besteuert haͤtten, da der Un⸗ eerschleif dabet so leicht sey, daß z. B. in der Zeit, wo die Kultur und die Fabrikation in Frankreich freigegeben, selbst der strengsten Controlle die Verbrauchssteuer kaum den zitten Theil des gegenwͤrtigen Ertrages des Monopols ein gebracht habe. Der Redner meinte daß es dem Ministe⸗ rium durchaus nichts helfen wuͤrde, wenn di Ha dels⸗ Kammern und Ackerbau⸗Gesellschaften ——2 ₰ Hank b Frage zu Rathe ziehen wollte; es handie sich wicht deame, ieser oder) . .
was dieser oder jener Buͤrger⸗Klasse, deesee —₰ — gend, diesem oder jenem Industrie⸗Zweige mehr ₰ jener Ge⸗ usage; nur von der ganzen Masse der — — anne die Frage richtig gewuͤrdigt werden, da sie * Hen wisse, wesche Last ihr durch das Tabacks⸗Monopol —2 werde; sie allein, oder vielmehr die Deputirten⸗Kammer, die
ihr zum Organe diene, habe daher auch uͤber die Sache zu
b“
2 8
2 8
entscheiden. Nachdem der Redner das Tabacks⸗Monopol, seit dessen Einfuͤhrung im Jahre 1674, in finanzieller Hin⸗ sicht beleuchtet hatte, suchte er auch noch zu beweisen, daß dasselbe der Charte nicht zuwiderlaufe, und schloß, indem er die Hoffnung aussprach, daß die Kammer aus seiner Aus⸗ einandersetzung die Ueberzeugung gewinnen werde, daß das gegenwaͤrtige System das einzige sey, welches die Vortheile der National⸗Kultur mit der Erhaltung eines Einkommens von 45 bis 46 Mill. Fr. vereinige, und daß es sonach angemessen sey, die gesetzliche Cxistenz des Tabacks⸗Monopols bis zum 1. Jan. 1837 zu verlangern. — Herr Cunin⸗Gridaine meinte, daß sich die ganze Vertheidigung des vorigen Redners auf die einzige Behauptung redneiren lasse, daß, da das Monopol 45 Millionen Fr. eintrage, dasselbe beibehalten und die Charte ihm zum Opfer gebracht werden müͤsse; ein solcher Grund⸗
satz scheine ihm aber eben so falsch als gefahrlich; falsch,
weil der jetzige Zeirgeist überall auf Verbesserungen gerichtet sey, gefahrlich, weil die Regierxang, die ihn dauernd annehme, an Achtung verliere; er gebe zu, daß man den Ministern Zeit lassen muͤsse, auf Mittel bedacht zu seyn, um den Er⸗ trag des Monopols anderweitig zu ersetzen; es sey indessen hinlanglich, wenn man ihnen dazu eine Frist von zwei Jah⸗ ren bewillige. — Am Schlusse der Sitzung kieß sich noch Herr Syrieys de Mayrinhac zu Gunsten des Mono⸗ pols vernehmen, worauf die Fortsetzung der Discusston auf den folgenden Tag verlegt wurde. *
Nach Aufhebung der oͤffentlichen Sitzung trat die Ver⸗ sammlung in einen geheimen Ausschuß zusammen, worin der Baron Lepelletier d'Aulnay den Commisstons⸗Bericht über die Proposirion des Generals Sebastiani, wegen Ab⸗ schaffung der Abange von den Militair Penstonen, abstattete, und, wie man sagt, fuͤr die Ver werfung derselden stimmte. Die Berarhungen uͤber diesen Gegenstand werden, gleichfalls in einer geheimen Sitzung, am Alsten d. M. beginnen; eine große Anzahl von Rednern hat sich bereits fuüͤr und wider den Lommissions⸗Beschluß einschreiben lassen.
Parzs, 19. Maͤrz. Am 16ten d. nig den Besuch der verwittweten Großherzogin von und ihrer Prinzessim Tochter. 2.
Vorgestern Abend hatte das Buͤreau der Pairs⸗Kam⸗ mex die Ehre, dem Koͤnige den Gesetz⸗Entwurf über den Flußfischfang vorzulegen,
Der Messager des Chambres enthaͤlt einen Aufsat,
worin er die Frage untersucht, ob dem Communal’ oder dem
Departemental⸗Gesetze der Vorrang gebühre. „Was ist“
fragt derselbe, „der Gegenstand beider Gesetz⸗Entwuͤrfe? Die Bildung eines vollstandigen Municipal; und Departemen⸗ tal⸗Verwaltungs⸗Systems. Beide stehen sonach in genauer Beruͤhrung mit einander; es leuchtet aber ein, daß es nicht moͤglich ist, mehrere Dinze zu einem Ganzen zu ordnen, be⸗ vor diese Dinge nicht selbst geordnet sind. Um ein Gebaͤude aufzufuͤhren, muß man zuvor den Grund dazu legen. Was ist eine Gemeinde bei unserem gegenwaͤrtigen gesellschaftlt⸗ chen Zustande? Die erste Grundlage der Verwaltungs⸗Hier⸗ archie; sie bestand vor dem Cantone, vor dem Bezirke, vor dem Departement. Woraus besteht das Departement 2
Aus mehreren vereinigten Gemeinden; nichts natuüͤrlicher
also, als daß man diese zuerst organisirt. E leibet keinen
Zweifel, daß man im Laufe der Berathungen uüber das De⸗
partemental⸗Gesetz, wenn man damit den Anfang machte, jeden Augenblick der Gemeinden, d. h. solcher Elemente er⸗ wahnen wuͤrde, die noch gar nicht bestehen. Um dem Departe⸗ mental⸗Gesetze den Vorrang zu verschaffen, stuͤtzt man sich auf die Charte, welche ebenfalls die Organisation von oben herab begonnen habe. Wer saͤhe aber nicht, daß es sich in der Charte nicht sowohl von der Verwaltung, als von
der Regierung handelte. Wo v Reai ist, kann man von oben hinunt⸗ 2—
„ tersteigen, weil die Regierung von , wo es sich aber von dem Interesse des Emel 7
muß man umgekehrt verfahren, weil dieses In⸗ teresse nur von den Orts⸗Behoͤrden gehöͤrig gewuͤrdigt . den kann. Die Charte beweist also gar nichts. Die Ge⸗ meinden bilden die Departements; die General⸗Tonseils neh⸗ men deren Bestes wahr; man muß daher, bevor man diese Conseils organisirt, mit den Municipalitaͤten den Anfang machen.“
er Courrier francais meint dagegen, es sey ganz sachgemäß, das Departemental⸗Gesetz zuerst vorzunchmen; ein solches Verfahren werde aber vollends eine Pflicht, wenn man bedenke, daß die Minister bloß deshalbh dem Communal⸗Gesetze den Vorzug geben, damit das Depar⸗ temental⸗Gesetz in diesem Jahre gar nicht zur Berathung komme. „Es wuüͤrde das erste Mal seyn“, fügt das gedachte Blatt hinzu, „daß die Kammer sich von den Mnaistern
* ₰ — I1“ 4
M. empfing d 8*
—
— .